Start›Familie & Soziales›Riester-Rechner

Riester-Rechner

Wie viel muss ich einzahlen, damit die vollen Zulagen fließen, und was bringt die Steuererklärung dazu? Der Rechner rechnet Eigenbeitrag, Zulagen und Günstigerprüfung.

Wie viel Riester-Förderung bekomme ich?

Vorjahresbrutto, Kinder, Alter, zu versteuerndes Einkommen und Veranlagung.

Beispiel: 45.000 € Brutto, ein Kind ab 2008: 475 € Zulagen, Eigenbeitrag 1.325 € im Jahr, dazu 65 € Steuervorteil, Förderquote 26 %

Was bleibt von der Riester-Rente bei der Auszahlung?

Kapitalwahl bis 30 %, Rentenfaktor je 10.000 €, Steuer nach Tarif 2026.

Beispiel: 60.000 € Kapital, 30 % einmalig, Rentenfaktor 27: 18.000 € plus 113,40 € Rente, netto 85 €

Anzeige

300 × 250

So funktioniert der Riester-Rechner

Der Riester-Rechner rechnet die Riester-Förderung für ein Jahr: Sie tragen das rentenversicherungspflichtige Brutto des Vorjahres ein, die Zahl der Kinder mit Kindergeldanspruch getrennt nach Geburt vor und ab 2008, Ihr Alter und das zu versteuernde Einkommen, und der Rechner zeigt die Grundzulage von 175 Euro, die Kinderzulagen von 300 oder 185 Euro, den Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des Bruttos abzüglich Zulagen, den Sockelbetrag von 60 Euro, den Gesamtbeitrag bis zur Fördergrenze von 2.100 Euro, die Förderquote, den Berufseinsteigerbonus und die Günstigerprüfung, bei der das Finanzamt den Sonderausgabenabzug gegen die Zulagen rechnet und die Differenz als zusätzlichen Steuervorteil erstattet. Das ist der Rechner für den jährlichen Dauerzulagenantrag, für die Frage, ob der Beitrag nach der Gehaltserhöhung noch reicht, und für den Abgleich mit dem neuen Altersvorsorgedepot, das ab 2027 die Riester-Förderung für Neuverträge ablöst.

Merksatz: Vier Prozent vom Vorjahresbrutto müssen in den Vertrag, Zulagen eingerechnet, mindestens 60 Euro, höchstens 2.100 Euro gefördert; wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen anteilig gekürzt. Die Eselsbrücke: Je mehr Kinder und je weniger Einkommen, desto höher die Förderquote, bei zwei Kindern und 30.000 Euro Brutto kommen 65 Prozent des Vertrags vom Staat.

Drei Beispiele:

  • 45.000 € Brutto, ein Kind ab 2008, 36.000 € zu versteuerndes Einkommen: Zulagen 475 €, Eigenbeitrag 1.325 € im Jahr (110,42 € im Monat), Günstigerprüfung bringt 65 € zusätzlich, Förderquote 26 Prozent.
  • 30.000 € Brutto, zwei Kinder, 24 Jahre alt: Zulagen 775 €, Eigenbeitrag nur 425 € (35,42 € im Monat), dazu einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus; der Sonderausgabenabzug bleibt unter den Zulagen, Förderquote 65 Prozent.
  • 80.000 € Brutto, keine Kinder, 70.000 € Einkommen: 4 Prozent wären 3.200 €, gefördert sind nur 2.100 € inklusive 175 € Zulage, Eigenbeitrag 1.925 €; die Günstigerprüfung bringt 700 € Steuervorteil, zusammen 875 € Förderung.

Formeln: Eigenbeitrag = max(60 €, min(2.100 €, 4 % × Vorjahresbrutto) - Zulagen), Steuervorteil = Steuer(Einkommen) - Steuer(Einkommen - Gesamtbeitrag) - Zulagen, wenn positiv. Wie der neue Weg ab 2027 rechnet, zeigt der Altersvorsorgedepot-Rechner; ob die Kinderzulage noch läuft, hängt am Kindergeld, das der Kindergeld-Rechner erklärt.

