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Minijob-Rechner

Drei Fragen zum Minijob: Wie viele Stunden darf ich arbeiten, bin ich mit Lohn und Stunden noch unter der Grenze, und was kostet der Minijob den Arbeitgeber?

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Aus Stundenlohn und Verdienstgrenze.

Beispiel: Bei 16 € pro Stunde sind höchstens 37,7 Stunden im Monat erlaubt

Bin ich mit meinem Lohn und meinen Stunden noch im Minijob?

Monatsdurchschnitt gegen die Verdienstgrenze.

Beispiel: 15 € bei 9,5 Stunden pro Woche sind 617,50 € im Monat, also kein Minijob mehr

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Was kostet der Minijob den Arbeitgeber und was bleibt mir netto?

Pauschalabgaben, Umlagen und der Eigenanteil zur Rente.

Beispiel: 450 € ohne Rentenbeitrag: 450 € netto, 591,62 € Kosten für den Arbeitgeber

So funktioniert der Minijob-Rechner

Der Minijob ist die Beschäftigung mit der magischen Grenze: Bis 603 Euro im Monat (2026) bleibt der Verdienst für Sie steuer- und abgabenfrei, der Arbeitgeber zahlt Pauschalen. Ein Euro darüber, und aus dem Minijob wird ein Midijob mit Sozialversicherung. Der Minijob-Rechner hilft, die Grenze einzuhalten, und zeigt, was der Job beide Seiten kostet.

Merksatz: 603 Euro geteilt durch den Stundenlohn ergibt die erlaubten Stunden im Monat. Die Eselsbrücke: Beim Mindestlohn sind es immer gut 43 Stunden im Monat oder zehn pro Woche, weil die Grenze direkt aus dem Mindestlohn berechnet wird (Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3). Steigt der Mindestlohn 2027 auf 14,60 Euro, steigt die Grenze auf 633 Euro, die zehn Wochenstunden bleiben.

Drei Situationen für den Minijobrechner:

  • Stunden planen: Bei 16 Euro Stundenlohn sind höchstens 37,7 Stunden im Monat erlaubt, also knapp neun pro Woche. Der erste Kasten rechnet die Grenze für jeden Stundenlohn.
  • Grenze prüfen: 15 Euro bei 9,5 Stunden pro Woche sind 617,50 Euro im Monat, 14,50 Euro zu viel. Der zweite Kasten warnt und zeigt, wie viele Stunden weniger nötig wären.
  • Kosten und Netto: Bei 450 Euro ohne eigenen Rentenbeitrag bleiben 450 Euro netto, der Arbeitgeber zahlt mit Pauschalen 591,62 Euro. Dritter Kasten, mit und ohne Rentenversicherungspflicht.

Die Abgaben trägt der Arbeitgeber allein: 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Pauschalsteuer, dazu Umlagen für Krankheit (U1), Mutterschaft (U2) und Insolvenzgeld, zusammen rund 31,5 Prozent. Sie als Minijobber zahlen nur den Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent, es sei denn, Sie lassen sich davon befreien; dann bleibt das Brutto komplett netto. Wie sich das Einkommen jenseits der Grenze verändert, zeigt der Midijob-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Die Grenze: 603 Euro im Durchschnitt, nicht in jedem Monat

Bei der Minijob-Grenze 2026 ist der regelmäßige Verdienst entscheidend im Jahresdurchschnitt: 12 mal 603 Euro, also 7.236 Euro im Jahr, einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld. In einzelnen Monaten darf es mehr sein, wenn das unvorhersehbar passiert, etwa durch Krankheitsvertretung; bis zu zweimal im Jahr darf dann sogar das Doppelte der Grenze verdient werden. Geplante Überschreitungen zählen nicht als unvorhersehbar. Wer dauerhaft über 603 Euro liegt, rutscht in den Übergangsbereich bis 2.000 Euro, den Midijob, mit vollen Leistungsansprüchen und reduzierten Beiträgen. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet; nur neben einer Hauptbeschäftigung bleibt genau ein Minijob abgabenfrei, jeder weitere wird voll versichert und in Steuerklasse VI besteuert.

Rentenversicherung: Befreien oder nicht?

Seit 2013 gilt die Rentenversicherungspflicht im Minijob. Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent, der Minijobber die Differenz zum vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent, also 3,6 Prozent; bei 603 Euro sind das 21,71 Euro im Monat. Man kann sich davon per Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen, und die meisten tun das. Ob das klug ist, hängt vom Lebenslauf ab: Mit Eigenanteil zählt der Minijob voll für Wartezeiten, Reha-Ansprüche und die Rente mit 45 Jahren, und der Rentenanspruch wächst bei 603 Euro um rund 6 Euro im Monat je Beitragsjahr. Für Studierende und Rentner lohnt die Befreiung, für Eltern in Elternzeit oder Menschen mit Lücken im Versicherungsverlauf oft nicht. Bei einer Befreiung zählt der Minijob nur als Zeit, nicht als vollwertige Beitragszeit. Was ein Rentenpunkt wert ist, rechnet der Rentenpunkte-Rechner.

