Rente-Netto-Rechner
Von 1.800 Euro Bruttorente bleiben rund 1.536 Euro. Der Rechner zeigt Kranken- und Pflegeversicherung, den steuerpflichtigen Anteil Ihres Rentenjahrgangs und die Steuer.
Wie viel Rente bleibt netto?
Bruttorente, Rentenbeginn, Kinder, weitere Einkünfte und Veranlagung eintragen.
Beispiel: 1.800 € Bruttorente, Beginn 2026: 157,50 € KV, 64,80 € PV, 84 % steuerpflichtig, 500 € Steuer im Jahr, 1.536,03 € netto
Was bleibt von der Betriebsrente?
Betriebsrente, Beginn, Kinder und Steuersatz.
Beispiel: 400 € Betriebsrente: 35,39 € KV auf den Teil über 197,75 €, 14,40 € PV, Versorgungsfreibetrag 902,40 €, netto 255,32 €
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So funktioniert der Rente-Netto-Rechner
Der Rente-Netto-Rechner rechnet die Bruttorente in Netto um, und zwar mit allen drei Abzügen, die Rentner trifft: dem Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner, dem vollen Beitrag zur Pflegeversicherung und der Steuer auf die Rente, die vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Sie tragen die Bruttorente aus der Renteninformation oder dem Rentenbescheid ein, das Jahr des Rentenbeginns, ob Sie Kinder haben, weitere Einkünfte wie Betriebsrente oder Miete und ob Sie einzeln oder mit Partner veranlagt werden, und der Rechner zeigt die Abzüge, den Besteuerungsanteil, den Rentenfreibetrag, das zu versteuernde Einkommen, die Einkommensteuer und die Nettorente im Monat und im Jahr. Der zweite Kasten rechnet die Betriebsrente netto, auf die der volle Kassenbeitrag anfällt, mit Freibetrag, Freigrenze und Versorgungsfreibetrag. Das ist der Rechner für die Frage "Muss ich als Rentner Steuern zahlen?", für die Renteninformation, die nur Brutto nennt, und für die Planung, wie viel Geld im Ruhestand wirklich auf dem Konto landet.
Merksatz: Rentner zahlen gut 12 Prozent Sozialabgaben, und je nach Rentenbeginn sind 50 bis 100 Prozent der Rente steuerpflichtig, 2026 sind es 84 Prozent. Die Eselsbrücke: Bis etwa 1.450 Euro Rente bleibt ein Alleinstehender ohne weitere Einkünfte steuerfrei, darüber beginnt die Steuer mit wenigen Euro im Monat.
Drei Beispiele:
- 1.800 € Bruttorente, Beginn 2026, mit Kindern, keine weiteren Einkünfte: 157,50 € Krankenversicherung, 64,80 € Pflegeversicherung, 84 Prozent steuerpflichtig, Rentenfreibetrag 3.456 € im Jahr, zu versteuern 15.338 €, 500 € Steuer im Jahr; netto 1.536,03 € im Monat.
- 2.400 € Rente, Beginn 2020, kinderlos, 3.000 € Betriebsrente im Jahr: 210 € plus 100,80 € Sozialabgaben, 80 Prozent steuerpflichtig, 2.116 € Steuer im Jahr; netto 1.912,87 €.
- 400 € Betriebsrente, Beginn 2026, 30 Prozent Steuersatz: 35,39 € Krankenversicherung auf den Teil über 197,75 €, 14,40 € Pflegeversicherung, Versorgungsfreibetrag 902,40 €, 94,89 € Steuer im Monat; netto 255,32 €.
Formeln: Sozialabgaben = Rente × (7,3 % + halber Zusatzbeitrag + 3,6 % Pflege), steuerpflichtig = Jahresrente × Besteuerungsanteil - 102 € Werbungskosten - Vorsorgeaufwand, Steuer nach dem Tarif 2026 mit Grundfreibetrag 12.348 €. Wie hoch die Bruttorente aus den Entgeltpunkten wird, zeigt der Rentenrechner, den Tarif im Detail der Einkommensteuer-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Die Rentenbesteuerung: Warum der Rentenbeginn entscheidet
Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wird die gesetzliche Rente nachgelagert besteuert: Die Beiträge im Arbeitsleben sind steuerfrei, dafür ist die Rente steuerpflichtig, und zwar mit einem Anteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Wer 2005 oder früher in Rente ging, versteuert 50 Prozent, danach stieg der Anteil jedes Jahr um zwei Punkte bis 80 Prozent für den Jahrgang 2020, dann um einen Punkt, und seit dem Wachstumschancengesetz nur noch um einen halben Punkt: 82,5 Prozent für Rentenbeginn 2023, 84 Prozent für 2026, 100 Prozent erst für Rentenbeginn 2058. Der Anteil wird einmal festgelegt und gilt lebenslang, technisch über den Rentenfreibetrag: Im zweiten Rentenjahr wird der steuerfreie Betrag in Euro festgeschrieben, bei 1.800 Euro Rente und Beginn 2026 sind das 16 Prozent von 21.600, also 3.456 Euro im Jahr. Alle späteren Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig, deshalb wächst der Steueranteil mit den Jahren leise mit. Steuer fällt aber erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 Euro übersteigt, nach Abzug von 102 Euro Werbungskosten und der Kranken- und Pflegebeiträge als Vorsorgeaufwand. Ein Alleinstehender mit Beginn 2026 bleibt deshalb bis etwa 1.450 Euro Monatsrente steuerfrei, ein Ehepaar mit Splitting bis etwa 2.900 Euro gemeinsamer Rente.
