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Elterngeld-Rechner

Wie viel Elterngeld bekomme ich aus meinem Netto vor der Geburt, und wie lange? Basiselterngeld oder ElterngeldPlus, mit Partnermonaten und Geschwisterbonus.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Netto vor der Geburt, Variante und Monate.

Beispiel: 900 € Netto, Basiselterngeld, 14 Monate: 648 € (Ersatzrate 72 %)

So funktioniert der Elterngeld-Rechner

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt, weil Mutter oder Vater zu Hause bleiben. Es ist keine Pauschale, sondern hängt vom Netto der letzten zwölf Monate vor der Geburt ab, und die Prozentregel dahinter ist bewusst sozial gestaffelt. Der Elterngeldrechner übersetzt Ihr Netto in den Monatsbetrag und zeigt, was Basiselterngeld und ElterngeldPlus über die ganze Bezugszeit bringen.

Merksatz: 65 Prozent vom Netto, mindestens 300, höchstens 1.800 Euro. Die Eselsbrücke: Wer wenig hatte, bekommt mehr Prozent; wer viel hatte, stößt an den Deckel. Bei 900 Euro Netto liegt die Ersatzrate bei 72 Prozent, also 648 Euro; unter 1.000 Euro Netto steigt der Satz für je 2 Euro weniger um 0,1 Punkte bis auf 100 Prozent. Zwischen 1.000 und 1.200 Euro Netto sinkt er von 67 auf 65 Prozent, darüber bleiben es 65 Prozent. Ab 2.770 Euro Netto greift der Höchstbetrag von 1.800 Euro.

Drei Fragen, die der Rechner klärt:

  • Wie viel im Monat? 900 Euro Netto vor der Geburt ergeben 648 Euro Basiselterngeld (72 Prozent). Der Kasten zeigt die Ersatzrate und den Betrag.
  • Wie lange und wie viel insgesamt? Basiselterngeld gibt es 12 Monate, mit Partnermonaten 14, also bei 648 Euro bis zu 9.072 Euro. ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag und verdoppelt die Dauer: 324 Euro über 28 Monate, dieselbe Summe, aber mit Teilzeit kombinierbar.
  • Geschwisterbonus und Mehrlinge: Mit einem Geschwisterkind unter drei Jahren (oder zwei unter sechs) gibt es 10 Prozent mehr, mindestens 75 Euro; bei Zwillingen 300 Euro zusätzlich je weiterem Kind. Der Rechner addiert beides.

Die Formel in Kurzform: Elterngeld = Netto vor der Geburt × Ersatzrate, mit Ersatzrate 65 Prozent (bis 100 Prozent bei niedrigem Einkommen), Untergrenze 300 Euro, Obergrenze 1.800 Euro. Das „Elterngeld-Netto“ ist nicht exakt das Netto der Gehaltsabrechnung, sondern wird von der Elterngeldstelle pauschal aus dem Brutto berechnet (Steuerklasse, Sozialabgaben als Pauschalen, Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro); der Rechner nimmt Ihr tatsächliches Netto als gute Näherung. Wer es genau wissen will, nimmt das Netto aus dem Brutto-Netto-Rechner ohne Zusatzbeiträge und Sonderzahlungen.

Wissenswertes zum Thema

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das Basiselterngeld ist die klassische Variante: 12 Monate für einen Elternteil, 14 Monate, wenn beide mindestens zwei Monate nehmen (Partnermonate). Es muss in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. ElterngeldPlus gibt es seit 2015 für Eltern, die früh wieder in Teilzeit arbeiten: Jeder Basismonat wird zu zwei Plus-Monaten mit höchstens der Hälfte des Betrags, bezogen bis zum 32. Lebensmonat. Der Clou: Wer in Teilzeit arbeitet, verliert beim ElterngeldPlus weniger, weil der Zuverdienst anders angerechnet wird; oft bleibt vom Teilzeitnetto plus Elterngeld mehr übrig als bei der Basisvariante. Der Partnerschaftsbonus gibt beiden Eltern zwei bis vier zusätzliche Plus-Monate, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Beide Varianten lassen sich mischen; ein typisches Modell ist: Mutter 8 Monate Basis, dann beide ElterngeldPlus mit Teilzeit.

Was zählt als Einkommen, und was nicht

Grundlage ist das Einkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt, bei Müttern vor dem Mutterschutz. Monate mit Mutterschaftsgeld, Krankheit wegen der Schwangerschaft oder Elterngeld für ein älteres Kind werden übersprungen und durch frühere ersetzt. Gezählt werden laufender Lohn und Gehalt; Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni und Abfindungen fallen heraus, weil sie als sonstige Bezüge gelten. Bei Selbstständigen zählt der Gewinn des letzten abgeschlossenen Steuerjahres. Vom Brutto zieht die Elterngeldstelle pauschale Abzüge ab: Lohnsteuer nach der Steuerklasse, die in den zwölf Monaten überwiegend galt (deshalb lohnt der frühe Wechsel in Klasse III, siehe Steuerklassen-Rechner), Sozialabgaben mit festen Prozentsätzen und die Werbungskostenpauschale. Das Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss wird in den ersten Wochen voll auf das Elterngeld angerechnet, deshalb beginnt das Elterngeld der Mutter faktisch erst nach der Schutzfrist; der Mutterschaftsgeld-Rechner zeigt diese Beträge.

