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Wohngeld-Rechner

Wie viel Wohngeld bekomme ich? Haushaltsgröße, Mietenstufe der Gemeinde, Miete und Einkommen eintragen; der Rechner nutzt die Formel des Wohngeldgesetzes mit den Werten 2026.

Wie viel Wohngeld bekomme ich?

Haushaltsgröße, Mietenstufe, Miete und Einkommen.

Beispiel: 4 Personen, Mietenstufe V, 1.100 € Miete, 3.200 € brutto: 571 €

So funktioniert der Wohngeld-Rechner

Wohngeld ist der Zuschuss zur Miete für Haushalte, die zu viel verdienen für Bürgergeld und zu wenig, um die Miete bequem zu zahlen. Seit der Reform 2023 bekommen es rund zwei Millionen Haushalte, viele wissen aber nicht, dass sie dazugehören: Rentner mit kleiner Rente, Alleinerziehende in Teilzeit, Familien mit einem Verdiener. Der Wohngeldrechner rechnet mit der Formel aus dem Gesetz und zeigt, ob und wie viel Ihnen zusteht.

Merksatz: Je höher die Miete und je niedriger das Einkommen, desto mehr Wohngeld, bis zur Miethöchstgrenze der Mietenstufe. Die Eselsbrücke: Drei Zahlen zählen, Haushaltsgröße, Miete, Einkommen; die Mietenstufe sagt, wie teuer das Wohnen am Ort offiziell ist. Eine vierköpfige Familie in Mietenstufe V mit 1.100 Euro Bruttokaltmiete und 3.200 Euro brutto bekommt rund 571 Euro im Monat.

Drei Situationen, in denen Sie das Wohngeld berechnen sollten:

  • Kleine Rente, teure Stadt: Eine Rentnerin mit 1.100 Euro Rente und 520 Euro Miete in Mietenstufe IV hat Anspruch auf mehrere hundert Euro, die sie seit Jahren nicht abgeholt hat.
  • Familie mit einem Einkommen: Zwei Erwachsene, zwei Kinder, 3.200 Euro brutto: Das Beispiel oben. Dazu kommt oft noch der Kinderzuschlag, der mit Wohngeld kombinierbar ist.
  • Nach der Trennung: Ein Elternteil mit Kind, Teilzeit, 1.800 Euro brutto und 750 Euro Miete: Der Rechner zeigt, ob Wohngeld oder Bürgergeld die passende Leistung ist.

Die Formel aus § 19 Wohngeldgesetz lautet vereinfacht: Wohngeld = 1,15 × (Miete - (a + b × Miete + c × Einkommen) × Miete), mit drei Rechenwerten a, b und c je Haushaltsgröße aus der Anlage zum Gesetz. Die Miete wird bis zum Höchstbetrag der Mietenstufe berücksichtigt (plus einem Zuschlag für Heizkosten und einer Klimakomponente), das Einkommen ist das Brutto abzüglich Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben (je 10 Prozent, höchstens 30 Prozent). Der Rechner setzt die Werte vom 1. Januar 2025 an, die bis zur nächsten Fortschreibung 2027 gelten. Was Sie netto verdienen, spielt dabei keine Rolle; es zählt das Brutto mit den pauschalen Abzügen.

Wissenswertes zum Thema

Wer Wohngeld bekommt und wer nicht

Wohngeld-Anspruch haben Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen (Lastenzuschuss), wenn ihr Einkommen unter einer Grenze liegt, die von Haushaltsgröße und Mietenstufe abhängt. Als Faustregel: Ein Einpersonenhaushalt in Mietenstufe III hat bis etwa 2.100 Euro brutto Chancen, ein Vierpersonenhaushalt bis rund 4.700 Euro, je nach Miete. Kein Wohngeld bekommt, wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, BAföG oder Ausbildungsgeld bezieht, weil die Miete dort schon enthalten ist; Studierende ohne BAföG-Anspruch dem Grunde nach können aber Wohngeld beantragen. Vermögen über 60.000 Euro für die erste und 30.000 Euro je weitere Person schließt den Anspruch aus. Wohngeld wird für zwölf Monate bewilligt und muss dann neu beantragt werden; bei Mieterhöhung oder Einkommensverlust lohnt ein Erhöhungsantrag zwischendurch.

Mietenstufen und Höchstbeträge

Jede Gemeinde ist einer von sieben Mietenstufen zugeordnet, nach dem örtlichen Mietniveau im Vergleich zum Bundesdurchschnitt: Stufe I für günstige ländliche Regionen, Stufe III für den Durchschnitt, Stufe VI für Hamburg, Köln oder Düsseldorf, Stufe VII für München, Frankfurt und Stuttgart. Die Stufe bestimmt den Höchstbetrag der Miete, der im Wohngeld berücksichtigt wird; was darüber liegt, zahlen Sie allein. Für einen Zweipersonenhaushalt reicht der Höchstbetrag von rund 460 Euro in Stufe I bis rund 870 Euro in Stufe VII, dazu kommen seit 2023 ein Heizkostenzuschlag und die Klimakomponente, die die Grenze um einige Prozent anheben. Die Liste der Mietenstufen aller Gemeinden veröffentlicht das Bundesbauministerium; die Stufe steht auch auf dem Wohngeldbescheid. Der Rechner zeigt in seinen Zeilen, ob Ihre Miete über dem Höchstbetrag liegt.

