Verhinderungspflege-Rechner
Was die Pflegekasse zahlt, wenn die Pflegeperson Urlaub macht oder krank ist: Jahresbetrag, Tage, Restbudget, Pflegegeld.
Wie viel Verhinderungspflege steht mir zu?
Tagessatz der Ersatzpflege, Tage und bereits genutzten Betrag eintragen.
Beispiel: 21 Tage à 150 €, 800 € des Jahresbetrags bereits genutzt: Kasse zahlt 2.739 €, 411 € bleiben beim Pflegebedürftigen
So funktioniert der Verhinderungspflege-Rechner
Der Verhinderungspflege-Rechner zeigt, was die Pflegekasse übernimmt, wenn die pflegende Person ausfällt, wegen Urlaub, Krankheit oder einfach einer Pause. Sie wählen den Pflegegrad, die geplanten Tage, die Kosten je Tag für Pflegedienst, Ersatzpflegeperson oder Kurzzeitpflegeplatz und das, was in diesem Jahr schon verbraucht ist. Der Rechner nimmt den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro, zieht das Verbrauchte ab und zeigt, was die Kasse zahlt, was Sie selbst tragen und wie viel Pflegegeld während der Zeit weiterläuft, nämlich die Hälfte.
Merksatz: Ein Topf, zwei Leistungen, acht Wochen. Die Eselsbrücke seit Juli 2025: 3.539 Euro im Jahr, frei aufteilbar zwischen Vertretung zu Hause und Kurzzeitpflege im Heim, bis zu 56 Tage je Jahr, und das Pflegegeld läuft dabei zur Hälfte weiter. Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2, und die Pflegeperson muss nicht mehr erst sechs Monate gepflegt haben.
Drei Beispiele:
- Pflegegrad 2, 21 Tage à 150 Euro, 800 Euro bereits genutzt: Kosten 3.150 Euro, verfügbar noch 2.739 Euro, die Kasse zahlt 2.739 Euro, 411 Euro bleiben beim Pflegebedürftigen; halbes Pflegegeld 173,50 Euro im Monat läuft weiter.
- Pflegegrad 3, 14 Tage à 120 Euro, nichts verbraucht: 1.680 Euro, komplett von der Kasse, Rest 1.859 Euro fürs Jahr, halbes Pflegegeld 299,50 Euro.
- Pflegegrad 4, 28 Tage à 180 Euro Kurzzeitpflege: 5.040 Euro Kosten, Kasse zahlt den vollen Jahresbetrag 3.539 Euro, Eigenanteil 1.501 Euro, halbes Pflegegeld 400 Euro.
Formeln: Kasse zahlt = min(Tage × Tagessatz, 3.539 - verbraucht), Eigenanteil = Kosten - Kassenleistung, Pflegegeld während der Vertretung = 50 %. Das volle Pflegegeld je Grad zeigt der Pflegegeld-Rechner, die Variante im Heim der Kurzzeitpflege-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Der gemeinsame Jahresbetrag seit Juli 2025
Bis Mitte 2025 gab es zwei getrennte Töpfe, 1.612 Euro für Verhinderungspflege und 1.774 Euro für Kurzzeitpflege, mit der Möglichkeit, bis zur Hälfte des einen in den anderen zu übertragen, was kaum jemand durchschaute. Seit dem 1. Juli 2025 gilt der Entlastungsbudget genannte gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro nach § 42a SGB XI, frei verwendbar für beides, für Pflegegrad 2 bis 5, und die Verhinderungspflege darf bis zu acht Wochen im Jahr dauern statt sechs, wie die Kurzzeitpflege. Weggefallen ist die Vorpflegezeit von sechs Monaten, die Pflegeperson muss also nicht mehr ein halbes Jahr gepflegt haben, bevor sie vertreten werden darf; für Kinder und junge Erwachsene unter 25 mit Pflegegrad 4 oder 5 galt das Budget schon seit 2024. Der Topf wird je Kalenderjahr gefüllt, nicht genutzte Beträge verfallen am 31. Dezember, und der Rechner zieht deshalb ab, was im laufenden Jahr schon abgerechnet wurde. Die Kasse zahlt gegen Rechnung oder Quittung, auch rückwirkend, und die Abrechnung geht formlos mit dem Antrag der Kasse; viele Kassen erstatten auch, wenn die Verhinderung nicht vorher gemeldet war. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege, dort hilft nur der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, den es ab Pflegegrad 1 für alle gibt und der zusätzlich für Kurzzeitpflege und stundenweise Hilfe eingesetzt werden kann. Welcher Grad zu welchem Hilfebedarf gehört, zeigt der Pflegegrad-Rechner.
