Kleinunternehmer-Rechner
Grenzen der Kleinunternehmerregelung prüfen und ausrechnen, ob sie sich gegenüber der Umsatzsteuerpflicht lohnt.
Darf ich Kleinunternehmer sein?
Vorjahresumsatz und erwarteter Umsatz.
Beispiel: 24.000 € Vorjahr und 70.000 € laufend: Kleinunternehmer möglich
Was ist für mich günstiger?
Kundenpreis und eigene Einkäufe je Auftrag.
Beispiel: Kundenpreis 59 €, Einkäufe 12 €: Kleinunternehmer 7,50 € besser
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So funktioniert der Kleinunternehmer-Rechner
Der Kleinunternehmer-Rechner beantwortet zwei Fragen. Erstens: Dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen? Dafür gelten seit 2025 zwei Grenzen, 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr, und der Rechner zeigt, ob Sie darunter liegen, wie viel Luft bleibt und was Sie bei Umsatzsteuerpflicht abführen müssten. Zweitens: Lohnt sie sich? Bei gleichem Kundenpreis vergleicht der Rechner, was Ihnen als Kleinunternehmer bleibt und was mit Regelbesteuerung, wenn Sie Umsatzsteuer abführen, aber Vorsteuer aus Ihren Einkäufen zurückbekommen.
Merksatz: Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und bekommen keine Vorsteuer zurück. Die Eselsbrücke für die Entscheidung: Privatkunden und wenig Einkäufe sprechen für die Kleinunternehmerregelung, Firmenkunden und große Investitionen für die Regelbesteuerung, denn Firmen holen sich die Umsatzsteuer ohnehin zurück und für sie zählt der Nettopreis.
Drei Beispiele:
- 24.000 Euro Vorjahr, 70.000 Euro erwartet: Kleinunternehmer möglich, 30.000 Euro Luft bis zur Grenze; bei Umsatzsteuerpflicht wären auf 70.000 Euro 13.300 Euro abzuführen, abzüglich Vorsteuer.
- 26.000 Euro Vorjahr: Grenze überschritten, dieses Jahr umsatzsteuerpflichtig, egal wie der laufende Umsatz ausfällt; 20.000 Euro Vorjahr und 105.000 Euro laufend: ab dem Umsatz, der die 100.000 übersteigt, fällt Umsatzsteuer an, die Umsätze davor bleiben frei.
- Kundenpreis 59 Euro, eigene Einkäufe 12 Euro brutto: als Kleinunternehmer bleiben 47 Euro, mit Regelbesteuerung 39,50 Euro, weil 9,42 Euro Umsatzsteuer abgehen und nur 1,92 Euro Vorsteuer zurückkommen, Vorteil 7,50 Euro je Auftrag; für Firmenkunden wäre netto 49,58 Euro plus Umsatzsteuer gleich teuer.
Formeln: Umsatzsteuer = Preis × 19 / 119, Vorsteuer = Einkauf × 19 / 119, Regelbesteuerung = Preis - Umsatzsteuer - Einkauf + Vorsteuer, Kleinunternehmer = Preis - Einkauf. Brutto, Netto und Steuerbetrag für einzelne Rechnungen liefert der Mehrwertsteuer-Rechner, die Einkommensteuer auf den Gewinn der Einkommensteuer-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Die Regeln seit 2025: Grenzen, Wechsel, Pflichten
Seit dem 1. Januar 2025 sind Umsätze von Kleinunternehmern steuerfrei, nicht mehr nur "nicht erhoben", und die Grenzen sind Nettobeträge: 25.000 Euro im Vorjahr, vorher 22.000, und 100.000 Euro im laufenden Jahr, vorher 50.000 als Prognose. Neu ist, dass die laufende Grenze hart gilt: Wer sie im Jahr überschreitet, wird ab dem Umsatz, mit dem die Grenze gerissen wird, umsatzsteuerpflichtig, nicht erst im Folgejahr, und die Umsätze bis dahin bleiben frei; eine Prognose zu Jahresbeginn ist nicht mehr nötig. Wer im Vorjahr über 25.000 lag, ist im laufenden Jahr Regelversteuerer, auch bei kleinem Umsatz, und kann erst im übernächsten Jahr zurück. Gründer schätzen im ersten Jahr; die Grenze von 25.000 Euro gilt für das Gründungsjahr selbst, nicht mehr hochgerechnet auf zwölf Monate. Die Kleinunternehmerregelung ist ein Wahlrecht: Wer darauf verzichtet, etwa wegen hoher Investitionen, ist fünf Jahre daran gebunden. Kleinunternehmer schreiben Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf § 19 UStG, dürfen die E-Rechnung empfangen müssen, aber selbst weiterhin Papier oder PDF schicken, geben keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab und seit 2024 auch keine Jahreserklärung mehr, es sei denn, das Finanzamt fordert sie an. Seit 2025 gibt es die EU-Kleinunternehmerregelung: Mit einer Umsatzsteuer-ID mit Zusatz EX und unter 100.000 Euro EU-weit kann man auch in anderen Mitgliedstaaten als Kleinunternehmer auftreten. Was vom Gewinn nach Gewerbesteuer bleibt, zeigt der Gewerbesteuer-Rechner, für Gewerbetreibende ab 24.500 Euro Freibetrag.
