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CO2-Kosten-Rechner (Mieter und Vermieter)

Verbrauch, Brennstoff und Wohnfläche des Hauses eintragen: Der Rechner ermittelt die CO2-Emissionen je Quadratmeter, die Stufe des Aufteilungsmodells, den Anteil des Vermieters und Ihren Betrag in der Heizkostenabrechnung, dazu die CO2-Kosten je Jahr und den Stufenwechsel durch Einsparung.

Wie viel der CO2-Kosten muss der Vermieter tragen?

Verbrauch des Gebäudes, Brennstoff, Wohnfläche, CO2-Preis, eigener Anteil.

Beispiel: 60.000 kWh Gas auf 500 m²: 24,1 kg je m², Stufe 4, Vermieter 30 %; Wohnung mit 15 % Anteil zahlt 82,31 €

Was kostet der CO2-Preis bei meinem Verbrauch?

Jahresverbrauch und Brennstoff.

Beispiel: 15.000 kWh Gas: 3,02 t CO2, 195,98 € bei 65 € je Tonne, 1,31 Cent je kWh

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In welche Stufe fällt mein Haus, und was bringt Sparen?

Verbrauch, Brennstoff, Wohnfläche, geplante Einsparung.

Beispiel: 24,1 kg je m² = Stufe 4; 15 % weniger Verbrauch bringt Stufe 3

So funktioniert der CO2-Kosten-Rechner (Mieter und Vermieter)

Der CO2-Kosten-Rechner setzt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) um, das seit 2023 festlegt, wer den CO2-Preis auf Gas und Heizöl trägt. Der erste Kasten berechnet aus dem Verbrauch des Gebäudes und seiner Wohnfläche die Emissionen je Quadratmeter, ordnet sie einer der zehn Stufen zu und teilt die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter auf; mit Ihrem Anteil am Haus ergibt sich der Betrag, der in Ihrer Heizkostenabrechnung stehen muss. Der zweite Kasten zeigt die CO2-Kosten je Jahr für Ihren Verbrauch bei den Preisen von 2021 bis 2026 und einem Beispiel für den europäischen Handel ab 2027. Der dritte Kasten prüft, in welche Stufe das Haus fällt und wie viel Einsparung die nächste Stufe bringt.

Drei Beispiele:

  • Mehrfamilienhaus mit 60.000 kWh Erdgas und 500 m² Wohnfläche, Wohnung mit 15 Prozent Anteil, 65 Euro je Tonne: 12.060 kg CO2, 24,1 kg je m², Stufe 4, der Vermieter trägt 30 Prozent. CO2-Kosten des Hauses 783,90 Euro, davon Vermieter 235,17 Euro; auf die Wohnung entfallen 82,31 Euro, der Vermieter muss 35,28 Euro abziehen. Ein Einfamilienhaus mit 3.000 Litern Heizöl auf 160 m² liegt bei 49,9 kg (Stufe 9, Vermieter 80 Prozent).
  • 15.000 kWh Erdgas im Jahr: 3,02 Tonnen CO2, bei 65 Euro 195,98 Euro CO2-Kosten (1,31 Cent je kWh), 2024 bei 45 Euro noch 135,68 Euro; 2.500 Liter Heizöl ergeben 6,65 Tonnen und 432,25 Euro (17,29 Cent je Liter). Bei 80 Euro im europäischen Handel wären es 241,20 beziehungsweise 532 Euro.
  • Stufenwechsel: Das Haus mit 24,1 kg je m² rutscht bei 15 Prozent weniger Verbrauch auf 20,5 kg und Stufe 3 (Vermieter 20 Prozent); für Stufe 1 ohne Vermieteranteil müsste der Verbrauch um 50 Prozent sinken. Ein unsanierter Altbau mit 59 kg je m² (Stufe 10, Vermieter 95 Prozent) kommt mit 20 Prozent Einsparung auf Stufe 9.

Formel: CO2 je m² = Verbrauch × Emissionsfaktor / Wohnfläche mit 0,201 kg je kWh Erdgas und 2,66 kg je Liter Heizöl, dann Stufe und Prozentsatz nach § 7 CO2KostAufG und CO2-Kosten = Tonnen × Preis. Die vollständige Heizkostenabrechnung mit Grund- und Verbrauchskosten rechnet der Heizkosten-Rechner, den Gasverbrauch von Kubikmetern in Kilowattstunden der Gasverbrauch-Rechner, den Ölverbrauch und Tankinhalt der Heizöl-Rechner, die Verteilung der übrigen Nebenkosten der Nebenkosten-Rechner, und ob eine Wärmepumpe den CO2-Preis ganz vermeidet, der Wärmepumpen-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Der CO2-Preis auf Gas und Öl: Wie er entsteht und steigt

