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Kinderzuschlag-Rechner

Ob Anspruch auf Kinderzuschlag besteht und wie viel übrig bleibt, aus Einkommen, Miete und Kinderzahl.

Bekomme ich Kinderzuschlag und wie viel?

Kinder, Brutto, Netto und Miete.

Beispiel: 3 Kinder, 3.000 € brutto, 2.300 € netto, 950 € Miete: rund 576 €

So funktioniert der Kinderzuschlag-Rechner

Der Kinderzuschlag ist die Leistung für Familien, die mit ihrem Einkommen gerade so über die Runden kommen, aber nicht zusammen mit den Kindern: bis zu 297 Euro im Monat je Kind, zusätzlich zum Kindergeld, statt Bürgergeld. Der Kinderzuschlag-Rechner prüft die Mindesteinkommensgrenze, berechnet den Bedarf der Eltern aus Regelsatz und Wohnkostenanteil, rechnet das Einkommen darüber zu 45 Prozent an und zeigt, was vom Höchstbetrag bleibt.

Merksatz: Unten das Mindest-Brutto, oben die Anrechnung. Wer als Paar weniger als 900 Euro brutto verdient, bekommt keinen KiZ, sondern Bürgergeld; wer mehr verdient als sein eigener Bedarf, verliert für jeden Euro darüber 45 Cent. Die Eselsbrücke: 297 Euro ist das Maximum, 45 Prozent die Abschmelzung, 900 oder 600 Euro die Eintrittskarte.

Drei Beispiele für das Kinderzuschlag berechnen:

  • Paar, zwei Kinder: 2.600 Euro brutto, 2.000 Euro netto, 800 Euro Warmmiete. Elternbedarf 1.580 Euro, das Netto liegt 420 Euro darüber, davon werden 45 Prozent, 189 Euro, angerechnet: Kinderzuschlag 405 Euro statt 594.
  • Paar, drei Kinder: 3.000 Euro brutto, 2.300 Euro netto, 950 Euro Miete. Elternbedarf 1.601 Euro, 699 Euro darüber, Anrechnung 314,55 Euro: Kinderzuschlag 576 Euro im Monat, dazu 777 Euro Kindergeld.
  • Alleinerziehend, ein Kind: 2.200 Euro brutto, 1.700 Euro netto, 700 Euro Miete. Elternbedarf 1.304,68 Euro, Kinderzuschlag 119 Euro.

Die Formel nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, vereinfacht: Elternbedarf = Regelsatz + Elternanteil der Wohnkosten (+ Mehrbedarf Alleinerziehende), Anrechnung = 45 % x (Nettoeinkommen - Elternbedarf), Kinderzuschlag = Kinder x 297 Euro - Anrechnung - angerechnetes Kindeseinkommen. Das Kindergeld kommt immer obendrauf, der Kindergeld-Rechner zeigt die Summe; ob Bürgergeld mehr wäre, prüft der Bürgergeld-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Die Voraussetzungen: Mindesteinkommen und Bedarf

Kinderzuschlag gibt es für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren im Haushalt, für die Kindergeld gezahlt wird, wenn die Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen: 900 Euro brutto für Paare, 600 Euro für Alleinerziehende, ohne Kindergeld, Wohngeld und Unterhalt. Darunter ist das Jobcenter zuständig. Nach oben gibt es seit 2020 keine feste Höchstgrenze mehr, der Zuschlag schmilzt nur ab; er endet, wenn durch die Anrechnung nichts mehr übrig bleibt oder wenn die Familie mit Kinderzuschlag und Wohngeld trotzdem unter dem Bürgergeldbedarf bliebe und nur 100 Euro über den Bürgergeldbedarf hinaus fehlen, die sogenannte erweiterte Zugangsregel. Der Bedarf der Eltern setzt sich aus dem Regelsatz zusammen, 563 Euro für Alleinstehende, zweimal 506 Euro für Paare, plus Mehrbedarf für Alleinerziehende von 12 bis 60 Prozent je nach Kinderzahl und Alter, plus dem Anteil der Eltern an den Wohnkosten. Dieser Anteil kommt aus einer Tabelle des Existenzminimumberichts: Bei einem Paar mit zwei Kindern tragen die Eltern etwa 71 Prozent der Warmmiete, bei einem Elternteil mit einem Kind etwa 77 Prozent; der Rechner nutzt die aktuellen Prozentsätze. Was bei alledem oft übersehen wird: Mit dem Kinderzuschlag entfallen die Kita-Gebühren und es gibt das Bildungs- und Teilhabepaket, also Schulbedarf von 195 Euro im Jahr, Klassenfahrten, Mittagessen und 15 Euro für Vereinsbeiträge, was oft mehr wert ist als der Zuschlag selbst.

