Lohnsteuer-Rechner
Brutto, Steuerklasse und Freibetrag eintragen: Der Rechner zeigt Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer je Monat, alle sechs Steuerklassen im Vergleich und was die Steuererklärung zurückbringt.
Wie viel Lohnsteuer zahle ich im Monat?
Lohnsteuer 2026 nach § 39b EStG, alle Steuerklassen in der Tabelle.
Beispiel: 3.800 € brutto in Klasse I: 472,66 € Lohnsteuer, mit 9 % Kirchensteuer 515,20 € Steuern
Was bringt die Steuererklärung zurück?
Lohnsteuer laut Abzug gegen Einkommensteuer mit tatsächlichen Kosten.
Beispiel: 48.000 € brutto, 2.800 € Werbungskosten, 1.500 € Sonderausgaben: rund 912 € Erstattung
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Lohnsteuertabelle 2026
16 Zeilen mit Soli, Kirchensteuer, Sozialabgaben und Netto.
Beispiel: Klasse I von 1.500 bis 9.000 € brutto: 8,58 € bis 2.205,41 € Lohnsteuer
So funktioniert der Lohnsteuer-Rechner
Der Lohnsteuer-Rechner zeigt, was Ihr Arbeitgeber jeden Monat ans Finanzamt abführt. Im ersten Kasten tragen Sie Monatsbrutto, Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Zusatzbeitrag und einen eventuellen Lohnsteuerfreibetrag ein; der Rechner liefert die Lohnsteuer 2026, den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer, die Jahreslohnsteuer und das zu versteuernde Einkommen, das dahintersteht, dazu eine Tabelle mit der Lohnsteuer in allen sechs Steuerklassen bei demselben Brutto. Der zweite Kasten vergleicht die abgeführte Lohnsteuer mit der Einkommensteuer, die sich mit Ihren tatsächlichen Werbungskosten, Sonderausgaben und Handwerkerrechnungen ergibt, und schätzt die Steuererstattung. Der dritte Kasten baut eine Lohnsteuertabelle in frei wählbaren Schritten, etwa von 1.500 bis 9.000 Euro in 500-Euro-Stufen, mit Soli, Kirchensteuer, Sozialabgaben und Netto je Zeile.
Merksatz: Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern die monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, abgezogen vom Arbeitgeber nach Steuerklasse und Tarif. Eselsbrücke für die Klassen: I ledig, II alleinerziehend, III und V das Ehepaar mit ungleichem Einkommen, IV das Paar mit gleichem, VI der Zweitjob.
Drei Beispiele:
- 3.800 Euro brutto, Steuerklasse I, ohne Kinder, 9 % Kirchensteuer: 472,66 Euro Lohnsteuer im Monat (12,4 Prozent vom Brutto), kein Soli, 42,54 Euro Kirchensteuer, zusammen 515,20 Euro; im Jahr 5.672 Euro Lohnsteuer bei 35.008 Euro zu versteuerndem Einkommen.
- 4.000 Euro brutto, Steuerklasse IV mit einem Kind: 528,16 Euro Lohnsteuer. In Steuerklasse V wären es bei gleichem Brutto 941 Euro, fast das Doppelte, in Klasse III mit 5.200 Euro und 250 Euro Freibetrag nur 389 Euro.
- Steuererklärung bei 48.000 Euro Jahresbrutto, 2.800 Euro Werbungskosten und 1.500 Euro Sonderausgaben: Der Arbeitgeber hat 6.250 Euro Lohnsteuer abgeführt, die Einkommensteuer beträgt 5.338 Euro, es winken rund 912 Euro Erstattung.
Formeln: zu versteuerndes Einkommen = Jahresbrutto - Vorsorgepauschale - Werbungskostenpauschale 1.230 Euro - Sonderausgabenpauschale 36 Euro - Freibetrag × 12, darauf der Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 Euro), geteilt durch zwölf; in Klasse III wird der Splittingtarif angewendet, in V und VI eine Sonderformel. Was nach Lohnsteuer und Sozialabgaben bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner, die beste Kombination für Ehepaare der Steuerklassen-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Wie der Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet
Die Lohnsteuer ist in § 38 bis 39b des Einkommensteuergesetzes geregelt und wird vom Arbeitgeber nach dem Programmablaufplan berechnet, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr veröffentlicht. Der Weg ist immer derselbe: Das Monatsbrutto wird auf das Jahr hochgerechnet, davon gehen die Vorsorgepauschale für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro ab, in Steuerklasse II zusätzlich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 Euro. Auf das Ergebnis wird der Einkommensteuertarif angewendet, in Klasse III der Splittingtarif, als wäre das Einkommen auf zwei Personen verteilt, in Klasse V und VI eine Formel, die den Splittingvorteil beim besser verdienenden Partner unterstellt. Die Jahreslohnsteuer wird durch zwölf geteilt und auf volle Cent abgerundet. Kinderfreibeträge mindern die Lohnsteuer nicht, sie wirken nur auf Soli und Kirchensteuer; das Kindergeld wird stattdessen monatlich gezahlt und erst in der Steuererklärung gegen den Freibetrag gerechnet. Der Solidaritätszuschlag fällt 2026 erst an, wenn die Jahreslohnsteuer die Freigrenze von 20.350 Euro übersteigt, also bei einem Brutto von gut 7.700 Euro im Monat in Klasse I. Die Kirchensteuer beträgt 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer.
