Steuerklassen-Rechner
Drei Fragen zur Steuerklasse: Welche Kombination bringt Paaren mehr Netto, wie hoch wird die Nachzahlung bei III/V, und welche Klasse passt zu meiner Lebenslage?
III/V oder IV/IV: Was bringt mehr Netto im Monat?
Beide Gehälter eingeben, alle Kombinationen durchgerechnet.
Beispiel: 3.600 € und 3.200 € mit 2 Kindern und 9 % Kirchensteuer: IV/IV bringt 78,87 € mehr als III/V
Wie hoch wird die Nachzahlung bei III/V?
Jahressteuer gegen die monatlich gezahlte Lohnsteuer.
Beispiel: 5.500 € in III und 2.800 € in V mit 1 Kind: rund 582 € Nachzahlung
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Welche Steuerklasse passt zu mir?
Ledig, alleinerziehend, verheiratet oder Zweitjob.
Beispiel: Alleinerziehend: Steuerklasse II mit Entlastungsbetrag
Was bringt das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor)?
Monatsbrutto beider Partner, alle drei Varianten.
Beispiel: 5.000 und 2.000 € brutto: III/V 4.747,50 € netto, IV/IV 4.613,42 €, Faktor 0,931
Was bringt das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor)?
Monatsbrutto beider Partner, alle drei Varianten.
Beispiel: 5.000 und 2.000 € brutto: III/V 4.747,50 € netto, IV/IV 4.613,42 €, Faktor 0,931
So funktioniert der Steuerklassen-Rechner
Die Steuerklasse entscheidet nicht, wie viel Steuer Sie im Jahr zahlen, sondern wie viel der Arbeitgeber jeden Monat vorab einbehält. Das klingt nach einer Formsache, macht aber beim monatlichen Netto schnell 200 Euro aus und bestimmt die Höhe von Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld, die alle vom Netto abhängen. Der Steuerklassenrechner vergleicht die Kombinationen für Ehepaare und sagt Ledigen und Alleinerziehenden, welche Klasse ihnen zusteht.
Merksatz: Ledige I, Alleinerziehende II, Ehepaare wählen zwischen IV/IV und III/V, der Zweitjob bekommt VI. Die Eselsbrücke für Paare: Gleich verdienen, gleich IV; ungleich verdienen, III für den Großen und V für den Kleinen. Am Jahresende ist die Steuer bei allen Kombinationen gleich hoch, nur die Verteilung über das Jahr und zwischen den Partnern unterscheidet sich.
Drei Fragen, für die der Rechner gebaut ist:
- Welche Kombination bringt monatlich mehr? 3.600 und 3.200 Euro brutto mit zwei Kindern und 9 Prozent Kirchensteuer: IV/IV bringt 78,87 Euro mehr Netto im Monat als III/V, weil die Einkommen nah beieinander liegen. Der erste Kasten rechnet beide Varianten und das Faktorverfahren.
- Wie groß wird die Nachzahlung? 5.500 Euro in Klasse III und 2.800 Euro in Klasse V: Das Paar hat im Jahr rund 582 Euro zu wenig Lohnsteuer gezahlt und muss sie mit der Steuererklärung nachzahlen. Der zweite Kasten zeigt, ob Sie sparen sollten.
- Welche Klasse passt zu mir? Alleinerziehend mit Kind im Haushalt: Klasse II mit 4.260 Euro Entlastungsbetrag im Jahr. Der dritte Kasten geht die Lebenslagen durch.
Hinter dem Rechner steckt die komplette Lohnsteuerberechnung 2026 nach § 39b EStG für beide Partner, mit Sozialabgaben, Kinderfreibeträgen und Kirchensteuer. Das Ergebnis ist das monatliche Haushaltsnetto je Kombination und die Differenz. Wer das Netto für einen einzelnen Partner braucht, findet es im Brutto-Netto-Rechner.
