Verzugszinsen-Rechner
Betrag, Verzugsbeginn und Schuldnerart eintragen: Der Rechner rechnet taggenau über alle Basiszinsperioden, zeigt die Tabelle seit 2002 und nennt Mahnkosten, Verzugspauschale und Säumniszuschlag.
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Basiszins + 5 Punkte (Verbraucher) oder + 9 Punkte (Unternehmer), Tabelle seit 2002.
Beispiel: 2.500 € ab 15.03.2026 bis 26.10.2026, Verbraucher: 99,08 € über zwei Zinsperioden
Was darf ich neben Zinsen verlangen?
Verzugspauschale, nachgewiesene Mahnkosten, Inkasso nach RVG.
Beispiel: Unternehmer, 2 Mahnungen zu 1 €: 40 € Pauschale plus 1 € Mahnkosten
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Wie hoch ist der Säumniszuschlag beim Finanzamt?
1 % je angefangenem Monat auf volle 50 € abgerundet, Schonfrist 3 Tage.
Beispiel: 1.234,56 € fällig 10.05.2026, gezahlt 26.10.2026: 6 Monate × 1 % von 1.200 € = 72 €
Was kostet ein Mahnbescheid?
Forderung eintragen, mit oder ohne Anwalt.
Beispiel: Mahnbescheid über 850 € mit Anwalt: 36 € Gericht plus 128,52 € Anwalt
Was kostet ein Mahnbescheid?
Forderung eintragen, mit oder ohne Anwalt.
Beispiel: Mahnbescheid über 850 € mit Anwalt: 36 € Gericht plus 128,52 € Anwalt
So funktioniert der Verzugszinsen-Rechner
Der Verzugszinsen-Rechner rechnet, was eine verspätete Zahlung kostet. Im ersten Kasten tragen Sie den offenen Betrag, den Verzugsbeginn und das Ende ein und wählen, ob der Schuldner Verbraucher oder Unternehmer ist. Der Rechner holt sich für jeden Tag den passenden Basiszinssatz aus der Tabelle der Bundesbank seit 2002, schlägt die gesetzlichen fünf oder neun Prozentpunkte auf, rechnet taggenau über alle Halbjahresperioden und zeigt jede Periode einzeln; alternativ rechnet er mit einem festen vertraglichen Zinssatz. Der zweite Kasten listet, was neben Zinsen als Verzugsschaden verlangt werden darf: die 40-Euro-Pauschale gegenüber Unternehmern, nachgewiesene Mahnkosten und Inkassokosten nach RVG. Der dritte Kasten berechnet den Säumniszuschlag für verspätet gezahlte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, der nach eigenen Regeln läuft.
Merksatz: Verzugszins ist Basiszins plus fünf Punkte bei Verbrauchern und plus neun Punkte bei Geschäften zwischen Unternehmen, und der Basiszins ändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli. Eselsbrücke für den Säumniszuschlag beim Finanzamt: ein Prozent je angefangenem Monat, abgerundet auf volle 50 Euro, das sind zwölf Prozent im Jahr.
Drei Beispiele:
- 2.500 Euro, Verbraucher, Verzug vom 15. März bis 26. Oktober 2026: 108 Tage zu 6,27 Prozent (Basiszins 1,27) und 118 Tage zu 6,52 Prozent (Basiszins 1,52 seit Juli), zusammen 99,08 Euro Verzugszinsen, Forderung 2.599,08 Euro.
- 12.000 Euro zwischen Unternehmen, 1. November 2024 bis 31. Oktober 2026: fünf Zinsperioden von 12,37 bis 10,52 Prozent, 2.575,85 Euro Zinsen plus 40 Euro Pauschale. Dieselben 1.000 Euro kosteten 2025 ein Jahr lang 67,66 Euro beim Verbraucher und 107,66 Euro beim Unternehmer.
- Säumniszuschlag auf 1.234,56 Euro Steuer, fällig am 10. Mai, gezahlt am 26. Oktober 2026: sechs angefangene Monate mal ein Prozent von 1.200 Euro = 72 Euro. Wer fünf Tage zu spät überweist, zahlt bereits den ersten Monat.