Steuerklassen und Freibeträge: Die Stellschrauben
Die Lohnsteuer bei 4.000 Euro brutto schwankt je nach Steuerklasse zwischen 941 Euro in Klasse V und rund 0 Euro in Klasse III mit Kindern, obwohl die Einkommensteuer am Jahresende für dasselbe Paar immer gleich ist. Die Klasse bestimmt nur, wie viel unterjährig vorausgezahlt wird. Verheiratete mit sehr ungleichem Einkommen wählen oft III und V, zahlen dann monatlich am wenigsten, müssen aber eine Steuererklärung abgeben und oft nachzahlen; IV und IV ist die neutrale Variante, IV mit Faktor verteilt die Steuer fair nach Anteil. Der zweite Hebel ist der Lohnsteuerfreibetrag: Wer hohe Werbungskosten hat, etwa 40 Kilometer Arbeitsweg, kann beim Finanzamt einen Freibetrag in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eintragen lassen; er muss über 600 Euro im Jahr liegen und senkt dann die monatliche Lohnsteuer, im Beispiel sparen 250 Euro Freibetrag in Klasse III 65 Euro im Monat. Das Geld kommt so sofort statt mit der Erstattung ein Jahr später. Wer den Freibetrag nutzt, ist zur Steuererklärung verpflichtet. Im Zweitjob gilt Steuerklasse VI ohne Pauschalen, dort ist die Lohnsteuer vom ersten Euro an fällig; wer stattdessen einen Minijob bis 603 Euro hat, zahlt pauschal und meist gar nichts.
Lohnsteuer und Einkommensteuer: Warum es eine Erstattung gibt
Der Arbeitgeber kennt nur Brutto, Steuerklasse und die Pauschalen, nicht Ihre tatsächlichen Kosten. Deshalb ist die abgeführte Lohnsteuer fast immer höher als die endgültige Einkommensteuer, und die Steuererklärung holt die Differenz zurück: im Schnitt rund 1.100 Euro je Erstattung laut Statistischem Bundesamt. Werbungskosten über 1.230 Euro (Pendlerpauschale 0,38 Euro je Kilometer, Homeoffice-Pauschale 6 Euro je Tag bis 1.260 Euro, Arbeitsmittel, Fortbildung), Sonderausgaben über 36 Euro (Spenden, gezahlte Kirchensteuer), außergewöhnliche Belastungen und die direkte Steuerermäßigung für Handwerker und Haushaltshilfen (20 Prozent der Arbeitskosten, bis 1.200 und 4.000 Euro) senken die Steuer. Der zweite Kasten rechnet das für Alleinstehende und Paare mit Klasse IV nach und zeigt, ob Erstattung oder Nachzahlung droht. Bei III und V, bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld (Progressionsvorbehalt) und bei Nebeneinkünften weicht das Ergebnis ab, dort rechnet der Einkommensteuer-Rechner genauer. Die Erklärung lohnt sich praktisch immer, Pflicht ist sie bei Freibetrag, III/V, Nebeneinkünften über 410 Euro und Lohnersatzleistungen über 410 Euro.
Ein Stück Geschichte
Die Lohnsteuer als Quellenabzug wurde 1920 mit der Erzbergerschen Finanzreform eingeführt, die erstmals eine reichseinheitliche Einkommensteuer schuf; der Arbeitgeber behielt zunächst 10 Prozent des Lohns ein. Die Lohnsteuerkarte aus Pappe, auf der Steuerklasse, Kinder und Freibeträge standen, gab es ab 1925 und hielt sich 85 Jahre, bis sie 2013 durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ersetzt wurde. Die sechs Steuerklassen stammen aus dem Jahr 1958, als das Bundesverfassungsgericht die Zusammenveranlagung von Ehegatten gekippt hatte und das Ehegattensplitting mit den Klassen III, IV und V eingeführt wurde. Der Solidaritätszuschlag kam 1991 für ein Jahr, dann 1995 dauerhaft; seit 2021 zahlen ihn nur noch die oberen rund zehn Prozent der Einkommen. Die gedruckten Lohnsteuertabellen, die bis in die 2000er Jahre in jedem Lohnbüro lagen, sind inzwischen durch den Programmablaufplan ersetzt, den auch dieser Rechner nachbildet. Die Lohnsteuer ist heute mit rund 250 Milliarden Euro im Jahr nach der Umsatzsteuer die ergiebigste Steuer des Staates und macht gut ein Viertel aller Steuereinnahmen aus.