Faktorverfahren: IV/IV mit Faktor als dritter Weg
Neben III/V und IV/IV gibt es das Faktorverfahren (§ 39f EStG): Beide Partner bleiben in Steuerklasse IV, das Finanzamt berechnet aus den gemeldeten Gehältern einen Faktor unter 1, der die monatliche Lohnsteuer so verteilt, dass die Jahressteuer fast genau getroffen wird. Bei 5.000 und 2.000 Euro brutto ergibt sich ein Faktor 0,931: III/V bringt 4.747,50 Euro netto im Monat, aber rund 898 Euro Nachzahlung, IV/IV 4.613,42 Euro mit 711 Euro Erstattung, IV/IV mit Faktor 4.673,04 Euro und am Jahresende fast null. Der Kasten unten rechnet alle drei Varianten nebeneinander. Das Faktorverfahren beantragen Sie beim Finanzamt, es gilt zwei Jahre; die Steuererklärung bleibt Pflicht. Pläne, III/V ganz durch das Faktorverfahren zu ersetzen, gab es mehrfach; beschlossen ist das bisher nicht.
Wissenswertes zum Thema
Die sechs Steuerklassen im Überblick
Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene, Verwitwete (ab dem zweiten Jahr nach dem Tod) und dauerhaft getrennt lebende Verheiratete. Steuerklasse II ist die Klasse I plus Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 4.260 Euro für das erste und 240 Euro für jedes weitere Kind, Voraussetzung ist ein Kind im Haushalt und kein anderer Erwachsener in der Wohnung. Steuerklasse III bekommt der Partner mit dem höheren Einkommen, wenn der andere V wählt; sie enthält beide Grundfreibeträge und ist deshalb am günstigsten. Steuerklasse IV entspricht der I, nur für Verheiratete; beide Partner werden gleich behandelt. Steuerklasse V ist das Gegenstück zur III ohne Grundfreibetrag, deshalb mit sehr hohem Abzug. Steuerklasse VI gilt für jeden zweiten und weiteren Job, ohne Freibeträge, und ist die teuerste von allen.
III/V oder IV/IV mit Faktor: Die Rechnung dahinter
Bei III/V zahlt der Besserverdienende sehr wenig Lohnsteuer, der andere sehr viel. Zusammen ergibt das meist weniger Lohnsteuer im Monat als bei IV/IV, also mehr Haushaltsnetto, aber oft eine Nachzahlung mit der Steuererklärung, die bei dieser Kombination Pflicht ist. Je ungleicher die Einkommen, desto stärker der Effekt. Bei IV/IV wird jeder wie ein Lediger besteuert; das Paar zahlt tendenziell zu viel und bekommt es mit der Erklärung zurück. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) ist der Mittelweg: Das Finanzamt berechnet aus beiden Einkommen einen Faktor, der den Splittingvorteil schon monatlich verteilt, und zwar fair auf beide. Nachzahlungen sind damit fast ausgeschlossen. Das Verfahren muss beim Finanzamt beantragt werden und gilt zwei Jahre. Wichtig für Paare mit Kinderwunsch: Elterngeld richtet sich nach dem Netto der letzten zwölf Monate vor der Geburt; wer rechtzeitig in Klasse III wechselt, bekommt mehr Elterngeld, der Wechsel muss aber mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz greifen. Der Elterngeldrechner zeigt, wie viel das ausmacht.
Ein Stück Geschichte: Warum es überhaupt Steuerklassen gibt
Die Steuerklassen stammen aus dem Jahr 1934 und waren ein Instrument der Familienpolitik: Ledige wurden spürbar höher besteuert als Verheiratete, um Ehe und Kinder zu fördern. Nach dem Krieg erklärte das Bundesverfassungsgericht 1957 die Zusammenrechnung der Einkommen von Ehepaaren für verfassungswidrig, weil sie Doppelverdiener benachteiligte. Die Antwort des Gesetzgebers war 1958 das Ehegattensplitting, und mit ihm kamen die Klassen III, IV und V in ihrer heutigen Form. Das Faktorverfahren wurde erst 2010 eingeführt, nachdem Kritiker jahrelang bemängelt hatten, dass Klasse V den geringer verdienenden Partner, meist die Frau, mit einem absurd hohen Abzug vom Arbeiten abschreckt. Die Abschaffung der Kombination III/V zugunsten des Faktorverfahrens ist beschlossen und soll zum 1. Januar 2030 in Kraft treten; bis dahin bleibt alles beim Alten.