Formeln: Zinsen = Betrag × (Basiszins + 5 bzw. 9 Punkte) × Tage / Tage im Jahr, je Halbjahr mit dem gültigen Basiszins; Säumniszuschlag = abgerundeter Betrag × 1 % × angefangene Monate. Für feste Zinsen zwischen zwei Daten gibt es auch den Zinsrechner, für Prozesskosten bei Nichtzahlung den Prozesskosten-Rechner.
Mahnbescheid Kosten: Was das Mahnverfahren kostet
Zahlt der Schuldner trotz Mahnung nicht, ist der Mahnbescheid der günstige Weg zum Titel. Das Mahngericht verlangt eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz, mindestens 36 Euro: Bei 2.500 Euro Forderung sind das 59,50 Euro, bei 850 Euro die Mindestgebühr von 36 Euro. Mit Anwalt kommen eine 1,0-Gebühr nach RVG plus 20 Euro Auslagenpauschale und Umsatzsteuer dazu, bei 850 Euro rund 128,52 Euro; der anschließende Vollstreckungsbescheid kostet keine weitere Gerichtsgebühr. Alle Mahnbescheid Kosten muss der Schuldner als Verzugsschaden erstatten, wenn die Forderung berechtigt ist, und der Mahnbescheid hemmt die Verjährung. Den Antrag stellen Sie online über das zentrale Mahnportal der Länder.
Wissenswertes zum Thema
Wann der Verzug beginnt
Zinsen gibt es erst ab Verzug, und der tritt nach § 286 BGB nicht automatisch mit der Rechnung ein. Drei Wege führen hinein: Erstens die Mahnung nach Fälligkeit, ab dem Tag danach läuft der Zins. Zweitens ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin im Vertrag oder auf der Rechnung ("zahlbar bis 15. März"), dann ist keine Mahnung nötig. Drittens die 30-Tage-Regel: Spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ist der Schuldner im Verzug, bei Verbrauchern aber nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist. Deshalb steht auf guten Rechnungen der Satz, dass nach 30 Tagen Verzug eintritt. Der Verzugszins nach § 288 BGB beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, neun Punkte; seit Juli 2026 also 6,52 beziehungsweise 10,52 Prozent. Ist im Vertrag ein höherer Zins vereinbart oder weist der Gläubiger einen höheren Schaden nach, etwa den Zins seines Kontokorrentkredits, gilt der höhere Betrag. Gezahlt wird taggenau; die Berechnung mit 365 oder 366 Tagen (act/act), die der Rechner nutzt, entspricht der Praxis der meisten Gerichte und Inkassostellen, die alte Bankmethode mit 360 Tagen weicht um ein bis zwei Prozent ab.
Der Basiszinssatz: Von 3,32 auf minus 0,88 und zurück
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist die Rechengröße hinter allen gesetzlichen Zinsen. Die Deutsche Bundesbank leitet ihn zum 1. Januar und 1. Juli aus dem Hauptrefinanzierungssatz der EZB ab und gibt ihn im Bundesanzeiger bekannt. Die Tabelle im Rechner zeigt die ganze Geschichte: 2,57 Prozent zum Start 2002, 3,32 Prozent auf dem Höhepunkt Anfang 2008, dann der Absturz in der Finanzkrise auf 0,12 Prozent Mitte 2009 und ab 2013 erstmals negative Werte. Von Juli 2016 bis Ende 2022 lag er sechseinhalb Jahre lang bei minus 0,88 Prozent, so dass Verbraucher nur 4,12 und Unternehmen 8,12 Prozent Verzugszins zahlten. Mit der Zinswende sprang er 2023 auf 1,62 und dann 3,12 Prozent, erreichte Anfang 2024 mit 3,62 Prozent den höchsten Stand seit 2008 und sinkt seither wieder: 2,27 Prozent Anfang 2025, 1,27 Prozent ab Juli 2025 und unverändert zum Januar 2026, zum 1. Juli 2026 leicht angehoben auf 1,52 Prozent. Für eine Forderung, die über mehrere Halbjahre läuft, muss jede Periode mit ihrem Satz gerechnet werden, genau das macht der Rechner automatisch; wer von Hand rechnet, vergisst meist den Wechsel zum 1. Juli. Der Basiszins steuert auch die Prozesszinsen (§ 291 BGB) und viele andere gesetzliche Zinsen.
