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Midijob-Rechner

Im Übergangsbereich zahlen Beschäftigte weniger Sozialabgaben, der Arbeitgeber mehr. Zwei Fragen: Was zahle ich, und was bleibt gegenüber dem Minijob übrig?

Wie viel Sozialabgaben zahle ich im Midijob?

Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge nach der Übergangsbereichsformel.

Beispiel: 1.800 € brutto, kinderlos, 2,5 % Zusatzbeitrag: 369,30 € statt 387,90 € Abgaben

Minijob oder Midijob: Was bleibt mehr netto?

Vom Minijob aufstocken und vergleichen.

Beispiel: 1.500 € im Midijob bringen 647,10 € mehr netto als der Minijob

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Was bleibt als Werkstudent netto?

Nur Rentenversicherung dank Werkstudentenprivileg, 20-Stunden-Regel.

Beispiel: 2.300 € brutto bei 20 Stunden: 213,90 € Rentenversicherung, rund 170 € Lohnsteuer, 1.916 € netto

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Beispiel: 2.300 € brutto bei 20 Stunden: 213,90 € Rentenversicherung, rund 170 € Lohnsteuer, 1.916 € netto

So funktioniert der Midijob-Rechner

Zwischen dem Minijob und dem normalen Job liegt eine Zone, die kaum jemand kennt und die sich für viele lohnt: der Midijob, amtlich Übergangsbereich. Wer 2026 zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat verdient, zahlt reduzierte Sozialabgaben, bekommt aber die volle Absicherung und sogar die volle Rente. Der Midijob-Rechner zeigt, was Sie an Beiträgen zahlen, was Sie gegenüber vollen Beiträgen sparen und was ein Midijob netto mehr bringt als ein Minijob.

Merksatz: Knapp über dem Minijob fast keine Abgaben, bei 2.000 Euro die vollen. Die Eselsbrücke: Der Arbeitnehmeranteil beginnt bei null und wächst linear bis zur Obergrenze. Bei 700 Euro zahlen Sie 4,2 Prozent, bei 1.200 Euro 15,1 Prozent, bei 2.000 Euro die normalen 21,2 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt am unteren Ende entsprechend mehr.

Drei Beispiele für den Midijob berechnen:

  • Knapp über der Minijobgrenze: Bei 700 Euro brutto zahlen Sie nur 29,37 Euro Sozialabgaben statt 148,05 Euro bei vollen Beiträgen, eine Ersparnis von 118,68 Euro im Monat.
  • Mitte des Bereichs: 1.200 Euro brutto kosten 180,77 Euro Abgaben statt 253,80 Euro, Sie sparen 73,03 Euro. Bei 1.800 Euro mit 2,5 Prozent Zusatzbeitrag und Kinderlosenzuschlag sind es 369,30 statt 387,90 Euro.
  • Minijob oder Midijob: Im Minijob bleiben von 603 Euro etwa 581,29 Euro. Im Midijob mit 1.500 Euro bleiben 1.228,40 Euro, also 647,10 Euro mehr netto für 897 Euro mehr Brutto. Zweiter Kasten.

Die Formel aus § 20 Abs. 2a SGB IV: Die beitragspflichtige Einnahme des Arbeitnehmers beträgt 2.000 ÷ (2.000 - 603) × (Brutto - 603), darauf werden die normalen Arbeitnehmersätze berechnet. Der Gesamtbeitrag wird über den Faktor F (28 Prozent geteilt durch den Gesamtbeitragssatz) ermittelt, die Differenz trägt der Arbeitgeber. Die Lohnsteuer ist davon unabhängig; in Steuerklasse I fällt bei diesen Beträgen meist keine an. Was unterhalb der Grenze gilt, zeigt der Minijob-Rechner, was oberhalb von 2.000 Euro bleibt, der Brutto-Netto-Rechner.

Werkstudent: Nur Rentenversicherung dank 20-Stunden-Regel

Studierende, die neben dem Studium arbeiten, haben einen eigenen Status: Als Werkstudent zahlen Sie nur den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (9,3 Prozent), Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen, solange Sie in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Bei 2.300 Euro brutto bleiben so 213,90 Euro Rentenbeitrag und rund 170 Euro Lohnsteuer in Klasse I, netto etwa 1.916 Euro; ein Angestellter hätte hier rund 470 Euro Sozialabgaben. Zwei Grenzen sollten Sie kennen: Über 565 Euro im Monat endet die Familienversicherung in der Krankenkasse, dann kommt die studentische Krankenversicherung mit rund 130 Euro dazu, und bis 603 Euro ist der Job ein Minijob ohne eigene Abgaben. Der Kasten rechnet alle drei Fälle, bei mehr als 20 Stunden auch die vollen Beiträge.