Krankenversicherung der Rentner: Was abgeht und was nicht
Wer als Rentner pflichtversichert ist, zahlt auf die gesetzliche Rente den halben allgemeinen Beitragssatz von 7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags seiner Kasse, im Schnitt 2026 also 1,45 Prozent; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung dagegen zahlen Rentner allein: 3,6 Prozent, Kinderlose 4,2 Prozent, Eltern mehrerer Kinder unter 25 etwas weniger. Zusammen gehen so rund 12,35 Prozent von der Bruttorente ab, 222,30 Euro bei 1.800 Euro, und dieser Betrag wird direkt von der Rentenversicherung einbehalten. Bei Betriebsrenten, Pensionskassen und Direktversicherungen ist es teurer: Hier zahlt der Rentner den vollen Kassenbeitrag von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag, allerdings seit 2020 nur auf den Teil über einem Freibetrag von 197,75 Euro im Monat; die Pflegeversicherung fällt auf den ganzen Betrag an, sobald die Freigrenze von 197,75 Euro überschritten ist. Privat Versicherte zahlen ihren Tarif und bekommen von der Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrags, den ein gesetzlich Versicherter zahlen würde. Freiwillig gesetzlich Versicherte, etwa ehemals Selbstständige, zahlen den vollen Satz auf alle Einkünfte inklusive Mieten und Zinsen; die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner bekommt nur, wer in der zweiten Hälfte des Berufslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war.
Steuererklärung als Rentner: Pflicht, Pauschalen, Fallen
Eine Steuererklärung ist Pflicht, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, und das Finanzamt weiß es, weil die Rentenversicherung jede Rente elektronisch meldet. Wer keine Erklärung abgibt, bekommt eine Aufforderung, oft mit Jahren Verzögerung und Nachzahlung für mehrere Jahre. Die Rechnung ist aber übersichtlich: Von der Rente werden Werbungskosten mit der Pauschale von 102 Euro abgezogen, die Kranken- und Pflegebeiträge als Sonderausgaben, dazu Spenden, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten über der zumutbaren Grenze, Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro und haushaltsnahe Dienstleistungen bis 4.000 Euro Steuerabzug, die im Alter häufig anfallen. Zinsen und Dividenden über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro sind bereits mit Abgeltungsteuer belegt; wer insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt, holt sie sich mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung zurück. Das Altersentlastungsbetrag genannte Extra gibt es ab 64 für andere Einkünfte als die Rente, etwa Miete oder Arbeitslohn, 2026 maximal 12,8 Prozent und 608 Euro, sinkend je Jahrgang. Wer neben der Rente arbeitet, versteuert den Lohn normal, mit der Aktivrente seit 2026 bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Vereinfachte Erklärungen für Rentner ("Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften") bieten einige Bundesländer auf zwei Seiten an.
Ein Stück Geschichte: Vom Ertragsanteil zur vollen Besteuerung
Bis 2004 waren Renten praktisch steuerfrei: Besteuert wurde nur der Ertragsanteil, bei Rentenbeginn mit 65 etwa 27 Prozent, so dass kaum ein Rentner Steuern zahlte, während Pensionäre ihre Beamtenpension voll versteuern mussten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Ungleichbehandlung 2002 für verfassungswidrig und gab dem Gesetzgeber bis 2005 Zeit; die Rürup-Kommission entwarf den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, der mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 begann und ursprünglich 2040 vollständig sein sollte. Weil der Bundesfinanzhof 2021 eine drohende Doppelbesteuerung für spätere Jahrgänge rügte, Beiträge aus versteuertem Einkommen und dann volle Steuer auf die Rente, streckte das Wachstumschancengesetz 2024 den Anstieg auf 2058 und ließ die Beiträge schon ab 2023 zu 100 Prozent abziehbar sein. Die Krankenversicherung der Rentner stammt von 1941, als Rentner erstmals Pflichtmitglieder wurden, zunächst ohne eigenen Beitrag; den halben Beitrag zahlen Rentner seit 1983, die volle Pflegeversicherung seit 2004, und der volle Kassenbeitrag auf Betriebsrenten seit demselben Jahr, bis das Betriebsrentenfreibetragsgesetz 2020 den Freibetrag einführte. Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner stieg von rund 2 Millionen im Jahr 2005 auf heute über 7 Millionen.