Die Anrechnung: 45 Prozent und das Kindeseinkommen

Vom Nettoeinkommen der Eltern, das über ihrem Bedarf liegt, werden 45 Prozent vom Gesamtkinderzuschlag abgezogen, seit 2020 statt vorher 50 Prozent; Einkommen bis zum Bedarf bleibt anrechnungsfrei. Das Nettoeinkommen wird dabei wie beim Bürgergeld berechnet: Vom Brutto gehen Steuern, Sozialabgaben, die Werbungskostenpauschale von 100 Euro oder höhere Fahrtkosten und Versicherungspauschalen ab, und der Durchschnitt der letzten sechs Monate vor dem Antrag zählt, nicht der aktuelle Monat; das Kindergeld zählt nicht als Einkommen der Eltern. Einkommen des Kindes dagegen, also Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Halbwaisenrente oder ein Ausbildungsgehalt, wird zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag dieses Kindes angerechnet, Kindergeld nicht. Vermögen der Eltern ist unschädlich, solange es nicht erheblich ist, 40.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für jede weitere Person. Die Bewilligung gilt für sechs Monate und wird mit dem damaligen Einkommen festgeschrieben; Änderungen danach bleiben ohne Folgen, erst der Folgeantrag rechnet neu. Das macht den Kinderzuschlag berechenbarer als das Bürgergeld, bei dem jede Gehaltsänderung sofort wirkt. Das Netto der Eltern rechnet der Brutto-Netto-Rechner.

Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld: Was passt zusammen

Kinderzuschlag und Wohngeld werden fast immer gemeinsam beantragt, weil das Wohngeld die Miete der Familie bezuschusst und gleichzeitig verhindert, dass die Familie unter den Bürgergeldbedarf fällt; der Kinderzuschlag zählt beim Wohngeld nicht als Einkommen. Bürgergeld und Kinderzuschlag schließen sich dagegen aus, und wer beides beantragen könnte, muss den Kinderzuschlag vorrangig nehmen, sobald er zusammen mit Wohngeld und Einkommen den Bedarf deckt; das Jobcenter schickt solche Familien zur Familienkasse. Die Familienkasse ist die Stelle, nicht das Jobcenter, und der Antrag geht online über den KiZ-Digital-Service mit Upload der Unterlagen. Der Zuschlag wird mit dem Kindergeld ausgezahlt, für die vergangenen Monate rückwirkend nur ab dem Antragsmonat. Seit 2023 nutzen deutlich mehr Familien die Leistung, etwa eine Million Kinder, nachdem sie jahrelang zu drei Vierteln nicht abgerufen wurde, weil kaum jemand sie kannte. Ob Wohngeld in Frage kommt, prüft der Wohngeld-Rechner.

Ein Stück Geschichte: Die Leistung gegen den Kombilohn

Der Kinderzuschlag entstand 2005 mit Hartz IV, als Antwort auf ein peinliches Rechenergebnis: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Vollzeitjob zum Mindestlohn, den es damals nicht gab, aber im Niedriglohnbereich, hätte mit Arbeitslosengeld II mehr gehabt als mit Arbeit. Statt eines Kombilohns führte die rot-grüne Koalition den Kinderzuschlag von 140 Euro ein, um Eltern aus dem Hartz-IV-Bezug zu halten, nur weil sie Kinder haben. Er war kompliziert, mit Mindest- und Höchsteinkommensgrenze, und wurde nur von einem Drittel der Berechtigten genutzt. 2008 fiel die Befristung auf 36 Monate, 2017 stieg er auf 170 Euro, 2019 auf 185 Euro mit dem Starke-Familien-Gesetz, das 2020 die Höchsteinkommensgrenze abschaffte, die Anrechnung auf 45 Prozent senkte und den sechsmonatigen Bewilligungszeitraum einführte. 2021 folgten 205 Euro, 2023 der Sprung auf 250 Euro und 2024 auf 292 Euro, 2025 297 Euro. Das Kindergeld und die geplante Kindergrundsicherung sollten ihn eigentlich ablösen, was in der letzten Legislaturperiode scheiterte. So bleibt er, mit den 45 Prozent und dem Mindestbrutto, die Grundlage des Rechners.

