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Grundsicherung-im-Alter-Rechner

Ob die Rente unter dem Existenzminimum liegt und wie viel Grundsicherung das Sozialamt aufstockt.

Habe ich Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Rente, weitere Einkünfte, Miete und Versicherungsjahre eintragen.

Beispiel: Ehepaar mit 1.150 € Rente, 780 € Warmmiete und 40 Versicherungsjahren: 923,50 € Grundsicherung im Monat

So funktioniert der Grundsicherung-im-Alter-Rechner

Die Grundsicherung im Alter ist das Bürgergeld für Rentner: Wer mit Rente und sonstigem Einkommen unter dem Existenzminimum bleibt, bekommt vom Sozialamt die Differenz, ohne dass die Kinder zur Kasse gebeten werden. Der Grundsicherungsrechner stellt den Bedarf aus Regelsatz, Warmmiete und Mehrbedarf zusammen, zieht die Rente nach Abzug des Rentenfreibetrags ab und zeigt, was das Amt monatlich aufstockt.

Merksatz: Bedarf minus Einkommen ist der Anspruch. Die Eselsbrücke für den Freibetrag: 100 Euro der Rente plus 30 Prozent vom Rest bleiben unangetastet, höchstens aber ein halber Regelsatz, 281,50 Euro, und das nur, wer 33 Jahre Grundrentenzeiten hat. Wer Grundsicherung berechnen will, braucht also Rente, Miete und die Versicherungsjahre.

Drei Beispiele:

  • Alleinstehend, 950 Euro Rente, 620 Euro Warmmiete, 35 Versicherungsjahre: Bedarf 1.183 Euro (563 Regelsatz + 620 Miete). Freibetrag 281,50 Euro, angerechnet werden 668,50 Euro: Grundsicherung 515 Euro im Monat.
  • Paar, 1.150 Euro Rente zusammen, 780 Euro Miete, 40 Jahre: Bedarf 1.792 Euro (zweimal 506 Euro Regelsatz + 780), Freibetrag 281,50 Euro, Anspruch 923,50 Euro.
  • Alleinstehend, 900 Euro Rente, 650 Euro Miete, nur 20 Jahre: Bedarf 1.213 Euro, kein Rentenfreibetrag, Anspruch 313 Euro.

Die Formel nach §§ 41 bis 46 SGB XII: Bedarf = Regelsatz + angemessene Warmmiete + Mehrbedarf, Freibetrag = 100 Euro + 30 % x (Rente - 100 Euro), max. 50 % des Regelsatzes (ab 33 Jahren Grundrentenzeiten), Grundsicherung = Bedarf - (Rente - Freibetrag) - sonstiges Einkommen. Was die Rente überhaupt bringt, zeigt der Rentenrechner; ob stattdessen Wohngeld reicht, der Wohngeld-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Wer Anspruch hat und was zum Bedarf zählt

Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII bekommt, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, für den Jahrgang 1960 sind das 66 Jahre und 4 Monate, oder wer ab 18 dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, und wer seinen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten kann. Der Bedarf besteht aus dem Regelsatz, 563 Euro für Alleinstehende und 506 Euro je Partner, den tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind, was jede Kommune mit eigenen Tabellen nach Wohnungsgröße und Mietspiegel festlegt, und Mehrbedarfen: 17 Prozent des Regelsatzes bei Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis, Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung bei bestimmten Krankheiten, für dezentrale Warmwasserbereitung 2,3 Prozent. Dazu übernimmt das Amt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sofern die Rente sie nicht schon abdeckt, und einmalige Bedarfe wie Erstausstattung oder orthopädische Schuhe. Wohneigentum, das selbst bewohnt wird, ist geschützt, wenn es angemessen groß ist, etwa 90 Quadratmeter für zwei Personen; die Nebenkosten und Schuldzinsen zählen dann als Unterkunftskosten. Wer Grundsicherung bekommt, ist von Rundfunkbeitrag befreit und erhält Zuzahlungsbefreiungen und Sozialtarife. Die Miete im Vergleich zur Ortsüblichkeit prüft der Mietrechner.

