Mindestlohn-Rechner
Wochenstunden eintragen, Jahr wählen: Der Rechner zeigt Monats- und Jahresbrutto beim Mindestlohn, prüft Ihren Stundenlohn und rechnet die erlaubten Minijob-Stunden.
Was verdiene ich mit dem Mindestlohn im Monat?
Formel Wochenstunden × 52 / 12, Jahre 2024 bis 2027 wählbar.
Beispiel: 40 Wochenstunden 2026: 173,33 Stunden × 13,90 € = 2.409,33 € brutto
Bekomme ich den Mindestlohn?
Stundenlohn aus Brutto und tatsächlichen Stunden, Nachzahlung für den Zeitraum.
Beispiel: 2.200 € bei 40 Stunden: 12,69 € je Stunde, 2.512 € Nachzahlung für 12 Monate
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Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 / 3, 2026: 603 €.
Beispiel: 13,90 € je Stunde: 43,4 Stunden im Monat, 10 Stunden je Woche
So funktioniert der Mindestlohn-Rechner
Der Mindestlohn-Rechner übersetzt den gesetzlichen Stundensatz in Beträge, mit denen man etwas anfangen kann. Der erste Kasten rechnet aus Wochenstunden und Jahr das Monatsbrutto beim Mindestlohn, das Jahresbrutto und den Tagesverdienst, mit dem Vergleich zum nächsten Jahr; 2026 gilt 13,90 Euro, ab Januar 2027 14,60 Euro. Der zweite Kasten ist der Mindestlohn-Check: Aus Ihrem Monatsbrutto und den tatsächlichen Wochenstunden ergibt sich der echte Stundenlohn, und wenn er unter dem Mindestlohn liegt, nennt der Rechner die Nachzahlung für den gewünschten Zeitraum. Der dritte Kasten zeigt, wie viele Stunden im Minijob erlaubt sind, denn die Minijob-Grenze ist seit 2022 fest an den Mindestlohn gekoppelt und beträgt 2026 genau 603 Euro.
Merksatz: Monatsstunden sind Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12, also mal 4,33. Bei 40 Stunden sind das 173,33 Stunden, mal Mindestlohn ergibt das Brutto. Eselsbrücke für den Minijob: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet, und die Stunden sind immer zehn pro Woche, egal wie der Mindestlohn steigt.
Drei Beispiele:
- 40 Wochenstunden zum Mindestlohn 2026: 173,33 Stunden mal 13,90 Euro = 2.409,33 Euro brutto im Monat, 28.912 Euro im Jahr. Bei 38,5 Stunden sind es 2.318,98 Euro, bei 20 Stunden 1.204,67 Euro, und 2027 steigt die Vollzeit auf 2.530,67 Euro.
- Mindestlohn-Check: 2.200 Euro bei 40 Stunden: Das sind nur 12,69 Euro je Stunde, 1,21 Euro zu wenig. Es fehlen 209,33 Euro im Monat, für zwölf Monate also 2.512 Euro Nachzahlung. Bei 1.650 Euro und 35 Stunden sind es 10,88 Euro je Stunde und 10.996 Euro für zwei Jahre.
- Minijob 2026: Bei 13,90 Euro sind höchstens 43,4 Stunden im Monat drin, zehn je Woche. Wer 16 Euro bekommt, darf nur noch 37,7 Stunden arbeiten, sonst ist die 603-Euro-Grenze gerissen.
Formeln: Monatsbrutto = Wochenstunden × 52 / 12 × Mindestlohn, Stundenlohn = Monatsbrutto / (Wochenstunden × 52 / 12), Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 / 3, aufgerundet auf volle Euro. Was vom Mindestlohn netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner, die Abgaben im Minijob der Minijob-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Mindestlohn 2026 und 2027: Die Zahlen und die Kommission
Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit 2015 und wird nach dem Mindestlohngesetz alle zwei Jahre von der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft vorgeschlagen und von der Bundesregierung per Verordnung festgesetzt. Nach 12,41 Euro (2024) und 12,82 Euro (2025) hat die Kommission im Juni 2025 eine zweistufige Erhöhung beschlossen: 13,90 Euro ab dem 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027, zusammen ein Plus von knapp 14 Prozent. Die Kommission orientiert sich an der Tariflohnentwicklung und seit 2025 auch an der EU-Mindestlohnrichtlinie, die 60 Prozent des Medianlohns als Referenz nennt. Der Mindestlohn gilt brutto je Zeitstunde für alle Beschäftigten über 18 in Deutschland, auch für Minijobber, Rentner, Saisonkräfte und ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt werden. Ausnahmen: Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung, Auszubildende (für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung), Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis drei Monate, ehrenamtlich Tätige und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Stelle. In vielen Branchen liegen tarifliche Branchenmindestlöhne darüber, etwa in der Pflege, im Baugewerbe, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk; sie gelten dann für alle Betriebe der Branche.
