Start›Familie & Soziales›Elternzeitrechner

Elternzeitrechner

Bis wann die Elternzeit genommen werden kann, bis wann sie angemeldet sein muss und ab wann der Kündigungsschutz greift.

Bis wann kann ich Elternzeit nehmen?

36 Monate je Elternteil, bis zu 24 davon zwischen drittem und achtem Geburtstag.

Beispiel: Geburt am 02.11.2024: Elternzeit bis 01.11.2027, übertragbar bis 01.11.2032

Bis wann muss ich die Elternzeit anmelden?

7 Wochen vor Beginn, nach dem dritten Geburtstag 13 Wochen.

Beispiel: Geburt 02.11.2024, Beginn am 01.09.2028: Anmeldung bis spätestens 02.06.2028

Anzeige

300 × 250

So funktioniert der Elternzeitrechner

Die Elternzeit ist der Anspruch, bis zu drei Jahre je Kind unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden, mit Rückkehrrecht und Kündigungsschutz. Der Elternzeit-Rechner ermittelt aus dem Geburtsdatum den Rahmen, also bis wann die drei Jahre laufen und bis wann die übertragbaren 24 Monate spätestens genommen sein müssen, und im zweiten Kasten die Anmeldefrist: Sieben Wochen vor Beginn für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag, 13 Wochen vor Beginn für Elternzeit danach.

Merksatz: Drei Jahre bis zum dritten Geburtstag, davon 24 Monate verschiebbar bis zum achten. Die Eselsbrücke für die Fristen: Sieben vor drei, dreizehn nach drei, also sieben Wochen Anmeldefrist vor dem dritten Geburtstag, 13 Wochen danach. Wer Elternzeit berechnen will, braucht also nur das Geburtsdatum und den gewünschten Beginn.

Drei Beispiele:

  • Rahmen: Geburt am 2. November 2024: Elternzeit bis zum 1. November 2027, bis zu 24 Monate davon übertragbar bis zum 1. November 2032. Das Basiselterngeld endet spätestens mit dem 14. Lebensmonat.
  • Anmeldung vor dem dritten Geburtstag: Beginn am 1. März 2027: Die Anmeldung muss bis zum 11. Januar 2027 beim Arbeitgeber sein, sieben Wochen vorher.
  • Anmeldung nach dem dritten Geburtstag: Beginn am 1. September 2028, also nach dem dritten Geburtstag des Kindes von 2024: Frist 13 Wochen, Anmeldung bis zum 2. Juni 2028.

Die Regeln nach §§ 15 und 16 BEEG: Anspruch bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, bis zu 24 Monate zwischen 3. und 8. Geburtstag, Anmeldung 7 Wochen vorher (bis 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen vorher (danach), Kündigungsschutz ab Anmeldung, frühestens 8 bzw. 14 Wochen vor Beginn. Die Schutzfrist davor liefert der Mutterschutz-Rechner, das Geld in der Elternzeit der Elterngeld-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Rahmen und Aufteilung: Drei Abschnitte, zwei Eltern

Jeder Elternteil hat einen eigenen Anspruch auf drei Jahre Elternzeit je Kind, beide können sie gleichzeitig oder nacheinander nehmen, und jeder kann sie auf bis zu drei Zeitabschnitte verteilen; ein dritter Abschnitt, der nach dem dritten Geburtstag liegt, kann vom Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Bei der Mutter zählt die Mutterschutzfrist nach der Geburt auf die drei Jahre an, deshalb endet ihre Elternzeit trotzdem am Tag vor dem dritten Geburtstag und beginnt mit dem Ende der Schutzfrist; der Vater kann ab dem Tag der Geburt starten. Die Übertragung der bis zu 24 Monate auf die Zeit bis zum achten Geburtstag braucht seit 2015 keine Zustimmung des Arbeitgebers mehr, nur die 13-Wochen-Frist. Bei Mehrlingen und bei Geschwistern, die kurz nacheinander kommen, besteht der Anspruch je Kind, sodass sich Elternzeiten überlagern können und der Rahmen entsprechend länger läuft. Wer die Elternzeit verkürzen oder verlängern will, braucht die Zustimmung des Arbeitgebers, außer in Härtefällen; eine Verlängerung, die im ersten Antrag schon bindend festgelegt wurde, nämlich für die ersten zwei Jahre, lässt sich nicht einseitig ändern. Deshalb lohnt es sich, im ersten Antrag nur die Zeit festzulegen, bei der man sich sicher ist, und das dritte Jahr offen zu lassen.