Der zweite Kasten zeigt die Riester-Auszahlung im Ruhestand: Bis zu 30 Prozent des Kapitals dürfen förderunschädlich auf einmal ausgezahlt werden, der Rest wird mit dem Rentenfaktor des Vertrags verrentet, und die Rente ist voll steuerpflichtig. Aus 60.000 Euro mit 30 Prozent Kapitalwahl und Rentenfaktor 27 je 10.000 Euro werden 18.000 Euro sofort und 113,40 Euro Monatsrente, die bei 20.000 Euro sonstigem Einkommen 340 Euro Steuer im Jahr kostet; netto bleiben gut 85 Euro. Ohne Kapitalwahl sind es 162 Euro brutto und 121,33 Euro netto, und das Kapital ist rechnerisch erst nach gut 30 Jahren zurückgeflossen.

Wissenswertes zum Thema

Zulagen, Eigenbeitrag und Günstigerprüfung

Die Riester-Förderung besteht aus zwei Teilen. Erstens Zulagen, die der Staat direkt in den Vertrag zahlt: 175 Euro Grundzulage je Förderberechtigtem, 300 Euro je Kind, das 2008 oder später geboren wurde, 185 Euro für ältere Kinder, solange Kindergeld fließt, und einmalig 200 Euro für Berufseinsteiger unter 25. Die vollen Zulagen gibt es nur, wenn 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos in den Vertrag fließen, Zulagen eingerechnet; wer weniger zahlt, bekommt sie im selben Verhältnis gekürzt, wer gar nichts zahlt, verliert sie. Der Sockelbetrag von 60 Euro gilt als Minimum, etwa für Mütter in Elternzeit, deren Zulagen bei zwei Kindern den gesamten 4-Prozent-Betrag übersteigen. Zweitens der Sonderausgabenabzug: Bis 2.100 Euro Beitrag inklusive Zulagen senken das zu versteuernde Einkommen, das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob die Steuerersparnis daraus höher ist als die Zulagen, und erstattet nur die Differenz, die Günstigerprüfung. Bei Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen gewinnen fast immer die Zulagen, bei Kinderlosen mit hohem Einkommen der Steuerabzug, im Beispiel mit 80.000 Euro bringt er 700 Euro über die Grundzulage hinaus. Förderberechtigt sind Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rente, Beamte, Bezieher von Arbeitslosengeld und Bürgergeld und mittelbar deren Ehepartner; Selbstständige ohne Pflichtversicherung nicht.

Riester 2026: Bestand läuft weiter, Neuverträge enden

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, das am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt erschien, endet die Riester-Rente für neue Verträge zum 31. Dezember 2026; ab 2027 gibt es die Förderung nur noch über das Altersvorsorgedepot mit 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro und 25 Cent bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro Grundzulage, plus 300 Euro je Kind. Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz: Zulagen, Mindesteigenbeitrag und Günstigerprüfung laufen unverändert weiter, der Rechner gilt also für die rund 15 Millionen Altverträge auch nach 2026. Wer wechseln will, kann per Erklärung gegenüber dem Anbieter in die neue Förderung wechseln und den Vertrag behalten, oder in ein neues Depot umziehen, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen; ob sich das lohnt, hängt von den Kosten des alten Vertrags, dem Garantiezins und der Frage ab, ob man auf die Beitragsgarantie verzichten will, die das Depot nicht mehr hat. Für Verträge mit hohem Garantiezins aus den Jahren bis 2004 ist Behalten fast immer besser, für teure Fondspolicen mit mageren Renditen kann der Wechsel sinnvoll sein. Der Vergleich im Altersvorsorgedepot-Rechner zeigt, was dieselbe Einzahlung dort an Zulagen bringt.