Was in die Stunden zählt und was in den Lohn
Die meisten Verstöße passieren nicht beim Stundensatz, sondern beim Zählen. Der Mindestlohn ist je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde fällig, und dazu gehören Umkleidezeiten, wenn Dienstkleidung Pflicht ist, Rüstzeiten, Bereitschaftsdienst, Fahrten zwischen Einsatzorten und angeordnete Mehrarbeit. Eine Klausel, dass Überstunden "mit dem Gehalt abgegolten" sind, hebelt den Mindestlohn nicht aus: Teilt man das Brutto durch alle geleisteten Stunden und kommt unter 13,90 Euro, fehlt Geld, genau das rechnet der Check nach. Auf der Lohnseite zählen nur Zahlungen, die die normale Arbeitsleistung vergüten: das Grundgehalt und feste monatliche Zulagen ohne Zweckbindung. Nicht anrechenbar sind Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, Schmutz- und Gefahrenzulagen, Trinkgeld, Vermögenswirksame Leistungen und Sachbezüge wie Kost und Logis. Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen nur für den Monat, in dem sie unwiderruflich ausgezahlt werden, nicht aufs Jahr verteilt. Für Minijobber und in den Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Bau, Gastronomie, Logistik, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft, Zeitungszusteller) müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren; die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft das und verhängt Bußgelder bis 500.000 Euro.
Minijob, Midijob und die Kopplung an den Mindestlohn
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch: Sie entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, berechnet als Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3 und auf volle Euro aufgerundet, 2026 also 603 Euro, 2027 dann 633 Euro. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze automatisch mit, die Stundenzahl bleibt bei zehn. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, darf entsprechend weniger Stunden arbeiten, bei 16 Euro nur noch 37,7 im Monat. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten, etwa als Krankheitsvertretung, ist in bis zu zwei Monaten im Jahr bis zum Doppelten der Grenze erlaubt. Oberhalb von 603 Euro beginnt der Midijob bis 2.000 Euro mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen; ein Vollzeitjob zum Mindestlohn mit 2.409 Euro liegt bereits darüber und zahlt die vollen Sozialabgaben, netto bleiben davon rund 1.718 Euro in Steuerklasse I. Die Kopplung hat einen Nebeneffekt: Arbeitgeber, die Minijobber beim alten Stundenlohn belassen, rutschen bei jeder Mindestlohnerhöhung unbemerkt unter die Grenze, der Check im dritten Kasten verhindert das.
Ein Stück Geschichte
Deutschland war lange ein Land ohne allgemeinen Mindestlohn, weil die Tarifautonomie die Löhne regeln sollte; Mindestlöhne gab es seit 1996 nur branchenweise über das Entsendegesetz, zuerst am Bau. Als die Tarifbindung sank und Millionen im Niedriglohnsektor arbeiteten, setzte die SPD in der großen Koalition 2013 den flächendeckenden Mindestlohn durch: Zum 1. Januar 2015 galten 8,50 Euro, rund vier Millionen Beschäftigte bekamen mehr Geld, und die von Arbeitgebern vorausgesagten Jobverluste blieben nach allen Auswertungen aus. Die Kommission hob den Satz 2017 auf 8,84 Euro, 2019 auf 9,19, 2020 auf 9,35 und in Stufen bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro. Den größten Sprung gab es per Gesetz zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro, ein Wahlversprechen der Ampelkoalition, mit dem zugleich die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt wurde. Danach folgten 12,41 Euro 2024 und 12,82 Euro 2025, nach heftigem Streit um die Höhe. Die Erhöhung auf 13,90 und 14,60 Euro für 2026 und 2027 ist der bisher größte Beschluss der Kommission; etwa sechs Millionen Beschäftigte profitieren direkt. International liegt Deutschland damit hinter Luxemburg, Irland und den Niederlanden, aber vor Frankreich und Belgien.
