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Ehegattenunterhalt-Rechner

Bereinigte Nettoeinkommen beider Partner eintragen: Der Rechner ermittelt Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt nach dem Halbteilungsgrundsatz der OLG-Leitlinien 2026, prüft den Selbstbehalt und zeigt den Unterhaltsvorschuss für Kinder.

Wie viel Trennungsunterhalt steht mir zu?

Bereinigtes Netto beider Partner, Erwerbstätigkeit, Kindesunterhalt.

Beispiel: 3.200 und 1.400 € Netto, beide erwerbstätig: 810 € im Monat

Wie hoch ist der nacheheliche Unterhalt?

Wie oben, gilt nur bei Betreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit oder Aufstockung.

Beispiel: Gleiche Rechnung nach der Scheidung: 810 € bei Unterhaltstatbestand

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Wie viel Unterhaltsvorschuss bekommt mein Kind?

Alter des Kindes und Zahl der Kinder.

Beispiel: Kind 4 Jahre: 227 € im Monat (486 € Mindestunterhalt minus 259 € Kindergeld)

So funktioniert der Ehegattenunterhalt-Rechner

Der Ehegattenunterhalt-Rechner rechnet nach dem Schema, das die Oberlandesgerichte in ihren Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle vorgeben. Der erste Kasten ermittelt den Trennungsunterhalt: Vom bereinigten Netto beider Partner wird zuerst der Kindesunterhalt abgezogen, dann bei Erwerbstätigen der Erwerbstätigenbonus von einem Zehntel; der Bedarf ist die Hälfte der Summe (Halbteilungsgrundsatz), der Anspruch die Differenz zum eigenen anrechenbaren Einkommen, begrenzt durch den Selbstbehalt von 1.600 Euro (1.475 Euro bei Nichterwerbstätigen). Der zweite Kasten rechnet genauso für den nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung, der zusätzlich einen Unterhaltstatbestand braucht. Der dritte Kasten zeigt den Unterhaltsvorschuss, den das Jugendamt Alleinerziehenden zahlt, wenn der andere Elternteil nicht zahlt: Mindestunterhalt der Altersstufe minus Kindergeld.

Drei Beispiele:

  • 3.200 und 1.400 Euro bereinigtes Netto, beide erwerbstätig, kein Kindesunterhalt: Anrechenbar 2.880 und 1.260 Euro, Bedarf 2.070 Euro, 810 Euro Trennungsunterhalt im Monat; A behält 2.390 Euro. Bei 2.500 und 1.200 Euro sind es 585 Euro.
  • 4.500 Euro Netto, Partner ohne Einkommen, 700 Euro Kindesunterhalt: Nach Kindesunterhalt 3.800 Euro, anrechenbar 3.420 Euro, 1.710 Euro Unterhalt; A behält 2.090 Euro, deutlich über dem Selbstbehalt. Bei 1.800 und 1.000 Euro wären rechnerisch 360 Euro fällig, wegen des Selbstbehalts von 1.600 Euro aber nur 200 Euro.
  • Unterhaltsvorschuss für ein vierjähriges Kind: Mindestunterhalt der Altersstufe 1 (486 Euro) minus Kindergeld 259 Euro = 227 Euro im Monat, 2.724 Euro im Jahr; für 6- bis 11-Jährige 299 Euro, für 12- bis 17-Jährige 394 Euro.

Formel: Bedarf = (anrechenbares Einkommen A + anrechenbares Einkommen B) / 2, Anspruch = Bedarf minus eigenes anrechenbares Einkommen, höchstens Netto A minus Selbstbehalt. Das bereinigte Netto ist das Nettoeinkommen nach Abzug von 5 Prozent berufsbedingten Aufwendungen (mindestens 50, höchstens 150 Euro), angemessener Altersvorsorge und ehebedingten Schulden; manche Oberlandesgerichte rechnen statt mit dem Zehntel mit 3/7 und 4/7. Den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 rechnet der Unterhaltsrechner, das Kindergeld der Kindergeld-Rechner, das Netto aus dem Brutto der Brutto-Netto-Rechner, und was die Zusammenveranlagung im Trennungsjahr noch spart, der Splitting-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Trennungsunterhalt: Anspruch vom Auszug bis zur Scheidung

