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Einkommensteuer-Rechner

Drei Fragen zur Einkommensteuer: Wie viel zahle ich auf mein Einkommen, was bleibt von einer Erhöhung übrig, und was bringt das Ehegattensplitting? Tarif 2026 mit Soli und Kirchensteuer.

Wie viel Einkommensteuer zahle ich?

Zu versteuerndes Einkommen eingeben, mit Soli und Kirchensteuer.

Beispiel: 92.000 € zu versteuerndes Einkommen, Splitting, 9 % Kirchensteuer: 18.342 € Einkommensteuer, insgesamt 19.992,78 €

Was bleibt von einem höheren Einkommen übrig?

Grenzsteuersatz verständlich: die Steuer auf den Zusatzbetrag.

Beispiel: Bei 70.000 € bleiben von 5.000 € mehr nur 2.898,33 € übrig

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Wie groß ist der Splittingvorteil für Ehepaare?

Einzeln gegen zusammen veranlagt.

Beispiel: 85.000 € und 0 € Einkommen ergeben 9.043,47 € Splittingvorteil im Jahr

So funktioniert der Einkommensteuer-Rechner

Die Einkommensteuer ist die Steuer auf alles, was Sie im Jahr verdienen: Gehalt, Gewinn aus Selbstständigkeit, Mieteinnahmen, Rente. Wie viel das Finanzamt davon will, steht im Einkommensteuertarif, einer Formel mit mehreren Zonen, die niemand im Kopf rechnet. Der Einkommensteuer-Rechner tut es für Sie und zeigt neben dem Steuerbetrag die beiden Sätze, die wirklich zählen: den Durchschnittssteuersatz und den Grenzsteuersatz.

Merksatz: Der Durchschnittssatz sagt, wie viel Prozent Ihres ganzen Einkommens weg sind; der Grenzsatz sagt, wie viel vom nächsten Euro weg ist. Die Eselsbrücke: Durchschnitt für die Steuererklärung, Grenze für die Gehaltsverhandlung. Bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt ein Lediger 2026 rund 8.835 Euro, das sind 19,6 Prozent im Durchschnitt, aber jeder weitere Euro wird mit 33,4 Prozent besteuert.

Drei Fälle, in denen Sie die Einkommensteuer berechnen wollen:

  • Steuerbescheid prüfen oder vorhersehen: 92.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Zusammenveranlagung mit 9 Prozent Kirchensteuer ergeben 18.342 Euro Einkommensteuer, mit Soli und Kirchensteuer 19.992,78 Euro. Der erste Kasten rechnet das für Einzel- und Splittingtarif.
  • Lohnt sich die Mehrarbeit? Bei 70.000 Euro Einkommen bleiben von 5.000 Euro mehr nur 2.898,33 Euro übrig, der Rest geht an Steuer, Soli und Kirche. Der zweite Kasten zeigt, was ein höheres Einkommen wirklich bringt.
  • Heiraten und Steuern: Verdient einer 85.000 Euro und der andere nichts, spart das Paar durch das Ehegattensplitting 9.043,47 Euro im Jahr. Der dritte Kasten rechnet den Splittingvorteil für jede Kombination.

Der Tarif 2026 in Kurzform: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro fällt keine Steuer an. Darüber beginnt der Eingangssteuersatz von 14 Prozent und steigt in zwei Progressionszonen bis 69.878 Euro auf 42 Prozent. Dieser Spitzensteuersatz gilt bis 277.825 Euro, darüber greift die Reichensteuer mit 45 Prozent. Dazu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Steuer, aber erst ab 20.350 Euro Einkommensteuer, bei Paaren ab 40.700 Euro) und Kirchensteuer (8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent). Was in den Rechner gehört, ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt; für den Weg vom Gehalt zum Netto gibt es den Brutto-Netto-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Vom Brutto zum zu versteuernden Einkommen

