Krankenkassenbeitrag-Rechner
Brutto, Einkommen oder Rente eintragen: Der Rechner zeigt Kranken- und Pflegebeitrag 2026 für Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Selbstständige und Rentner, mit Arbeitgeberanteil und Grenzen.
Was zahle ich als Arbeitnehmer?
Halber Satz, Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €, Pflegeversicherung nach Kinderzahl.
Beispiel: 3.800 € brutto, 2,9 % Zusatzbeitrag, kinderlos: 332,50 € KV + 91,20 € PV = 423,70 €
Was zahle ich als Selbstständiger?
Voller Beitrag auf das Einkommen, Mindestbemessung 1.318,33 €, ermäßigter Satz ohne Krankengeld.
Beispiel: 3.000 € Gewinn im Monat: 525 € KV + 126 € PV = 651 €
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Was zahle ich als Rentner?
Halber Satz auf die Rente, voller Satz auf Betriebsrente über 197,75 €.
Beispiel: 1.800 € Rente und 300 € Betriebsrente: 250,99 € im Monat
So funktioniert der Krankenkassenbeitrag-Rechner
Der Krankenkassenbeitrag-Rechner rechnet den GKV-Beitrag 2026 für die drei Gruppen, die ihn unterschiedlich zahlen. Arbeitnehmer tragen im ersten Kasten Brutto, den Zusatzbeitrag ihrer Kasse und die Kinderzahl ein und sehen ihren Anteil an Kranken- und Pflegeversicherung, den Arbeitgeberanteil und den Gesamtbeitrag, mit der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro. Selbstständige rechnen im zweiten Kasten als freiwillig Versicherte mit dem vollen Beitrag auf ihr Einkommen, zwischen der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro und der Bemessungsgrenze, wahlweise mit oder ohne Krankengeldanspruch. Rentner sehen im dritten Kasten den halben Beitrag auf die gesetzliche Rente, den vollen auf die Betriebsrente oberhalb des Freibetrags von 197,75 Euro und den vollen Pflegebeitrag. Alle drei Kästen zeigen auch die Wirkung eines niedrigeren Zusatzbeitrags, also was ein Kassenwechsel bringt.
Merksatz: Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent und der Zusatzbeitrag werden halbe-halbe geteilt, der Pflegebeitrag von 3,6 Prozent ebenfalls, nur den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Punkten zahlt der Arbeitnehmer allein. Eselsbrücke für Selbstständige: Alles allein, aber nie unter einem Drittel der Bezugsgröße und nie über der Bemessungsgrenze.
Drei Beispiele:
- Arbeitnehmer mit 3.800 Euro brutto, 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, kinderlos: 332,50 Euro Krankenversicherung (7,3 plus 1,45 Prozent) und 91,20 Euro Pflegeversicherung (2,4 Prozent), zusammen 423,70 Euro; der Arbeitgeber zahlt 400,90 Euro dazu. Bei 6.500 Euro mit zwei Kindern bleibt es bei 585,61 Euro, weil nur 5.812,50 Euro beitragspflichtig sind.
- Selbstständiger mit 3.000 Euro Gewinn im Monat: 17,5 Prozent Krankenversicherung sind 525 Euro, 4,2 Prozent Pflege 126 Euro, zusammen 651 Euro. Wer nur 1.100 Euro verdient, zahlt auf die Mindestbemessung 264,33 Euro, wer 8.000 Euro verdient, den Höchstbeitrag von 1.261,31 Euro.
- Rentner mit 1.800 Euro Rente und 300 Euro Betriebsrente, ein Kind: 157,50 Euro KV plus 64,80 Euro PV auf die Rente, 17,89 Euro KV auf die Betriebsrente über dem Freibetrag plus 10,80 Euro PV, zusammen 250,99 Euro.