Mit der Trennung entsteht nach § 1361 BGB der Anspruch auf Trennungsunterhalt: Der Partner mit dem geringeren Einkommen soll den Lebensstandard der Ehe bis zur rechtskräftigen Scheidung halten können. Der Anspruch besteht ohne weitere Voraussetzung, kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden und muss nur geltend gemacht werden, am besten schriftlich mit Aufforderung zur Auskunft über das Einkommen, denn rückwirkend gibt es Unterhalt erst ab dieser Aufforderung. Im ersten Trennungsjahr muss der bisher nicht erwerbstätige Partner keine Arbeit aufnehmen; danach wird erwartet, dass er sich bemüht, je nach Alter, Kindern und Dauer der Ehe. Die Berechnung folgt dem Halbteilungsgrundsatz: Beide anrechenbaren Einkommen werden addiert und halbiert, der Erwerbstätige darf vorher ein Zehntel seines Erwerbseinkommens als Bonus behalten, weil Arbeit Aufwand bedeutet. Das Ergebnis ist der Bedarf; wer darunter liegt, bekommt die Differenz, soweit dem Zahlenden der Selbstbehalt bleibt, 2026 nach der Düsseldorfer Tabelle 1.600 Euro für Erwerbstätige und 1.475 Euro für Nichterwerbstätige, jeweils einschließlich eines Anteils für die Warmmiete. Kindesunterhalt geht immer vor und wird vorab vom Einkommen des Zahlenden abgezogen.

Nachehelicher Unterhalt: Nur mit Grund und oft befristet

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB): Jeder sorgt für sich selbst. Nachehelicher Unterhalt gibt es nur, wenn einer der Tatbestände der §§ 1570 bis 1576 BGB vorliegt: Betreuung eines gemeinsamen Kindes (in den ersten drei Lebensjahren ohne Einschränkung, danach bei Betreuungsbedarf), Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit trotz Bemühens, Ausbildung oder der Aufstockungsunterhalt, wenn das eigene Einkommen den ehelichen Lebensstandard nicht deckt. Die Berechnung ist dieselbe wie beim Trennungsunterhalt, aber seit der Unterhaltsreform 2008 wird der Anspruch häufig befristet oder auf den angemessenen Bedarf herabgesetzt, wenn keine ehebedingten Nachteile mehr bestehen; wer wegen der Kinder jahrelang aus dem Beruf war, hat solche Nachteile, wer bei kurzer kinderloser Ehe weitergearbeitet hat, kaum. Für Ehen über 20 Jahre und bei Betreuung mehrerer Kinder bleibt der Anspruch oft unbefristet. Unterhalt kann im Ehevertrag oder in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt oder ausgeschlossen werden, mit notarieller Beurkundung; ein Verzicht auf Betreuungsunterhalt ist allerdings sittenwidrig. Der Zahlende kann den Unterhalt bis 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen (Realsplitting), der Empfänger muss ihn dann versteuern.

Unterhaltsvorschuss: Wenn der andere Elternteil nicht zahlt

Zahlt der getrennt lebende Elternteil keinen oder zu wenig Kindesunterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Er beträgt den Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe abzüglich des vollen Kindergelds, 2026 also 227 Euro bis fünf Jahre, 299 Euro bis elf und 394 Euro bis 17 Jahre. Bis zum zwölften Geburtstag gibt es ihn ohne weitere Bedingung, danach nur, wenn das Kind nicht auf Bürgergeld angewiesen ist oder der Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto verdient. Das eigene Einkommen des Alleinerziehenden spielt sonst keine Rolle, Einkommen des Kindes (Ausbildungsvergütung, Waisenrente) wird angerechnet. Der Antrag geht ans Jugendamt, gezahlt wird ab dem Antragsmonat, rückwirkend höchstens einen Monat. Der Staat holt sich das Geld beim anderen Elternteil zurück, soweit der leistungsfähig ist; wer sich dem Unterhalt entzieht, muss mit Pfändung und Strafanzeige rechnen. Die Rückholquote liegt bundesweit nur bei gut einem Fünftel der Ausgaben.

Ein Stück Geschichte

Bis zur Eherechtsreform 1977 richtete sich der Unterhalt nach der Schuld an der Scheidung: Wer schuldig geschieden wurde, bekam nichts, die Hausfrauenehe war gesetzlich vorgesehen, und der Mann durfte die Erwerbstätigkeit seiner Frau untersagen, wenn sie mit ihren Pflichten in Ehe und Familie unvereinbar war. Die Reform ersetzte das Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip und schuf die heutigen Unterhaltstatbestände; der nacheheliche Unterhalt war zunächst auf Lebenszeit angelegt, Richter sprachen von der "Lebensstandardgarantie". Die Düsseldorfer Tabelle erschien erstmals 1962 als Richtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf für Kindesunterhalt und wurde ab 1979 bundesweit abgestimmt; die Leitlinien zum Ehegattenunterhalt kamen in den 1980er-Jahren dazu. Die Unterhaltsreform von 2008 kehrte die Gewichtung um: Vorrang für Kinder, Eigenverantwortung der Geschiedenen, Befristung statt Lebensstandardgarantie. Der Unterhaltsvorschuss stammt aus dem Jahr 1980 und war bis 2017 auf 72 Monate und das zwölfte Lebensjahr begrenzt; seit Juli 2017 gilt er bis 18 ohne Höchstdauer.