Praktische Tipps
Tragen Sie das Jahr ein, in dem die Rente begonnen hat, nicht das aktuelle, davon hängt der Freibetrag ab. Rechnen Sie Betriebsrente und Miete im Feld für weitere Einkünfte dazu, sie heben die Steuer auf die gesetzliche Rente mit an. Geben Sie als Ehepaar beide Renten zusammen ein und wählen Sie Zusammenveranlagung, das Splitting spart oft die ganze Steuer. Prüfen Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, 1 Prozentpunkt mehr kostet bei 1.800 Euro Rente 9 Euro im Monat, ein Kassenwechsel ist auch als Rentner möglich. Heben Sie Belege für Handwerker, Pflege und Medikamente auf. Und holen Sie vor dem Rentenbeginn die Rentenauskunft ein, der Rentenbeginn-Rechner zeigt das Datum, der Rentenpunkte-Rechner die Punkte; ob am Ende Grundsicherung dazukommt, prüft der Grundsicherungsrechner.
Häufige Fragen
Wie viel Steuern muss ich auf 1.800 Euro Rente zahlen?
Bei Rentenbeginn 2026 und ohne weitere Einkünfte etwa 500 € im Jahr, 42 € im Monat: 84 Prozent von 21.600 € sind steuerpflichtig, nach Abzug von 102 € Werbungskosten und 2.668 € Kranken- und Pflegebeiträgen bleiben 15.338 € zu versteuern. Bei Rentenbeginn 2015 (70 Prozent steuerpflichtig) fiele bei dieser Rente keine Steuer an.
Ab welcher Rente muss ich Steuern zahlen?
Alleinstehende mit Rentenbeginn 2026 ab etwa 1.450 € Bruttorente im Monat, Ehepaare mit Zusammenveranlagung ab etwa 2.900 € gemeinsamer Rente, jeweils ohne weitere Einkünfte. Bei früherem Rentenbeginn liegt die Grenze höher, weil der steuerpflichtige Anteil kleiner ist. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €.
Wie viel Prozent der Rente sind steuerpflichtig?
Je nach Rentenbeginn: 50 Prozent bis 2005, 80 Prozent für 2020, 82,5 Prozent für 2023, 84 Prozent für 2026, dann jedes Jahr 0,5 Punkte mehr bis 100 Prozent für Rentenbeginn ab 2058. Der Anteil wird im zweiten Rentenjahr als Freibetrag in Euro festgeschrieben, Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.
Welche Sozialabgaben zahlen Rentner?
Krankenversicherung 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag (im Schnitt 1,45 Prozent), Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Kinderlose 4,2 Prozent, jeweils von der Bruttorente, zusammen rund 12,35 Prozent. Bei 1.800 € sind das 222,30 € im Monat. Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen weg.
Was bleibt von der Betriebsrente netto?
Deutlich weniger als von der gesetzlichen Rente: voller Kassenbeitrag von 17,5 Prozent auf den Teil über 197,75 €, Pflegeversicherung auf alles ab 197,75 €, dazu Steuer nach Abzug des Versorgungsfreibetrags (2026: 12,8 Prozent, max. 960 € plus 288 €). Von 400 € bleiben rund 255 €.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, 2026 über 12.348 €. Das Finanzamt kennt die Rente aus der elektronischen Meldung der Rentenversicherung und fordert Nachzügler auf, oft für mehrere Jahre rückwirkend. Unter dem Freibetrag genügt eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
Zahlen Ehepaare weniger Steuer auf die Rente?
Meist ja: Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert besteuert, zwei Renten von je 1.450 € bleiben zusammen steuerfrei, wo ein Alleinstehender mit 2.900 € rund 2.800 € Steuer im Jahr zahlt. Der Rechner nimmt bei Zusammenveranlagung das Einkommen des Partners mit auf.
Was ist der Rentenfreibetrag?
Der steuerfreie Teil der Rente in Euro, festgelegt im zweiten Rentenjahr: Bei 21.600 € Jahresrente und Beginn 2026 sind 16 Prozent, also 3.456 €, lebenslang frei. Alle späteren Erhöhungen sind voll steuerpflichtig, deshalb steigt der steuerpflichtige Anteil mit den Jahren über die ursprünglichen 84 Prozent.