Seit 2021 gilt in Deutschland ein CO2-Preis für Heizen und Verkehr nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Wer Gas, Heizöl, Benzin oder Diesel in Verkehr bringt, muss Zertifikate kaufen und gibt die Kosten an die Kunden weiter. Der Preis begann 2021 bei 25 Euro je Tonne, stieg über 30 Euro (2022 und 2023, nach der Energiekrise ein Jahr eingefroren) auf 45 Euro 2024 und 55 Euro 2025; 2026 werden die Zertifikate versteigert, in einem Korridor von 55 bis 65 Euro. Ab 2027 soll der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) den nationalen Preis ablösen, dann bildet sich der Preis am Markt; Prognosen reichen von 50 bis über 100 Euro, die EU hat einen Bremsmechanismus bei 45 Euro (in Preisen von 2020) vorgesehen und den Start zuletzt diskutiert. Für Erdgas bedeuten 65 Euro rund 1,3 Cent je Kilowattstunde plus Mehrwertsteuer, für Heizöl 17 Cent je Liter, für einen durchschnittlichen Haushalt mit 15.000 kWh also knapp 200 Euro im Jahr. Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem unter anderem die Heizungsförderung bezahlt wird; ein Klimageld als Rückzahlung an die Bürger wurde versprochen, aber bisher nicht eingeführt.

Das Stufenmodell: Wer wie viel trägt

Bis 2022 zahlten Mieter den CO2-Preis komplett über die Heizkosten, obwohl sie weder Dämmung noch Heizung beeinflussen können. Das CO2KostAufG teilt die Kosten seit dem 1. Januar 2023 nach der Energieeffizienz des Gebäudes: Maßstab sind die CO2-Emissionen je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Unter 12 kg (etwa ein Neubau nach heutigem Standard oder ein gut saniertes Haus) tragen die Mieter alles, ab 52 kg (unsanierter Altbau mit alter Ölheizung) der Vermieter 95 Prozent; dazwischen steigt der Vermieteranteil in Fünf-Kilo-Schritten um je zehn Punkte, also 10 Prozent bei 12 bis 17 kg, 20 Prozent bei 17 bis 22 kg und so weiter. Die Rechnung macht der Vermieter in der Heizkostenabrechnung: Er weist Emissionen, Stufe, Kostenaufteilung und den abgezogenen Betrag aus; die Daten liefert der Energieversorger auf der Rechnung (Emissionsfaktor und CO2-Kosten). Fehlt der Ausweis, darf der Mieter die Heizkosten pauschal um 3 Prozent kürzen. Bei Nichtwohngebäuden gilt bis zu einer späteren Stufenregelung 50/50. Wer selbst mit Gasetagenheizung heizt und direkt beim Versorger abrechnet, dreht die Rechnung um: Der Mieter rechnet den Vermieteranteil aus und fordert ihn binnen zwölf Monaten nach der Jahresrechnung zurück. Bei Denkmalschutz, Milieuschutz oder anderen Sanierungshindernissen halbiert sich der Vermieteranteil oder entfällt.

Was sich für Vermieter und Mieter lohnt

Das Modell setzt beide Seiten unter Druck. Der Vermieter senkt seinen Anteil nur durch Sanierung: Dämmung, neue Fenster, hydraulischer Abgleich oder der Wechsel zur Wärmepumpe, die gar keinen CO2-Preis mehr auslöst, weil Strom nicht unter das BEHG fällt. Ein Haus in Stufe 7 mit 40 kg je m² und 500 m² zahlt bei 65 Euro rund 780 Euro Vermieteranteil im Jahr, bei 100 Euro je Tonne schon 1.200 Euro, und die Tendenz zeigt nach oben; dazu kommt die Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz, bei Heizungstausch auf 65 Prozent erneuerbare Energie umzustellen. Der Mieter senkt seinen Anteil durch Verbrauch: ein Grad weniger Raumtemperatur spart rund 6 Prozent, Stoßlüften statt Kipplüften 10 Prozent, programmierbare Thermostate 5 bis 10 Prozent; weil der CO2-Preis auf jede Kilowattstunde aufschlägt, ist er ein Teil der Heizkosten, die sich mitsparen lassen. Beide sollten die Abrechnung prüfen: Falsche Wohnflächen, Verbräuche aus Schätzung oder ein falscher Emissionsfaktor verschieben die Stufe, und ein Stufensprung bedeutet zehn Prozentpunkte.