Auszahlung, Wohn-Riester und die Fallen

Die Riester-Rente wird ab 62, bei Altverträgen ab 60, lebenslang als Rente gezahlt; bis 30 Prozent des Kapitals dürfen zu Beginn auf einmal entnommen werden, Kleinbetragsrenten bis rund 40 Euro im Monat werden mit Fünftelregelung komplett ausgezahlt. Die Auszahlung ist voll steuerpflichtig, nachgelagerte Besteuerung, dafür waren die Einzahlungen gefördert; bei niedrigem Steuersatz im Alter geht die Rechnung auf, Kassenbeiträge fallen für Pflichtversicherte nicht an. Wohn-Riester lenkt das Kapital in die selbstgenutzte Immobilie, mit einem Wohnförderkonto, das die Förderung fiktiv verzinst und ab Rentenbeginn über 17 bis 25 Jahre oder mit 30 Prozent Rabatt auf einmal versteuert wird. Schädlich ist alles, was die Förderung zweckentfremdet: Kündigung mit Auszahlung, Wegzug außerhalb der EU oder die Vererbung an Nicht-Ehepartner, dann müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Die größte Falle ist still: Wer nach einer Gehaltserhöhung, einem Jobwechsel oder dem Ende des Kindergelds den Beitrag nicht anpasst, bekommt gekürzte Zulagen und merkt es erst Jahre später auf dem Zulagenbescheid. Der jährliche Blick in den Rechner mit dem aktuellen Vorjahresbrutto verhindert das.

Ein Stück Geschichte: Von Walter Riester zum Altersvorsorgedepot

Die Riester-Rente ist das Kind der Rentenreform 2001: Arbeitsminister Walter Riester senkte das Rentenniveau planmäßig und schuf dafür die staatlich geförderte Privatvorsorge mit Zulagen und Steuerabzug, die am 1. Januar 2002 startete, mit 38 Euro Grundzulage und 46 Euro je Kind in der ersten Stufe. Die Zulagen stiegen 2008 auf 154 und 185 Euro, die Kinderzulage für ab 2008 Geborene auf 300, 2018 die Grundzulage auf 175 Euro; Wohn-Riester kam 2008, der Berufseinsteigerbonus ebenfalls. Der Bestand wuchs bis 2017 auf 16,5 Millionen Verträge, dann stagnierte er, ein Fünftel ruht beitragsfrei, und die Kritik an Kosten, Garantiezwang und Niedrigzins führte 2020 zum Stopp der Neugeschäfte bei vielen Anbietern. Nach Jahren der Reformdebatte, der Fokusgruppe private Altersvorsorge 2023 und dem Gesetzentwurf 2025 beschloss der Bundestag am 27. März 2026 das Altersvorsorgedepot, der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu. Die Riester-Rente endet damit für Neukunden nach 25 Jahren, ihre Grundidee, Zulagen für Kinder und Geringverdiener, lebt im Depot weiter, nur ohne Garantie und mit mehr Aktien.

Praktische Tipps

Rechnen Sie jedes Jahr im Januar mit dem Vorjahresbrutto aus der Lohnsteuerbescheinigung nach und passen Sie den Beitrag an, das ist der häufigste Fehler. Stellen Sie den Dauerzulagenantrag, dann holt der Anbieter die Zulagen automatisch. Tragen Sie die Beiträge in die Anlage AV der Steuererklärung ein, sonst entfällt die Günstigerprüfung. Lassen Sie die Kinderzulage dem Elternteil zuordnen, der Kindergeld bezieht, meist die Mutter, und prüfen Sie beim mittelbar berechtigten Partner den eigenen Vertrag mit 60 Euro Sockelbeitrag. Vergleichen Sie vor einem Wechsel ins Altersvorsorgedepot die Kosten des Altvertrags. Und nutzen Sie bei Elterngeldbezug den Sockelbetrag, die Zulagen fließen trotzdem, wie der Elterngeld-Rechner zeigt; was der Sonderausgabenabzug im Tarif bewirkt, rechnet der Einkommensteuer-Rechner, die Lücke, die Riester füllen soll, der Rentenlücken-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Riester-Zulagen?

175 € Grundzulage je Person, 300 € je Kind ab Geburtsjahr 2008, 185 € je älteres Kind mit Kindergeldanspruch, einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus unter 25. Eine Familie mit zwei Kindern ab 2008 bekommt bei zwei Verträgen 950 € im Jahr. Die vollen Zulagen gibt es nur bei 4 Prozent Eigenbeitrag vom Vorjahresbrutto.

