Pfändungsrechner
Nettolohn und Unterhaltspflichten eintragen: Der Rechner nennt den pfändbaren Betrag nach der Pfändungstabelle 2026/2027, den Freibetrag auf dem P-Konto und wie lange eine Lohnpfändung läuft.
Wie viel von meinem Lohn ist pfändbar?
Pfändungstabelle gültig 01.07.2026 bis 30.06.2027, § 850c ZPO.
Beispiel: 2.400 € netto ohne Unterhaltspflicht: 568,81 € pfändbar, 1.831,19 € bleiben
Wie viel ist auf dem P-Konto geschützt?
Grundfreibetrag 1.590 € plus Erhöhungsbeträge mit Bescheinigung.
Beispiel: 2 Kinder und 518 € Kindergeld: 3.038,25 € geschützt
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Wie lange dauert die Lohnpfändung?
Monatliche Abführung, Dauer und letzte Rate, mit Zinsen.
Beispiel: 8.500 € Forderung bei 568,81 € je Monat: 15 Monate
So funktioniert der Pfändungsrechner
Der Pfändungsrechner beantwortet die Frage, die bei jeder Lohnpfändung als Erstes kommt: Wie viel bleibt mir? Im ersten Kasten tragen Sie den Nettolohn und die Zahl der Personen ein, denen Sie Unterhalt schulden, und der Rechner nennt den pfändbaren Betrag nach der Pfändungstabelle, die seit dem 1. Juli 2026 gilt, den unpfändbaren Grundbetrag, den Anteil, der vom Mehrbetrag an den Gläubiger geht, und zum Vergleich den Wert der alten Tabelle. Der zweite Kasten rechnet den P-Konto-Freibetrag: Grundfreibetrag plus Erhöhungsbeträge für Unterhaltspflichten, Kindergeld und andere geschützte Leistungen, und zeigt, was von einem Geldeingang pfändbar wäre. Der dritte Kasten nimmt die Sicht des Arbeitgebers: wie viel monatlich abgeführt wird und nach wie vielen Monaten eine Forderung samt Zinsen getilgt ist.
Merksatz: Der Grundbetrag ist tabu, vom Rest geht ohne Unterhaltspflicht knapp drei Viertel an den Gläubiger, mit Unterhaltspflichten weniger, und oberhalb des Höchstbetrags alles. Eselsbrücke für das P-Konto: Pfändungsfreibetrag auf volle zehn Euro aufgerundet, 2026 also 1.590 Euro.
Drei Beispiele:
- 2.400 Euro netto, keine Unterhaltspflicht: Grundbetrag 1.587,40 Euro, vom Mehrbetrag 70 Prozent pfändbar, also 568,81 Euro im Monat, es bleiben 1.831,19 Euro. Nach der Tabelle bis Juni 2026 wären es 591,50 Euro gewesen.
- 3.100 Euro netto mit zwei Unterhaltsberechtigten: Freibetrag 2.517,65 Euro (Grundbetrag plus 597,42 plus 332,83), vom Rest 40 Prozent: 605,04 Euro pfändbar, 2.494,96 Euro bleiben. Mit nur einer Person und 2.400 Euro netto sind es 406,29 Euro.
- P-Konto mit zwei Kindern und 518 Euro Kindergeld: 1.590 plus 930,25 plus 518 = 3.038,25 Euro geschützt; ein Eingang von 2.900 Euro wird gar nicht angetastet. Eine Forderung von 8.500 Euro ist bei 568,81 Euro im Monat nach 15 Monaten erledigt.
Formeln: pfändbar = (Netto, abgerundet auf 10 Euro, höchstens 4.866,30 Euro - Grundbetrag) × (70 % - 20 % für die erste - 10 % je weitere Unterhaltsperson) + alles über 4.866,30 Euro, Grundbetrag = 1.587,40 Euro + 597,42 Euro für die erste + 332,83 Euro je weitere Person bis zur fünften. Was vom Brutto überhaupt netto ankommt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner, wie Schulden mit Zinsen wachsen der Verzugszinsen-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Die Pfändungstabelle 2026/2027 und wie sie gerechnet wird
Die Pfändungsfreigrenzen stehen in § 850c der Zivilprozessordnung und werden seit 2021 jedes Jahr zum 1. Juli an den steuerlichen Grundfreibetrag angepasst; die Bekanntmachung 2026 gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027. Der unpfändbare Grundbetrag liegt bei 1.587,40 Euro im Monat (vorher 1.555 Euro), der Erhöhungsbetrag für die erste unterhaltsberechtigte Person bei 597,42 Euro, für die zweite bis fünfte bei je 332,83 Euro; wer mehr als fünf Personen unterhält, bekommt keinen weiteren Zuschlag. Vom Betrag oberhalb des Freibetrags bleiben drei Zehntel ebenfalls unpfändbar, plus zwei Zehntel für die erste und ein Zehntel für jede weitere Unterhaltsperson, der Rest geht an den Gläubiger. Alles über dem Höchstbetrag von 4.866,30 Euro ist vollständig pfändbar. Die Tabelle rundet das Nettoeinkommen auf volle zehn Euro ab, weshalb der Rechner das ebenso tut; der Unterschied zur amtlichen Tabelle liegt dadurch unter einem Euro. Entscheidend ist das Netto im Sinne von § 850e ZPO, also nach Steuern und Sozialabgaben, aber vor freiwilligen Abzügen wie Vermögenswirksamen Leistungen; unpfändbar sind zusätzlich die Hälfte von Überstundenvergütungen, Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des Monatslohns (höchstens der unpfändbare Grundbetrag), Urlaubsgeld, Aufwandsentschädigungen und Gefahrenzulagen.