Wissenswertes zum Thema

Was der Übergangsbereich lösen soll

Ohne den Übergangsbereich gäbe es an der Minijobgrenze eine Klippe: Bei 603 Euro zahlt der Beschäftigte fast nichts, bei 604 Euro würden plötzlich rund 21 Prozent Sozialabgaben fällig, also gut 125 Euro. Niemand würde freiwillig von 603 auf 650 Euro aufstocken. Der Übergangsbereich glättet diese Klippe, indem die Abgaben des Arbeitnehmers bei 603,01 Euro mit null beginnen und bis 2.000 Euro gleichmäßig auf den vollen Satz ansteigen. Der Arbeitgeber zahlt dafür am unteren Ende mehr als seinen üblichen Anteil, bei 700 Euro trägt er 186 Euro, der Beschäftigte 29 Euro; bei 2.000 Euro teilen sich beide den Beitrag wie überall. Die Zahlen gelten 2026 für die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro, die sich mit dem Mindestlohn ändert, und die Obergrenze von 2.000 Euro, die seit 2023 fest ist.

Volle Rente trotz halber Beiträge

Das Beste am Midijob steht nicht in der Abrechnung, sondern im Rentenkonto: Die Rentenpunkte werden aus dem vollen Brutto berechnet, nicht aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme. Wer 1.200 Euro verdient und nur 180 Euro Abgaben zahlt, sammelt trotzdem die Punkte für 1.200 Euro, als hätte er volle Beiträge gezahlt. Dazu kommen die Leistungen, die der Minijob nicht hat: eigene Mitgliedschaft in der Krankenkasse statt Familienversicherung, Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche, Arbeitslosengeld nach zwölf Monaten, und der volle Schutz bei Erwerbsminderung. Beim Minijob zahlt man nur den Rentenbeitrag von 3,6 Prozent, kann sich davon auch befreien lassen und hat ansonsten keine eigene Absicherung. Für Menschen, die nicht über den Partner familienversichert sind, ist der Midijob deshalb fast immer die bessere Wahl, auch wenn das Netto je Stunde zunächst niedriger aussieht. Wie viele Punkte ein Jahr bringt, zeigt der Rentenpunkte-Rechner.

Was der Rechner nicht enthält: Lohnsteuer und Mehrfachjobs

Der Midijob ist steuerlich ein normaler Job. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse, und in Steuerklasse I bleibt bei bis zu etwa 1.300 Euro im Monat wegen des Grundfreibetrags nichts übrig. In Steuerklasse V oder VI, etwa beim zweiten Job neben einer Hauptbeschäftigung, fällt dagegen vom ersten Euro an Lohnsteuer an. Der Rechner lässt die Steuer bewusst weg, weil sie bei den meisten Midijobbern null ist; für Klasse V rechnen Sie das Brutto zusätzlich durch den Brutto-Netto-Rechner. Wichtig ist auch die Zusammenrechnung: Wer zwei Midijobs oder einen Mini- und einen Midijob hat, bei dem der Minijob nicht der erste ist, landet mit der Summe im Übergangsbereich oder darüber. Ein einzelner Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt dagegen abgabenfrei. Und für Auszubildende, Praktikanten und Menschen in Kurzarbeit gilt der Übergangsbereich nicht; sie zahlen die normalen Beiträge.

Ein Stück Geschichte: Von der Gleitzone zum Übergangsbereich

Der Midijob ist ein Kind der Hartz-Reformen. Zum 1. April 2003 wurden die Minijobs auf 400 Euro ausgeweitet, und gleichzeitig kam die „Gleitzone“ von 400,01 bis 800 Euro, in der die Beiträge der Beschäftigten langsam anstiegen. Die Idee stammte aus der Kommission unter Peter Hartz, die den Niedriglohnbereich attraktiver machen wollte, ohne dass Arbeitgeber auf Minijobs ausweichen. Damals war die Rentenfalle noch eingebaut: Wer in der Gleitzone arbeitete, bekam auch nur die reduzierten Rentenpunkte, außer er verzichtete freiwillig auf die Ersparnis. Das änderte sich 2019, als die Gleitzone in Übergangsbereich umbenannt und auf 1.300 Euro verlängert wurde und die volle Rentenanrechnung zur Regel wurde. 2022 stieg die Grenze auf 1.600 Euro, Anfang 2023 auf 2.000 Euro, wo sie seither steht. Aus einer schmalen Gleitzone für Geringverdiener ist damit ein Bereich geworden, in den auch Teilzeitkräfte mit 20 Wochenstunden zum Mindestlohn fallen; rund drei Millionen Beschäftigte arbeiten heute im Midijob.

