Bürgergeld-Rechner (Grundsicherung)
Wie viel Grundsicherung steht mir zu? Bedarf aus Regelsätzen, Mehrbedarf und Miete, abzüglich Kindergeld und anrechenbarem Einkommen nach den Freibeträgen. Eine Vorschau, kein Bescheid.
Wie viel Bürgergeld bekomme ich voraussichtlich?
Haushalt, Kinder, Warmmiete und Verdienst.
Beispiel: Alleinerziehend mit 2 Kindern, 850 € Miete, 800 € Verdienst: rund 1.489 €
So funktioniert der Bürgergeld-Rechner (Grundsicherung)
Das Bürgergeld, seit 2026 schrittweise unter dem Namen Neue Grundsicherung, sichert das Existenzminimum, wenn das eigene Einkommen nicht reicht. Die Höhe folgt einer festen Logik: Erst wird der Bedarf der ganzen Familie zusammengezählt, dann wird abgezogen, was schon da ist. Der Bürgergeld-Rechner macht genau diese Rechnung und zeigt, wie viel Grundsicherung im Monat voraussichtlich bleibt.
Merksatz: Bedarf minus Einkommen gleich Leistung. Die Eselsbrücke: Das Jobcenter füllt nur die Lücke. Der Bedarf besteht aus dem Regelsatz (2026 unverändert 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro je Partner, für Kinder je nach Alter 357, 390 oder 471 Euro), der tatsächlichen Miete mit Heizung, soweit sie angemessen ist, und Mehrbedarfen, etwa für Alleinerziehende. Vom Einkommen wird nicht alles angerechnet, sondern nur der Teil über den Freibeträgen.
Drei typische Situationen, in denen Sie Bürgergeld berechnen wollen:
- Alleinerziehend mit Teilzeitjob: Zwei Kinder, 850 Euro Warmmiete, 800 Euro brutto Verdienst. Regelsätze und Mehrbedarf ergeben einen Bedarf von gut 2.300 Euro, davon gehen Kindergeld und ein Teil des Verdienstes ab, es bleiben rund 1.489 Euro Bürgergeld. Das ist das Beispiel unter dem Rechner.
- Nach dem Arbeitslosengeld: Das ALG I läuft aus, die Miete bleibt. Wer allein wohnt und 600 Euro Warmmiete zahlt, hat einen Bedarf von 1.163 Euro; ohne Einkommen ist das auch die Leistung.
- Aufstocken bei niedrigem Lohn: Ein Paar mit einem Kind und 1.800 Euro brutto fragt sich, ob sich der Antrag lohnt. Der Rechner zeigt, ob nach Freibeträgen noch ein Anspruch bleibt oder ob eher Wohngeld und Kinderzuschlag passen.
Die Formel: Leistung = Regelbedarfe + Mehrbedarf + Unterkunft - Kindergeld - anrechenbares Einkommen. Beim Einkommen bleiben die ersten 100 Euro komplett frei, vom Betrag zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent, zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent und zwischen 1.000 und 1.200 Euro (mit Kind 1.500 Euro) 10 Prozent. Der Rechner nennt Ihnen jeden dieser Posten einzeln. Er ist eine Vorschau mit vereinfachten Annahmen, der Bescheid kommt vom Jobcenter.
Wissenswertes zum Thema
Die Regelsätze 2026 und was sie abdecken sollen
Der Regelsatz soll alles abdecken, was nicht Miete und Heizung ist: Essen, Kleidung, Strom, Hausrat, Telefon, Fahrkarten, Freizeit. 2026 gibt es erneut eine Nullrunde, weil die Fortschreibungsformel nach der kräftigen Erhöhung von 2024 keinen weiteren Anstieg ergibt: Alleinstehende bekommen weiterhin 563 Euro, Partner je 506 Euro, Kinder bis 5 Jahre 357 Euro, von 6 bis 13 Jahren 390 Euro und von 14 bis 17 Jahren 471 Euro. Volljährige unter 25 im Haushalt der Eltern erhalten 451 Euro. Dazu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe, solange sie angemessen sind; was angemessen ist, legt jede Kommune nach dem örtlichen Mietspiegel fest. Im ersten Jahr des Bezugs wird die Miete in voller Höhe übernommen (Karenzzeit), danach kann das Jobcenter zum Umzug oder zur Kostensenkung auffordern.