Rechte im Minijob: Kein Job zweiter Klasse

Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte mit allen Rechten: Mindestlohn, bezahlter Urlaub (anteilig nach Arbeitstagen, siehe Urlaubsrechner), Lohnfortzahlung bei Krankheit für sechs Wochen, Feiertagsbezahlung, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz, Mutterschutz. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit aufzeichnen und darf den Minijobber nicht schlechter behandeln als Vollzeitkräfte. Was fehlt, sind die Leistungen der Sozialversicherung: kein Arbeitslosengeld aus dem Minijob, keine eigene Krankenversicherung (die 13 Prozent des Arbeitgebers begründen keinen Anspruch), nur die Rente bei Eigenanteil. Wer ausschließlich im Minijob arbeitet, braucht also eine Krankenversicherung über Familie, Studium, Rente oder freiwillig. Haushaltshilfen in Privathaushalten haben eigene, günstigere Sätze: 5 Prozent Rente, 5 Prozent Krankenkasse, 2 Prozent Steuer, und die Arbeitgeber können 20 Prozent der Kosten von der Steuer abziehen.

Ein Stück Geschichte: Von 390 Mark bis 603 Euro

Die geringfügige Beschäftigung gibt es seit 1977, damals mit einer Grenze von 390 D-Mark und vollständig abgabenfrei. In den 1990er Jahren wuchs die Zahl der Jobs auf mehrere Millionen, und der Verdacht, dass Vollzeitstellen in abgabenfreie Minijobs zerlegt wurden, führte 1999 zur ersten Reform mit Pauschalbeiträgen. Der Name Minijob stammt aus den Hartz-Reformen 2003, die die Grenze auf 400 Euro setzten und die Pauschalabgaben einführten, wie sie heute gelten. 2013 wurde die Grenze auf 450 Euro erhöht und die Rentenversicherungspflicht eingeführt, 2022 kam mit dem Mindestlohn von 12 Euro die Koppelung: Die Grenze entspricht seitdem zehn Wochenstunden zum Mindestlohn und steigt automatisch mit ihm, 520 Euro 2022, 538 Euro 2024, 556 Euro 2025, 603 Euro 2026. Rund 7 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Minijob, davon etwa 4 Millionen als einzige Beschäftigung.

Praktische Tipps

Rechnen Sie mit dem ersten Kasten die Stundenobergrenze aus und tragen Sie sie in den Vertrag ein; eine Stundenzahl ohne Lohnangabe schützt nicht, denn beim nächsten Mindestlohnsprung kann der Verdienst die Grenze reißen. Behalten Sie Sonderzahlungen im Blick, denn ein Weihnachtsgeld von 300 Euro reicht, um bei 585 Euro Monatslohn über den Jahresdurchschnitt zu kommen. Prüfen Sie die Rentenbefreiung bewusst statt reflexhaft, besonders wenn Sie länger als ein paar Jahre im Minijob bleiben. Und wenn Sie neben dem Minijob einen Hauptjob haben, melden Sie den Minijob dort; der Arbeitgeber des Hauptjobs muss ihn nicht genehmigen, aber kennen.

Häufige Fragen

Wie viel darf man 2026 im Minijob verdienen?

603 Euro im Monat im Jahresdurchschnitt, also 7.236 Euro im Jahr inklusive Sonderzahlungen. Ab 1. Januar 2027 steigt die Grenze mit dem Mindestlohn auf 633 Euro. Unvorhersehbare Überschreitungen sind bis zu zweimal im Jahr erlaubt.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

So viele, dass Sie unter 603 Euro bleiben: beim Mindestlohn von 13,90 Euro rund 43 Stunden im Monat, bei 16 Euro 37,7 Stunden, bei 20 Euro 30 Stunden. Der erste Kasten rechnet die Grenze für Ihren Stundenlohn.

Was zahlt der Arbeitgeber für einen Minijob?

Rund 31,5 Prozent des Lohns als Pauschalen: 15 Prozent Rente, 13 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Steuer und etwa 1,5 Prozent Umlagen. Bei 603 Euro Lohn kostet der Minijob etwa 793 Euro. Im Privathaushalt sind es nur rund 15 Prozent.

Muss ich im Minijob Rentenbeiträge zahlen?

Grundsätzlich ja, 3,6 Prozent des Lohns (21,71 Euro bei 603 Euro). Sie können sich auf Antrag befreien lassen und bekommen dann das volle Brutto ausgezahlt, verlieren aber vollwertige Beitragszeiten für die Rente.

Ist der Minijob steuerfrei?

Für Sie ja: Der Arbeitgeber führt 2 Prozent Pauschalsteuer ab, der Lohn muss nicht in die Steuererklärung. Nur wenn der Arbeitgeber statt der Pauschale nach Ihrer Lohnsteuerkarte abrechnet, was selten vorkommt, wird er steuerpflichtig.

Darf ich mehrere Minijobs haben?

Ja, aber alle werden zusammengerechnet; zusammen müssen sie unter 603 Euro bleiben. Neben einem Hauptjob bleibt genau ein Minijob abgabenfrei, jeder weitere wird voll sozialversicherungspflichtig.

Habe ich im Minijob Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung?

Ja, wie jeder Teilzeitbeschäftigte: Urlaub anteilig nach Arbeitstagen pro Woche (bei zwei Tagen mindestens 8 Tage im Jahr), sechs Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit, Feiertagsbezahlung und Kündigungsschutz.

Was passiert, wenn ich über 603 Euro komme?

Dauerhaft darüber wird der Job zum Midijob (bis 2.000 Euro) mit Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, aber reduzierten Beiträgen und vollem Leistungsanspruch. Der Midijob-Rechner zeigt, was dann netto bleibt.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: § 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung), § 8a SGB IV (Privathaushalte), § 40a EStG (Pauschalsteuer), § 172 Abs. 3 SGB VI (Rentenversicherung im Minijob), Minijob-Zentrale: Beitragssätze und Grenzen 2026