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Eigenanteil-Pflegeheim-Rechner

Was im Pflegeheim selbst zu zahlen ist, mit dem Leistungszuschlag, der mit jedem Jahr im Heim steigt.

Wie hoch ist mein Eigenanteil im Pflegeheim?

Pflegegrad, Kosten laut Heimvertrag und Aufenthaltsdauer eintragen.

Beispiel: Pflegegrad 4, Pflegesatz 3.600 €, Unterkunft 1.050 €, Investitionskosten 600 €, seit 30 Monaten im Heim: 2.652,50 € Eigenanteil im Monat

So funktioniert der Eigenanteil-Pflegeheim-Rechner

Der Eigenanteil-Rechner rechnet die Monatsrechnung eines Pflegeheims so, wie sie im Heimvertrag steht: Die Pflegekosten abzüglich der Leistung der Pflegekasse nach Pflegegrad ergeben den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, auf den die Kasse seit 2022 einen Leistungszuschlag zahlt, der mit der Dauer des Aufenthalts von 15 auf 75 Prozent steigt. Dazu kommen Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage, die niemand bezuschusst. Das Ergebnis ist der Betrag, der jeden Monat vom Konto geht.

Merksatz: Die Pflegekasse zahlt nur für die Pflege, nicht fürs Wohnen. Die Eselsbrücke für den Zuschlag: 15, 30, 50, 75 Prozent im ersten, zweiten, dritten und ab dem vierten Jahr, und er gilt nur für den Pflegeanteil, nicht für Zimmer und Essen. Wer den Eigenanteil im Pflegeheim berechnen will, braucht also die vier Posten aus dem Heimvertrag und das Einzugsdatum.

Drei Beispiele:

  • Pflegegrad 3, Pflegekosten 2.900, Unterkunft 950, Investition 550, Ausbildung 120 Euro, 6 Monate im Heim: Die Kasse zahlt 1.319 Euro, der Pflegeanteil beträgt 1.581 Euro, der Zuschlag 15 Prozent gleich 237,15 Euro: Eigenanteil 2.963,85 Euro im Monat.
  • Pflegegrad 4, 3.600 Pflege, 1.050 Unterkunft, 600 Investition, 130 Ausbildung, 30 Monate: Kassenleistung 1.855 Euro, Pflegeanteil 1.745 Euro, Zuschlag 50 Prozent gleich 872,50 Euro: 2.652,50 Euro.
  • Dieselbe Person nach 40 Monaten: Zuschlag 75 Prozent gleich 1.308,75 Euro, Eigenanteil 2.216,25 Euro. Die Unterkunft, Investition und Ausbildung von zusammen 1.780 Euro bleiben in jedem Jahr voll.

Die Formel nach §§ 43 und 43c SGB XI: Pflegeanteil = Pflegekosten - Leistung der Pflegekasse (2026: 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 bei 3, 1.855 bei 4, 2.096 bei 5), Zuschlag = Pflegeanteil x 15 / 30 / 50 / 75 % je nach Aufenthaltsjahr, Eigenanteil = Pflegeanteil - Zuschlag + Unterkunft + Investitionskosten + Ausbildungsumlage. Welcher Pflegegrad in Frage kommt, zeigt der Pflegegrad-Rechner, was die Pflege zu Hause stattdessen bringt, der Pflegegeld-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Die vier Posten der Heimrechnung

Die Pflegekosten, im Vertrag oft Pflegesatz genannt, sind der Preis für Pflege und Betreuung, abhängig vom Pflegegrad und der Vergütung, die das Heim mit den Kassen ausgehandelt hat; seit 2022 müssen Heime nach Tarif zahlen, was die Sätze um 20 bis 30 Prozent erhöht hat. Davon übernimmt die Pflegekasse ihren festen Betrag, und der Rest ist seit 2017 für alle Bewohner eines Heims gleich, der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, egal ob Pflegegrad 2 oder 5, damit eine Verschlechterung nicht teurer wird; im Bundesschnitt liegt er 2026 bei rund 1.600 Euro vor Zuschlag. Unterkunft und Verpflegung, 900 bis 1.300 Euro, sind Zimmer, Essen, Reinigung und Wäsche, wie Miete und Pension, und die Investitionskosten, 400 bis 900 Euro, sind die Umlage für Gebäude, Instandhaltung und Ausstattung, die in Ländern wie NRW über das Pflegewohngeld teilweise bezuschusst werden, in den meisten nicht. Die Ausbildungsumlage, 100 bis 150 Euro, finanziert die Pflegeausbildung, und für Pflegegrad 1 übernimmt die Kasse nur 131 Euro, sodass die Rechnung fast vollständig privat ist. Zusammen kommt im Bundesdurchschnitt im ersten Jahr ein Eigenanteil von rund 3.000 Euro im Monat heraus, in Baden-Württemberg und NRW über 3.300, in Sachsen-Anhalt unter 2.600, mit Steigerungen von 5 bis 8 Prozent im Jahr. Was die Rente davon deckt, zeigt der Rentenrechner.