Unterhaltspflichten: Wer zählt, und wer nicht
Der größte Hebel in der Tabelle ist die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen. Sie zählen, wenn Sie der Person gesetzlich Unterhalt schulden und ihn tatsächlich leisten: Kinder, für die Sie zahlen oder die bei Ihnen leben, der Ehepartner ohne oder mit nur geringem eigenem Einkommen, ein getrennt lebender Ehepartner mit Unterhaltsanspruch, Eltern, die Sie unterstützen. Nicht gezählt werden Partner ohne Trauschein, volljährige Kinder mit eigenem Einkommen und Personen, die man unterstützt, ohne rechtlich zu müssen. Der Gläubiger kann beim Vollstreckungsgericht beantragen, eine Person ganz oder teilweise unberücksichtigt zu lassen, wenn sie eigenes Einkommen hat, etwa der Ehepartner mit 1.500 Euro netto. Umgekehrt kann der Schuldner nach § 850f ZPO einen höheren Freibetrag beantragen, wenn der Tabellenbetrag das Existenzminimum nach dem SGB XII nicht deckt, etwa bei hoher Miete oder besonderen Krankheitskosten. Bei Pfändungen wegen Unterhaltsrückständen gilt die Tabelle nicht: Hier setzt das Gericht einen niedrigeren Freibetrag fest, oft nur knapp über dem Bürgergeld, weil die Unterhaltsberechtigten Vorrang vor dem Schuldner haben.
P-Konto: Schutz für das Kontoguthaben
Die Lohnpfändung schützt den Lohn beim Arbeitgeber; sobald das Geld auf dem Konto ist, greift eine Kontopfändung ohne Rücksicht auf Freibeträge, es sei denn, das Konto ist ein Pfändungsschutzkonto. Jede Bank muss ein bestehendes Girokonto auf Antrag kostenlos in ein P-Konto umwandeln, auch rückwirkend zum Monatsanfang; jede Person darf nur eines haben. Der Grundfreibetrag nach § 899 ZPO entspricht dem Pfändungsfreibetrag auf volle zehn Euro aufgerundet, seit Juli 2026 also 1.590 Euro je Kalendermonat, und zwar unabhängig davon, woher das Geld kommt, auch Bürgergeld, Rente oder Geschenke sind geschützt. Darüber hinaus gibt es nach § 902 ZPO Erhöhungsbeträge: 597,42 Euro für die erste und 332,83 Euro für jede weitere Unterhaltsperson, das volle Kindergeld, einmalige Sozialleistungen und Leistungen zum Ausgleich von Körperschäden. Diese Beträge muss die Bank nur berücksichtigen, wenn eine Bescheinigung vorliegt, vom Arbeitgeber, der Familienkasse, dem Jobcenter oder einer Schuldnerberatung; ohne Bescheinigung setzt das Vollstreckungsgericht den Betrag fest. Nicht verbrauchtes Guthaben darf bis zu drei Monate angespart werden. Was über dem Freibetrag eingeht, wird nach einem Monat Moratorium an den Gläubiger ausgekehrt. Der zweite Kasten rechnet genau diesen Freibetrag und zeigt, ob ein Eingang darunter bleibt.
Ein Stück Geschichte
Dass ein Teil des Lohns vor Gläubigern geschützt ist, geht auf das Lohnbeschlagnahmegesetz von 1869 zurück, das den Lohn der "Fabrikarbeiter, Gesellen, Gehülfen und Dienstboten" bis zu einer Höhe von 400 Talern im Jahr für unpfändbar erklärte, damit Familien nicht der Armenfürsorge zur Last fielen. Die Zivilprozessordnung von 1877 übernahm den Gedanken, und die Reichsregierung führte 1934 die erste Staffelung nach Einkommen und Unterhaltspflichten ein, aus der die heutige Tabelle hervorging. Jahrzehntelang wurden die Freibeträge nur sporadisch per Gesetz angehoben, zuletzt stiegen sie 2001, 2005 und 2011 in großen Sprüngen; seit 2021 gilt die jährliche Anpassung zum 1. Juli. Das P-Konto wurde 2010 eingeführt, nachdem Kontopfändungen regelmäßig dazu geführt hatten, dass Schuldner trotz unpfändbaren Einkommens Miete und Strom nicht zahlen konnten; seit 2012 ist es der einzige Weg zum Kontopfändungsschutz. Die Reform von 2021 brachte die Ansparmöglichkeit über drei Monate und das Verbot, P-Konten mit höheren Gebühren zu belegen. Heute laufen in Deutschland mehrere Millionen Lohn- und Kontopfändungen im Jahr, und rund 5,6 Millionen Erwachsene gelten als überschuldet.