Der größte Irrtum bei der Einkommensteuer ist, das Bruttogehalt in den Rechner einzutragen. Besteuert wird das zu versteuernde Einkommen, und das liegt bei Arbeitnehmern deutlich darunter. Vom Brutto gehen zunächst die Werbungskosten ab (mindestens die Pauschale von 1.230 Euro, bei langem Arbeitsweg deutlich mehr), dann die Vorsorgeaufwendungen (Rentenbeiträge voll, Kranken- und Pflegebeiträge weitgehend), Sonderausgaben wie Spenden und Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen und bei Eltern die Kinderfreibeträge, sofern sie günstiger sind als das Kindergeld. Ein Lediger mit 50.000 Euro brutto landet so bei etwa 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Der Betrag steht auf Seite 2 des Steuerbescheids; wer ihn nicht kennt, kann grob 80 Prozent des Bruttos ansetzen.

Progression: Warum nicht alles mit 42 Prozent besteuert wird

Der Einkommensteuertarif ist ein Stufenlos-Tarif: Jeder Euro wird nur mit dem Satz besteuert, der für genau diesen Euro gilt. Die ersten 12.348 Euro kosten nichts, der nächste Euro 14 Prozent, und der Satz klettert mit jedem Euro weiter, bis er bei 69.878 Euro die 42 Prozent erreicht. Wer 80.000 Euro versteuert, zahlt also 42 Prozent nur auf die letzten 10.122 Euro, auf den Rest weniger, und im Durchschnitt landet er bei rund 28 Prozent. Deshalb gibt es die Angst vor der „nächsten Steuerstufe“ zu Unrecht: Mehr Brutto bedeutet immer mehr Netto, nur eben nicht Euro für Euro. Der Grenzsteuersatz ist die Zahl, die man braucht, um Entscheidungen zu bewerten: Ein Arbeitszimmer, das 1.000 Euro Werbungskosten bringt, spart bei 33 Prozent Grenzsatz 330 Euro, bei 42 Prozent 420 Euro. Der Rechner zeigt beide Sätze zu jedem Ergebnis.

Ehegattensplitting: Wer profitiert, wer nicht

Beim Splitting werden die Einkommen beider Partner addiert, halbiert, die Steuer auf die Hälfte berechnet und verdoppelt. Verdienen beide gleich viel, bringt das nichts. Je ungleicher die Einkommen, desto größer der Vorteil, weil das Einkommen des Besserverdienenden rechnerisch in die niedrigeren Zonen des anderen rutscht. Bei 85.000 Euro zu 0 Euro sind es 9.043 Euro im Jahr, bei 60.000 zu 30.000 Euro noch rund 780 Euro. Das Splitting gilt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, und zwar für das ganze Jahr, in dem geheiratet wurde, selbst bei einer Hochzeit am 31. Dezember. Im Monat zeigt sich der Vorteil über die Steuerklassen III und V oder IV mit Faktor; wie sich das auf das Netto auswirkt, rechnet der Steuerklassen-Rechner.

Ein Stück Geschichte: Von der Klassensteuer zum Reformtarif

Die moderne Einkommensteuer ist eine preußische Erfindung. 1891 führte Finanzminister Johannes von Miquel eine Steuer mit Pflicht zur Steuererklärung und progressiven Sätzen ein: von 0,6 Prozent für kleine bis 4 Prozent für große Einkommen. Vier Prozent Spitzensteuersatz, davon kann man heute nur träumen. Die große Vereinheitlichung kam 1920 mit Matthias Erzberger, der das Reich zum Steuerstaat machte und den Spitzensatz auf 60 Prozent setzte; von ihm stammt auch der Abzug der Lohnsteuer direkt beim Arbeitgeber. In der Bundesrepublik lag der Spitzensatz lange bei 53 Prozent, bis ihn die Reformen 2000 bis 2005 auf 42 Prozent senkten und 2007 die Reichensteuer von 45 Prozent dazukam. Der Grundfreibetrag ist seit 1996 ans Existenzminimum gekoppelt und muss jedes Jahr steigen; 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Der Tarif selbst steht in § 32a des Einkommensteuergesetzes und wird fast jährlich angepasst, meist um die „kalte Progression“ auszugleichen, also die schleichende Mehrbelastung durch Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen.

