Brutto-Netto-Rechner
Drei Fragen rund ums Gehalt: Was bleibt netto, welches Brutto brauche ich für mein Wunsch-Netto, und was kommt von einer Erhöhung tatsächlich an? Mit den Steuer- und Sozialversicherungswerten 2026.
Was bleibt von meinem Brutto netto übrig?
Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer und Zusatzbeitrag der Krankenkasse eingeben, komplette Abrechnung sehen.
Beispiel: 5.200 € brutto in Steuerklasse III mit 2 Kindern, 9 % Kirchensteuer und 2,5 % Zusatzbeitrag ergeben 3.664,09 € netto
Welches Brutto brauche ich für mein Wunsch-Netto?
Rückwärts gerechnet, zum Beispiel fürs Gehaltsgespräch.
Beispiel: Für 3.000 € netto in Steuerklasse IV mit 1 Kind braucht es 4.701,86 € brutto
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Was bringt mir eine Gehaltserhöhung netto?
Altes und neues Brutto vergleichen.
Beispiel: Von 4.200 € auf 4.620 € brutto in Steuerklasse IV mit 2 Kindern und 9 % Kirchensteuer bringen 215,06 € mehr netto
So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner
Auf dem Arbeitsvertrag steht eine schöne Zahl, auf dem Konto landet eine deutlich kleinere. Dazwischen liegen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, eventuell Kirchensteuer und vier Sozialversicherungen. Der Brutto-Netto-Rechner rechnet diesen Weg für Sie nach, Posten für Posten, und zeigt am Ende, was Ihnen im Monat wirklich zur Verfügung steht.
Merksatz: Brutto ist, was der Arbeitgeber zahlt, Netto ist, was Sie behalten. Die Eselsbrücke dazu: Brutto ist „breit“, Netto ist „nett“, weil es die Zahl ist, mit der Sie Miete und Urlaub bezahlen. Als Faustregel landen bei einem Durchschnittsverdiener in Steuerklasse I etwa 62 bis 69 Prozent des Bruttos auf dem Konto. Je höher das Gehalt, desto größer wird der Abstand, weil der Steuersatz mit dem Einkommen steigt.
Drei Situationen, in denen Sie den Gehaltsrechner brauchen:
- Jobangebot vergleichen: 4.200 Euro beim neuen Arbeitgeber gegen 3.900 Euro beim alten. Netto ist der Unterschied kleiner, als die 300 Euro vermuten lassen, weil ein Teil der Erhöhung als Steuer wieder abfließt.
- Wunsch-Netto verhandeln: Sie wissen, dass Sie 2.800 Euro im Monat brauchen. Der zweite Kasten rechnet rückwärts und sagt Ihnen, welches Brutto Sie dafür ansetzen müssen.
- Gehaltserhöhung einordnen: Der Chef bietet 5 Prozent mehr. Der dritte Kasten zeigt, wie viel davon netto ankommt, und ob sich ein Firmenwagen oder ein Jobrad vielleicht mehr lohnt.
So gehen Sie vor: Monatsbrutto eintragen, Steuerklasse wählen (I ledig, III und V für Ehepaare mit ungleichem Einkommen, IV für Paare mit ähnlichem Einkommen, VI für den Zweitjob), Kinder und Kirchensteuer angeben, Zusatzbeitrag der Krankenkasse eintragen. Das Ergebnis erscheint sofort, darunter steht der komplette Rechenweg mit Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Die Formel dahinter in Kurzform: Netto = Brutto minus Lohnsteuer minus Solidaritätszuschlag minus Kirchensteuer minus Sozialversicherung. Die Lohnsteuer folgt dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG, die Sozialversicherung sind feste Prozentsätze bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Der Rechner nutzt die Werte für 2026 und wird jedes Jahr im Januar auf den neuen Stand gebracht.
Wissenswertes zum Thema
Was vom Brutto abgezogen wird
Jede Gehaltsabrechnung besteht aus zwei Blöcken. Der erste Block sind die Steuern: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der zweite Block sind die Sozialabgaben, also Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beide Blöcke zusammen machen bei einem mittleren Gehalt rund 35 bis 40 Prozent aus. Ein Nettolohnrechner ist nichts anderes als diese Abrechnung in Software, nur dass Sie die Zahlen vorher sehen und nicht erst am Monatsende.