Welches Einkommen zählt

Grundlage ist das Jahresbruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, umgerechnet auf den Monat, abzüglich pauschaler Abzüge von je 10 Prozent für Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung, wenn diese tatsächlich gezahlt werden, höchstens 30 Prozent. Rentner, die keine Steuern zahlen, bekommen nur 10 Prozent Abzug für die Krankenversicherung. Dazu kommen Freibeträge: 1.800 Euro im Jahr bei Schwerbehinderung ab 100 Grad, 1.320 Euro für Alleinerziehende, bis zu 1.200 Euro für Einkommen von Kindern unter 25. Kindergeld, Elterngeld bis 300 Euro und Unterhaltsvorschuss zählen nicht als Einkommen, Unterhalt dagegen schon. Der Rechner nimmt das Brutto mit der Standardpauschale; die Freibeträge sind nicht enthalten und können den Anspruch noch etwas erhöhen. Für die Nettoseite hilft der Brutto-Netto-Rechner.

Ein Stück Geschichte: Vom Mietbeihilfegesetz zum Wohngeld Plus

Das Wohngeld entstand 1965 mit dem ersten Wohngeldgesetz, als die Mietpreisbindung aus der Nachkriegszeit auslief und die Mieten in den Städten stiegen. Die Idee: Statt Sozialwohnungen zu bauen, deren Mieter irgendwann zu viel verdienen, bekommt der Mensch den Zuschuss, nicht die Wohnung. In den 1970ern bezogen rund 1,5 Millionen Haushalte Wohngeld, in den 2010er Jahren waren es nur noch 600.000, weil die Tabellen jahrelang nicht angepasst wurden und die Mieten davonliefen. 2016 kam die erste Dynamisierung, 2020 die Klimakomponente, 2022 ein Heizkostenzuschuss wegen der Energiepreise, und zum 1. Januar 2023 das „Wohngeld Plus“: Der Kreis der Berechtigten wurde verdreifacht, der durchschnittliche Betrag von 180 auf rund 370 Euro angehoben. Seit 2023 wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an Mieten und Preise angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025, das nächste Mal 2027.

Antrag und Praxis

Der Wohngeld-Antrag geht an die Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises, in den meisten Bundesländern online. Nötig sind Mietvertrag, Nachweis der Miete, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller Haushaltsmitglieder und bei Eigentum die Belastungen. Das Wohngeld wird ab dem Antragsmonat gezahlt, nicht rückwirkend, deshalb lohnt ein früher formloser Antrag mit nachgereichten Unterlagen. Die Bearbeitung dauert je nach Stadt vier Wochen bis vier Monate; wer das Geld dringend braucht, kann einen Vorschuss beantragen. Wohngeld ist steuerfrei und wird nicht auf Kindergeld oder Unterhalt angerechnet. Und wer knapp unter dem Anspruch liegt: Eine Mieterhöhung oder ein neues Haushaltsmitglied verändert die Rechnung, also im Zweifel neu rechnen. Für den Vergleich mit der Grundsicherung gibt es den Bürgergeld-Rechner.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Mieter und selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen, die keine andere Leistung mit Unterkunftskosten (Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG) beziehen. Die Einkommensgrenze hängt von Haushaltsgröße und Mietenstufe ab; der Rechner zeigt sofort, ob ein Anspruch besteht.

Wie viel Wohngeld bekommt ein Einpersonenhaushalt?

Je nach Miete, Mietenstufe und Einkommen meist zwischen 50 und 400 Euro. Eine Rentnerin mit 1.100 Euro Rente und 520 Euro Miete in Mietenstufe IV kommt nach der Formel auf knapp 400 Euro im Monat. Der Rechner nennt Ihren Betrag.

Was ist die Mietenstufe?

Eine Einteilung aller Gemeinden in sieben Stufen nach dem Mietniveau, von I (günstig) bis VII (München, Frankfurt, Stuttgart). Sie bestimmt den Höchstbetrag der Miete, der beim Wohngeld berücksichtigt wird. Die Stufe Ihrer Gemeinde steht in der Liste des Bundesbauministeriums.

Zählt die Warmmiete oder die Kaltmiete?

Die Bruttokaltmiete, also Miete plus kalte Nebenkosten (Wasser, Müll, Hausmeister), ohne Heizung und Warmwasser. Für Heizkosten gibt es seit 2023 einen pauschalen Zuschlag auf den Höchstbetrag.

Welches Einkommen zählt beim Wohngeld?

Das Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder abzüglich pauschal je 10 Prozent für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung, soweit gezahlt. Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Elterngeld bis 300 Euro zählen nicht mit.

Bekomme ich Wohngeld neben Bürgergeld?

Nein. Beim Bürgergeld sind die Unterkunftskosten bereits enthalten. Liegt das Einkommen aber so hoch, dass kein Bürgergeld mehr zusteht, sind Wohngeld und Kinderzuschlag die passenden Leistungen, und beide lassen sich kombinieren.

Können Studierende Wohngeld bekommen?

Nur, wenn sie dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch haben, etwa wegen Überschreitens der Förderungshöchstdauer, eines Zweitstudiums oder Teilzeitstudiums. Wer BAföG bekommen könnte, es aber nicht beantragt, hat keinen Wohngeldanspruch.

Wie lange wird Wohngeld bewilligt?

In der Regel für zwölf Monate ab dem Antragsmonat, danach ist ein neuer Antrag nötig. Bei Mieterhöhung um mehr als 10 Prozent oder Einkommensverlust um mehr als 10 Prozent kann zwischendurch ein Erhöhungsantrag gestellt werden.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: Wohngeldgesetz (WoGG) §§ 12, 14 bis 19 und Anlagen 1 und 2, Wohngeldverordnung und Mietenstufen-Liste des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Fortschreibung der Wohngeldwerte zum 1. Januar 2025 (BGBl. 2024 I Nr. 314)