Pflegegrad-Rechner
Welcher Pflegegrad ist realistisch? Die sechs Module der Begutachtung bewerten und sofort Punkte, Pflegegrad und die zugehörigen Leistungen sehen.
Welchen Pflegegrad bekomme ich voraussichtlich?
Für jedes Modul den Grad der Selbstständigkeit wählen.
Beispiel: Überwiegend unselbstständig bei Mobilität, Selbstversorgung und Krankheitsbewältigung: etwa 76 Punkte, Pflegegrad 4
So funktioniert der Pflegegrad-Rechner
Wenn die Mutter nicht mehr allein duschen kann oder der Vater seine Tabletten vergisst, stellt sich die Frage nach dem Pflegegrad. Welcher es wird, entscheidet der Medizinische Dienst nach einem Punktesystem, das man vorher nachvollziehen kann. Der Pflegegrad-Rechner bildet dieses System ab: Sie schätzen für sechs Lebensbereiche ein, wie selbstständig die Person ist, und sehen sofort Punkte, Pflegegrad und die Leistungen, die dazugehören.
Merksatz: Selbstversorgung wiegt am meisten. Die Eselsbrücke für die Gewichte lautet „10, 15, 15, 40, 20, 15“: Mobilität 10 Prozent, geistige Fähigkeiten oder Verhalten 15 Prozent (nur das höhere zählt), Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit Krankheit 20 Prozent, Alltag und Kontakte 15 Prozent. Wer beim Waschen, Anziehen und Essen Hilfe braucht, sammelt deshalb am schnellsten Punkte.
Drei Beispiele für den Pflegegrad berechnen:
- Beginnender Hilfebedarf: Überwiegend selbstständig bei Mobilität, Krankheitsbewältigung und Alltag, überwiegend unselbstständig bei der Selbstversorgung: etwa 35,3 Punkte, Pflegegrad 2 mit 347 Euro Pflegegeld.
- Schwere Beeinträchtigung: Überwiegend unselbstständig bei Mobilität, geistigen Fähigkeiten, Krankheitsbewältigung und Alltag, unselbstständig bei der Selbstversorgung: etwa 76 Punkte, Pflegegrad 4.
- Überall ein bisschen: In allen sechs Modulen überwiegend selbstständig ergibt 25 Punkte und Pflegegrad 1, also Entlastungsbetrag, aber noch kein Pflegegeld. Ab 27 Punkten beginnt Pflegegrad 2.
Die Formel: Gesamtpunkte = Summe aus (Grad der Unselbstständigkeit × Modulgewicht), wobei die vier Stufen mit 0, 25, 60 und 100 Prozent des Gewichts zählen. Die Schwellen: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5. Der Rechner ist eine vereinfachte Selbsteinschätzung des Begutachtungsinstruments mit seinen 64 Einzelkriterien. Welche Leistungen zum Ergebnis gehören, rechnet der Pflegegeld-Rechner im Detail, die Kosten im Heim der Eigenanteil-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Die sechs Module der Begutachtung
Seit 2017 misst die Pflegebegutachtung nicht mehr, wie viele Minuten Hilfe jemand braucht, sondern wie selbstständig er ist. Dafür gibt es sechs Module. Modul 1, Mobilität, fragt nach Aufstehen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung und Treppensteigen. Modul 2 prüft kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennt die Person Angehörige, findet sie sich zeitlich und örtlich zurecht, kann sie Entscheidungen treffen und ein Gespräch führen? Modul 3 erfasst Verhaltensweisen und psychische Problemlagen wie nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen oder Weglauftendenz; von Modul 2 und 3 zählt nur das höhere Ergebnis, weil beide dieselbe Art von Beeinträchtigung beschreiben. Modul 4, die Selbstversorgung, ist mit 40 Prozent das schwerste: Waschen, Duschen, Zähneputzen, An- und Auskleiden, Essen, Trinken, Toilettengang. Modul 5 betrifft den Umgang mit Krankheit und Therapie, also Medikamente, Injektionen, Verbandswechsel, Arztbesuche. Modul 6 beschreibt die Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte. Zwei weitere Module, außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung, werden erhoben, fließen aber nicht in die Punkte ein.
Von den Punkten zum Pflegegrad
Jedes der 64 Kriterien wird mit Punkten bewertet, dann werden die Modulsummen in eine gewichtete Skala von 0 bis 100 übersetzt und addiert. Die Schwellen 12,5, 27, 47,5, 70 und 90 ergeben die Pflegegrade 1 bis 5. Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung, Pflegegrad 5 eine schwerste mit besonderen Anforderungen an die Versorgung; der Gutachter kann Pflegegrad 5 auch ohne 90 Punkte vergeben, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt, etwa Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine. Der Rechner vereinfacht die 64 Kriterien auf eine Stufe je Modul, deshalb kann das echte Ergebnis abweichen, vor allem in der Nähe einer Schwelle. Wer bei 26 Punkten landet, sollte sich nicht auf Pflegegrad 1 einstellen, sondern genau hinschauen, wo im Alltag mehr Hilfe nötig ist, als man zugeben mag.
