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Kirchensteuer-Rechner

Was die Kirche im Jahr kostet: 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer, mit Splitting und Soli.

Wie viel Kirchensteuer zahle ich?

Einkommen und Kirchensteuersatz des Bundeslandes wählen.

Beispiel: 92.000 € zu versteuerndes Einkommen, Splitting, 9 % Kirchensteuer: 18.342 € Einkommensteuer, 19.992,78 € mit Soli und Kirchensteuer

So funktioniert der Kirchensteuer-Rechner

Der Kirchensteuer-Rechner nimmt das zu versteuernde Einkommen, die Veranlagung, Grundtabelle oder Splitting, und den Kirchensteuersatz des Bundeslandes, 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent überall sonst. Er rechnet die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026, daraus die Kirchensteuer als Prozentsatz dieser Steuer, den Solidaritätszuschlag, die Gesamtbelastung, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz und das, was im Jahr und im Monat nach Steuern bleibt. Die Kirchensteuer ist keine Steuer auf das Einkommen, sondern eine Steuer auf die Steuer.

Merksatz: 9 Prozent von der Einkommensteuer sind etwa 2 Prozent vom Einkommen, bei hohem Einkommen 3. Die Eselsbrücke für den Austritt: Was die Kirche kostet, steht in Zeile Kirchensteuer der Lohnabrechnung, mal zwölf, minus ein Drittel, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe die Einkommensteuer wieder senkt.

Drei Beispiele:

  • 92.000 Euro zu versteuern, Splitting, 9 Prozent: Einkommensteuer 18.342 Euro, Kirchensteuer 1.650,78 Euro, Soli 0, gesamt 19.992,78 Euro, Durchschnitt 19,9 Prozent, Grenzsatz 33,7 Prozent, bleiben 72.007 Euro.
  • 45.000 Euro, Grundtabelle, 9 Prozent: Einkommensteuer 8.835 Euro, Kirchensteuer 795,15 Euro, gesamt 9.630,15 Euro, 1,8 Prozent des Einkommens für die Kirche.
  • 60.000 Euro, Grundtabelle, 8 Prozent in Bayern: Einkommensteuer 14.233 Euro, Kirchensteuer 1.138,64 Euro, gesamt 15.371,64 Euro, bleiben 3.719 Euro im Monat.

Formeln: Kirchensteuer = Einkommensteuer × 8 % oder 9 %, Einkommensteuer nach § 32a EStG, Tarif 2026, Soli = 5,5 % der Einkommensteuer oberhalb der Freigrenze. Die Einkommensteuer selbst mit allen Tarifzonen erklärt der Einkommensteuer-Rechner, was die Kirchensteuer vom Monatsgehalt nimmt, der Brutto-Netto-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Wer zahlt, wie viel, und wo es abweicht

Kirchensteuer zahlen Mitglieder der evangelischen Landeskirchen, der katholischen Bistümer, der jüdischen Gemeinden und einiger kleinerer Religionsgemeinschaften, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts das Recht zur Steuererhebung haben; Muslime, Orthodoxe in den meisten Ländern, Freikirchen und Konfessionslose zahlen nichts. Der Satz ist Landesrecht: 8 Prozent der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in den anderen vierzehn Ländern, und es zählt der Wohnsitz, nicht der Arbeitsort. Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber sie mit der Lohnsteuer ab, bei Selbstständigen setzt das Finanzamt sie mit der Einkommensteuer fest, auf Kapitalerträge wird sie seit 2015 automatisch von der Bank einbehalten, als Prozentsatz der Abgeltungsteuer, und bei Kindern mindert der Kinderfreibetrag die Bemessungsgrundlage, auch wenn für die Einkommensteuer das Kindergeld günstiger war: Die Kirchensteuer wird aus einer fiktiven Einkommensteuer mit Kinderfreibetrag berechnet, was Eltern einige hundert Euro spart. Es gibt Deckel: In den meisten Ländern die Kappung bei 2,75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens, die bei hohen Einkommen greift, in Bayern keine; und einen Mindestbetrag von 3,60 Euro im Jahr in einigen Ländern. Das besondere Kirchgeld trifft Ehepaare, bei denen der Kirchenangehörige wenig verdient und der konfessionslose Partner viel: Dann wird auf das gemeinsame Einkommen ein gestaffeltes Kirchgeld von 96 bis 3.600 Euro erhoben. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in voller Höhe abziehbar, was sie bei 33 Prozent Grenzsteuersatz um ein Drittel verbilligt, 1.650,78 Euro kosten netto rund 1.100. Wie sich der Kinderfreibetrag auswirkt, rechnet der Kinderfreibetrag-Rechner.