Ein Stück Geschichte

Die Idee, Kohlendioxid einen Preis zu geben, ist älter als die Klimapolitik: Der britische Ökonom Arthur Pigou beschrieb 1920 die Steuer auf schädliche Nebenwirkungen, Finnland führte 1990 die erste CO2-Steuer der Welt ein, Schweden 1991 mit heute über 100 Euro je Tonne. Die EU startete 2005 den Emissionshandel für Kraftwerke und Industrie, der Gebäude und Verkehr aussparte; Deutschland schloss die Lücke 2021 mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel, zunächst zu Festpreisen. Die Frage, wer den Preis im Mietverhältnis trägt, war von Anfang an umstritten: Der erste Versuch einer hälftigen Teilung scheiterte 2021 im Bundesrat, das Stufenmodell kam Ende 2022 mit der Ampelkoalition und gilt seit Januar 2023 für alle Abrechnungszeiträume, die danach beginnen. Die ersten Abrechnungen mit CO2-Aufteilung erreichten die Mieter 2024, und viele Abrechnungen enthielten den Ausweis zunächst nicht, was die Kürzung um drei Prozent populär machte. Mit dem europäischen ETS 2 ab 2027 wird der Preis vom Markt bestimmt und die Aufteilung behält ihre Bedeutung, nur die Beträge werden größer.

Praktische Tipps

Suchen Sie in der Heizkostenabrechnung nach dem Abschnitt zur CO2-Kostenaufteilung mit Emissionen je Quadratmeter und Stufe; fehlt er, kürzen Sie die Heizkosten um 3 Prozent und fordern Sie den Ausweis schriftlich an. Prüfen Sie die Wohnfläche des Gebäudes, mit der gerechnet wird, sie bestimmt die Stufe. Als Vermieter holen Sie die CO2-Angaben vom Versorger und nutzen Sie die Abrechnungssoftware oder den Rechner, die Angaben sind Pflicht. Rechnen Sie bei Sanierungsentscheidungen mit steigenden CO2-Preisen, nicht mit dem heutigen; 100 Euro je Tonne sind für die 2030er-Jahre eine realistische Annahme. Und als Mieter mit Gasetagenheizung: Rückforderung binnen zwölf Monaten, sonst verfällt der Anspruch.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der CO2-Preis 2026?

Zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO2, die Zertifikate werden 2026 in diesem Korridor versteigert; 2025 waren es 55 Euro, 2024 45 Euro. Für Erdgas sind 65 Euro rund 1,3 Cent je kWh, für Heizöl rund 17 Cent je Liter, jeweils plus Mehrwertsteuer.

Wer zahlt den CO2-Preis, Mieter oder Vermieter?

Beide, nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG: Je mehr CO2 das Gebäude je Quadratmeter verursacht, desto mehr trägt der Vermieter, von 0 Prozent unter 12 kg je m² bis 95 Prozent ab 52 kg. Bei 24 kg je m² (Stufe 4) trägt der Vermieter 30 Prozent.

Wie berechne ich die CO2-Emissionen je Quadratmeter?

Jahresverbrauch des Gebäudes mal Emissionsfaktor (Erdgas 0,201 kg je kWh, Heizöl 2,66 kg je Liter) geteilt durch die Wohnfläche des Gebäudes. 60.000 kWh Gas auf 500 m² ergeben 24,1 kg je m².

Was ist, wenn die CO2-Aufteilung in der Abrechnung fehlt?

Dann dürfen Mieter die Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Der Vermieter muss Emissionen, Stufe und seinen Anteil ausweisen; die nötigen Daten stehen auf der Rechnung des Energieversorgers.

Gilt die Aufteilung auch bei Gasetagenheizung?

Ja. Rechnet der Mieter direkt mit dem Versorger ab, berechnet er den Vermieteranteil selbst (Daten vom Vermieter: Wohnfläche des Gebäudes) und fordert ihn innerhalb von zwölf Monaten nach der Jahresrechnung vom Vermieter zurück.

Welche Gebäude fallen in Stufe 1?

Gebäude mit weniger als 12 kg CO2 je m² und Jahr, etwa Neubauten nach Gebäudeenergiegesetz, gut sanierte Häuser oder Häuser mit Wärmepumpe und Fernwärme ohne CO2-Preis. Dort tragen Mieter die CO2-Kosten allein, weil der Vermieter seine Pflicht getan hat.

Was ändert sich 2027 mit dem ETS 2?

Der nationale Festpreis soll durch den europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr ersetzt werden; der Preis entsteht dann in Auktionen am Markt. Die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter bleibt. Der Start wurde in der EU mehrfach diskutiert, maßgeblich ist der aktuelle Beschlussstand.

Gibt es Ausnahmen vom Stufenmodell?

Ja. Bei Denkmalschutz, Milieuschutz oder anderen Einschränkungen, die eine Sanierung verhindern, wird der Vermieteranteil halbiert oder entfällt. Nichtwohngebäude teilen 50/50, Gewerbemieter können abweichende Vereinbarungen treffen.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) vom 5. Dezember 2022, §§ 5 bis 9, Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) § 10 (Festpreise und Preiskorridor 2021 bis 2026), Umweltbundesamt: Emissionsfaktoren für Brennstoffe, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), Richtlinie (EU) 2023/959 (Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr, ETS 2), Bundesministerium für Wohnen: Hinweise zur CO2-Kostenaufteilung, Deutscher Mieterbund