Die Lohnsteuer ist dabei der bewegliche Teil. Sie richtet sich nach dem Einkommensteuertarif, der 2026 mit einem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr beginnt. Bis dahin bleibt Einkommen steuerfrei. Darüber steigt der Steuersatz von 14 Prozent allmählich an und erreicht bei knapp 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen den Spitzensatz von 42 Prozent. Wichtig: Der Spitzensatz gilt nur für jeden Euro oberhalb dieser Grenze, nicht für das ganze Gehalt. Deshalb spricht man vom Grenzsteuersatz, und deshalb stimmt der Satz „mehr Gehalt lohnt sich nicht, dann rutsche ich in die nächste Stufe“ nicht. Netto bleibt immer mehr übrig, nur eben nicht alles.
Die Sozialversicherung ist dagegen einfach: Krankenversicherung 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag der Kasse (im Schnitt 2,9 Prozent), Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent. Jeweils die Hälfte zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte sehen Sie auf Ihrer Abrechnung. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen in der Pflegeversicherung einen Zuschlag, Eltern mit mehreren Kindern etwas weniger. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 Euro für Rente und Arbeitslosenversicherung) steigen die Beiträge nicht weiter, egal wie viel Sie verdienen.
Die Steuerklassen, kurz erklärt
Die Steuerklasse entscheidet nicht darüber, wie viel Steuer Sie insgesamt zahlen, sondern wie viel monatlich vorweg einbehalten wird. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung alles aus. Trotzdem lohnt sich die richtige Wahl, weil sie das monatliche Netto spürbar verändert:
- Klasse I: Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende.
- Klasse II: Alleinerziehende, mit zusätzlichem Entlastungsbetrag von 4.260 Euro im Jahr.
- Klasse III und V: Ehepaare, bei denen einer deutlich mehr verdient. Der Besserverdienende nimmt III und zahlt wenig, der andere V und zahlt viel. Unterm Strich für das Paar meist am günstigsten, aber mit Nachzahlungsrisiko.
- Klasse IV: Ehepaare mit ähnlichem Einkommen, jeder wird wie ein Lediger besteuert. Mit Faktor lässt sich der Splittingvorteil schon monatlich verteilen.
- Klasse VI: Der zweite und jeder weitere Job, ohne Freibeträge, daher der höchste Abzug.
Für Paare lohnt sich ein Blick in den Steuerklassen-Rechner, der III/V gegen IV/IV stellt. Hier im Brutto-Netto-Rechner 2026 wählen Sie einfach die Klasse, die auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung steht.
Ein Blick zurück: Warum der Arbeitgeber die Steuer einbehält
Dass die Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen wird, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine deutsche Erfindung der Nachkriegszeit. 1920 führte Reichsfinanzminister Matthias Erzberger im Zuge seiner großen Steuerreform den Quellenabzug ein: Der Arbeitgeber behält die Steuer ein und führt sie ab, bevor der Lohn überhaupt beim Arbeitnehmer ankommt. Der Staat wollte in den chaotischen Jahren nach dem Ersten Weltkrieg sicher an sein Geld kommen, und ein Abzug an der Quelle war verlässlicher als jede spätere Rechnung. Das Prinzip hat sich bis heute gehalten, inzwischen voll digital über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die der Arbeitgeber direkt vom Finanzamt abruft.
Die Sozialversicherung ist noch älter. Sie geht auf Otto von Bismarck zurück, der 1883 die Krankenversicherung, 1884 die Unfallversicherung und 1889 die Rentenversicherung einführte. Die Arbeitslosenversicherung kam 1927 dazu, die Pflegeversicherung erst 1995. Jede dieser vier Säulen taucht heute als eigene Zeile auf Ihrer Abrechnung auf.
Was der Rechner kann und was nicht
Der Lohnrechner bildet das amtliche Lohnsteuerverfahren nach § 39b EStG nach, einschließlich Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Bei normalen Angestelltenverhältnissen liegt das Ergebnis auf den Euro genau bei dem, was die Lohnabrechnung zeigt. Abweichungen gibt es in Sonderfällen: eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Privatversicherte (hier werden pauschal die gesetzlichen Beiträge angesetzt), Sachsen mit seinem höheren Arbeitnehmeranteil in der Pflegeversicherung (im Rechner wählbar), Midijobs zwischen 603 und 2.000 Euro mit reduzierten Beiträgen sowie betriebliche Altersvorsorge oder Gehaltsumwandlung. Beamte, Selbstständige und Rentner haben eigene Regeln, für sie passt der Rechner nicht.