Der Leistungszuschlag: Je länger, desto mehr

Seit Januar 2022 zahlt die Pflegekasse zusätzlich einen Zuschlag auf den Pflegeanteil, gestaffelt nach der Zeit im Heim: 15 Prozent in den ersten zwölf Monaten, 30 Prozent ab dem 13., 50 Prozent ab dem 25. und 75 Prozent ab dem 37. Monat, seit 2024 mit diesen erhöhten Sätzen, vorher 5, 25, 45 und 70. Die Monate zählen ab dem ersten Tag der vollstationären Pflege, auch bei Heimwechsel, und Unterbrechungen bis drei Monate, etwa ein Krankenhausaufenthalt, schaden nicht. Der Zuschlag wird direkt zwischen Heim und Kasse abgerechnet, auf der Rechnung erscheint der verminderte Betrag. Er gilt für Pflegegrad 2 bis 5, nicht für Pflegegrad 1, und nur für den Pflegeanteil, sodass bei einem Eigenanteil von 1.745 Euro nach drei Jahren 1.308,75 Euro Zuschlag zusammenkommen, während Unterkunft, Investition und Ausbildung unverändert bleiben; das ist der Grund, warum der Eigenanteil auch nach vier Jahren selten unter 2.000 Euro fällt. Kurzzeitpflege hat keinen Zuschlag, hier zahlt die Kasse bis zu 3.539 Euro im Jahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag, den der Verhinderungspflege-Rechner aufteilt.

Wenn das Geld nicht reicht: Sozialamt, Kinder, Vermögen

Reicht die Rente mit dem Pflegegeld-Anteil nicht, zahlt der Bewohner aus dem Vermögen bis auf einen Schonbetrag von 10.000 Euro, bei Ehepaaren 20.000, und das selbst bewohnte Haus bleibt geschützt, solange der Partner darin lebt; danach wird es verwertet oder vermietet. Dann springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein, nach dem siebten Kapitel SGB XII, bei der der Bewohner ein Taschengeld von rund 150 Euro behält und der Partner zu Hause seinen eigenen Bedarf. Die Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 nur noch herangezogen, wenn ihr Jahresbrutto über 100.000 Euro liegt, je Kind einzeln, ohne Schwiegerkinder und ohne deren Einkommen, und auch dann nur mit dem Teil, der nach ihrem eigenen Bedarf bleibt; Schenkungen der letzten zehn Jahre kann das Amt zurückfordern. Private Pflegezusatzversicherungen, Pflegetagegeld oder die geförderte Pflege-Bahr-Police zahlen 300 bis 1.500 Euro im Monat, wenn man sie früh genug abgeschlossen hat; mit 70 sind die Beiträge hoch. Wer seine Eltern unterstützt, kann Zahlungen ans Heim als außergewöhnliche Belastung absetzen, der Bewohner selbst seine Heimkosten bei Pflegegrad ebenfalls, abzüglich der Haushaltsersparnis. Was die Grundsicherung im Alter alternativ deckt, rechnet der Grundsicherungsrechner.

Ein Stück Geschichte: Der Teilkasko-Grundsatz von 1995

Bis 1995 bezahlten die Sozialämter die Heimpflege von drei Vierteln aller Bewohner, weil kaum jemand 4.000 Mark im Monat aufbringen konnte, und die Kommunen drängten auf eine Versicherung. Die Pflegeversicherung von Norbert Blüm startete im April 1995 ambulant und im Juli 1996 stationär, ausdrücklich als Teilkaskoversicherung mit festen Beträgen, 2.800 Mark für Pflegestufe III, bei der der Eigenanteil nicht gedeckelt ist; die Beiträge wurden durch die Streichung des Buß- und Bettags gegenfinanziert. Die Beträge blieben bis 2008 nominal eingefroren, während die Heimkosten stiegen, und erst das Pflegestärkungsgesetz II von 2017 ersetzte die drei Stufen durch fünf Grade und führte den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil ein, damit ein höherer Pflegegrad nicht mehr Geld kostet. 2022 kam der Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer als Antwort auf Eigenanteile über 2.000 Euro, 2024 seine Erhöhung, 2025 wurde die Kasse nach Milliardendefizit mit Darlehen gestützt, und die Reformkommission diskutiert seit 2025 über eine Deckelung des Eigenanteils oder höhere Beiträge. Die Logik, feste Kassenleistung plus privater Rest, ist seit 1995 dieselbe, und sie steckt im Rechner.