Praktische Tipps
Prüfen Sie die Abrechnung des Arbeitgebers mit dem Rechner, Fehler bei der Zahl der Unterhaltspersonen sind häufig. Richten Sie das P-Konto ein, bevor die erste Kontopfändung kommt, und holen Sie die Bescheinigung für Erhöhungsbeträge gleich mit. Bei hoher Miete oder Krankheitskosten lohnt der Antrag auf Erhöhung des Freibetrags nach § 850f ZPO beim Vollstreckungsgericht. Halten Sie Weihnachts- und Urlaubsgeld auseinander, sie sind teilweise geschützt und werden oft falsch gerechnet. Bei mehreren Gläubigern gilt die Reihenfolge des Eingangs, eine spätere Pfändung wartet, bis die frühere getilgt ist; eine Schuldnerberatung kann Ratenpläne oder ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung nach drei Jahren prüfen. Was die Forderung neben der Hauptsumme kostet, zeigt der Verzugszinsen-Rechner, und ob das verbleibende Geld reicht, der Haushaltsbudget-Rechner; ergänzende Leistungen prüft der Bürgergeld-Rechner.
Häufige Fragen
Wie viel von meinem Lohn darf gepfändet werden?
Ab 1. Juli 2026 ist Nettolohn bis 1.587,40 Euro unpfändbar. Bei 2.400 Euro netto ohne Unterhaltspflicht sind 568,81 Euro pfändbar, mit einer unterhaltsberechtigten Person 406,29 Euro, mit drei Personen 243,78 Euro. Alles über 4.866,30 Euro netto ist voll pfändbar.
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag 2026?
1.587,40 Euro im Monat ohne Unterhaltspflichten (Bekanntmachung 2026, gültig bis 30. Juni 2027), plus 597,42 Euro für die erste und 332,83 Euro für jede weitere Person bis zur fünften. Bis Juni 2026 galten 1.555 Euro, 585,23 Euro und 326,04 Euro.
Wie viel ist auf dem P-Konto geschützt?
1.590 Euro Grundfreibetrag je Monat, dazu mit Bescheinigung 597,42 Euro für die erste und 332,83 Euro für jede weitere Unterhaltsperson, das Kindergeld und einmalige Sozialleistungen. Mit zwei Kindern und 518 Euro Kindergeld sind es 3.038,25 Euro.
Wer zählt als unterhaltsberechtigte Person?
Personen, denen Sie gesetzlich Unterhalt schulden und ihn leisten: Kinder, Ehepartner ohne ausreichendes Einkommen, getrennt lebende Ehepartner mit Anspruch, bedürftige Eltern. Nicht gezählt werden Lebensgefährten ohne Trauschein und Kinder mit eigenem Einkommen. Höchstens fünf Personen wirken sich aus.
Wird Weihnachtsgeld gepfändet?
Nur teilweise: Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte des Monatslohns, höchstens bis zum unpfändbaren Grundbetrag von 1.587,40 Euro, unpfändbar, Urlaubsgeld ganz, Überstundenvergütung zur Hälfte. Der Rest wird mit dem Monatslohn zusammen nach der Tabelle gerechnet.
Wie lange dauert eine Lohnpfändung?
Bis die Forderung samt Zinsen und Kosten getilgt ist. 8.500 Euro bei 568,81 Euro pfändbarem Betrag im Monat sind nach 15 Monaten erledigt, 4.200 Euro bei 756,30 Euro nach 6 Monaten. Mehrere Pfändungen werden nacheinander in der Reihenfolge des Eingangs bedient.
Kann der Freibetrag erhöht werden?
Ja, nach § 850f ZPO beim Vollstreckungsgericht, wenn der Tabellenbetrag den notwendigen Lebensunterhalt nach SGB XII nicht deckt, etwa wegen hoher Miete, Krankheit oder Fahrtkosten. Umgekehrt kann der Gläubiger beantragen, Unterhaltspersonen mit eigenem Einkommen nicht zu berücksichtigen.
Darf der Arbeitgeber Gebühren für die Pfändung abziehen?
Nein. Der Arbeitgeber muss die Pfändung kostenlos bearbeiten, innerhalb von zwei Wochen die Drittschuldnererklärung abgeben und darf wegen der Pfändung nicht kündigen. Falsche Berechnungen zu seinen Gunsten oder zu Gunsten des Gläubigers können Sie beim Vollstreckungsgericht beanstanden.