Lohnt sich die Regelung? Die Rechnung hinter dem Vergleich
Der Vergleich im Rechner nimmt an, dass der Kunde denselben Bruttopreis zahlt, 59 Euro, egal ob Umsatzsteuer drin ist oder nicht; das ist bei Privatkunden realistisch, die den Endpreis sehen. Der Kleinunternehmer behält 59 minus 12 Euro Einkauf gleich 47 Euro. Der Regelversteuerer muss aus den 59 Euro 19/119, also 9,42 Euro, ans Finanzamt abführen, bekommt aus den 12 Euro Einkauf 1,92 Euro Vorsteuer zurück, und behält 39,50 Euro; die Differenz von 7,50 Euro ist der Vorteil, und er wächst mit dem Anteil der Wertschöpfung, die man selbst erbringt, Dienstleistung, Handwerk, Beratung, Kurse. Die Rechnung kippt bei hohen Einkäufen: Wer für 100 Euro Umsatz 70 Euro Waren einkauft, Handel, zahlt 15,97 Euro Umsatzsteuer und holt 11,18 Euro Vorsteuer, Vorteil nur noch 4,79 Euro, und bei einer Investition von 20.000 Euro im ersten Jahr verschenkt der Kleinunternehmer 3.193 Euro Vorsteuer, was Jahre an Vorteil aufzehrt. Bei Firmenkunden ist die Regelung wertlos: Sie ziehen die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab, für sie zählt netto, und der Kleinunternehmer müsste 49,58 Euro berechnen, um gleich teuer zu sein, 9,42 Euro weniger als mit Regelbesteuerung, wo er 59 Euro netto plus Steuer nehmen könnte. Die zweite Seite ist der Aufwand: Keine Voranmeldungen, keine Rechnungsprüfung auf Vorsteuer, keine Umsatzsteuer in der Buchführung, das spart dem Nebenberufler Stunden oder Steuerberaterhonorar. Was ein Stundensatz netto bringen muss, rechnet der Stundensatzrechner.
Typische Fehler und Fallstricke
Der häufigste Fehler ist die Umsatzsteuer auf der Rechnung: Wer als Kleinunternehmer "inkl. 19 % MwSt." schreibt, schuldet den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt nach § 14c UStG, ohne Vorsteuerabzug, und muss die Rechnung berichtigen. Der zweite ist die Grenze: Zum Umsatz zählen alle steuerbaren Umsätze, auch Nebenjobs als Freiberufler, nicht aber Verkäufe von Anlagegütern und bestimmte steuerfreie Umsätze wie Heilbehandlungen; mehrere Tätigkeiten einer Person werden addiert, ein Ehepaar mit zwei Betrieben nicht. Der dritte ist die Vorsteuer im Ausland und beim Einkauf aus der EU: Kleinunternehmer, die Waren oder Dienstleistungen aus anderen EU-Ländern beziehen, müssen ab der Erwerbsschwelle von 12.500 Euro oder bei Dienstleistungen generell die Umsatzsteuer darauf selbst anmelden, Reverse Charge, ohne sie als Vorsteuer abziehen zu können, und brauchen dafür eine Umsatzsteuer-ID; Software-Abos aus Irland oder den USA sind der Klassiker. Der vierte ist der Wechsel: Wer die Grenze reißt, muss ab der betreffenden Rechnung Umsatzsteuer ausweisen und sollte Preise und Verträge darauf vorbereiten, am besten mit Nettopreisen plus Steuer bei Firmenkunden. Und der fünfte ist die Verwechslung mit der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer: Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, der Gewinn wird normal versteuert, und auch die Gewerbeanmeldung, die Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft fragen nicht nach § 19. Welche Marge nach allen Kosten bleibt, rechnet der Margenrechner.