Wechsel, Fristen und Nebenwirkungen
Die Steuerklasse lässt sich seit 2020 beliebig oft im Jahr wechseln, per Formular oder online über ELSTER, und gilt ab dem Folgemonat. Wer bis zum 30. November wechselt, ändert damit noch die Lohnsteuer des laufenden Jahres. Vorsicht bei Lohnersatzleistungen: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld und Kurzarbeitergeld werden aus dem Netto berechnet, das die Steuerklasse bestimmt. Wer kurz vor der Arbeitslosigkeit in Klasse V steht, bekommt deutlich weniger Arbeitslosengeld, und ein Wechsel kurz vorher wird von der Agentur nur anerkannt, wenn er steuerlich sinnvoll war. Bei Trennung gilt die alte Klasse noch bis zum Jahresende, ab dem folgenden Januar ist Klasse I oder II Pflicht. Und beim Zweitjob lohnt der Rechenvergleich: Der Minijob bis 603 Euro bleibt steuerfrei, alles darüber landet in Klasse VI mit vollem Abzug; der Minijob-Rechner zeigt die Grenze.
Praktische Tipps
Nutzen Sie den ersten Kasten für zwei Szenarien, einmal mit den aktuellen Gehältern und einmal mit der erwarteten Erhöhung, denn die beste Kombination kann kippen. Wer III/V wählt, sollte den Betrag aus dem zweiten Kasten monatlich zur Seite legen; die Nachzahlung kommt sicher. Wer IV/IV mit Faktor wählt, muss nichts zurücklegen und bekommt trotzdem fast das volle Netto. Für die Steuererklärung ist die Kombination egal, dort zählt nur das Jahreseinkommen des Paares, dessen Steuer der Einkommensteuer-Rechner mit Splittingvorteil zeigt.
Häufige Fragen
Welche Steuerklasse ist für Ehepaare die beste?
Verdienen beide ähnlich viel, IV/IV oder IV/IV mit Faktor. Verdient einer deutlich mehr, bringt III/V monatlich das höchste Haushaltsnetto, aber eine Nachzahlung mit der Steuererklärung. Am Jahresende zahlt das Paar in jeder Kombination dieselbe Steuer.
Was ist das Faktorverfahren?
Steuerklasse IV für beide plus ein Faktor, den das Finanzamt aus beiden Einkommen berechnet. Der Splittingvorteil wird so schon im Monat fair verteilt, Nachzahlungen bleiben fast aus. Beantragen beim Finanzamt, gilt zwei Jahre.
Wie viel Nachzahlung droht bei Steuerklasse III und V?
Je nach Einkommensunterschied einige hundert bis über tausend Euro. Bei 5.500 Euro in III und 2.800 Euro in V mit einem Kind sind es rund 582 Euro im Jahr. Der zweite Kasten rechnet Ihren Betrag; die Steuererklärung ist bei III/V Pflicht.
Welche Steuerklasse haben Alleinerziehende?
Steuerklasse II, wenn mindestens ein Kind mit Kindergeldanspruch im Haushalt lebt und kein weiterer Erwachsener mit in der Wohnung wohnt. Sie bringt den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro im Jahr plus 240 Euro je weiteres Kind.
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Seit 2020 beliebig oft im Jahr, per Antrag beim Finanzamt oder online über ELSTER. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat; bis zum 30. November wirkt er noch für das laufende Jahr.
Welche Steuerklasse gilt für den Zweitjob?
Steuerklasse VI, ohne Freibeträge und mit dem höchsten Abzug. Ein Minijob bis 603 Euro im Monat bleibt davon unberührt, er wird pauschal versteuert und erscheint nicht auf Ihrer Steuerkarte.
Beeinflusst die Steuerklasse das Elterngeld?
Ja, deutlich. Elterngeld wird aus dem Netto der zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Ein Wechsel in Klasse III kann mehrere hundert Euro mehr Elterngeld im Monat bringen, muss aber mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein.
Wird Steuerklasse V abgeschafft?
Ja, die Kombination III/V soll zum 1. Januar 2030 durch das Faktorverfahren ersetzt werden. Bis dahin bleibt sie wählbar. Bestehende Paare in III/V werden dann automatisch in IV/IV mit Faktor überführt.
Was ist das Faktorverfahren bei der Steuerklasse?
Beide Partner behalten Steuerklasse IV, das Finanzamt rechnet einen Faktor unter 1 aus, mit dem die Lohnsteuer monatlich so verteilt wird, dass sie der Jahressteuer entspricht. Bei 5.000 und 2.000 Euro brutto ist der Faktor 0,931, das Netto liegt zwischen III/V und IV/IV, Nachzahlung und Erstattung bleiben nahe null. Antrag beim Finanzamt, Gültigkeit zwei Jahre.