Wie viel muss ich in den Riester-Vertrag einzahlen?

4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos abzüglich der Zulagen, mindestens 60 €, höchstens 2.100 € inklusive Zulagen: Bei 45.000 € Brutto und einem Kind sind das 1.800 € minus 475 € Zulagen, also 1.325 € im Jahr oder 110,42 € im Monat. Wer weniger zahlt, bekommt anteilig gekürzte Zulagen.

Was ist die Günstigerprüfung?

Das Finanzamt rechnet, ob der Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 € mehr Steuerersparnis bringt als die Zulagen, und erstattet nur die Differenz. Bei 70.000 € Einkommen ohne Kinder spart der Abzug 875 €, abzüglich 175 € Zulage werden 700 € erstattet. Bei Familien mit mittlerem Einkommen gewinnen meist die Zulagen.

Gibt es Riester ab 2027 noch?

Für Neuverträge nicht mehr, sie enden zum 31.12.2026; ab 2027 gilt das Altersvorsorgedepot mit 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 € und 25 Cent bis 1.800 €, max. 540 € Grundzulage plus 300 € je Kind. Bestehende Riester-Verträge laufen mit den bisherigen Zulagen weiter, ein Wechsel ist freiwillig.

Wer ist Riester-förderberechtigt?

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rente (Angestellte, Azubis, Minijobber mit eigenen Beiträgen), Beamte, Bezieher von Arbeitslosengeld und Bürgergeld, Eltern in Erziehungszeit, und mittelbar deren Ehepartner mit eigenem Vertrag und 60 € Sockelbeitrag. Selbstständige ohne Pflichtversicherung und Versorgungswerk-Mitglieder nicht.

Wie wird die Riester-Rente ausgezahlt?

Ab 62 (Altverträge ab 60) als lebenslange Rente, bis 30 Prozent des Kapitals auf Wunsch sofort, Kleinbetragsrenten komplett. Die Auszahlung ist voll steuerpflichtig, Kassenbeiträge zahlen Pflichtversicherte darauf nicht. Bei Wohn-Riester wird das Wohnförderkonto ab Rentenbeginn versteuert, auf einmal mit 30 Prozent Rabatt.

Was passiert, wenn ich den Riester-Vertrag kündige?

Bei Auszahlung vor Rentenbeginn müssen alle Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, und die Erträge sind steuerpflichtig; es bleibt meist weniger als eingezahlt. Besser: beitragsfrei stellen, den Anbieter wechseln oder ab 2027 in das Altersvorsorgedepot überführen, dabei bleibt die Förderung erhalten.

Lohnt sich Riester noch?

Mit Kindern und mittlerem Einkommen ja, bei 65 Prozent Förderquote schlägt kaum eine Anlage den Vertrag, auch bei mäßiger Rendite. Für Kinderlose mit hohem Einkommen ist der Vorteil kleiner, die Kosten vieler Verträge fressen ihn teils auf. Für Neuverträge ab 2027 übernimmt das Depot mit bis zu 540 € Grundzulage und ohne Garantiezwang.

Wie wird die Riester-Rente ausgezahlt und besteuert?

Bis zu 30 % des Kapitals auf einmal, der Rest als lebenslange Rente nach dem Rentenfaktor des Vertrags, meist 20 bis 35 € je 10.000 €. 60.000 € ohne Kapitalwahl bei Faktor 27 ergeben 162 € brutto im Monat. Die Rente ist voll steuerpflichtig, bei 20.000 € sonstigem Einkommen bleiben rund 121 € netto. Kleinbetragsrenten unter etwa 40 € dürfen komplett abgefunden werden.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: §§ 79 bis 99 EStG: Altersvorsorgezulage, Mindesteigenbeitrag, Sockelbetrag, Günstigerprüfung (§ 10a EStG), Altersvorsorgereformgesetz vom 29.05.2026 (BGBl. 2026 I), Übergangsregeln für Riester-Verträge, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA): Zulagenverfahren, Dauerzulagenantrag, Bundesfinanzministerium: Statistik zur Riester-Förderung, Vertragsbestand