Kirchenaustritt: Ablauf, Kosten, Folgen

Der Austritt wird nicht bei der Kirche erklärt, sondern beim Staat, je nach Land beim Standesamt oder Amtsgericht, persönlich mit Ausweis oder notariell beglaubigt, gegen eine Gebühr von 0 bis 35 Euro, in Bayern 35, in Berlin kostenlos; die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung abgegeben wird, in einigen Ländern erst mit dem Folgemonat, und der Arbeitgeber erfährt es über die elektronischen Lohnsteuermerkmale, was ein bis zwei Monate dauern kann. Die Zahl der Austritte lag 2022 bei über 900.000, 2024 bei rund 650.000, und seit 2022 gehört weniger als die Hälfte der Deutschen einer der beiden großen Kirchen an. Was man verliert, sind das Recht auf kirchliche Trauung, Taufe als Pate und kirchliche Bestattung, die in der Praxis oft trotzdem möglich sind, und bei der katholischen Kirche formal die Sakramente; was man behält, ist die Taufe, die aus Sicht beider Kirchen nicht rückgängig zu machen ist, der Zugang zu kirchlichen Kindergärten und Krankenhäusern, die vom Staat finanziert werden, und die Möglichkeit, jederzeit wieder einzutreten, bei der evangelischen Kirche durch einfachen Antrag, bei der katholischen über ein Gespräch mit dem Pfarrer. Nachversteuert wird nichts, es gibt keine Austrittsgebühr der Kirche, und wer einmal ausgetreten ist, zahlt beim Wiedereintritt keine Rückstände. Für Arbeitnehmer mit Steuerklasse und Kirchensteuermerkmal zeigt der Steuerklassenrechner die Monatswirkung.

Wofür die Kirchensteuer verwendet wird

Die beiden großen Kirchen nahmen 2024 zusammen rund 13 Milliarden Euro Kirchensteuer ein, gut 6 Milliarden evangelisch und knapp 7 Milliarden katholisch, bei sinkender Mitgliederzahl und noch steigendem Aufkommen, weil die Einkommen wachsen; der Staat behält für den Einzug 2 bis 4 Prozent als Verwaltungskostenersatz. Etwa die Hälfte des Geldes geht in Personal, Pfarrer, Kirchenmusiker, Verwaltung, ein Fünftel in Gebäude, der Rest in Gemeindearbeit, Bildung, Beratung, Jugendarbeit und Zuschüsse an Diakonie und Caritas, die ihre Kindergärten, Krankenhäuser und Pflegeheime aber zu 90 Prozent über Kassen, Kommunen und Beiträge finanzieren, nicht über Kirchensteuer. Dazu kommen die Staatsleistungen von rund 600 Millionen Euro im Jahr, die Bund und Länder als Entschädigung für die Enteignungen von 1803 zahlen und deren Ablösung das Grundgesetz seit 1949 verlangt, ohne dass es geschehen wäre. Die Kirchensteuer ist eine deutsche, österreichische und schweizerische Besonderheit; Italien und Spanien haben eine Mandatssteuer, bei der der Steuerzahler 0,8 oder 0,7 Prozent seiner Steuer einer Kirche oder dem Staat widmet, Frankreich und die USA trennen Kirche und Steuer vollständig, dort leben Kirchen von Spenden. Was Spenden an Kirchen und Vereine steuerlich bringen, rechnet der Einkommensteuer-Rechner über den Sonderausgabenabzug.

Ein Stück Geschichte: Von 1803 zur Lohnsteuerkarte

Die Kirchensteuer ist eine Folge der Säkularisation: Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 übertrug die Güter der Kirchen an die Fürsten, die sich dafür zur Unterhaltung der Kirchen verpflichteten, und als die Staaten im 19. Jahrhundert die Kosten loswerden wollten, erlaubten sie den Kirchen, Steuern von ihren Mitgliedern zu erheben, Preußen 1875 für die evangelische Kirche, 1905 für beide. Die Weimarer Verfassung von 1919 schrieb das Besteuerungsrecht der Religionsgemeinschaften in Artikel 137 fest, den das Grundgesetz 1949 unverändert übernahm. Den Einzug über die Lohnsteuer führten die Nationalsozialisten 1934 ein, nicht um den Kirchen zu helfen, sondern um sie an den Staat zu binden, und die Kirchen behielten das System nach 1945, weil es verlässliche Einnahmen brachte. Die Sätze lagen in den 1950ern bei 10 Prozent, Bayern und Baden-Württemberg senkten in den 1970ern auf 8, der Rest auf 9. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1965, dass Konfessionslose nicht über den Ehepartner besteuert werden dürfen, woraus das besondere Kirchgeld entstand, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte 2017, dass das deutsche System mit der Religionsfreiheit vereinbar ist, weil der Austritt möglich ist. Der Rechner rechnet den Prozentsatz, den Preußen 1875 erlaubte, auf den Tarif von 2026.