Praktische Tipps

Nehmen Sie die vier Posten direkt aus dem Heimvertrag oder dem Kostenblatt, das jedes Heim vor Vertragsschluss aushändigen muss, und vergleichen Sie Heime über den Eigenanteil, nicht über den Pflegesatz. Tragen Sie das Einzugsdatum korrekt ein, der Zuschlag springt am 13., 25. und 37. Monat. Fragen Sie in NRW, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern nach Pflegewohngeld für die Investitionskosten. Beantragen Sie Hilfe zur Pflege, sobald das Vermögen unter 10.000 Euro fällt, nicht erst, wenn es weg ist, denn das Amt zahlt erst ab Antrag. Prüfen Sie Schenkungen der letzten zehn Jahre, sie können zurückgefordert werden. Rechnen Sie mit 5 bis 8 Prozent Steigerung im Jahr. Und lassen Sie den Pflegegrad bei Verschlechterung neu feststellen, auch wenn der Eigenanteil gleich bleibt, denn die Kasse zahlt mehr und das Heim bekommt mehr Personal. Wie die Pflege zu Hause mit Tagespflege finanziell aussieht, zeigt der Pflegegeld-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Im Bundesdurchschnitt 2026 im ersten Jahr rund 3.000 Euro im Monat, je nach Bundesland 2.600 bis 3.400 Euro. Beispiel Pflegegrad 3 mit 2.900 Euro Pflegekosten, 950 Euro Unterkunft, 550 Euro Investition und 120 Euro Ausbildung: 2.963,85 Euro nach 15 Prozent Zuschlag.

Was zahlt die Pflegekasse im Heim?

2026 bei Pflegegrad 2 805 Euro, bei 3 1.319 Euro, bei 4 1.855 Euro, bei 5 2.096 Euro im Monat, bei Pflegegrad 1 nur 131 Euro. Dazu den Leistungszuschlag auf den Pflegeanteil. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage zahlt sie nicht.

Was ist der Leistungszuschlag?

Ein Zuschuss der Pflegekasse auf den Pflegeanteil des Eigenanteils, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 im zweiten, 50 im dritten, 75 ab dem vierten. Bei 1.745 Euro Pflegeanteil sind das nach 30 Monaten 872,50 Euro, nach 40 Monaten 1.308,75 Euro.

Sinkt der Eigenanteil mit der Zeit?

Ja, aber nur der Pflegeanteil. Im Beispiel mit Pflegegrad 4 fällt der Eigenanteil von 2.652,50 Euro im dritten Jahr auf 2.216,25 Euro ab dem vierten. Unterkunft, Investitionskosten und Ausbildungsumlage von zusammen 1.780 Euro bleiben immer voll, und die Heimpreise steigen jährlich.

Ist der Eigenanteil bei Pflegegrad 5 höher als bei 3?

Nein, der Pflegeanteil ist seit 2017 für alle Bewohner eines Heims mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil). Ein höherer Pflegegrad erhöht die Kassenleistung und die Pflegekosten um denselben Betrag. Nur Pflegegrad 1 zahlt fast alles selbst.

Müssen die Kinder für das Pflegeheim zahlen?

Nur, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, einzeln betrachtet, ohne Schwiegerkinder. Darunter zahlt das Sozialamt die Lücke als Hilfe zur Pflege, nachdem Rente und Vermögen des Bewohners bis auf 10.000 Euro eingesetzt wurden.

Was passiert mit dem Haus?

Es bleibt geschützt, solange der Ehepartner oder ein unterhaltsberechtigter Angehöriger darin wohnt. Steht es leer, muss es verwertet oder vermietet werden, bevor das Sozialamt zahlt. Schenkungen des Hauses in den letzten zehn Jahren kann das Amt zurückfordern.

Kann ich die Heimkosten von der Steuer absetzen?

Ja, als außergewöhnliche Belastung bei anerkanntem Pflegegrad, abzüglich einer Haushaltsersparnis von rund 12.000 Euro im Jahr und der zumutbaren Belastung. Angehörige, die zahlen, können ihre Zahlungen ebenfalls absetzen. Alternativ zählen 20 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistung bis 4.000 Euro.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: §§ 43, 43c, 82, 87 SGB XI (vollstationäre Pflege, Leistungszuschlag, Investitionskosten), §§ 61 ff. SGB XII (Hilfe zur Pflege), § 94 SGB XII und Angehörigen-Entlastungsgesetz (100.000-Euro-Grenze), § 33 EStG, § 35a EStG (außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen), Verband der Ersatzkassen (vdek): Eigenanteile in der stationären Pflege nach Bundesländern 2026, Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026