Einkommensgrenzen und Sonderfälle

Eltern, deren gemeinsames zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag, bekommen seit April 2025 kein Elterngeld mehr; für Alleinerziehende gilt dieselbe Grenze. Wer vor der Geburt nicht gearbeitet hat, erhält den Mindestbetrag von 300 Euro, ebenso Studierende und Auszubildende, die daneben Elterngeld beziehen dürfen, weil die Ausbildung nicht als Erwerbstätigkeit zählt. Beim Bürgergeld wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet, es sei denn, vor der Geburt bestand Erwerbseinkommen; dann bleiben bis zu 300 Euro anrechnungsfrei. Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen, und die Steuererklärung wird Pflicht. Bei 10.000 Euro Elterngeld und 40.000 Euro Partnereinkommen macht das rund 1.000 Euro Nachzahlung aus.

Ein Stück Geschichte: Vom Erziehungsgeld zum Elterngeld

Von 1986 bis 2006 gab es das Erziehungsgeld: 600 D-Mark, später 300 Euro im Monat für zwei Jahre, einkommensabhängig und für alle gleich, egal was vorher verdient wurde. Es war als Anerkennung gedacht, nicht als Lohnersatz, und wurde zu über 95 Prozent von Müttern bezogen. Das Elterngeld, das zum 1. Januar 2007 kam, folgte dem schwedischen Vorbild und drehte die Logik um: Wer mehr verdient hatte, bekommt mehr, damit auch gut verdienende Eltern und Väter zu Hause bleiben. Die zwei Partnermonate, damals als „Wickelvolontariat“ verspottet, haben die Väterbeteiligung von 3 auf heute über 45 Prozent gehoben, auch wenn die meisten Väter bei genau zwei Monaten bleiben. 2015 kam ElterngeldPlus dazu, 2021 der erleichterte Partnerschaftsbonus und seit 2024 wurde die Einkommensgrenze in zwei Schritten von 300.000 auf 175.000 Euro gesenkt.

Praktische Tipps

Beantragen Sie das Elterngeld innerhalb von drei Monaten nach der Geburt, rückwirkend gibt es nur diese drei Monate. Die meisten Länder bieten den Online-Antrag über ElterngeldDigital an. Legen Sie vor der Geburt die Steuerklasse so, dass der Elternteil mit der längeren Auszeit in Klasse III steht, und zwar mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz. Planen Sie die Monate der Eltern zusammen auf einem Zettel; einmal beantragte Monate lassen sich zwar ändern, aber bereits bezogene nicht zurückholen. Rechnen Sie ElterngeldPlus mit Teilzeit durch, wenn der Arbeitgeber mitspielt, denn bei einem Teilzeitnetto von 1.200 Euro bleiben Plus-Monate oft lukrativer als Basis-Monate ohne Arbeit. Und tragen Sie das Elterngeld in die Steuererklärung ein; der Progressionsvorbehalt holt Sie sonst mit Verspätung ein.

Häufige Fragen

Wie viel Elterngeld bekomme ich bei 2.000 Euro netto?

65 Prozent von 2.000 Euro, also 1.300 Euro Basiselterngeld im Monat, oder 650 Euro ElterngeldPlus über die doppelte Zeit. Mit Geschwisterbonus 10 Prozent mehr. Der Rechner zeigt die Ersatzrate für jedes Netto.

Wie hoch ist das maximale Elterngeld?

1.800 Euro im Monat beim Basiselterngeld, erreicht ab etwa 2.770 Euro Netto vor der Geburt. Beim ElterngeldPlus sind es höchstens 900 Euro. Dazu kommen gegebenenfalls Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich vorher nicht gearbeitet habe?

Ja, den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld (150 Euro ElterngeldPlus) im Monat, auch als Studentin, Auszubildende oder Hausfrau. Voraussetzung ist, dass Sie das Kind selbst betreuen und nicht mehr als 32 Stunden arbeiten.

Wie lange gibt es Elterngeld?

Basiselterngeld 12 Monate, mit mindestens zwei Partnermonaten 14 Monate, innerhalb der ersten 14 Lebensmonate. ElterngeldPlus doppelt so lange bei halbem Betrag, bis zum 32. Lebensmonat. Der Partnerschaftsbonus bringt bis zu vier weitere Plus-Monate je Elternteil.

Welches Netto zählt für das Elterngeld?

Das durchschnittliche Netto der zwölf Monate vor dem Geburtsmonat (bei Müttern vor dem Mutterschutz), pauschal aus dem Brutto berechnet. Weihnachtsgeld, Boni und Überstundenauszahlungen zählen nicht mit. Die Steuerklasse, die überwiegend galt, bestimmt den Abzug.

Darf ich neben dem Elterngeld arbeiten?

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. Beim Basiselterngeld wird der Zuverdienst stark angerechnet, beim ElterngeldPlus deutlich milder, deshalb ist Plus für Teilzeit die bessere Wahl. Der Partnerschaftsbonus setzt sogar 24 bis 32 Wochenstunden voraus.

Ist Elterngeld steuerpflichtig?

Es ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen der Familie. Eine Steuererklärung wird ab 410 Euro Elterngeld im Jahr Pflicht; Nachzahlungen von einigen hundert Euro sind üblich.

Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?

Innerhalb von drei Monaten nach der Geburt, denn rückwirkend wird höchstens für drei Monate gezahlt. Der Antrag geht an die Elterngeldstelle des Bundeslandes, in den meisten Ländern online über ElterngeldDigital.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 1 bis 4d, Bundesministerium für Familie: Elterngeld und Elternzeit, Broschüre 2026, Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (Einkommensgrenze 175.000 Euro)