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BAföG-Rechner

Wie viel BAföG im Monat herauskommt, aus Bedarf, Einkommen der Eltern, Geschwistern und eigenem Verdienst.

Wie viel BAföG steht mir zu?

Wohnsituation, Elterneinkommen, Geschwister, Nebenjob.

Beispiel: Eigene Wohnung, Eltern 2.900 € netto, 1 Geschwister, 400 € Nebenjob: Höchstsatz 995 €

So funktioniert der BAföG-Rechner

Das BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung für Studierende und Schüler, halb Zuschuss, halb zinsloses Darlehen, abhängig vom Einkommen der Eltern. Der BAföG-Rechner setzt den Bedarf aus Grundbedarf, Wohnpauschale und Krankenversicherungszuschlag zusammen, zieht die Freibeträge vom Elterneinkommen ab, rechnet den Rest anteilig an und zeigt den monatlichen Förderbetrag, den Zuschuss- und den Darlehensanteil.

Merksatz: Bedarf minus angerechnetes Einkommen ist der Förderbetrag. Die Eselsbrücke: 995 Euro ist der Höchstsatz mit eigener Wohnung, 615 Euro bei den Eltern, 2.540 Euro bleiben verheirateten Eltern frei, und von dem, was darüber liegt, wird etwa die Hälfte angerechnet. Wer BAföG berechnen will, braucht also vor allem das Nettoeinkommen der Eltern aus dem vorletzten Jahr.

Drei Beispiele:

  • Eigene Wohnung, Eltern 3.800 Euro netto, keine Geschwister: Bedarf 995 Euro. Freibetrag 2.540 Euro, 1.260 Euro darüber, davon 50 Prozent, 630 Euro, angerechnet: BAföG 365 Euro im Monat.
  • Eigene Wohnung, Eltern 2.900 Euro, ein Geschwisterkind, 400 Euro Nebenjob: Freibetrag 3.310 Euro, das Einkommen liegt darunter, der Nebenjob bleibt unter dem Freibetrag: Höchstsatz 995 Euro.
  • Bei den Eltern wohnend, 3.000 Euro netto: Bedarf 615 Euro, BAföG 385 Euro. Bei 4.500 Euro Elterneinkommen und eigener Wohnung bleiben nur noch 15 Euro.

Die Formel nach §§ 11 bis 25 BAföG, vereinfacht: Bedarf = Grundbedarf 475 + Wohnpauschale 380 (eigene Wohnung) + KV/PV-Zuschlag 140, Anrechnung Eltern = 50 % x (Netto - Freibetrag) + 5 % je weiteres Kind, BAföG = Bedarf - Anrechnung Eltern - Anrechnung eigenes Einkommen. Die Hälfte ist Zuschuss, die Hälfte Darlehen, zurückzuzahlen in Raten von 130 Euro bis höchstens 10.010 Euro. Was die Eltern netto haben, zeigt der Brutto-Netto-Rechner; was der Nebenjob bringt, der Minijob-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Der Bedarf: Was der Staat als Existenzminimum ansetzt

Der Bedarfssatz für Studierende beträgt seit dem Wintersemester 2024/25 475 Euro Grundbedarf plus 380 Euro Wohnkostenpauschale, wenn man nicht bei den Eltern wohnt, also 855 Euro, bei den Eltern 475 plus 59 Euro; dazu kommen 102 Euro Zuschlag zur Krankenversicherung und 38 Euro zur Pflegeversicherung, wenn man selbst versichert ist, was ab 25 Jahren oder mit dem Ende der Familienversicherung der Fall ist. Der Höchstsatz liegt damit bei 995 Euro; für Studierende bei den Eltern rechnet der Rechner vereinfacht ohne die kleine Wohnpauschale mit 615 Euro. Bei Kindern unter 14 Jahren gibt es 160 Euro Kinderbetreuungszuschlag je Kind obendrauf. Schüler an Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Abendgymnasien haben eigene, etwas niedrigere Sätze, und Schüler-BAföG ist ein voller Zuschuss ohne Darlehen. Die Wohnpauschale von 380 Euro ist der meistkritisierte Posten, weil ein WG-Zimmer in München oder Hamburg längst mehr kostet; der Bedarf ist eine Pauschale, keine Kostenerstattung. Gefördert wird die Regelstudienzeit, bei Fachrichtungswechsel bis zum dritten Semester ohne Begründung, darüber hinaus nur bei Krankheit, Kind, Behinderung oder Gremienarbeit. Die Altersgrenze liegt seit 2022 bei 45 Jahren bei Beginn des Studiums.