Mehrbedarfe: Wer mehr bekommt als den Regelsatz
Alleinerziehende erhalten einen Zuschlag von 12 Prozent des Regelsatzes je Kind, mindestens 36 Prozent bei einem Kind unter 7 oder zwei Kindern unter 16, höchstens 60 Prozent. Schwangere ab der 13. Woche bekommen 17 Prozent mehr, Menschen mit Behinderung in bestimmten Maßnahmen 35 Prozent, und wer aus medizinischen Gründen teure Ernährung braucht, bekommt einen Zuschlag nach ärztlichem Attest. Warmwasser, das über Durchlauferhitzer statt über die Heizung erzeugt wird, löst einen eigenen kleinen Mehrbedarf aus. Der Grundsicherungsrechner hier berücksichtigt den Mehrbedarf für Alleinerziehende automatisch; die übrigen tragen Sie am besten als Zuschlag zur Miete ein oder lassen sie beim Jobcenter prüfen.
Einkommen und Vermögen: Was angerechnet wird
Beim Erwerbseinkommen gelten die Freibeträge aus dem Beispiel oben, berechnet auf das Brutto, abgezogen vom Netto. Wer 1.200 Euro brutto verdient, behält 100 Euro plus 84 Euro (20 Prozent von 420) plus 144 Euro (30 Prozent von 480) plus 20 Euro (10 Prozent von 200), zusammen 348 Euro anrechnungsfrei. Kindergeld wird vollständig als Einkommen des Kindes angerechnet, Unterhalt ebenfalls. Elterngeld bis 300 Euro bleibt frei, wenn vor der Geburt gearbeitet wurde. Beim Vermögen gilt im ersten Jahr eine Karenzzeit mit 40.000 Euro Schonvermögen für die erste Person und 15.000 Euro je weitere, danach 15.000 Euro je Person; ein angemessenes Auto, selbstgenutztes Wohneigentum bis 140 Quadratmeter Haus oder 130 Quadratmeter Wohnung und Altersvorsorge bleiben unberührt. Mit der Neuen Grundsicherung werden einige dieser Regeln verschärft, die Karenzzeit beim Vermögen entfällt und die Freibeträge werden umgebaut; der Rechner wird angepasst, sobald die Werte feststehen.
Ein Stück Geschichte: Von der Armenpflege zum Bürgergeld
Der Vorläufer der heutigen Grundsicherung war die Fürsorge des 19. Jahrhunderts, bei der die Gemeinde für Arme aufkam, die niemanden hatten. Das Bundessozialhilfegesetz von 1961 machte daraus erstmals einen Rechtsanspruch: Wer bedürftig war, bekam Hilfe zum Lebensunterhalt, und zwar als einklagbares Recht und nicht als Almosen. Daneben gab es für Langzeitarbeitslose die Arbeitslosenhilfe, die sich am früheren Lohn orientierte. Beide Systeme führte die Hartz-IV-Reform 2005 im Arbeitslosengeld II zusammen, mit 345 Euro Regelsatz und dem Prinzip „Fördern und Fordern“. 18 Jahre später, zum 1. Januar 2023, wurde daraus das Bürgergeld mit höherem Regelsatz, Karenzzeiten und weniger Sanktionen. Seit 2026 läuft die nächste Umbenennung in Neue Grundsicherung, diesmal wieder mit strengeren Mitwirkungspflichten. Der Name ändert sich alle paar Jahre, die Grundidee seit 1961 nicht: Niemand soll unter das Existenzminimum fallen, und wer kann, soll zurück in Arbeit.