Formeln: Arbeitnehmer: Brutto (höchstens 5.812,50) × (7,3 % + Zusatzbeitrag / 2 + 1,8 % + 0,6 % Kinderlose - 0,25 % je Kind ab dem zweiten), Selbstständige: Einkommen (1.318,33 bis 5.812,50) × (14,6 % oder 14,0 % + Zusatzbeitrag + 3,6 % + 0,6 % Kinderlose). Was nach allen Abzügen bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner, die Rente nach Abzügen der Rente-Netto-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Beitragssätze 2026 und wer was zahlt
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt seit 2015 unverändert bei 14,6 Prozent, der ermäßigte Satz ohne Krankengeldanspruch bei 14,0 Prozent. Was die Kassen darüber hinaus brauchen, holen sie über den Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt: Der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent, die tatsächlichen Sätze reichen von unter 2 bis über 4 Prozent. Beide Teile werden seit 2019 wieder paritätisch geteilt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte. Die Pflegeversicherung kostet 3,6 Prozent, ebenfalls halbe-halbe, mit zwei Ausnahmen: Kinderlose ab 23 Jahren zahlen allein 0,6 Punkte Zuschlag, und Eltern mit mehreren Kindern unter 25 bekommen seit Juli 2023 je Kind ab dem zweiten 0,25 Punkte Abschlag, bis zu einem Punkt beim fünften Kind; in Sachsen tragen Arbeitnehmer wegen des Buß- und Bettags einen größeren Anteil. Beitragspflichtig ist das Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr); wer darüber verdient, zahlt nicht mehr, und ab einem Jahresbrutto über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro darf er in die private Krankenversicherung wechseln. Rentner zahlen auf die gesetzliche Rente den halben Beitrag, die Rentenversicherung die andere Hälfte, auf Betriebsrenten seit 2020 nur oberhalb eines Freibetrags von 197,75 Euro den vollen Satz.
Selbstständige: Mindestbemessung, Höchstbeitrag, Nachberechnung
Wer hauptberuflich selbstständig ist, kann in der GKV nur freiwillig versichert bleiben und zahlt den vollen Beitrag allein, einen Arbeitgeber gibt es nicht. Bemessungsgrundlage sind alle Einkünfte: Gewinn, aber auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Renten, und zwar mindestens die Mindestbemessungsgrundlage, die seit 2019 ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße beträgt, 2026 also 1.318,33 Euro; vor 2019 lag sie bei über 2.280 Euro und war der Hauptgrund, warum Kleinselbstständige die GKV mieden. Daraus folgt ein Mindestbeitrag von rund 286 Euro mit und 278 Euro ohne Krankengeldanspruch bei 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und Kinderlosenzuschlag. Nach oben deckelt die Bemessungsgrenze: Wer mehr als 5.812,50 Euro im Monat verdient, zahlt den Höchstbeitrag von gut 1.260 Euro. Der Krankengeldanspruch kostet 0,6 Punkte mehr und lohnt sich für die meisten, weil die Kasse ab der siebten Krankheitswoche 70 Prozent des Einkommens zahlt; ohne ihn braucht es eine private Krankentagegeldversicherung. Seit 2018 setzen die Kassen den Beitrag zunächst vorläufig nach dem letzten Steuerbescheid fest und rechnen endgültig ab, sobald der Bescheid für das Beitragsjahr vorliegt, nach oben wie nach unten; wer einen Gewinneinbruch erlebt, kann mit einem Einkommensnachweis sofort eine Senkung beantragen. Existenzgründer mit Gründungszuschuss, Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse und nebenberuflich Selbstständige mit Hauptjob haben eigene, meist günstigere Regeln.
Zusatzbeitrag und Kassenwechsel: Wo sich sparen lässt
Der einzige Preis, der sich bei gleichem Leistungskatalog unterscheidet, ist der Zusatzbeitrag. Ein Punkt Unterschied kostet einen Arbeitnehmer mit 3.800 Euro brutto 19 Euro im Monat, an der Bemessungsgrenze 29 Euro, einen Selbstständigen das Doppelte, weil er den ganzen Punkt trägt. Zwischen der günstigsten und der teuersten bundesweit geöffneten Kasse liegen 2026 über zwei Punkte, also bis zu 60 Euro monatlich für Angestellte und 120 Euro für Selbstständige. Der Wechsel ist einfach: zwölf Monate Bindung an die Kasse, Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht ohne Bindung; die neue Kasse erledigt die Kündigung. Leistungen, die sich unterscheiden, sind Zusatzangebote wie Zahnreinigung, Osteopathie, Reiseimpfungen und Bonusprogramme, die Pflichtleistungen sind bei allen gleich. Der Rechner zeigt in jedem Kasten die Ersparnis je Punkt. Wer die Grenze zur Privatversicherung überschreitet, sollte vorher rechnen: Die PKV ist in jungen Jahren oft billiger, kennt aber keine beitragsfreie Familienversicherung und steigt im Alter, und der Weg zurück in die GKV ist ab 55 praktisch versperrt.