Die Anrechnung: Eltern, Geschwister, Nebenjob, Vermögen

Beim Elterneinkommen zählt das Jahr, das zwei Jahre vor dem Bewilligungszeitraum liegt, also für das Wintersemester 2026/27 das Einkommen von 2024, aus dem Steuerbescheid; ist das Einkommen inzwischen deutlich gesunken, gibt es den Aktualisierungsantrag. Vom Netto bleibt verheirateten Eltern ein Freibetrag von 2.540 Euro im Monat, getrennt lebenden Elternteilen je 1.690 Euro, und für jedes weitere Kind, das nicht selbst BAföG bekommt, 770 Euro; vom Rest werden 50 Prozent angerechnet, plus 5 Prozent für jedes weitere Kind in Ausbildung, verteilt auf alle. Eigenes Einkommen des Studierenden bleibt bis 603 Euro brutto im Monat im Durchschnitt des Bewilligungszeitraums frei, also der Minijob, darüber wird angerechnet; Kindergeld zählt nicht. Das eigene Vermögen ist bis 15.000 Euro unschädlich, ab 30 Jahren bis 45.000 Euro, und das Amt gleicht die Angaben mit dem Bundeszentralamt für Steuern ab, weshalb der verschwiegene Sparvertrag der Großeltern regelmäßig als Betrug auffällt. Wer Eltern hat, die nicht zahlen wollen oder können, kann Vorausleistung beantragen, dann fordert das Amt das Geld bei den Eltern ein. Elternunabhängig gefördert wird, wer nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre gearbeitet hat oder nach einer Ausbildung drei Jahre, oder wer bei Studienbeginn 30 Jahre alt ist. Das Elterneinkommen von Selbstständigen oder bei zwei Jobs rechnet der Einkommensteuer-Rechner nach.

Rückzahlung: Die Hälfte, gedeckelt, oft weniger

Studierende bekommen das BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen; Schüler bekommen alles geschenkt. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, in Raten von 130 Euro im Monat, und ist bei 77 Raten gedeckelt, also 10.010 Euro, egal wie viel man bekommen hat; wer 77 Raten gezahlt hat oder 20 Jahre lang wegen geringen Einkommens freigestellt war, ist den Rest los. Bei einem Einkommen unter etwa 1.605 Euro netto plus Zuschlägen für Partner und Kinder kann man sich von der Rate freistellen lassen. Wer auf einen Schlag zurückzahlt, bekommt einen Nachlass von bis zu 21 Prozent je nach Betrag. Das Bundesverwaltungsamt in Köln verwaltet die Darlehen und meldet sich etwa viereinhalb Jahre nach Studienende per Bescheid; wer umzieht und das nicht meldet, zahlt 25 Euro Verwaltungskosten und verliert im schlimmsten Fall die Freistellung. Zusätzlich zum BAföG gibt es seit 2024 die Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Bürgergeld- und Wohngeldfamilien und den Flexibilitätssemester. Wie sich die Raten mit Nachlass rechnen, zeigt der Kreditrechner mit null Prozent Zins.

Ein Stück Geschichte: Das Honnefer Modell und die Kriegsgeneration

Vor 1971 gab es das Honnefer Modell von 1957, ein Stipendium für Studierende mit Notendurchschnitt und Bedürftigkeit, das etwa jeden Fünften erreichte und über das Studentenwerk lief. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 26. August 1971 machte daraus einen Rechtsanspruch für alle, als Vollzuschuss, mit dem Ziel, die Bildungsreserven der Arbeiterkinder zu heben, die damals nur sechs Prozent der Studierenden stellten. 1974 bekamen 45 Prozent der Studierenden BAföG. 1983 wandelte die Regierung Kohl die Förderung in ein Volldarlehen um, die Zahl der Geförderten halbierte sich und die Arbeiterkinder blieben weg; 1990 kam die Hälfte Zuschuss zurück, und 2001 die Deckelung der Rückzahlung auf 10.000 Euro mit der Reform von Edelgard Bulmahn. Die Freibeträge wurden lange nur sporadisch angehoben, weshalb der Anteil der Geförderten bis 2022 auf elf Prozent sank; die 27. und 28. Novelle 2022 und 2024 hoben Bedarf und Freibeträge um jeweils rund fünf bis zehn Prozent und die Altersgrenze auf 45 Jahre. Die Grundidee von 1971, Bedarf minus Elterneinkommen über Freibeträge, steckt unverändert im Rechner.