Das Einkommen: Rente, Freibeträge, Vermögen

Angerechnet wird alles Einkommen: die gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Riester-Rente, Witwenrente, Mieteinnahmen, Unterhalt und Zinsen, netto nach Abzug von Steuern und Versicherungsbeiträgen. Seit 2021 gibt es den Rentenfreibetrag nach § 82a SGB XII für alle, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten haben, also Beitragszeiten, Kindererziehung und Pflege: 100 Euro der Rente plus 30 Prozent des übersteigenden Betrags bleiben anrechnungsfrei, höchstens die Hälfte des Regelsatzes, 2026 also 281,50 Euro, was ab einer Rente von 705 Euro erreicht ist. Dieser Freibetrag ist der Grund, warum sich lange Versicherungsjahre bei kleinen Renten lohnen; ohne ihn wäre jemand mit 35 Jahren Arbeit und 950 Euro Rente genauso gestellt wie jemand ohne Beiträge. Für Betriebs- und Riester-Renten gilt ein eigener Freibetrag in derselben Höhe, für Erwerbseinkommen 30 Prozent bis zur Hälfte des Regelsatzes. Das Vermögen ist bis 10.000 Euro je Person geschont, bei Paaren 20.000 Euro, dazu angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto, Bestattungsvorsorge bis etwa 5.000 bis 7.000 Euro je nach Kommune und das selbst bewohnte Haus; was darüber liegt, muss erst verbraucht werden. Wie die Regelsätze beim Bürgergeld aussehen, die dieselben sind, zeigt der Bürgergeld-Rechner.

Kinder, Antrag, Grundrente und Wohngeld

Der entscheidende Unterschied zur Sozialhilfe: Die Kinder müssen nicht zahlen, solange ihr Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 Euro liegt, und das wird vermutet, das Amt fragt nur nach, wenn es Anhaltspunkte für mehr hat. Diese Regel hat seit 2003 vielen Rentnern die Scham genommen, den Antrag zu stellen, trotzdem beantragen Schätzungen zufolge mehr als die Hälfte der Berechtigten die Leistung nicht. Der Antrag geht an das Sozialamt, bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate, rückwirkend ab dem Antragsmonat; die Rentenversicherung muss bei einer Rente unter dem Bedarf auf die Grundsicherung hinweisen und den Antrag weiterleiten. Die Grundrente ist etwas anderes: ein Zuschlag auf die Rente selbst, den die Rentenversicherung automatisch prüft, für 33 bis 35 Jahre mit unterdurchschnittlichem Verdienst, der in der Grundsicherung dann über den Freibetrag teilweise erhalten bleibt. Wohngeld schließt die Grundsicherung aus; wer knapp über dem Bedarf liegt, bekommt stattdessen Wohngeld, und das Amt prüft, was günstiger ist. Was die Witwenrente zum Einkommen beiträgt, rechnet der Witwenrente-Rechner.

Ein Stück Geschichte: Die Angst vor dem Rückgriff

Bis 2002 gab es für arme Rentner nur die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz von 1961, und die holte sich das Geld bei den Kindern zurück: Wer Sozialhilfe beantragte, löste eine Unterhaltsprüfung bei Sohn und Tochter aus, mit Einkommensnachweisen und Rückforderungen. Die Folge war verschämte Altersarmut, Schätzungen gingen von zwei Dritteln Nichtinanspruchnahme aus. Die Riester-Reform von 2001 unter Walter Riester schuf zum 1. Januar 2003 das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, mit der 100.000-Euro-Grenze für den Rückgriff, das 2005 als viertes Kapitel ins neue SGB XII überging. Die Zahl der Empfänger stieg von 440.000 im Jahr 2003 auf über 1,2 Millionen 2024, Alter und Erwerbsminderung zusammen, zum Teil wegen der Grenze, zum Teil wegen der niedrigen Renten der Nachkriegsjahrgänge mit Lücken. 2021 kam mit der Grundrente der Rentenfreibetrag, 2023 stiegen die Regelsätze um zwölf Prozent, 2024 um weitere zwölf, 2025 und 2026 blieben sie stehen. Die Logik von 2003, Bedarf minus Einkommen, kein Rückgriff auf die Kinder, steckt im Rechner.