Anmeldung, Form und Kündigungsschutz

Die Anmeldung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen; E-Mail, Fax oder eine Nachricht im Personalsystem reichen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2016 nicht, und eine formunwirksame Anmeldung löst weder Elternzeit noch Kündigungsschutz aus. Wer Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre nimmt, muss sich bei der Anmeldung gleichzeitig festlegen, für welche Zeiten in den ersten zwei Jahren er sie nimmt. Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Zugang der Anmeldung, frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag und 14 Wochen vor Beginn einer späteren Elternzeit, und endet mit der Elternzeit; dazwischen kann der Arbeitgeber nur mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kündigen, etwa bei Betriebsstilllegung. Die Lücke zwischen frühestmöglichem Kündigungsschutz und Anmeldefrist, eine Woche in beiden Fällen, ist der Grund, warum man nicht zu früh anmelden sollte: Wer die Elternzeit zehn Wochen vor Beginn anmeldet, hat zwei Wochen ohne Schutz. Mütter sind davon meist nicht betroffen, weil der Kündigungsschutz des Mutterschutzes bis vier Monate nach der Geburt reicht und nahtlos in den der Elternzeit übergeht. Der Arbeitnehmer selbst kann in der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen.

Teilzeit, Urlaub, Versicherung

In der Elternzeit darf man bis zu 32 Stunden in der Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten, beim eigenen Arbeitgeber mit Anspruch auf Teilzeit, wenn der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, oder mit Zustimmung bei einem anderen. Der Teilzeitantrag muss die gleichen Fristen einhalten, und der Arbeitgeber muss innerhalb von vier Wochen (vor dem dritten Geburtstag) beziehungsweise acht Wochen schriftlich ablehnen, sonst gilt der Antrag als genehmigt. Der Urlaubsanspruch darf für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden, aber nur, wenn der Arbeitgeber die Kürzung ausdrücklich erklärt, und nur, solange das Arbeitsverhältnis besteht; nicht gekürzter Resturlaub wird nach der Elternzeit nachgeholt. Gesetzlich Versicherte sind in der Elternzeit beitragsfrei mitversichert, wenn sie kein Einkommen haben, privat Versicherte zahlen ihre Beiträge weiter, und freiwillig gesetzlich Versicherte mit einem verheirateten Partner über der Versicherungspflichtgrenze zahlen den Mindestbeitrag, ein bekannter Stolperstein. Die Rentenversicherung schreibt drei Jahre Kindererziehungszeit gut, als hätte man den Durchschnitt verdient. Was Teilzeit in der Elternzeit netto bringt, rechnet der Teilzeitrechner, den gekürzten Urlaub der Resturlaub-Rechner.

Ein Stück Geschichte: Vom Erziehungsurlaub zur Elternzeit

Bis 1979 gab es nach dem Mutterschutz nichts: Wer nicht nach acht Wochen zurückkam, kündigte. 1979 führte die sozialliberale Koalition den Mutterschaftsurlaub von sechs Monaten mit Kündigungsschutz ein, nur für Mütter. 1986 wurde daraus der Erziehungsurlaub von zehn Monaten für Mütter oder Väter, mit 600 Mark Erziehungsgeld; er wurde 1988 auf zwölf, 1989 auf 15 und 1992 auf drei Jahre verlängert, und die Väterquote blieb bei etwa einem Prozent. 2001 wurde der Erziehungsurlaub in Elternzeit umbenannt, weil Kindererziehung kein Urlaub ist, beide Eltern durften gleichzeitig gehen, und die Teilzeit bis 30 Stunden kam. 2007 löste das einkommensabhängige Elterngeld das Erziehungsgeld ab, mit den Partnermonaten, die die Väterbeteiligung in zehn Jahren von drei auf über 40 Prozent brachten, bei einer durchschnittlichen Dauer von zwei bis drei Monaten. 2015 kam ElterngeldPlus und die Übertragung ohne Zustimmung, 2021 wurde die Teilzeitgrenze auf 32 Stunden angehoben. Die Fristen von sieben Wochen (seit 2001) und 13 Wochen (seit 2015) und die drei Jahre je Kind (seit 1992) sind die Grundlage, mit der der Rechner arbeitet.