Verzugsschaden: Pauschale, Mahnkosten, Inkasso
Neben den Zinsen ersetzt der Schuldner den Verzugsschaden, und hier wird oft zu viel oder zu wenig verlangt. Die Verzugspauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB gibt es seit 2014, aber nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist; sie fällt einmal je Forderung an und wird auf spätere Anwalts- oder Inkassokosten angerechnet. Für Mahngebühren gibt es keinen gesetzlichen Satz: Ersetzt werden die tatsächlichen Kosten der Mahnungen nach Verzugseintritt, also Porto, Papier und Druck, in der Regel ein bis drei Euro je Schreiben; Pauschalen von fünf oder zehn Euro in Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern hat der Bundesgerichtshof mehrfach gekippt, und die erste Mahnung, die den Verzug erst auslöst, darf gar nicht berechnet werden. Inkassokosten sind seit der Reform 2021 an die Rechtsanwaltsgebühren gekoppelt: Bei unbestrittenen Forderungen höchstens eine 0,9-Gebühr nach RVG, bei Zahlung nach dem ersten Schreiben 0,5, bei Forderungen bis 50 Euro ebenfalls 0,5, jeweils plus 20 Euro Auslagen und Umsatzsteuer. Für 2.500 Euro sind das rund 276 Euro, für 300 Euro etwa 79 Euro. Was darüber hinaus verlangt wird, muss nicht gezahlt werden, und wer eine überhöhte Inkassorechnung bekommt, zahlt am besten Hauptforderung plus Zinsen plus den gesetzlichen Teil und widerspricht dem Rest schriftlich.
Ein Stück Geschichte
Verzugszinsen sind so alt wie das Kreditgeschäft: Schon das römische Recht kannte die "usurae ex mora", und das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 setzte den gesetzlichen Verzugszins auf feste vier Prozent, für Handelsgeschäfte fünf Prozent. Diese Sätze galten unverändert fast hundert Jahre, auch in der Hochzinsphase der 1970er und 1980er Jahre, in der sich Schuldner mit vier Prozent Verzugszins deutlich billiger finanzierten als bei jeder Bank. Erst das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom Mai 2000 koppelte den Verzugszins an einen variablen Referenzzins, zunächst den Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz, seit 2002 den heutigen Basiszins nach § 247 BGB, und setzte fünf Punkte Aufschlag fest. Die Schuldrechtsreform 2002 brachte die 30-Tage-Regel, die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie 2014 die neun Punkte für Unternehmergeschäfte und die 40-Euro-Pauschale. Der Säumniszuschlag der Abgabenordnung ist seit 1977 unverändert bei einem Prozent je Monat geblieben; der Bundesfinanzhof hat ihn trotz der Nullzinsjahre 2022 und 2023 für verfassungsgemäß erklärt, weil er nicht nur Zins, sondern auch Druckmittel ist.
Praktische Tipps
Schreiben Sie auf jede Rechnung ein konkretes Zahlungsziel, dann brauchen Sie keine Mahnung, um Zinsen zu verlangen. Berechnen Sie Zinsen taggenau mit dem Rechner und legen Sie die Periodenaufstellung dem Mahnschreiben bei, das erspart Diskussionen. Verlangen Sie gegenüber Unternehmen die 40-Euro-Pauschale, gegenüber Verbrauchern nur echte Mahnkosten. Prüfen Sie als Schuldner jede Inkassorechnung gegen die RVG-Deckelung und zahlen Sie nie "Kontoführungsgebühren" oder "Bearbeitungspauschalen" des Inkassobüros. Beim Finanzamt gilt: Lieber Stundung oder Ratenzahlung beantragen als Säumniszuschläge laufen lassen, die sind mit zwölf Prozent im Jahr teurer als jeder Kredit, und die Dreitagesfrist gilt nur für Überweisungen, nicht für Schecks oder Barzahlung. Was die Forderung im Mahnverfahren und vor Gericht zusätzlich kostet, zeigt der Anwaltskosten-Rechner; wer als Schuldner die Pfändung fürchtet, findet die Freibeträge im Pfändungsrechner, und wie teuer die Überziehung des Kontos im Vergleich ist, sagt der Dispozins-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Basiszinssatz bei 1,52 Prozent. Verzugszinsen betragen damit 6,52 Prozent für Verbraucher (plus 5 Punkte) und 10,52 Prozent bei Geschäften zwischen Unternehmen (plus 9 Punkte). Im ersten Halbjahr 2026 waren es 6,27 und 10,27 Prozent.