Praktische Tipps

Stellen Sie den Antrag sofort, auch unvollständig, denn BAföG gibt es nur ab dem Antragsmonat und nicht rückwirkend; ein formloser Antrag sichert den Monat. Nutzen Sie den Online-Antrag BAföG Digital, und rechnen Sie mit vier bis acht Wochen Bearbeitung. Beantragen Sie bei gesunkenem Elterneinkommen die Aktualisierung, etwa nach Arbeitslosigkeit, Rente oder Elternzeit. Geschwister in Ausbildung ohne BAföG erhöhen den Freibetrag um 770 Euro, geben Sie sie mit Bescheinigung an. Halten Sie den Nebenjob unter 603 Euro im Monatsdurchschnitt des Bewilligungszeitraums, dann bleibt er anrechnungsfrei. Geben Sie Vermögen vollständig an, inklusive Bausparvertrag und Lebensversicherung, der Datenabgleich findet es ohnehin. Und reichen Sie nach dem vierten Semester den Leistungsnachweis ein, ohne ihn stoppt die Förderung. Was vom Elterneinkommen nach Steuern bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?

Für Studierende mit eigener Wohnung 995 Euro im Monat: 475 Euro Grundbedarf, 380 Euro Wohnpauschale, 102 Euro Kranken- und 38 Euro Pflegeversicherungszuschlag, wenn sie selbst versichert sind. Bei den Eltern wohnend rechnet der Rechner mit 615 Euro, gesetzlich kommen dort noch 59 Euro Wohnpauschale dazu.

Wie viel dürfen meine Eltern verdienen?

Verheirateten Eltern bleiben 2.540 Euro netto im Monat frei, plus 770 Euro für jedes weitere Kind ohne eigenes BAföG, getrennt lebenden je 1.690 Euro. Vom Einkommen darüber werden 50 Prozent angerechnet. Bei 3.800 Euro netto ohne Geschwister und eigener Wohnung bleiben 365 Euro BAföG, bei etwa 4.530 Euro ist Schluss.

Welches Jahr zählt beim Elterneinkommen?

Das vorletzte Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum, für das Wintersemester 2026/27 also 2024, nach Steuerbescheid. Ist das Einkommen seitdem deutlich gesunken, lohnt der Aktualisierungsantrag auf das aktuelle Einkommen.

Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?

Bis 603 Euro brutto im Monat im Durchschnitt des Bewilligungszeitraums, also ein Minijob, ohne Anrechnung. Darüber wird der übersteigende Betrag abgezogen. Kindergeld zählt nicht als Einkommen.

Wie viel Vermögen darf ich haben?

Bis 15.000 Euro, ab 30 Jahren bis 45.000 Euro, plus 2.300 Euro je Kind oder Ehepartner. Dazu zählen Konten, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Aktien und ein Auto über dem Freibetrag. Das Amt gleicht die Angaben mit dem Bundeszentralamt für Steuern ab.

Wie viel muss ich zurückzahlen?

Die Hälfte der Förderung, zinslos, höchstens aber 10.010 Euro, also 77 Raten zu 130 Euro. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Wer auf einen Schlag zahlt, bekommt bis zu 21 Prozent Nachlass, wer wenig verdient, kann sich freistellen lassen.

Bekomme ich elternunabhängiges BAföG?

Ja, wenn Sie bei Studienbeginn 30 Jahre alt sind, nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre gearbeitet haben oder nach einer dreijährigen Ausbildung drei Jahre, oder wenn die Eltern unbekannt oder nicht erreichbar sind. Dann zählt nur das eigene Einkommen und das des Ehepartners.

Gibt es BAföG rückwirkend?

Nein, nur ab dem Monat der Antragstellung. Ein formloser Antrag per Mail oder Brief sichert den Monat, die Unterlagen können nachgereicht werden. Wer im Oktober anfängt und im Dezember beantragt, verliert zwei Monate Förderung.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: §§ 11, 13, 13a, 17, 18, 21, 23, 24, 25, 27, 29 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der Fassung der 29. Novelle, Bundesministerium für Bildung und Forschung: BAföG-Bedarfssätze und Freibeträge ab Wintersemester 2024/25, Bundesverwaltungsamt: Darlehensrückzahlung BAföG, Deutsches Studierendenwerk: BAföG-Statistik 2024