Praktische Tipps

Stellen Sie den Antrag auch dann, wenn der Rechner nur einen kleinen Betrag anzeigt, denn Kita-Gebührenbefreiung und Bildungspaket hängen am Bescheid, nicht an der Höhe. Rechnen Sie mit dem Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate vor dem Antrag; nach einer Gehaltskürzung oder dem Wechsel in Teilzeit lohnt es sich, ein paar Monate zu warten, nach einer Erhöhung sofort zu beantragen, weil die Bewilligung sechs Monate festgeschrieben wird. Beantragen Sie Wohngeld gleichzeitig, die Familienkasse weist darauf hin. Geben Sie Unterhalt und Unterhaltsvorschuss für die Kinder korrekt an, sie werden angerechnet, Kindergeld nicht. Und prüfen Sie bei Alleinerziehenden den Mehrbedarf, der den Elternbedarf erhöht und damit mehr Einkommen anrechnungsfrei lässt. Was an Kindergeld obendrauf kommt, zeigt der Kindergeld-Rechner, und wie sich das Netto bei einer Gehaltsänderung verschiebt, der Gehaltserhöhung-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Bis zu 297 Euro im Monat je Kind, zusätzlich zum Kindergeld von 259 Euro. Den vollen Betrag gibt es, wenn das Einkommen der Eltern gerade ihren eigenen Bedarf deckt; darüber schmilzt er mit 45 Prozent des übersteigenden Einkommens ab.

Wer bekommt Kinderzuschlag?

Eltern mit mindestens 900 Euro brutto (Paare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) im Monat, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht für die Kinder, und die mit Kinderzuschlag, Kindergeld und gegebenenfalls Wohngeld ohne Bürgergeld auskommen. Für Kinder unter 25 Jahren im Haushalt.

Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?

Aus Regelsatz und Elternanteil der Warmmiete wird der Elternbedarf gebildet. Das Nettoeinkommen darüber wird zu 45 Prozent vom Gesamtzuschlag abgezogen. Ein Paar mit zwei Kindern, 2.000 Euro netto und 800 Euro Miete hat 1.580 Euro Elternbedarf, 420 Euro darüber, und bekommt 405 Euro Kinderzuschlag.

Zählt das Kindergeld als Einkommen?

Nein, weder beim Einkommen der Eltern noch beim Kindeseinkommen. Angerechnet werden dagegen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Halbwaisenrente oder ein Ausbildungsgehalt des Kindes, jeweils zu 45 Prozent auf dessen Zuschlag.

Gibt es eine Einkommensobergrenze?

Seit 2020 keine feste mehr. Der Zuschlag endet, wenn durch die Anrechnung von 45 Prozent nichts mehr übrig bleibt. Bei einem Paar mit zwei Kindern und 800 Euro Miete ist das bei etwa 2.900 Euro netto der Fall, bei mehr Kindern oder höherer Miete später.

Wo beantrage ich Kinderzuschlag?

Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, online über den KiZ-Digital-Service, nicht beim Jobcenter. Bewilligt wird für sechs Monate mit dem Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate vor dem Antrag, rückwirkend ab dem Antragsmonat.

Was bekomme ich zusätzlich zum Kinderzuschlag?

Befreiung von Kita-Gebühren und das Bildungs- und Teilhabepaket: 195 Euro Schulbedarf im Jahr, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Mittagessen, Nachhilfe und 15 Euro im Monat für Verein oder Musikschule. Dazu meist Wohngeld.

Kinderzuschlag oder Bürgergeld, was ist besser?

Wer mit Kinderzuschlag, Kindergeld und Wohngeld seinen Bedarf deckt, muss den Kinderzuschlag nehmen, Bürgergeld ist nachrangig. Der Vorteil: Die Bewilligung gilt sechs Monate unabhängig von Einkommensänderungen, Vermögen bis 40.000 Euro bleibt unberührt, und es gibt keine Sanktionen oder Pflichten gegenüber dem Jobcenter.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) (Kinderzuschlag), § 6b BKGG (Bildung und Teilhabe), §§ 11, 11b SGB II (Einkommensberechnung), Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse: Merkblatt Kinderzuschlag 2026, Bundesministerium für Familie: Kinderzuschlag, Beträge und Grenzen