Wie berechne ich Verzugszinsen?
Betrag × Zinssatz × Verzugstage / 365, getrennt für jede Halbjahresperiode mit dem jeweils gültigen Basiszins. 2.500 Euro vom 15.03. bis 26.10.2026 ergeben beim Verbraucher 46,38 Euro für 108 Tage zu 6,27 Prozent plus 52,70 Euro für 118 Tage zu 6,52 Prozent, zusammen 99,08 Euro.
Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?
Ab dem Tag nach Zugang einer Mahnung, ab einem kalendermäßig festgelegten Zahlungstermin oder spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang, bei Verbrauchern nur mit Hinweis auf der Rechnung. Vor Verzug gibt es keine Zinsen, egal wie lange die Rechnung offen ist.
Was ist der Basiszinssatz und wo finde ich ihn?
Die Rechengröße nach § 247 BGB, die die Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli aus dem EZB-Zins ableitet. Werte: 3,62 Prozent Anfang 2024, 3,37 ab Juli 2024, 2,27 Anfang 2025, 1,27 ab Juli 2025 und Januar 2026, 1,52 ab Juli 2026. Die vollständige Tabelle seit 2002 zeigt der Rechner.
Darf ich 40 Euro Mahnpauschale verlangen?
Nur gegenüber Unternehmern und Behörden, einmal je Forderung, nach § 288 Abs. 5 BGB. Gegenüber Verbrauchern gibt es keine Pauschale, nur die tatsächlichen Kosten der Mahnungen nach Verzugseintritt, meist ein bis drei Euro je Schreiben.
Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?
Höchstens so hoch wie die Anwaltsgebühren nach RVG: bei unbestrittenen Forderungen eine 0,9-Gebühr, bei Zahlung nach dem ersten Schreiben oder Forderungen bis 50 Euro 0,5, plus 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer. Für 2.500 Euro sind das rund 276 Euro.
Wie wird der Säumniszuschlag beim Finanzamt berechnet?
Ein Prozent je angefangenem Monat auf den auf volle 50 Euro abgerundeten Rückstand, bei Überweisung mit drei Tagen Schonfrist. 1.234,56 Euro, fällig am 10. Mai und gezahlt am 26. Oktober 2026: sechs Monate mal 12 Euro = 72 Euro. Für Sozialversicherungsbeiträge gilt dasselbe ohne Schonfrist.
Gilt der Verzugszins auch für Mietschulden und Nebenkosten?
Ja, Mieter sind Verbraucher, es gelten Basiszins plus 5 Punkte ab dem Tag nach Fälligkeit, bei Miete also ab dem 4. Werktag des Monats ohne Mahnung. Bei Nebenkostennachzahlungen beginnt der Verzug 30 Tage nach Zugang der Abrechnung mit entsprechendem Hinweis oder nach Mahnung.
Was kostet ein Mahnbescheid?
Eine halbe Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, mindestens 36 Euro: bei 850 Euro Forderung 36 Euro, bei 2.500 Euro 59,50 Euro, bei 10.000 Euro 133 Euro. Ein Anwalt rechnet zusätzlich eine 1,0-Gebühr plus 20 Euro Pauschale und Umsatzsteuer ab, bei 850 Euro etwa 128,52 Euro. Der Vollstreckungsbescheid kostet keine weitere Gerichtsgebühr, alle Kosten trägt am Ende der Schuldner.