Kinderfreibetrag-Rechner
Ob der Kinderfreibetrag mehr spart als das Kindergeld bringt, und wie viel Kindergeld über die Jahre zusammenkommt.
Bringt mir der Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld?
Zu versteuerndes Einkommen, Kinder, Veranlagung.
Beispiel: 130.000 € zu versteuerndes Einkommen, 1 Kind, Splitting: Freibetrag bringt 742 € zusätzlich
Wie viel Kindergeld bekomme ich?
Anzahl der Kinder.
Beispiel: Für 4 Kinder gibt es 1.036 € im Monat
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So funktioniert der Kinderfreibetrag-Rechner
Der Staat gibt Eltern entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, nie beides: Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung von selbst, ob die Steuerersparnis durch den Freibetrag höher ist als das gezahlte Kindergeld, und rechnet nur dann die Differenz an. Der Kinderfreibetrag-Rechner macht diese Günstigerprüfung nach: Er zieht den Freibetrag vom zu versteuernden Einkommen ab, rechnet die Steuer mit und ohne, vergleicht die Ersparnis mit dem Kindergeld des Jahres und zeigt, was günstiger ist. Der zweite Kasten summiert das Kindergeld je Kinderzahl auf Monat, Jahr und bis zum 18. Geburtstag.
Merksatz: Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von etwa 85.000 bis 90.000 Euro bei Verheirateten gewinnt das Kindergeld, darüber der Freibetrag. Die Eselsbrücke: Das Kindergeld ist für alle gleich, der Freibetrag wird mit dem persönlichen Steuersatz immer wertvoller, und ab gut 30 Prozent Steuersatz holt er das Kindergeld ein.
Drei Beispiele:
- Zwei Kinder, 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, Splitting: Freibeträge 19.512 Euro sparen 5.846 Euro Steuer, das Kindergeld bringt 6.216 Euro. Kindergeld günstiger, mit 370 Euro Vorsprung.
- Ein Kind, 130.000 Euro, Splitting: Der Freibetrag spart 3.850 Euro, das Kindergeld bringt 3.108 Euro: Der Freibetrag gewinnt, das Finanzamt erstattet die Differenz von 742 Euro.
- Ein Kind, 60.000 Euro, Grundtarif (alleinstehend): Der volle Freibetrag spart 3.599 Euro, der Vorteil gegenüber dem Kindergeld liegt bei 491 Euro, weil ein einzelner Steuerzahler bei 60.000 Euro schon im hohen Tarif ist.
Die Formel nach § 31 EStG: Ersparnis = Steuer(zvE) - Steuer(zvE - 9.756 Euro x Kinder), Vergleich mit Kindergeld = 259 Euro x 12 x Kinder; ist die Ersparnis höher, wird der Freibetrag abgezogen und das Kindergeld der Steuer hinzugerechnet. Das zu versteuernde Einkommen liefert der Einkommensteuer-Rechner, die monatliche Kindergeldsumme der Kindergeld-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Was im Kinderfreibetrag steckt
Die 9.756 Euro im Jahr 2026 bestehen aus zwei Teilen: dem eigentlichen Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum von 6.828 Euro und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, dem BEA-Freibetrag, von 2.928 Euro, jeweils als Summe beider Elternteile; jedem Elternteil steht die Hälfte zu, 4.878 Euro. Bei getrennten Eltern bekommt jeder seine Hälfte, der Betreuende kann den BEA-Anteil des anderen auf sich übertragen lassen, wenn das Kind bei ihm gemeldet ist, und den Kinderfreibetragsanteil, wenn der andere seinen Unterhalt nicht zu mindestens 75 Prozent leistet. Der Freibetrag gilt für Kinder bis 18, in Ausbildung oder Studium bis 25, bei Behinderung unbegrenzt, mit denselben Regeln wie beim Kindergeld; im Geburtsjahr und im Jahr des Endes gibt es ihn anteilig je Monat. Und er wirkt doppelt: Selbst wenn das Kindergeld günstiger ist und der Freibetrag bei der Einkommensteuer nicht abgezogen wird, mindert er immer die Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, weshalb Kirchenmitglieder auch mit niedrigem Einkommen eine kleine Erstattung sehen. Die Freibeträge müssen alle zwei Jahre nach dem Existenzminimumbericht angepasst werden, 2027 steigen sie voraussichtlich wieder. Was beim Steuersatz unterm Strich bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Die Günstigerprüfung Schritt für Schritt
Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer einmal ohne und einmal mit Abzug der Freibeträge aller Kinder und vergleicht die Differenz mit dem Kindergeldanspruch des Jahres, 3.108 Euro je Kind bei 259 Euro im Monat; entscheidend ist der Anspruch, nicht die Auszahlung, wer das Kindergeld nicht beantragt hat, bekommt es trotzdem gegengerechnet. Ist die Ersparnis höher, wird der Freibetrag abgezogen und das Kindergeld der festgesetzten Steuer hinzugerechnet, sodass nur der Vorteil übrig bleibt. Die Prüfung läuft je Kind, nicht in Summe, weshalb bei drei Kindern das erste schon vom Freibetrag profitieren kann, das dritte noch nicht. Der Umschlagpunkt liegt da, wo der Grenzsteuersatz auf den Freibetrag das Kindergeld erreicht: 3.108 Euro geteilt durch 9.756 Euro sind knapp 32 Prozent Durchschnittssteuersatz auf den Freibetragsbereich, was beim Grundtarif ab etwa 45.000 Euro und beim Splitting ab etwa 85.000 bis 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen erreicht ist, weil beim Splitting der Steuersatz nur halb so schnell steigt. Beim Lohnsteuerabzug im Monat kommt der Kinderfreibetrag als Zähler auf die Lohnsteuerkarte, 1,0 je Kind bei Verheirateten in Klasse IV, 0,5 in Klasse I, und wirkt sich nur auf Soli und Kirchensteuer aus; das ist der Grund, warum sich am Netto durch ein Kind fast nichts ändert und die Erstattung erst mit der Steuererklärung kommt. Ohne Steuererklärung keine Günstigerprüfung, wer sie nicht abgibt, verschenkt den Vorteil. Was bei einer Erhöhung des Einkommens passiert, zeigt der Gehaltserhöhung-Rechner.
Das Kindergeld: 259 Euro, Summe und Dauer
Seit 2023 gibt es für jedes Kind denselben Betrag, die alte Staffelung nach dem dritten Kind ist weg; 2026 sind es 259 Euro, für zwei Kinder 518 Euro im Monat und 6.216 Euro im Jahr, für vier Kinder 1.036 Euro und 12.432 Euro. Über 18 Jahre summiert sich das je Kind auf 55.944 Euro, wenn der Betrag gleich bliebe, was er nicht tut, weil er alle paar Jahre steigt; die tatsächliche Summe liegt also höher. Kindergeld gibt es bis zum 18. Geburtstag ohne Bedingung, bis 25 in Schule, Ausbildung, Studium, Übergangszeiten von höchstens vier Monaten und Freiwilligendiensten, und bei arbeitsuchend gemeldeten Kindern bis 21; eine Erwerbstätigkeit des Kindes ist nach der ersten Ausbildung nur bis 20 Wochenstunden unschädlich. Der Antrag geht an die Familienkasse der Bundesagentur, online mit der Steuer-ID des Kindes, und wird rückwirkend nur für sechs Monate gezahlt, seit 2018; wer den Antrag nach der Geburt zwei Jahre vergisst, verliert anderthalb Jahre. Das Kindergeld wird an einen Elternteil gezahlt, bei getrennten Eltern an den, bei dem das Kind lebt, und im Unterhalt zur Hälfte angerechnet. Was zusätzlich zum Kindergeld drin ist, zeigt der Kinderzuschlag-Rechner.
Ein Stück Geschichte: Vom Kinderfreibetrag der Weimarer Zeit zum Urteil von 1990
Der Kinderfreibetrag ist der Ältere: Schon das Einkommensteuergesetz von 1920 kannte Ermäßigungen für Kinder, und bis 1954 gab es nur ihn. Das Kindergeld kam 1954 unter Adenauer, 25 Mark ab dem dritten Kind, aus Arbeitgeberkassen; 1961 kam das zweite Kind dazu, 1975 unter Brandt und Schmidt das erste, und die Freibeträge wurden abgeschafft, es gab nur noch Kindergeld für alle, 50 Mark für das erste Kind. 1983 führte die Regierung Kohl den Freibetrag wieder ein, zunächst klein, neben dem Kindergeld, und das Bundesverfassungsgericht entschied 1990, dass das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei bleiben muss, egal wie reich die Eltern sind. Daraus entstand 1996 das heutige Optionsmodell mit der Günstigerprüfung: Kindergeld als Vorauszahlung auf die Steuerentlastung, 200 Mark für das erste Kind, und der Freibetrag für die, bei denen das nicht reicht. 2000 kam der BEA-Freibetrag dazu, nach einem weiteren Urteil von 1998. Das Kindergeld stieg von 154 Euro 2002 über 184 Euro 2010 und 204 Euro 2019 auf 250 Euro 2023, seit 2025 255 und 2026 259 Euro. Das Modell von 1996 ist unverändert die Grundlage des Rechners.