Ein Stück Geschichte: Von 12.000 Mark bis 100.000 Euro
Die Kleinunternehmerregelung kam 1968 mit der Mehrwertsteuer, als die alte Allphasen-Bruttoumsatzsteuer durch das heutige System mit Vorsteuerabzug ersetzt wurde: Kleine Betriebe mit bis zu 12.000 Mark Umsatz blieben außen vor, um Verwaltung und Finanzämter zu entlasten, und die Grenze stieg 1980 auf 20.000 Mark, 1990 auf 25.000, mit der Euroumstellung 2002 auf 16.620 Euro, 2003 auf 17.500 Euro, wo sie 17 Jahre lang blieb, während die Preise um 30 Prozent stiegen. 2020 hob das Bürokratieentlastungsgesetz III die Grenze auf 22.000 Euro, und zum 1. Januar 2025 brachte das Jahressteuergesetz 2024 die Reform auf 25.000 und 100.000 Euro, gleichzeitig mit der EU-Richtlinie, die erstmals eine grenzüberschreitende Kleinunternehmerregelung schuf und die alte Vorschrift, nach der die Steuer "nicht erhoben" wurde, durch eine echte Steuerbefreiung ersetzte. Die Zahl der Kleinunternehmer in Deutschland wird auf über drei Millionen geschätzt, Nebenberufler, Freiberufler, Vermieter von Ferienwohnungen, Kleingewerbe, und mit der Anhebung 2025 kamen Hunderttausende dazu. Der Rechner rechnet die Grenzen von 2025 mit der 19/119-Logik, die seit 1968 gilt.
Praktische Tipps
Rechnen Sie Ihre Kundenstruktur durch: über 70 Prozent Privatkunden und wenig Einkäufe sprechen für § 19, Firmenkunden oder eine Investition über 10.000 Euro dagegen. Schreiben Sie auf jede Rechnung den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung und nie einen Steuersatz. Führen Sie eine laufende Umsatzliste und prüfen Sie die 100.000-Euro-Grenze monatlich. Beantragen Sie eine Umsatzsteuer-ID, wenn Sie Software oder Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen, und melden Sie die Steuer darauf an. Planen Sie den Wechsel mit Nettopreisen in Verträgen. Bedenken Sie die fünfjährige Bindung beim Verzicht. Und prüfen Sie jedes Jahr im Dezember den Vorjahresumsatz für das kommende Jahr. Was von jedem Nettobetrag nach Einkommensteuer bleibt, zeigt der Einkommensteuer-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?
25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr, jeweils netto. Mit 24.000 Euro im Vorjahr und erwarteten 70.000 Euro darf man Kleinunternehmer bleiben, bei 26.000 Euro im Vorjahr ist man dieses Jahr umsatzsteuerpflichtig.
Was passiert, wenn ich die 100.000 Euro im laufenden Jahr überschreite?
Ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, muss Umsatzsteuer berechnet werden; die Umsätze davor bleiben steuerfrei. Bei 105.000 Euro im Jahr fällt die Steuer also auf die letzten 5.000 Euro an. Im Folgejahr ist man dann regulär umsatzsteuerpflichtig.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für mich?
Bei Privatkunden und wenig Einkäufen ja: Bei 59 Euro Kundenpreis und 12 Euro Einkauf bleiben 47 Euro statt 39,50 Euro, 7,50 Euro mehr je Auftrag. Bei Firmenkunden, die Vorsteuer abziehen, oder bei großen Investitionen ist die Regelbesteuerung besser, weil man die Vorsteuer zurückbekommt.
Was muss auf der Rechnung eines Kleinunternehmers stehen?
Kein Umsatzsteuersatz und kein Steuerbetrag, dafür der Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet". Wer trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie dem Finanzamt ohne Vorsteuerabzug. Alle übrigen Pflichtangaben wie Name, Datum, Leistung und Rechnungsnummer gelten weiter.
Bekomme ich als Kleinunternehmer Vorsteuer zurück?
Nein. Die Umsatzsteuer auf Einkäufe, Werkzeuge, Software oder Waren ist Kostenbestandteil. Bei 12 Euro Einkauf sind das 1,92 Euro, bei einer Investition von 20.000 Euro 3.193 Euro, die ein Regelversteuerer zurückbekäme. Deshalb lohnt der Verzicht auf § 19 vor großen Anschaffungen.
Welche Umsätze zählen für die Grenze?
Alle steuerbaren Umsätze aller Tätigkeiten einer Person, netto, inklusive Nebenjobs als Selbstständiger. Nicht mitgezählt werden Verkäufe von Anlagevermögen und bestimmte steuerfreie Umsätze wie Heilbehandlungen oder Vermietung von Wohnraum. Ehepartner mit eigenen Betrieben werden getrennt betrachtet.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja, gegenüber dem Finanzamt, zum Beispiel im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder durch Abgabe von Voranmeldungen. Der Verzicht bindet fünf Jahre. Er lohnt bei Firmenkunden und hohen Investitionen, weil die Vorsteuer dann abziehbar ist.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf Software aus dem Ausland zahlen?
Ja, bei Dienstleistungen aus der EU oder aus Drittstaaten greift das Reverse-Charge-Verfahren: Der Kleinunternehmer meldet die Umsatzsteuer darauf selbst an und zahlt sie, ohne Vorsteuerabzug. Dafür braucht er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bei Waren aus der EU gilt die Erwerbsschwelle von 12.500 Euro.