Der Antrag und die Begutachtung
Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist, formlos per Brief, Anruf oder online. Ab dem Antragstag werden Leistungen gezahlt, deshalb nicht warten. Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst, bei Privatversicherten Medicproof, und der Gutachter kommt zu einem Hausbesuch, telefonisch oder per Video ist seit 2024 im Einzelfall auch möglich. Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Vorbereitung ist alles: Führen Sie zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch, in dem steht, wobei wie oft geholfen wurde. Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittel bereit. Lassen Sie die Person, die pflegt, beim Termin dabei sein. Und schildern Sie den schlechtesten Tag, nicht den besten; viele Pflegebedürftige reißen sich beim Besuch zusammen und verlieren damit einen Pflegegrad. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, und das lohnt sich oft: Ein erheblicher Teil der Widersprüche führt zu einem höheren Pflegegrad. Verschlechtert sich der Zustand, ist jederzeit ein Höherstufungsantrag möglich.
Ein Stück Geschichte: Von der Stoppuhr zur Selbstständigkeit
Die Pflegeversicherung ist die jüngste Säule der Sozialversicherung. Sie wurde 1995 unter Arbeitsminister Norbert Blüm eingeführt, nach jahrelangem Streit, wer sie bezahlen soll; am Ende strichen die meisten Bundesländer den Buß- und Bettag als Feiertag, um die Arbeitgeber zu entlasten, nur Sachsen behielt ihn und lässt seine Arbeitnehmer dafür bis heute einen höheren Beitrag zahlen. Die ersten 22 Jahre gab es drei Pflegestufen, und sie wurden mit der Stoppuhr vergeben: Der Gutachter addierte Minuten für Waschen, Essen und Toilette, ab 90 Minuten Hilfe am Tag gab es Pflegestufe I. Wer körperlich fit war, aber dement, fiel durch das Raster, weil Beaufsichtigung keine Minuten brachte. Nach einer Reformdebatte, die zehn Jahre dauerte, löste das Zweite Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2017 die Stufen durch fünf Pflegegrade und das heutige Begutachtungsinstrument ab. Seitdem zählt nicht mehr die Zeit, sondern die Selbstständigkeit, und die Zahl der Leistungsempfänger ist von knapp drei auf über fünf Millionen gestiegen, zum Teil, weil Menschen mit Demenz endlich erfasst werden, zum Teil, weil die Gesellschaft älter wird.
Was der Pflegegrad bringt
Mit dem Pflegegrad öffnen sich die Leistungen der Pflegekasse. Ab Pflegegrad 2 gibt es wahlweise Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige (2026: 347 bis 990 Euro), Sachleistungen für einen Pflegedienst (796 bis 2.299 Euro) oder beides anteilig, dazu Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro, den es schon bei Pflegegrad 1 gibt. Pflegende Angehörige erhalten Rentenbeiträge und Unfallschutz. Im Heim richtet sich der Zuschuss der Kasse nach dem Pflegegrad, der Eigenanteil bleibt trotzdem hoch. Wer die Pflege zu Hause mit Pflegegrad 1 beginnt, sollte den Entlastungsbetrag nutzen; er verfällt sonst. Was eine Auszeit der pflegenden Person kostet und was die Kasse davon zahlt, rechnet der Verhinderungspflege-Rechner; reicht das Geld im Alter nicht, hilft der Grundsicherung-Rechner bei der Einschätzung.
Häufige Fragen
Wie wird der Pflegegrad berechnet?
Sechs Module werden nach dem Grad der Selbstständigkeit bewertet und gewichtet: Mobilität 10 Prozent, geistige Fähigkeiten oder Verhalten 15, Selbstversorgung 40, Umgang mit Krankheit 20, Alltag 15. Die Summe von 0 bis 100 Punkten ergibt den Pflegegrad.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Mindestens 27 Punkte. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Wer nur bei der Selbstversorgung überwiegend unselbstständig ist, erreicht mit etwa 35 Punkten schon Pflegegrad 2.
Welcher Pflegegrad bei Demenz?
Das hängt von den Modulen 2 und 3 ab, von denen das höhere Ergebnis zählt, und davon, wie stark Alltag, Selbstversorgung und Medikamenteneinnahme betroffen sind. Bei mittlerer Demenz mit Hilfe bei der Selbstversorgung sind Pflegegrad 2 oder 3 typisch.
Wer legt den Pflegegrad fest?
Die Pflegekasse auf Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes, bei Privatversicherten von Medicproof. Der Gutachter besucht die Person zu Hause oder im Heim und bewertet 64 Kriterien. Die Entscheidung muss innerhalb von 25 Arbeitstagen fallen.
Was bringt Pflegegrad 1?
Den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege, Pflegehilfsmittel bis 42 Euro monatlich, bis zu 4.180 Euro Zuschuss für den Umbau der Wohnung und Pflegeberatung. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?
Zwei Wochen Pflegetagebuch führen, Arztberichte und Medikamentenplan bereitlegen, die pflegende Person dazuholen und ehrlich den schlechtesten Tag schildern. Wer sich beim Besuch zusammenreißt, bekommt leicht einen zu niedrigen Pflegegrad.
Kann ich gegen den Pflegegrad Widerspruch einlegen?
Ja, innerhalb eines Monats nach dem Bescheid, formlos bei der Pflegekasse. Fordern Sie das Gutachten an und begründen Sie den Widerspruch an den einzelnen Modulen. Viele Widersprüche führen zu einem höheren Pflegegrad.
Ab wann wird der Pflegegrad gezahlt?
Rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung bei der Pflegekasse, nicht erst ab dem Bescheid. Stellen Sie den Antrag deshalb sofort, wenn Hilfebedarf erkennbar ist, auch formlos per Telefon oder Brief.