Praktische Tipps

Fordern Sie Unterhalt schriftlich und mit Datum, sonst beginnt der Anspruch erst später; verlangen Sie zugleich Auskunft über das Einkommen der letzten zwölf Monate, bei Selbstständigen der letzten drei Jahre. Rechnen Sie mit dem bereinigten Netto, nicht mit dem Gehaltszettel: Fahrtkosten, Altersvorsorge bis 4 Prozent des Bruttos und Kreditraten aus der Ehezeit mindern das Einkommen. Prüfen Sie im Trennungsjahr die Steuerklassen, denn der Unterhalt wird nach dem Netto berechnet, das sich mit der Klasse ändert. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Fachanwältin für Familienrecht beraten; der Rechner liefert die Größenordnung nach Leitlinien, ersetzt aber keine Rechtsberatung, zumal die Oberlandesgerichte in Details abweichen.

Häufige Fragen

Wie wird Trennungsunterhalt berechnet?

Beide bereinigten Nettoeinkommen werden nach Abzug des Kindesunterhalts und eines Erwerbstätigenbonus von 1/10 addiert und halbiert. Wer unter dieser Hälfte liegt, bekommt die Differenz, soweit dem Zahlenden 1.600 Euro Selbstbehalt bleiben. Bei 3.200 und 1.400 Euro sind das 810 Euro.

Wie lange gibt es Trennungsunterhalt?

Von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung, also mindestens das Trennungsjahr. Im ersten Jahr muss der nicht erwerbstätige Partner keine Arbeit aufnehmen; danach wird erwartet, dass er sich um Arbeit bemüht.

Was ist der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt?

Der Betrag, der dem Zahlenden mindestens bleiben muss: 2026 nach der Düsseldorfer Tabelle 1.600 Euro für Erwerbstätige und 1.475 Euro für Nichterwerbstätige, jeweils mit einem Anteil für die Warmmiete. Er liegt über dem Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern.

Wann gibt es nach der Scheidung noch Unterhalt?

Nur bei einem Unterhaltstatbestand: Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Ausbildung oder Aufstockung bei zu geringem eigenem Einkommen. Der Anspruch wird häufig befristet, wenn keine ehebedingten Nachteile bestehen.

Was ist der Erwerbstätigenbonus?

Ein Zehntel des Erwerbseinkommens, das der Arbeitende vor der Halbteilung behalten darf, als Ausgleich für den Aufwand der Berufstätigkeit. Einige Oberlandesgerichte rechnen stattdessen mit 3/7 für den Berechtigten und 4/7 für den Verpflichteten, das Ergebnis ist ähnlich.

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Das Netto nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen (pauschal 5 Prozent, mindestens 50 und höchstens 150 Euro), angemessener zusätzlicher Altersvorsorge (bis 4 Prozent des Bruttos), ehebedingter Schulden und des Kindesunterhalts. Steuererstattungen und Sonderzahlungen werden auf den Monat umgelegt.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?

227 Euro im Monat für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für 6- bis 11-Jährige und 394 Euro für 12- bis 17-Jährige: Mindestunterhalt der Altersstufe minus 259 Euro Kindergeld. Antrag beim Jugendamt.

Ist Unterhalt steuerlich absetzbar?

Ehegattenunterhalt kann der Zahlende bis 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen (Realsplitting), wenn der Empfänger zustimmt und ihn versteuert; der Zahlende muss den Steuernachteil ausgleichen. Kindesunterhalt ist nicht absetzbar, dafür gibt es Kindergeld und Freibeträge.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: § 1361, §§ 1569 bis 1581 BGB (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt), Düsseldorfer Tabelle 2026 mit Anmerkungen (OLG Düsseldorf), Leitlinien der Oberlandesgerichte, Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG), Mindestunterhaltsverordnung 2026, § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG (Realsplitting), Bundesministerium für Familie: Unterhaltsvorschuss, Statistik der Rückholquote