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni werden anders besteuert als das laufende Gehalt. Dafür gibt es den Weihnachtsgeld-Rechner. Und wer wissen will, ob die Erhöhung oder der Dienstwagen mehr bringt, findet im Firmenwagen-Rechner die Antwort; für das Dienstrad gibt es den Jobrad-Rechner.
Praktische Tipps für mehr Netto
Ein paar Hebel haben Sie selbst in der Hand. Wer Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder ein Arbeitszimmer über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro hat, kann beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen und bekommt monatlich mehr netto statt einmal im Jahr. Ehepaare sollten die Steuerklassenkombination prüfen, besonders vor Elterngeld oder Arbeitslosengeld, denn beides richtet sich nach dem Netto. Und ein Wechsel der Krankenkasse zu einer mit niedrigerem Zusatzbeitrag macht bei 4.000 Euro brutto schnell 20 Euro im Monat aus. Alle diese Dinge können Sie im Rechner durchspielen: Zusatzbeitrag ändern, Steuerklasse wechseln, Kinder eintragen, und sofort sehen, was sich bewegt.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt von 3.000 Euro brutto?
In Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bleiben 2026 rund 2.060 Euro netto, je nach Zusatzbeitrag der Krankenkasse ein paar Euro mehr oder weniger. In Steuerklasse III sind es etwa 2.310 Euro, in Klasse V rund 1.725 Euro. Den exakten Wert für Ihre Daten zeigt der erste Kasten oben.
Welches Brutto brauche ich für 2.500 Euro netto?
In Steuerklasse I etwa 3.800 Euro brutto, in Klasse III rund 3.290 Euro. Der zweite Kasten rechnet das für Ihre Steuerklasse, Kinder und Krankenkasse auf den Euro genau rückwärts.
Warum kommt von einer Gehaltserhöhung so wenig an?
Jeder zusätzliche Euro wird mit Ihrem Grenzsteuersatz belastet, der bei mittleren Einkommen zwischen 30 und 40 Prozent liegt, plus rund 20 Prozent Sozialabgaben. Von 100 Euro mehr brutto bleiben deshalb meist 50 bis 60 Euro netto. Trotzdem lohnt sich jede Erhöhung, denn netto bleibt immer mehr als vorher.
Ist der Brutto-Netto-Rechner auf dem Stand 2026?
Ja. Grundfreibetrag 12.348 Euro, Einkommensteuertarif 2026, Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung 2026 sowie der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen sind hinterlegt. Die Werte werden jedes Jahr im Januar aktualisiert.
Gilt der Rechner auch für Privatversicherte?
Nur näherungsweise. Der Rechner setzt die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung an. Privatversicherte zahlen ihren individuellen Tarif und bekommen vom Arbeitgeber einen Zuschuss bis zur Hälfte des Höchstbeitrags. Ihr Netto kann deshalb etwas höher oder niedriger liegen.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse und Steuersatz?
Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer monatlich vorab einbehalten wird. Der tatsächliche Steuersatz ergibt sich aus Ihrem Jahreseinkommen und wird mit der Steuererklärung endgültig festgelegt. Wer in Klasse V zu viel gezahlt hat, bekommt es zurück; wer in Klasse III zu wenig gezahlt hat, zahlt nach.
Warum zahlen Kinderlose mehr Pflegeversicherung?
Seit 2005 zahlen Versicherte ohne Kinder ab 23 Jahren einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten zur Pflegeversicherung. Eltern mit zwei oder mehr Kindern unter 25 bekommen dagegen je Kind einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten. Der Rechner berücksichtigt beides über das Feld Kinder.
Rechnet der Rechner das Weihnachtsgeld mit?
Nicht in den drei Kästen hier, weil Einmalzahlungen nach einem eigenen Verfahren besteuert werden. Dafür gibt es den Weihnachtsgeld-Rechner, der genau zeigt, was von der Sonderzahlung netto bleibt.