Besoldungsrechner
Dienstherr, Besoldungsgruppe und Stufe wählen: Der Rechner zeigt Grundgehalt, Familienzuschlag und Brutto, zieht die Lohnsteuer ab (Sozialabgaben zahlen Beamte nicht) und nennt das Netto nach dem eigenen Beitrag zur privaten Krankenversicherung.
Wie viel Besoldung bekomme ich brutto und netto?
Dienstherr, Besoldungsgruppe, Stufe, Familienstand, Kinder, Steuerklasse, PKV-Beitrag.
Beispiel: A 9, Stufe 5, Niedersachsen, verheiratet, 1 Kind: 3.909,41 € brutto, 3.592,58 € netto nach Steuer
Wie sieht die Besoldungstabelle meiner Gruppe aus?
Dienstherr und Gruppe.
Beispiel: A 9 Niedersachsen: 3.281,97 € (Stufe 2) bis 4.182,22 € (Stufe 11)
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Wo wird meine Besoldungsgruppe am besten bezahlt?
Gruppe, Stufe, Familienstand, Kinder.
Beispiel: A 9, Stufe 5, verheiratet, 1 Kind: Bund 4.515,13 €, NRW 4.066,03 €, Niedersachsen 3.909,41 €
So funktioniert der Besoldungsrechner
Der Besoldungsrechner rechnet das Beamtengehalt nach den Besoldungstabellen von Bund, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Der erste Kasten nimmt Besoldungsgruppe (A 5 bis A 16) und Erfahrungsstufe, addiert den Familienzuschlag für Ehe und Kinder sowie Zulagen und zeigt das Brutto; dann zieht er die Lohnsteuer nach Steuerklasse ab, denn Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, und berücksichtigt auf Wunsch den eigenen PKV-Beitrag. Der zweite Kasten zeigt die komplette Besoldungstabelle einer Gruppe mit allen Stufen, der dritte vergleicht dieselbe Gruppe bei den drei Dienstherren.
Drei Beispiele:
- A 9, Stufe 5, Niedersachsen, verheiratet, ein Kind, Steuerklasse III: Grundgehalt 3.593,44 Euro plus 315,97 Euro Familienzuschlag = 3.909,41 Euro brutto, 316,83 Euro Lohnsteuer, 3.592,58 Euro netto, nach 300 Euro PKV-Beitrag 3.292,58 Euro. Ein lediger Polizeimeister in A 7, Stufe 3 beim Bund kommt auf 3.350,86 Euro brutto und 2.826,77 Euro netto (Klasse I).
- A 12, Stufe 8, NRW, verheiratet, zwei Kinder, Klasse III: 5.233,52 Euro Grundgehalt plus 1.024,87 Euro Familienzuschlag (NRW zahlt hohe Kinderanteile) = 6.258,39 Euro brutto, 965,83 Euro Lohnsteuer, 5.292,56 Euro netto. Ein Studienrat in A 13, Stufe 10 in Niedersachsen, verheiratet ohne Kinder, Klasse IV: 6.201,73 Euro brutto, 4.635,81 Euro netto.
- Vergleich A 13, Endstufe, ledig: Bund 6.806,11 Euro, NRW 5.801,45 Euro (Stufe 8), Niedersachsen 5.739,55 Euro, Unterschied 1.066,56 Euro im Monat. In A 16, Stufe 8 zahlt der Bund 9.229,88 Euro Grundgehalt, mit Familienzuschlag 9.411,23 Euro brutto und 7.394,23 Euro netto in Klasse III.
