Pflegegeld-Rechner
Wie viel Pflegegeld steht mir zu und was bleibt, wenn zusätzlich ein Pflegedienst kommt? Beträge 2026 für alle Pflegegrade.
Wie viel Pflegegeld bekomme ich?
Pflegegrad wählen, optional den Anteil des Pflegedienstes eintragen.
Beispiel: Pflegegrad 4, Pflegedienst rechnet 600 € Sachleistung ab: 541,80 € Pflegegeld bleiben
So funktioniert der Pflegegeld-Rechner
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, bekommt dafür Geld von der Pflegekasse, und zwar nicht die Pflegeperson, sondern der Pflegebedürftige, der es weitergeben darf. Der Pflegegeld-Rechner zeigt das Pflegegeld 2026 für jeden Pflegegrad und rechnet aus, was davon bleibt, wenn zusätzlich ein Pflegedienst kommt und einen Teil der Sachleistung abrechnet.
Merksatz: Pflegegeld oder Pflegedienst, oder beides anteilig. Die Eselsbrücke für die Beträge: „Drei, sechs, acht, zehn“, denn 2026 gibt es bei Pflegegrad 2 bis 5 rund 350, 600, 800 und knapp 1.000 Euro im Monat, genau 347, 599, 800 und 990 Euro. Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro.
Drei Beispiele für den Pflegegeld berechnen:
- Nur Angehörige pflegen: Pflegegrad 3 ohne Pflegedienst: 599 Euro Pflegegeld im Monat, steuerfrei, dazu 131 Euro Entlastungsbetrag und bis zu 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
- Kombinationsleistung: Pflegegrad 4, der Pflegedienst rechnet 600 Euro Sachleistung ab. Das sind 32,3 Prozent der möglichen 1.859 Euro, deshalb bleiben 67,7 Prozent von 800 Euro, also 541,80 Euro Pflegegeld.
- Halbe-halbe: Pflegegrad 3, der Dienst nutzt 750 Euro von 1.497 Euro Sachleistung, gut die Hälfte: Es bleiben 298,90 Euro Pflegegeld.
Die Formel für die Kombination: Pflegegeld = volles Pflegegeld × (1 - genutzte Sachleistung ÷ Höchstbetrag der Sachleistung). Die Pflegesachleistung ist der Betrag, den ein ambulanter Dienst direkt mit der Kasse abrechnet, 2026 bis zu 796, 1.497, 1.859 oder 2.299 Euro je nach Pflegegrad. Der Rechner zeigt daneben den Entlastungsbetrag, den Zuschuss zur Tages- und Nachtpflege und den Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Welcher Pflegegrad überhaupt zu erwarten ist, lässt sich vorher mit dem Pflegegrad-Rechner einschätzen.
Wissenswertes zum Thema
Pflegegeld, Sachleistung und die Kombination
Die Pflegeversicherung kennt für die häusliche Pflege zwei Grundleistungen. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI gibt es, wenn die Pflege privat organisiert ist, durch Partner, Kinder, Nachbarn oder eine selbst bezahlte Hilfe. Es wird ohne Nachweis ausgezahlt und ist frei verwendbar. Die Pflegesachleistung nach § 36 ist keine Zahlung an den Pflegebedürftigen, sondern ein Budget, das ein zugelassener Pflegedienst für Grundpflege und Betreuung direkt mit der Kasse abrechnet. Weil die Sachleistung höher ist als das Pflegegeld, lohnt es sich, beides zu kombinieren: Der Dienst übernimmt zum Beispiel morgens das Duschen und die Medikamente, die Familie den Rest, und das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gekürzt, den der Dienst von seinem Höchstbetrag verbraucht hat. Das ist die Kombinationsleistung nach § 38, und sie wird monatlich neu berechnet. Der Rechner übernimmt die Rechnung, sobald Sie den Betrag des Dienstes eintragen. An die Entscheidung für eine Aufteilung ist man sechs Monate gebunden, es sei denn, die Pflegesituation ändert sich.
Die Beträge 2026 und was noch dazukommt
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Leistungsbeträge um 4,5 Prozent angehoben, die nächste Anpassung ist für 2028 vorgesehen. Die Pflegegeld Tabelle: Pflegegrad 2 347 Euro, Pflegegrad 3 599 Euro, Pflegegrad 4 800 Euro, Pflegegrad 5 990 Euro. Sachleistung: 796, 1.497, 1.859 und 2.299 Euro. Dazu kommen Leistungen, die nicht aufs Pflegegeld angerechnet werden: der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1 für Tagespflege, Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote, der sich ansparen lässt und am 30. Juni des Folgejahres verfällt; die Tages- und Nachtpflege mit eigenem Budget von 721 bis 2.085 Euro zusätzlich zum vollen Pflegegeld; Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für 42 Euro im Monat; bis zu 4.180 Euro für den Umbau der Wohnung je Maßnahme; und seit dem 1. Juli 2025 der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, der frei zwischen beiden aufgeteilt werden kann und keine Vorpflegezeit mehr voraussetzt. Während einer Verhinderungspflege läuft das halbe Pflegegeld bis zu acht Wochen im Jahr weiter, in der Kurzzeitpflege ebenfalls. Was die Kasse bei einer Auszeit übernimmt, rechnet der Verhinderungspflege-Rechner, die Kurzzeitpflege im Heim der Kurzzeitpflege-Rechner.