Was tun, wenn der Rechner keinen Anspruch zeigt
Dann deckt Ihr Einkommen den Bedarf, aber knapp, und der Bürgergeld-Anspruch entfällt. Für diesen Fall gibt es zwei Leistungen, die vor dem Bürgergeld greifen und oft vergessen werden: Das Wohngeld als Zuschuss zur Miete und der Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro je Kind. Beide zusammen können bei Familien mit niedrigem Einkommen mehrere hundert Euro ausmachen, ohne dass ein Jobcenter beteiligt ist. Wer dagegen Anspruch auf Bürgergeld hat, bekommt kein Wohngeld, die Miete steckt dann in der Grundsicherung. Für den Bürgergeld-Antrag brauchen Sie Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Gehaltsabrechnungen und Nachweise über Vermögen; gestellt wird er beim Jobcenter des Wohnorts, online über jobcenter.digital oder vor Ort. Die Leistung gilt ab dem Tag des Antrags, deshalb lieber früh und formlos stellen und Unterlagen nachreichen. Und wer sein Nettoeinkommen genauer kennen will als die Schätzung im Rechner, nimmt vorher den Brutto-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?
563 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende, 506 Euro je Partner, 451 Euro für Volljährige unter 25 bei den Eltern, für Kinder 357 Euro (bis 5 Jahre), 390 Euro (6 bis 13) und 471 Euro (14 bis 17). 2026 gibt es keine Erhöhung.
Wie viel Bürgergeld bekommt eine alleinstehende Person?
Regelsatz 563 Euro plus die angemessene Warmmiete. Bei 600 Euro Miete sind das 1.163 Euro im Monat, wenn kein Einkommen vorhanden ist. Mit Einkommen wird der Teil über den Freibeträgen abgezogen.
Wie viel darf ich beim Bürgergeld dazuverdienen?
Die ersten 100 Euro brutto bleiben ganz frei, von 100 bis 520 Euro 20 Prozent, von 520 bis 1.000 Euro 30 Prozent, von 1.000 bis 1.200 Euro (mit Kind 1.500 Euro) 10 Prozent. Bei 1.200 Euro brutto bleiben so 348 Euro anrechnungsfrei. Der Rechner zeigt den Freibetrag für Ihren Verdienst.
Wird das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Ja, vollständig als Einkommen des Kindes. Es mindert also den Bedarf des Kindes, ändert aber nichts am Regelsatz der Eltern. Der Rechner zieht 259 Euro je Kind ab.
Was ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende?
12 Prozent des Regelsatzes je Kind, mindestens 36 Prozent bei einem Kind unter 7 oder zwei Kindern unter 16, höchstens 60 Prozent. Bei zwei kleinen Kindern sind das rund 203 Euro im Monat zusätzlich.
Wie viel Vermögen darf ich haben?
Im ersten Bezugsjahr 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro je weitere Person im Haushalt, danach 15.000 Euro je Person. Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe, ein angemessenes Auto und Altersvorsorge zählen nicht mit. Mit der Neuen Grundsicherung ändern sich diese Grenzen.
Bürgergeld oder Wohngeld: Was ist besser?
Wer Anspruch auf Bürgergeld hat, bekommt kein Wohngeld. Liegt das Einkommen knapp über dem Bedarf, sind Wohngeld und Kinderzuschlag die richtigen Leistungen; sie werden ohne Jobcenter beantragt und rechnen Vermögen großzügiger an. Der Rechner weist darauf hin, wenn kein Bürgergeld-Anspruch besteht.
Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?
Nein, es ist eine Vorschau mit vereinfachten Annahmen (Netto pauschal geschätzt, Miete als angemessen angenommen, keine Sonderfälle wie Unterhalt oder Schwangerschaft). Verbindlich ist nur der Bescheid des Jobcenters.