Praktische Tipps
Führen Sie selbst ein Stundenbuch mit Beginn, Ende und Pausen, auch wenn der Arbeitgeber keins verlangt; vor Gericht und beim Zoll zählt, was Sie belegen können. Rechnen Sie nach jeder Mindestlohnerhöhung nach, ob Ihr Monatsbrutto noch passt, und bei Minijobs, ob die Stunden noch zur Grenze passen. Nachzahlungsansprüche verjähren nach drei Jahren zum Jahresende, vertragliche Ausschlussfristen von drei oder sechs Monaten gelten für den Mindestlohn nicht. Bei Problemen hilft die kostenlose Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums oder die Meldung beim Zoll, Gewerkschaftsmitglieder bekommen Rechtsschutz. Arbeitgeber sollten Zulagen klar benennen, damit sie anrechenbar sind, und die Aufzeichnungspflicht ernst nehmen. Welches Netto hinter dem Mindestlohn steht, zeigt der Brutto-Netto-Rechner, den Stundenlohn aus jedem beliebigen Gehalt der Stundenlohn-Rechner, und die Abgaben zwischen 603 und 2.000 Euro der Midijob-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
13,90 Euro brutto je Stunde seit dem 1. Januar 2026. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. 2025 galten 12,82 Euro, 2024 waren es 12,41 Euro.
Wie viel ist der Mindestlohn im Monat?
Bei 40 Wochenstunden 2.409,33 Euro brutto (173,33 Stunden × 13,90 Euro), bei 38,5 Stunden 2.318,98 Euro, bei 30 Stunden 1.807 Euro, bei 20 Stunden 1.204,67 Euro. Im Jahr sind das bei Vollzeit 28.912 Euro, ab 2027 dann 2.530,67 Euro im Monat.
Wie rechne ich Wochenstunden in Monatsstunden um?
Wochenstunden × 52 Wochen / 12 Monate, also mal 4,33. Bei 40 Stunden ergeben sich 173,33 Monatsstunden, 35 Stunden 151,67. Manche Arbeitgeber rechnen mit 4,35 oder 4,33 Wochen, die Abweichung ist minimal.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
2026 höchstens 43,4 Stunden im Monat beim Mindestlohn, also zehn je Woche, weil die Grenze 603 Euro beträgt (13,90 × 130 / 3). Bei 16 Euro Stundenlohn nur 37,7 Stunden. 2027 steigt die Grenze auf 633 Euro, die Stunden bleiben bei zehn.
Bekomme ich den Mindestlohn, wenn ich unbezahlte Überstunden mache?
Nur, wenn Brutto geteilt durch alle tatsächlich geleisteten Stunden mindestens 13,90 Euro ergibt. 2.200 Euro bei 40 Stunden sind 12,69 Euro, also 209,33 Euro zu wenig im Monat. Klauseln, die Überstunden pauschal abgelten, ändern daran nichts.
Zählen Trinkgeld und Zuschläge zum Mindestlohn?
Nein. Trinkgeld, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Gefahrenzulagen, Sachbezüge und Vermögenswirksame Leistungen sind nicht anrechenbar. Feste monatliche Zulagen ohne besonderen Zweck zählen mit, Weihnachtsgeld nur im Auszahlungsmonat.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Ausbildung, Auszubildende, Pflichtpraktikanten, freiwillige Praktika bis drei Monate, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten. Für alle anderen gilt er, auch für Minijobber, Rentner und Saisonkräfte.
Wie lange kann ich Mindestlohn nachfordern?
Drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Lohn fällig war. Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag gelten für den Mindestlohn nicht. Für 24 Monate zu je 458,17 Euro Fehlbetrag sind das 10.996 Euro; Anlaufstellen sind das Arbeitsgericht, die Gewerkschaft und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.