Praktische Tipps

Melden Sie die Elternzeit per Brief mit Unterschrift an, übergeben Sie ihn persönlich oder per Einwurfeinschreiben und lassen Sie sich den Empfang bestätigen; Datum des Zugangs ist das, was zählt, nicht das Datum des Briefs. Legen Sie im ersten Antrag für die ersten zwei Jahre nur fest, was sicher ist, denn das ist bindend; das dritte Jahr können Sie später mit 13 Wochen Frist anmelden, wenn Sie es nach dem dritten Geburtstag nehmen, oder mit sieben Wochen davor. Mütter rechnen vom Ende des Mutterschutzes zurück, der Rechner gibt den Termin aus, Väter vom gewünschten Beginn. Stimmen Sie Elterngeld und Elternzeit ab, denn Elterngeld gibt es auch ohne Elternzeit, Elternzeit auch ohne Elterngeld, aber für das volle Basiselterngeld in den ersten 14 Monaten muss die Arbeitszeit unter 32 Stunden liegen. Und beantragen Sie das Elterngeld innerhalb von drei Monaten nach der Geburt, der Rechner zeigt den Termin. Wie viele Tage und Wochen bis zu den einzelnen Fristen bleiben, zählt der Tage-Rechner.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Bis zu drei Jahre je Kind und Elternteil, bis zum Tag vor dem dritten Geburtstag. Bis zu 24 Monate davon können auf die Zeit zwischen drittem und achtem Geburtstag übertragen werden. Bei Geburt am 2. November 2024 läuft der Rahmen bis zum 1. November 2027, die Übertragung bis zum 1. November 2032.

Bis wann muss ich die Elternzeit anmelden?

Sieben Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag beginnt, 13 Wochen vorher, wenn sie danach beginnt. Für einen Beginn am 1. März 2027 muss die Anmeldung bis zum 11. Januar 2027 beim Arbeitgeber eingegangen sein.

Welche Form muss die Anmeldung haben?

Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier. E-Mail, Fax oder ein Formular im Personalportal reichen nach dem Bundesarbeitsgericht nicht aus und lösen auch keinen Kündigungsschutz aus.

Ab wann gilt der Kündigungsschutz in der Elternzeit?

Ab Zugang der Anmeldung, frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag und 14 Wochen vor Beginn einer späteren Elternzeit, bis zum Ende der Elternzeit. Deshalb nicht früher anmelden als nötig.

Darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Stunden in der Woche im Monatsdurchschnitt. Bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit, bei anderen Arbeitgebern braucht es die Zustimmung des eigenen.

Wird der Urlaub in der Elternzeit gekürzt?

Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, muss die Kürzung aber ausdrücklich erklären, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Nicht gekürzter Urlaub wird nach der Elternzeit nachgeholt.

Wann beginnt die Elternzeit der Mutter?

Nach dem Ende der Mutterschutzfrist, also acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf. Die Schutzfrist wird auf die drei Jahre angerechnet, die Elternzeit endet trotzdem am Tag vor dem dritten Geburtstag.

Kann ich die Elternzeit verlängern oder verkürzen?

Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, außer in Härtefällen wie schwerer Krankheit. Die Festlegung für die ersten zwei Jahre ist bindend, deshalb im ersten Antrag nur das anmelden, was sicher ist, und das dritte Jahr später nachmelden.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: §§ 15, 16, 17, 18, 19 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2016, 9 AZR 145/15 (Schriftform), Bundesministerium für Familie: Elterngeld und Elternzeit, Broschüre, § 56 SGB VI (Kindererziehungszeiten)