Grundlage: Bund mit der Tabelle vom 1. März 2024 (Anlage IV BBesG) und den als Abschlag gezahlten Anpassungen von 3 Prozent ab April 2025 und 2,8 Prozent ab Mai 2026, Niedersachsen und NRW mit den Tabellen ab 1. April 2026. Die Lohnsteuer rechnet der Rechner mit dem Programmablaufplan 2026 und der Mindestvorsorgepauschale für Beamte. Das Gehalt der Angestellten im öffentlichen Dienst zeigen der TVöD-Rechner und der TV-L-Rechner, das Netto eines Angestellten mit Sozialabgaben der Brutto-Netto-Rechner, die Pension aus Dienstjahren und Besoldung der Pensionsrechner, und was die private Krankenversicherung im Alter kostet, der Krankenkassenbeitrag-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen: So liest man die Tabelle
Die Besoldungsordnung A reicht von A 3 bis A 16 und deckt den einfachen bis höheren Dienst ab: A 6 bis A 9 für den mittleren Dienst (Polizeimeister, Justizsekretär, Verwaltungssekretär), A 9 bis A 13 für den gehobenen Dienst (Kommissar, Inspektor, Grundschullehrer in vielen Ländern A 12 oder A 13), ab A 13 der höhere Dienst (Studienrat, Regierungsrat, Oberregierungsrat A 14, Regierungsdirektor A 15, Ministerialrat A 16). Darüber liegen die Ordnung B für Spitzenämter (B 1 bis B 11, feste Beträge ohne Stufen), R für Richter und Staatsanwälte und W für Professoren. Innerhalb der Gruppe steigt das Grundgehalt mit der Erfahrungsstufe: Der Bund kennt acht Stufen mit Laufzeiten von zwei, drei und vier Jahren, die Länder bis zu zwölf; Niedersachsen beginnt je nach Gruppe erst in Stufe 2 bis 6, NRW in Stufe 3 bis 6, weil die unteren Stufen weggefallen sind. Die Stufe läuft nach Dienstzeit, nicht nach Lebensalter, seit die Besoldung 2009 vom Alters- auf das Erfahrungsprinzip umgestellt wurde; bei Leistungsschwäche kann der Aufstieg gehemmt, bei herausragender Leistung beschleunigt werden.
Familienzuschlag, Zulagen, Sonderzahlung
Zum Grundgehalt kommt der Familienzuschlag: Stufe 1 für Verheiratete (Bund 181,36 Euro mit Anpassung, Niedersachsen 170,36, NRW 173,50 Euro), Stufe 2 und höher mit Kindern (erstes Kind beim Bund 155 Euro mehr, zweites 155, drittes 483 Euro). Hier gehen die Länder seit dem Alimentationsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 eigene Wege: NRW staffelt den Kinderzuschlag nach der Mietenstufe des Wohnorts, der Rechner nutzt Mietenstufe III als mittleren Wert; Niedersachsen zahlt für das dritte und jedes weitere Kind 512,37 Euro, der Bund 456,06 Euro mit Anpassung. Dazu kommen Amtszulagen für bestimmte Ämter, Stellenzulagen für Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und Flugdienst, Erschwerniszulagen für Nachtdienst und die jährliche Sonderzahlung, die beim Bund im Grundgehalt aufgegangen ist und in den Ländern zwischen null und mehreren hundert Euro liegt. Leistungsprämien und -stufen sind möglich, aber selten. Alle Beträge tragen Sie als Zulage in den Rechner ein; was genau zusteht, steht in der Bezügemitteilung und im Besoldungsgesetz des Dienstherrn.
Warum das Netto höher ist als beim Angestellten
Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge, weil der Dienstherr Versorgung und Beihilfe selbst trägt. Vom Brutto gehen deshalb nur Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer ab, und die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug ist auf die Mindestpauschale von 12 Prozent beschränkt. Dafür müssen sich Beamte selbst krankenversichern: Die Beihilfe übernimmt 50 Prozent der Krankheitskosten (70 Prozent bei Pensionären und ab dem zweiten Kind, 80 Prozent für Kinder), den Rest deckt eine private Krankenversicherung, die je nach Alter, Eintrittsalter und Tarif 200 bis 500 Euro im Monat kostet; in Hamburg, Bremen, Brandenburg, Berlin, Thüringen und Baden-Württemberg gibt es alternativ die pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Versicherung. Rechnet man den PKV-Beitrag ab, bleibt bei A 9 trotzdem ein Netto, für das ein Angestellter grob 5.000 bis 6.000 Euro brutto bräuchte; dazu kommen die höhere Pension, die Unkündbarkeit und 41 Wochenstunden beim Bund (NRW 41, Niedersachsen 40).
Ein Stück Geschichte
Bis 1971 bezahlten Bund und Länder ihre Beamten nach eigenen Gesetzen, dann schuf die Grundgesetzänderung die bundeseinheitliche Besoldung: Vierzig Jahre lang bekam ein Studienrat in Kiel dasselbe wie in München. Mit der Föderalismusreform 2006 ging die Zuständigkeit an die Länder zurück, und seither drifteten die Tabellen auseinander; Bayern zahlte zeitweise 15 Prozent mehr als Berlin. Das Bundesverfassungsgericht zog 2015 und 2020 die Grenze nach unten: Die Besoldung muss "amtsangemessen" sein und mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau einer vierköpfigen Familie liegen, was viele Länder zu höheren Familienzuschlägen und zum Wegfall der unteren Stufen zwang. Der Bund hat seine Anpassung 2025/2026 bisher als Abschlag gezahlt und plant eine Neustrukturierung mit integriertem Familienzuschlag. Die Besoldungsgruppen selbst stammen aus dem Reichsbesoldungsgesetz von 1920, das die preußischen Gehaltsklassen ablöste; die Buchstaben A, B, C und R kamen 1957 mit dem Bundesbesoldungsgesetz.