Praktische Tipps

Stellen Sie den Antrag, sobald die Rente plus Einkommen unter dem Bedarf liegt, denn die Leistung gibt es erst ab dem Antragsmonat; ein formloser Brief ans Sozialamt sichert den Monat. Reichen Sie den Rentenbescheid mit der Zahl der Grundrentenzeiten ein, sie steht auf dem Versicherungsverlauf, denn ohne Nachweis gibt es keinen Freibetrag. Lassen Sie die Angemessenheit der Miete prüfen, bevor Sie umziehen; das Amt muss bei zu hoher Miete erst auffordern und sechs Monate Frist geben. Beantragen Sie Mehrbedarfe aktiv, besonders mit Merkzeichen G und bei verordneter Krankenkost. Melden Sie Vermögen vollständig, auch Lebensversicherungen und Sparbücher, 10.000 Euro sind frei. Und vergleichen Sie mit Wohngeld, wenn der Rechner nur einen kleinen Anspruch zeigt, denn Wohngeld hat keine Vermögensprüfung und keinen Einkommensabgleich jeden Monat. Wie viel Rente nach Abzügen übrig bleibt, zeigt der Rentenrechner.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, für den Jahrgang 1960 66 Jahre und 4 Monate, oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, und wessen Einkommen und Vermögen den Bedarf aus Regelsatz, Miete und Mehrbedarf nicht decken. Die Kinder müssen nur zahlen, wenn sie über 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter?

So hoch wie die Lücke zwischen Bedarf und anrechenbarem Einkommen. Bei 950 Euro Rente, 620 Euro Warmmiete und 35 Versicherungsjahren beträgt der Bedarf 1.183 Euro, angerechnet werden 668,50 Euro, die Grundsicherung 515 Euro im Monat.

Was ist der Rentenfreibetrag?

Ein Betrag der Rente, der nicht angerechnet wird: 100 Euro plus 30 Prozent der übersteigenden Rente, höchstens ein halber Regelsatz, 2026 also 281,50 Euro. Voraussetzung sind 33 Jahre Grundrentenzeiten. Bei 20 Versicherungsjahren gibt es ihn nicht, dann wird die ganze Rente angerechnet.

Wie viel Vermögen darf ich haben?

10.000 Euro je Person, bei Paaren 20.000 Euro, dazu angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto, eine Bestattungsvorsorge und ein selbst bewohntes, angemessen großes Haus oder eine Eigentumswohnung. Darüber liegendes Vermögen muss zuerst eingesetzt werden.

Müssen meine Kinder für mich zahlen?

Nur, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Das Amt vermutet, dass das nicht der Fall ist, und fragt nur bei konkreten Anhaltspunkten nach. Für die meisten Familien bedeutet das: kein Rückgriff.

Welche Miete übernimmt das Sozialamt?

Die tatsächliche Warmmiete, soweit sie angemessen ist. Die Grenze legt jede Kommune nach Wohnungsgröße und örtlichem Mietniveau fest. Ist die Miete zu hoch, muss das Amt zur Senkung auffordern und in der Regel sechs Monate lang die volle Miete weiterzahlen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung?

Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die Rente selbst, den die Rentenversicherung automatisch prüft, bei 33 bis 35 Jahren mit niedrigem Verdienst. Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung des Sozialamts, die die Lücke zum Existenzminimum schließt. Wer Grundrente bekommt, profitiert in der Grundsicherung vom Rentenfreibetrag.

Grundsicherung oder Wohngeld?

Beides zusammen geht nicht. Wer mit Rente und Wohngeld über den Bedarf kommt, bekommt Wohngeld, das ohne Vermögensprüfung auskommt. Wer darunter bleibt, bekommt Grundsicherung. Bei einem kleinen Anspruch lohnt der Vergleich, das Amt rechnet beide Varianten.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: §§ 41, 42, 43, 44, 82, 82a, 90 SGB XII (Grundsicherung im Alter, Einkommen, Vermögen), § 28 SGB XII und Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026, § 76g SGB VI (Grundrentenzuschlag), Statistisches Bundesamt: Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2024, Deutsche Rentenversicherung: Grundsicherung, Antrag und Freibeträge