Wer vertreten darf und was das kostet
Die Vertretung können Pflegedienste übernehmen, 30 bis 60 Euro je Stunde oder 120 bis 250 Euro am Tag, Nachbarn, Freunde und Bekannte zu frei vereinbarten Sätzen, oder Verwandte. Bei Angehörigen bis zum zweiten Grad, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Großeltern, Schwiegerkinder, und bei Personen im selben Haushalt gilt eine Deckelung: Die Kasse zahlt höchstens das 1,5-fache des monatlichen Pflegegelds für den Zeitraum, bei Pflegegrad 2 also 1,5 × 347 = 520,50 Euro für bis zu acht Wochen, bei Pflegegrad 3 898,50 Euro, bei Pflegegrad 4 1.200 Euro, bei Pflegegrad 5 1.485 Euro; nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall kommen bis zum Jahresbetrag dazu. Der Rechner nimmt den eingegebenen Tagessatz, bei Angehörigen gibt man den gedeckelten Betrag geteilt durch die Tage ein. Stundenweise Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag ist erlaubt, der Friseurbesuch, der Arzttermin, der Sportverein, und sie zählt nicht auf die acht Wochen und kürzt das Pflegegeld nicht, ein beliebter Weg, das Budget über das Jahr zu verteilen, 120 Euro für vier Stunden Pflegedienst jede Woche sind 6.240 Euro im Jahr, also mehr als der Topf, aber das Pflegegeld bleibt voll. Erst ab einem ganzen Tag Verhinderung wird das Pflegegeld halbiert, am ersten und letzten Tag bleibt es voll. Den Eigenanteil bei dauerhafter Heimpflege rechnet der Eigenanteil-Rechner.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren
Der gemeinsame Topf macht die Planung einfach: Zwei Wochen Kurzzeitpflege im Heim während des Urlaubs der Tochter für 2.500 Euro, danach bleiben 1.039 Euro für stundenweise Entlastung durch den Pflegedienst im Rest des Jahres. Bei Kurzzeitpflege zahlt die Kasse nur die Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung von 30 bis 50 Euro am Tag trägt der Pflegebedürftige, wofür der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat eingesetzt werden darf, angesparte Beträge inklusive; bei Verhinderungspflege zu Hause gibt es diese Nebenkosten nicht. Das Pflegegeld wird bei beiden zur Hälfte bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt. Wer Pflegesachleistungen bezieht, also den Pflegedienst über die Kasse, behält die auch während der Verhinderungspflege, und die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung wird anteilig halbiert. Wichtig für die Abrechnung: Die Rechnung des Pflegedienstes oder die Quittung der Ersatzperson mit Name, Zeitraum und Betrag, bei Angehörigen die Erklärung, dass sie nicht erwerbsmäßig pflegen, und der Antrag bei der Kasse, der einmal im Jahr reicht. Die Kasse zahlt binnen weniger Wochen, auch Fahrtkosten der Ersatzpflegeperson mit 20 Cent je Kilometer. Was Familien mit Kindern und Pflege sonst beantragen können, zeigt der Kinderzuschlag-Rechner.
Ein Stück Geschichte: Vom Pflegeurlaub zum Entlastungsbudget
Die Pflegeversicherung startete 1995, und schon das erste Gesetz enthielt die Verhinderungspflege, damals "Pflegevertretung" genannt, mit 2.800 D-Mark für vier Wochen im Jahr, nach zwölf Monaten Vorpflege; Norbert Blüm, der Vater der Pflegeversicherung, nannte sie den Urlaubsanspruch der pflegenden Angehörigen. Die Kurzzeitpflege stand von Anfang an daneben, ebenfalls mit vier Wochen im Jahr. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008 hob beide auf 1.470 Euro, das Pflege-Neuausrichtungsgesetz 2013 führte die halbe Weiterzahlung des Pflegegelds ein, und das erste Pflegestärkungsgesetz 2015 brachte die Übertragbarkeit, sechs Wochen Verhinderungspflege, 1.612 Euro, und die Möglichkeit, die Hälfte des Kurzzeitpflegebetrags für Verhinderungspflege zu nutzen, bis 2.418 Euro; 2017 ersetzten fünf Pflegegrade die drei Pflegestufen. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von 2023 schuf das gemeinsame Budget, zunächst für junge Pflegebedürftige ab 2024, für alle ab dem 1. Juli 2025, und hob den Betrag auf 3.539 Euro; die Vorpflegezeit entfiel. Von 1,1 Millionen Pflegebedürftigen 1995 ist die Zahl auf über 5,6 Millionen gestiegen, vier von fünf werden zu Hause gepflegt, und die Verhinderungspflege wird nach Kassenangaben nur von etwa einem Drittel der Berechtigten genutzt. Der Rechner rechnet das Budget von 2025 mit den Pflegegeldsätzen von 2026.