Praktische Tipps
Prüfen Sie die Stufenzuordnung in der Bezügemitteilung; Vordienstzeiten als Angestellter, Wehrdienst und Erziehungszeiten können die Stufe erhöhen, müssen aber beantragt werden. Vergleichen Sie beim Dienstherrnwechsel nicht nur das Grundgehalt, sondern Familienzuschlag, Sonderzahlung, Beihilfesätze und Arbeitszeit; der Rechner zeigt den Grundgehaltsunterschied, der Rest steht in den Landesgesetzen. Schließen Sie die private Krankenversicherung früh ab, der Beitrag hängt vom Eintrittsalter ab, und nehmen Sie den Beihilfeergänzungstarif. Und melden Sie Kinder und Heirat sofort der Bezügestelle, der Familienzuschlag wird nur ab Antrag gezahlt, bei Verspätung rückwirkend höchstens begrenzt.
Häufige Fragen
Wie viel verdient ein Beamter in A 9?
Beim Bund 2026 mit Anpassung 3.552 Euro in Stufe 1 bis 4.535 Euro in Stufe 8 Grundgehalt, in Niedersachsen 3.282 (Stufe 2) bis 4.182 Euro (Stufe 11), in NRW 3.438 (Stufe 3) bis 4.295 Euro (Stufe 11). Dazu Familienzuschlag und Zulagen.
Zahlen Beamte Sozialversicherung?
Nein. Beamte zahlen weder Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- noch Pflegeversicherung, nur Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer. Dafür tragen sie den Teil der Krankheitskosten, den die Beihilfe nicht deckt, über eine private Krankenversicherung.
Was ist der Familienzuschlag?
Ein Zuschlag zum Grundgehalt für Verheiratete (Stufe 1, rund 170 bis 180 Euro) und je Kind (Stufe 2 und höher). Die Beträge je Kind unterscheiden sich stark: Bund rund 155 bis 483 Euro, Niedersachsen 146 bis 512 Euro, NRW je nach Mietenstufe rund 150 bis über 700 Euro.
Welche Besoldungsgruppe bekommt ein Lehrer?
Grundschullehrer je nach Bundesland A 12 oder A 13 (Niedersachsen und NRW heben schrittweise auf A 13 an), Gymnasiallehrer A 13 als Studienrat, Oberstudienrat A 14, Studiendirektor A 15, Schulleiter eines Gymnasiums A 16.
Wie lange dauert eine Erfahrungsstufe?
Beim Bund zwei Jahre in den Stufen 1 bis 3, drei Jahre in 4 bis 6, vier Jahre in 7; nach etwa 23 Jahren ist die Endstufe erreicht. Die Länder haben eigene Laufzeiten mit bis zu zwölf Stufen; Vordienstzeiten können angerechnet werden.
Warum fehlen Bayern, Baden-Württemberg und Hessen?
Für diese Länder liegen für 2026 nur Entwürfe der neuen Tabellen vor (Bayern ab Oktober, Baden-Württemberg ab April, Hessen ab Juli 2026). Sobald sie verkündet sind, werden sie ergänzt. Bayern zahlt traditionell am meisten.
Was kostet die private Krankenversicherung für Beamte?
Mit 50 Prozent Beihilfe je nach Eintrittsalter und Tarif etwa 200 bis 400 Euro im Monat für den Beamten selbst, Kinder rund 30 bis 60 Euro bei 80 Prozent Beihilfe. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 Prozent, der Beitrag sinkt entsprechend.
Wie genau ist der Rechner?
Grundgehalt und Familienzuschlag stammen aus den amtlichen Tabellen, die Lohnsteuer aus dem Programmablaufplan 2026. Nicht enthalten sind Sonderzahlungen, Leistungsprämien, Zulagen (als Eingabe möglich) und der einkommensabhängige Familienergänzungszuschlag einiger Länder. Maßgeblich ist die Bezügemitteilung.