Praktische Tipps

Prüfen Sie den Satz Ihres Wohnsitzlandes, 8 oder 9 Prozent, und das Kirchensteuermerkmal auf der Lohnabrechnung. Tragen Sie die gezahlte Kirchensteuer in der Steuererklärung als Sonderausgabe ein, sie mindert die Einkommensteuer. Beantragen Sie bei hohem Einkommen die Kappung, sie wird in den meisten Ländern nur auf Antrag gewährt. Prüfen Sie als Ehepaar mit einem konfessionslosen Partner das besondere Kirchgeld im Steuerbescheid. Stellen Sie bei Kapitalerträgen sicher, dass die Bank den richtigen Satz einbehält. Und wenn Sie austreten, lassen Sie sich die Bescheinigung geben und prüfen Sie die Lohnabrechnung des übernächsten Monats. Die Kirchensteuer auf Zinsen und Dividenden rechnet der Kapitalertragsteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

8 Prozent der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in allen anderen Bundesländern. Bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 8.835 Euro Einkommensteuer sind das 795,15 Euro im Jahr, bei 92.000 Euro mit Splitting und 18.342 Euro Steuer 1.650,78 Euro.

Wie viel Prozent vom Gehalt ist die Kirchensteuer?

Etwa 1,5 bis 3 Prozent des zu versteuernden Einkommens, weil sie auf die Einkommensteuer berechnet wird, nicht aufs Einkommen: 795 Euro bei 45.000 Euro sind 1,8 Prozent, 1.139 Euro bei 60.000 Euro in Bayern 1,9 Prozent. Nach dem Sonderausgabenabzug kostet sie netto rund ein Drittel weniger.

Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja, in voller Höhe als Sonderausgabe. Bei einem Grenzsteuersatz von 33,7 Prozent kosten 1.650,78 Euro Kirchensteuer netto rund 1.095 Euro, weil die Einkommensteuer um 556 Euro sinkt. Die auf Kapitalerträge einbehaltene Kirchensteuer wird dort pauschal berücksichtigt.

Was ist die Kappung der Kirchensteuer?

Eine Obergrenze von 2,75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens, je nach Land, die bei hohen Einkommen greift, weil die Einkommensteuer dort schneller steigt. Bayern kennt keine Kappung. In vielen Ländern muss sie beantragt werden, in einigen wird sie automatisch gewährt.

Was ist das besondere Kirchgeld?

Eine Steuer für Ehepaare, bei denen der kirchenangehörige Partner wenig oder nichts verdient und der konfessionslose viel: Auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird ein gestaffelter Betrag von 96 bis 3.600 Euro im Jahr erhoben, ab etwa 30.000 Euro gemeinsamem Einkommen.

Wie trete ich aus der Kirche aus und was kostet das?

Persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht des Wohnorts, je nach Bundesland, mit Ausweis, Gebühr 0 bis 35 Euro. Die Steuerpflicht endet mit dem Monat der Erklärung oder dem Folgemonat; der Arbeitgeber erfährt es automatisch über die Lohnsteuermerkmale, oft mit ein bis zwei Monaten Verzögerung.

Zahlen Ehepaare mit Splitting mehr Kirchensteuer?

Nein, sie zahlen auf die gemeinsame Einkommensteuer, die durch das Splitting niedriger ist: Bei 92.000 Euro gemeinsam 18.342 Euro Steuer und 1.650,78 Euro Kirchensteuer. Gehört nur einer von beiden einer Kirche an, wird die Kirchensteuer nach dem Anteil seines Einkommens aufgeteilt oder als Kirchgeld erhoben.

Wird Kirchensteuer auch auf Zinsen und Aktiengewinne erhoben?

Ja, seit 2015 automatisch durch die Bank als 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer, die sich dafür leicht auf 24,45 oder 24,51 Prozent mindert. Wer das nicht will, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk setzen und muss die Erträge dann in der Steuererklärung angeben.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 6 WRV: Besteuerungsrecht der Religionsgemeinschaften, Kirchensteuergesetze der Länder und Kirchensteuerbeschlüsse 2026, § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Kirchensteuer als Sonderausgabe, § 51a EStG: Zuschlagsteuern, EKD und Deutsche Bischofskonferenz: Kirchensteueraufkommen und Mitgliederstatistik 2024