Praktische Tipps
Beantragen Sie Verhinderungspflege einmal im Jahr pauschal bei der Kasse und reichen Sie dann nur noch Belege ein. Nutzen Sie stundenweise Verhinderungspflege unter acht Stunden, das Pflegegeld bleibt voll. Bezahlen Sie Nachbarn und Freunde zu normalen Sätzen, Angehörige bis zum 1,5-fachen Pflegegeld plus Fahrtkosten. Verbrauchen Sie das Budget bis Dezember, es verfällt. Planen Sie Kurzzeitpflege mit Unterkunftskosten und dem angesparten Entlastungsbetrag. Lassen Sie sich die Quittung mit Zeitraum und Betrag geben. Und tragen Sie im Rechner ein, was schon abgerechnet ist, um das Restbudget zu sehen. Wie Rente und Pflegezeit zusammenhängen, wenn Sie selbst pflegen, zeigt der Pflegegeld-Rechner mit den Rentenbeiträgen der Kasse.
Häufige Fragen
Wie viel Verhinderungspflege steht mir 2026 zu?
Ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, bis zu acht Wochen. 14 Tage à 120 Euro sind 1.680 Euro, die die Kasse voll übernimmt; 28 Tage à 180 Euro kosten 5.040 Euro, davon zahlt die Kasse 3.539 Euro.
Was ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Seit dem 1. Juli 2025 ein Topf von 3.539 Euro, frei aufteilbar zwischen Vertretung zu Hause und Kurzzeitpflege im Heim. Vorher gab es 1.612 und 1.774 Euro getrennt mit komplizierter Übertragung. Nicht verbrauchte Beträge verfallen am Jahresende.
Läuft das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weiter?
Ja, zur Hälfte, bis zu acht Wochen im Jahr; am ersten und letzten Tag voll. Bei Pflegegrad 2 sind das 173,50 Euro im Monat, bei Grad 3 299,50 Euro, bei Grad 4 400 Euro. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag bleibt es ungekürzt.
Können Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen?
Ja. Bei Verwandten bis zum zweiten Grad und Personen im selben Haushalt zahlt die Kasse höchstens das 1,5-fache des Pflegegelds für die Zeit, bei Pflegegrad 2 also 520,50 Euro, plus nachgewiesene Fahrtkosten oder Verdienstausfall bis zum Jahresbetrag. Nachbarn und Freunde werden ohne Deckel bezahlt.
Was passiert, wenn das Budget nicht reicht?
Der Rest ist Eigenanteil. Bei Pflegegrad 2, 21 Tagen à 150 Euro und 800 Euro bereits verbraucht zahlt die Kasse 2.739 Euro, 411 Euro bleiben beim Pflegebedürftigen. Für Kurzzeitpflege kann der angesparte Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat eingesetzt werden.
Muss ich die Verhinderungspflege vorher beantragen?
Ein Antrag bei der Pflegekasse ist nötig, kann aber auch nach der Vertretung gestellt werden; die Kasse erstattet rückwirkend gegen Rechnung oder Quittung mit Name, Zeitraum und Betrag. Viele Kassen akzeptieren einen Jahresantrag, danach reicht das Einreichen der Belege.
Gibt es Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1?
Nein, sie beginnt bei Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht nur der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zur Verfügung, der für Kurzzeitpflege, Tagespflege, Betreuungsangebote und Haushaltshilfe genutzt werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege ist die Vertretung zu Hause oder stundenweise, Kurzzeitpflege die vorübergehende Unterbringung im Heim, bis acht Wochen im Jahr. Beide kommen seit Juli 2025 aus demselben Topf von 3.539 Euro; bei Kurzzeitpflege zahlt man Unterkunft und Verpflegung von 30 bis 50 Euro am Tag selbst.