Praktische Tipps für die Steuererklärung

Fast jeder Arbeitnehmer bekommt mit der Steuererklärung Geld zurück, im Schnitt über 1.000 Euro, weil die Lohnsteuer unterjährig pauschal zu hoch einbehalten wird. Pflicht ist die Erklärung bei Steuerklasse III/V, bei Nebeneinkünften über 410 Euro und bei Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld, die den Steuersatz erhöhen (Progressionsvorbehalt). Die Frist läuft bis Ende Juli des Folgejahres, mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten. Wer die Erklärung freiwillig abgibt, hat vier Jahre Zeit. Wichtige Posten, die oft vergessen werden: Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer, Homeoffice-Pauschale von 6 Euro je Tag bis 1.260 Euro, Handwerkerleistungen mit 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer und Spenden bis 300 Euro ohne Beleg. Die Pendlerpauschale und die Kirchensteuer haben bei rechner24 eigene Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel Einkommensteuer zahle ich bei 50.000 Euro?

Bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt ein Lediger 2026 rund 10.548 Euro Einkommensteuer (21,1 Prozent im Durchschnitt, Grenzsteuersatz etwa 35 Prozent), ein zusammen veranlagtes Paar rund 5.701 Euro. Soli fällt in beiden Fällen keiner an.

Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?

Der Durchschnittssteuersatz ist die gezahlte Steuer geteilt durch das Einkommen. Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf den nächsten verdienten Euro und liegt wegen der Progression immer höher. Für die Frage „lohnt sich mehr Arbeit“ zählt der Grenzsteuersatz.

Ab welchem Einkommen gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent?

2026 ab 69.878 Euro zu versteuerndem Einkommen (Ledige) bzw. 139.756 Euro (Paare). Er gilt nur für die Euro oberhalb dieser Grenze. Ab 277.825 Euro bzw. 555.650 Euro greift die Reichensteuer mit 45 Prozent.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro für zusammen veranlagte Paare. Bis zu diesem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an; er entspricht dem steuerfreien Existenzminimum und steigt jedes Jahr.

Zahle ich noch Solidaritätszuschlag?

Nur, wenn Ihre Einkommensteuer über 20.350 Euro (Ledige) bzw. 40.700 Euro (Paare) liegt, das entspricht etwa 75.000 bzw. 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Darüber steigt der Soli in einer Milderungszone langsam auf die vollen 5,5 Prozent der Steuer.

Wie wird die Kirchensteuer berechnet?

Als Zuschlag auf die Einkommensteuer: 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in allen anderen Ländern. Bei 10.000 Euro Einkommensteuer sind das 800 bzw. 900 Euro. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe wieder absetzbar.

Was bringt das Ehegattensplitting?

Es lohnt sich, je unterschiedlicher die Einkommen sind. Bei 85.000 Euro zu 0 Euro spart das Paar 9.043 Euro im Jahr, bei 60.000 zu 30.000 Euro rund 780 Euro, bei gleichen Einkommen nichts. Der dritte Kasten rechnet den Vorteil für Ihre Zahlen.

Ist das zu versteuernde Einkommen mein Bruttogehalt?

Nein. Vom Brutto gehen Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und Freibeträge ab. Bei Angestellten liegt das zu versteuernde Einkommen meist bei 75 bis 85 Prozent des Bruttos. Den exakten Wert finden Sie im Steuerbescheid.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: § 32a EStG (Einkommensteuertarif 2026), § 26b EStG (Zusammenveranlagung), Solidaritätszuschlaggesetz § 3 (Freigrenze 2026), Bundesministerium der Finanzen: Lohn- und Einkommensteuerrechner, Tarifgeschichte