Praktische Tipps
Prüfen Sie einmal im Jahr die Steuerklasse: Nach Heirat, Trennung, Geburt oder wenn ein Partner deutlich mehr verdient, lohnt der Vergleich mit dem Rechner. Beantragen Sie einen Freibetrag, wenn Sie regelmäßig über 1.000 Euro Erstattung bekommen, dann haben Sie das Geld monatlich. Tragen Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse genau ein, er verändert über die Vorsorgepauschale auch die Lohnsteuer leicht. Sammeln Sie Belege für Werbungskosten ab dem ersten Euro über der Pauschale, bei Pendlern reicht die Entfernung. Für Weihnachtsgeld und Abfindungen gilt ein anderer Abzug (sonstiger Bezug), den der Abfindungs-Rechner und die Fünftelregelung abbilden. Und wer wissen will, wie viel Brutto er für ein Wunschnetto braucht, nimmt den Netto-Brutto-Rechner.
Häufige Fragen
Wie viel Lohnsteuer zahle ich bei 3.000 Euro brutto?
In Steuerklasse I 2026 rund 291 Euro im Monat, in Klasse III mit Splitting deutlich weniger, in Klasse V rund das Doppelte. Bei 3.800 Euro sind es in Klasse I 472,66 Euro, bei 2.500 Euro 185,41 Euro. Der Rechner zeigt zu jedem Brutto alle sechs Klassen.
Ab welchem Brutto zahlt man Lohnsteuer?
In Steuerklasse I 2026 ab etwa 1.450 Euro brutto im Monat, weil der Grundfreibetrag von 12.348 Euro plus Pauschalen und Vorsorgepauschale vorher greifen. Bei 1.400 Euro fällt keine Lohnsteuer an, nur Sozialabgaben, bei 1.500 Euro sind es 8,58 Euro. In Klasse III liegt die Grenze bei knapp 2.800 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist die monatliche Vorauszahlung, die der Arbeitgeber nach Steuerklasse und Pauschalen einbehält. Die Einkommensteuer ist die endgültige Jahressteuer nach der Steuererklärung mit allen tatsächlichen Kosten. Die Differenz wird erstattet oder nachgezahlt.
Welche Steuerklasse zahlt am wenigsten Lohnsteuer?
Klasse III, weil der Splittingtarif angewendet wird: bei 5.200 Euro brutto mit 250 Euro Freibetrag nur 389 Euro. Am meisten zahlt Klasse VI, dann V. Für Ehepaare ist die Summe der Jahressteuer aber unabhängig von der Klassenwahl.
Wie wirkt ein Lohnsteuerfreibetrag?
Er mindert das zu versteuernde Einkommen um den Jahresbetrag, bevor die Lohnsteuer berechnet wird. 250 Euro Freibetrag im Monat sparen in Klasse III bei 5.200 Euro brutto 65 Euro Lohnsteuer monatlich. Beantragt wird er beim Finanzamt ab 600 Euro Werbungskosten über der Pauschale.
Warum zahle ich keinen Soli, obwohl ich Lohnsteuer zahle?
Seit 2021 gilt eine Freigrenze: 2026 fällt Soli erst an, wenn die Jahreslohnsteuer über 20.350 Euro liegt (Zusammenveranlagung 40.700 Euro). Das entspricht in Klasse I einem Brutto von gut 7.700 Euro im Monat; bei 8.000 Euro sind es 12,75 Euro Soli.
Wie viel Erstattung bringt die Steuererklärung?
Das hängt von den Kosten über den Pauschalen ab. Bei 48.000 Euro brutto, 2.800 Euro Werbungskosten und 1.500 Euro Sonderausgaben rund 912 Euro; bei 62.000 Euro, 4.500 Euro Werbungskosten und 600 Euro Handwerkerkosten etwa 2.005 Euro. Im Schnitt erstattet das Finanzamt rund 1.100 Euro.
Rechnet der Lohnsteuer-Rechner mit den Werten 2026?
Ja: Grundfreibetrag 12.348 Euro, Tarif 2026, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro, Vorsorgepauschale mit den Beitragssätzen 2026 und der Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 Euro. Ergebnisse gelten für gesetzlich Versicherte; privat Versicherte haben eine andere Vorsorgepauschale.