Beratungsbesuche, Steuer und Rente der Pflegeperson
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst oder eine Beratungsstelle abrufen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich. Der Besuch ist kostenlos und kein Kontrollbesuch, sondern Pflicht, und wer ihn versäumt, riskiert eine Kürzung und am Ende den Wegfall des Pflegegelds. Steuerlich ist das Pflegegeld beim Pflegebedürftigen steuerfrei, und auch Angehörige, die es weitergereicht bekommen, müssen es nicht versteuern, solange es sich um Eltern, Kinder, Ehepartner oder sittlich verpflichtete nahestehende Personen handelt. Die Pflegeperson bekommt außerdem Rentenbeiträge von der Pflegekasse, wenn sie mindestens zehn Stunden an zwei Tagen die Woche pflegt und nicht mehr als 30 Stunden arbeitet, bei Pflegegrad 5 bis zu einem knappen Rentenpunkt im Jahr, dazu gesetzlichen Unfallschutz und auf Antrag Arbeitslosenversicherung. Für die Zeit der Pflege gibt es das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage im Jahr und die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz. Wie viel Rente ein Pflegejahr bringt, lässt sich mit dem Rentenpunkte-Rechner einordnen.
Ein Stück Geschichte: 400 D-Mark und ein gestrichener Feiertag
Bis 1995 war Pflege Privatsache und im Notfall Sache des Sozialamts, das sich das Geld bei den Kindern zurückholte. Die Pflegeversicherung, nach jahrzehntelangem Streit von Norbert Blüm durchgesetzt, startete am 1. April 1995 mit der häuslichen Pflege; das Pflegegeld in Pflegestufe I betrug 400 D-Mark, in Stufe III 1.300 D-Mark, und diese Beträge blieben dreizehn Jahre lang unverändert, bis 2008 die erste Erhöhung kam. Bezahlt wurde die neue Versicherung mit einem Beitrag von einem Prozent, und damit die Arbeitgeber ihren Anteil nicht spürten, strichen die Länder den Buß- und Bettag als Feiertag; Sachsen weigerte sich und lässt seine Arbeitnehmer bis heute einen höheren Beitragsanteil zahlen. 2017 kamen mit den fünf Pflegegraden deutlich mehr Menschen in das System, vor allem Demenzkranke. Heute beziehen mehr als vier Millionen Menschen Leistungen für die häusliche Pflege, und das Pflegegeld ist mit Abstand die meistgenutzte davon. Die Beiträge sind seit 1995 auf 3,6 Prozent gestiegen, und die Debatte, wer die Pflege künftig bezahlt, klingt verdächtig nach der von damals.
Praktische Tipps
Beantragen Sie Leistungen sofort, denn gezahlt wird ab Antragstellung. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag jeden Monat, etwa für eine Haushaltshilfe über einen anerkannten Anbieter, sonst verfällt er. Rechnen Sie die Kombinationsleistung vor dem ersten Einsatz des Pflegedienstes mit dem Rechner durch, damit die Kürzung des Pflegegelds keine Überraschung ist; häufig ist es günstiger, den Dienst aus dem Entlastungsbetrag oder privat zu bezahlen, statt die Sachleistung anzurühren. Bewahren Sie die Nachweise der Beratungsbesuche auf. Und wenn die Pflege zu Hause an ihre Grenze kommt: Der Eigenanteil-Rechner zeigt, was ein Heimplatz nach Abzug der Kassenleistung kostet, der Grundsicherung-Rechner, wann das Sozialamt einspringt.
Häufige Fragen
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?
Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro im Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro. Die nächste Erhöhung ist für 2028 vorgesehen.
Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?
Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gekürzt, den der Pflegedienst von der maximalen Sachleistung nutzt. Bei Pflegegrad 4 und 600 Euro Sachleistung sind das 32,3 Prozent von 1.859 Euro, also bleiben 67,7 Prozent von 800 Euro, nämlich 541,80 Euro.
Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt?
Der Pflegebedürftige selbst, auf sein Konto. Er kann es frei an die Personen weitergeben, die ihn pflegen. Für Angehörige ist das weitergegebene Pflegegeld steuerfrei.
Was ist der Entlastungsbetrag?
131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1, zusätzlich zum Pflegegeld, für Tagespflege, Haushaltshilfe, Betreuungsgruppen oder Kurzzeitpflege. Er wird gegen Rechnung erstattet, lässt sich ansparen und verfällt am 30. Juni des Folgejahres.
Wie oft ist der Beratungsbesuch Pflicht?
Bei Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Wird er versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig.
Wird das Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt weitergezahlt?
Ja, für die ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts in voller Höhe. Danach ruht es, bis die Person wieder zu Hause ist.
Was bekommt die pflegende Person?
Rentenbeiträge von der Pflegekasse ab zehn Stunden Pflege an zwei Tagen pro Woche, gesetzlichen Unfallschutz, auf Antrag Arbeitslosenversicherung, bis zu zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld im Jahr und das Recht auf Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz.
Wie viel Verhinderungspflege steht mir zu?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2, frei aufteilbar, je bis zu acht Wochen. Das halbe Pflegegeld läuft währenddessen weiter.