Praktische Tipps

Wer als Minijobber die Chance hat aufzustocken, sollte den zweiten Kasten nutzen: Schon 1.000 Euro im Midijob bringen fast 300 Euro mehr netto als der Minijob, und die volle Absicherung gibt es gratis dazu. Tragen Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ein; er verändert den Beitrag und den Faktor F. Prüfen Sie bei Stundenanpassungen, ob Sie unter 2.000 Euro bleiben; wer knapp darüber liegt, zahlt die vollen Beiträge und hat netto manchmal weniger als mit ein paar Stunden weniger. Und denken Sie an die Steuerklasse: Verheiratete in Klasse V verlieren im Midijob viel Lohnsteuer, hier lohnt der Vergleich mit Klasse IV über den Steuerklassen-Rechner. Wie viele Stunden zum Mindestlohn in den Übergangsbereich passen, lässt sich mit dem Stundenlohn-Rechner schnell ausrechnen: 2.000 Euro sind bei 13,90 Euro rund 33 Wochenstunden.

Häufige Fragen

Was ist ein Midijob?

Eine Beschäftigung mit einem Monatsbrutto zwischen 603,01 und 2.000 Euro (2026). In diesem Übergangsbereich zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialabgaben, der Arbeitgeber mehr. Die Rente wird trotzdem aus dem vollen Brutto berechnet.

Wie hoch sind die Abgaben im Midijob?

Sie steigen linear von null bei 603,01 Euro bis zum vollen Arbeitnehmeranteil bei 2.000 Euro. Bei 700 Euro sind es 29,37 Euro (4,2 Prozent), bei 1.200 Euro 180,77 Euro (15,1 Prozent), bei 2.000 Euro 423 Euro (21,2 Prozent).

Was bleibt im Midijob netto übrig?

Bei 1.500 Euro brutto 1.228,40 Euro nach Sozialabgaben, in Steuerklasse I ohne Lohnsteuer. Das sind 647,10 Euro mehr als die 581,29 Euro aus einem Minijob mit 603 Euro. In Steuerklasse V kommt Lohnsteuer dazu.

Bekomme ich im Midijob die volle Rente?

Ja. Seit 2019 werden die Rentenpunkte aus dem tatsächlichen Brutto berechnet, obwohl Sie reduzierte Beiträge zahlen. Die Differenz trägt der Arbeitgeber. 1.200 Euro im Midijob bringen dieselben Punkte wie 1.200 Euro in einem normalen Job.

Muss ich im Midijob Lohnsteuer zahlen?

Je nach Steuerklasse. In Klasse I bleibt bis etwa 1.300 Euro im Monat wegen des Grundfreibetrags keine Lohnsteuer übrig, in Klasse V oder VI fällt sie vom ersten Euro an. Der Rechner zeigt nur die Sozialabgaben.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Der Minijob bis 603 Euro ist für den Beschäftigten bis auf den Rentenbeitrag abgabenfrei, bringt aber keine eigene Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Der Midijob kostet reduzierte Beiträge und bringt die volle Absicherung samt Krankengeld und Arbeitslosengeld.

Was passiert, wenn ich über 2.000 Euro verdiene?

Dann endet der Übergangsbereich und es gelten die normalen Beiträge von rund 21 Prozent. Der Sprung ist klein, weil die Abgaben bei 2.000 Euro schon auf dem vollen Satz liegen. Einmalige Überschreitungen durch Sonderzahlungen zählen im Monat der Zahlung.

Zählen mehrere Jobs zusammen?

Ja, mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen werden addiert, und die Summe entscheidet über den Übergangsbereich. Ein einzelner Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt dagegen abgabenfrei und wird nicht mitgezählt.

Was zahlt ein Werkstudent an Sozialabgaben?

Nur 9,3 Prozent Rentenversicherung, wenn er in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet; Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen. Bei 2.300 Euro brutto sind das 213,90 Euro statt rund 470 Euro bei einem Angestellten. Über 565 Euro Monatsverdienst endet allerdings die Familienversicherung, die studentische Krankenversicherung kostet dann rund 130 Euro.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: § 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich), § 8 SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze 2026: 603 Euro), § 163 Abs. 10 SGB VI (Rentenberechnung aus dem vollen Entgelt), Deutsche Rentenversicherung: Übergangsbereich, Faktor F 2026