Praktische Tipps
Beantragen Sie das Kindergeld immer, auch mit hohem Einkommen, denn das Finanzamt rechnet den Anspruch ohnehin gegen, und ohne Antrag verschenken Sie den Betrag bei der Prüfung. Geben Sie eine Steuererklärung mit Anlage Kind ab, für jedes Kind eine, die Günstigerprüfung läuft automatisch, aber nur dort. Lassen Sie als Alleinerziehende den BEA-Anteil des anderen Elternteils übertragen, wenn das Kind bei Ihnen gemeldet ist, das macht 1.464 Euro mehr Freibetrag. Tragen Sie Kinderbetreuungskosten bis 6.000 Euro zu 80 Prozent und Schulgeld zusätzlich ein, die laufen neben dem Freibetrag. Prüfen Sie mit dem Rechner, ob ein Gehaltssprung oder der Wechsel zum Splitting die Seite wechselt, und rechnen Sie den Vorteil bei der Frage mit, ob sich ein Ehegattensplitting lohnt. Der Steuerklassen-Rechner zeigt diesen Effekt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
9.756 Euro je Kind und Jahr für beide Eltern zusammen, bestehend aus 6.828 Euro Kinderfreibetrag und 2.928 Euro Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Jedem Elternteil steht die Hälfte zu, 4.878 Euro.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag, was ist besser?
Das entscheidet das Finanzamt mit der Günstigerprüfung, man bekommt nie beides. Bei Verheirateten gewinnt das Kindergeld bis etwa 85.000 bis 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Alleinstehenden bis etwa 45.000 Euro, darüber bringt der Freibetrag mehr.
Wie läuft die Günstigerprüfung?
Das Finanzamt rechnet die Steuer mit und ohne Freibetrag und vergleicht die Ersparnis mit dem Kindergeldanspruch des Jahres, 3.108 Euro je Kind. Ist die Ersparnis höher, wird der Freibetrag abgezogen und das Kindergeld der Steuer hinzugerechnet, nur der Vorteil bleibt. Bei 130.000 Euro Splitting und einem Kind sind das 742 Euro.
Warum ändert sich mein Netto durch den Kinderfreibetrag nicht?
Weil der Freibetrag beim monatlichen Lohnsteuerabzug nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mindert, nicht die Lohnsteuer. Die Einkommensteuer-Entlastung kommt erst mit der Steuererklärung, als Erstattung.
Was bringt der Kinderfreibetrag, wenn das Kindergeld günstiger ist?
Er mindert trotzdem immer die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer. Bei zwei Kindern und 80.000 Euro Einkommen sind das für Kirchenmitglieder einige hundert Euro im Jahr, obwohl bei der Einkommensteuer das Kindergeld mit 370 Euro Vorsprung gewinnt.
Wie viel Kindergeld gibt es 2026?
259 Euro im Monat für jedes Kind, seit 2023 ohne Staffelung. Für zwei Kinder 518 Euro im Monat und 6.216 Euro im Jahr, für vier Kinder 1.036 Euro und 12.432 Euro. Bis zum 18. Geburtstag kommen je Kind mindestens 55.944 Euro zusammen.
Wie lange gibt es Kindergeld und Freibetrag?
Bis zum 18. Geburtstag ohne Bedingung, bis 25 in Schule, Ausbildung oder Studium und in Übergangszeiten bis vier Monate, bei arbeitsuchenden Kindern bis 21, bei Behinderung, die vor 25 eingetreten ist, unbegrenzt. Freibetrag und Kindergeld folgen denselben Regeln.
Kann ich den Freibetrag des anderen Elternteils übertragen lassen?
Ja. Der Betreuungsfreibetrag von 1.464 Euro wird auf Antrag übertragen, wenn das Kind nur bei Ihnen gemeldet ist, der Kinderfreibetragsanteil, wenn der andere Elternteil seinen Unterhalt nicht zu mindestens 75 Prozent zahlt oder nicht unterhaltspflichtig ist.