Ein Stück Geschichte
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die älteste Säule der Sozialversicherung: Bismarcks Krankenversicherungsgesetz von 1883 verpflichtete Industriearbeiter zur Versicherung, finanziert zu zwei Dritteln von den Arbeitern und einem Drittel von den Arbeitgebern. Die hälftige Teilung kam 1949 und wurde 2005 unterbrochen, als Arbeitnehmer einen Sonderbeitrag von 0,9 Punkten allein trugen; der Zusatzbeitrag entstand 2009 mit dem Gesundheitsfonds und dem einheitlichen Beitragssatz, zunächst als Pauschale in Euro, seit 2015 als Prozentsatz. Erst 2019 stellte das GKV-Versichertenentlastungsgesetz die volle Parität wieder her und senkte zugleich die Mindestbemessung für Selbstständige auf ein Drittel der Bezugsgröße, womit sich deren Mindestbeitrag halbierte. Die Pflegeversicherung kam 1995 als fünfte Säule hinzu, der Kinderlosenzuschlag 2005 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, der Kinderabschlag 2023 nach einem weiteren. Der Beitragssatz der Krankenversicherung lag 1970 noch bei durchschnittlich 8,2 Prozent, 1990 bei 12,5 Prozent und erreicht 2026 mit allgemeinem Satz plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag 17,5 Prozent, so viel wie nie zuvor.
Praktische Tipps
Prüfen Sie jedes Jahr im Januar den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und vergleichen Sie ihn, ein Wechsel ist in einer Viertelstunde online erledigt. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 sollten der Kasse die Kinder nachweisen, sonst entfällt der Pflegeabschlag; Kinderlose unter 23 zahlen den Zuschlag noch nicht. Selbstständige legen den Steuerbescheid sofort vor, wenn der Gewinn gesunken ist, und prüfen, ob der Krankengeldtarif oder ein privates Krankentagegeld günstiger ist. Rentner mit Betriebsrente achten auf den Freibetrag, der nur für die Krankenversicherung gilt, nicht für die Pflege; Direktversicherungen aus Entgeltumwandlung sind voll beitragspflichtig. Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, entscheidet nicht nach dem Beitrag heute, sondern nach dem im Alter. Die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, was die effektive Last um ein Viertel bis ein Drittel senkt, das rechnet der Einkommensteuer-Rechner mit; für Minijob und Midijob gelten eigene Beitragsregeln im Midijob-Rechner, und was eine Erwerbsminderungsrente nach Abzügen bringt, zeigt der Erwerbsminderungsrenten-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026?
Allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag der Kasse (Durchschnitt 2,9 Prozent), zusammen 17,5 Prozent vom Brutto bis 5.812,50 Euro im Monat, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dazu Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Kinderlose ab 23 zahlen 4,2 Prozent.
Was zahle ich bei 3.000 Euro brutto an die Krankenkasse?
Bei 2,9 Prozent Zusatzbeitrag 262,50 Euro Krankenversicherung und 54 Euro Pflegeversicherung mit Kind beziehungsweise 72 Euro ohne Kind, zusammen 316,50 bis 334,50 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt noch einmal rund 316,50 Euro dazu.
Wie viel zahlen Selbstständige an Krankenkassenbeitrag?
Den vollen Beitrag von 17,5 Prozent (mit Krankengeld) plus Pflegeversicherung auf das Einkommen, mindestens auf 1.318,33 Euro, höchstens auf 5.812,50 Euro. Bei 3.000 Euro Gewinn im Monat sind das 651 Euro, der Mindestbeitrag liegt bei rund 286 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.261,31 Euro.
Was ist die Mindestbemessungsgrundlage?
Das Einkommen, auf das Selbstständige mindestens Beitrag zahlen, auch wenn sie weniger verdienen: ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße, 2026 also 1.318,33 Euro. Wer 1.000 Euro Gewinn hat, zahlt trotzdem rund 278 Euro Beitrag ohne Krankengeldanspruch.
Welchen Beitrag zahlen Rentner?
Auf die gesetzliche Rente den halben Satz (7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag), die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung, dazu den vollen Pflegebeitrag. Auf Betriebsrenten über dem Freibetrag von 197,75 Euro den vollen Satz. 1.800 Euro Rente und 300 Euro Betriebsrente kosten 250,99 Euro im Monat.
Was bringt ein niedrigerer Zusatzbeitrag?
Je Prozentpunkt 0,5 Prozent des beitragspflichtigen Bruttos beim Arbeitnehmer: 19 Euro im Monat bei 3.800 Euro, 29 Euro an der Bemessungsgrenze. Selbstständige sparen den vollen Punkt, bei 3.000 Euro also 30 Euro. Zwischen günstigster und teuerster Kasse liegen über zwei Punkte.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherung. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze für den Wechsel in die PKV liegt bei 77.400 Euro Jahresbrutto.
Zahle ich mehr Pflegeversicherung, wenn ich keine Kinder habe?
Ja, ab dem 23. Geburtstag 0,6 Prozentpunkte Zuschlag, den der Arbeitnehmer allein trägt: 4,2 statt 3,6 Prozent insgesamt. Eltern mit zwei bis fünf Kindern unter 25 zahlen je Kind ab dem zweiten 0,25 Punkte weniger, das Kind muss der Kasse nachgewiesen werden.