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Umsatzsteuer-Rechner

Umsatzsteuer auf netto, Vorsteuer aus brutto und Zahllast oder Erstattung für die Voranmeldung.

Wie viel Umsatzsteuer kommt auf den Nettobetrag?

Steuersatz per Klick, Steuer und Brutto sofort.

Beispiel: 2.450 € netto zu 7 % ergeben 171,50 € Umsatzsteuer

Wie viel Umsatzsteuer steckt im Bruttobetrag?

Vorsteuer aus Eingangsrechnungen herausrechnen.

Beispiel: In 856 € brutto zu 7 % stecken 56 € Umsatzsteuer

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Wie viel Umsatzsteuer muss ich ans Finanzamt zahlen?

Eingenommene Umsatzsteuer minus gezahlte Vorsteuer.

Beispiel: 59.500 € Einnahmen und 71.400 € Ausgaben brutto ergeben 1.900 € Erstattung

So funktioniert der Umsatzsteuer-Rechner

Der Umsatzsteuer-Rechner ist für die Seite des Unternehmers gebaut: Der erste Kasten rechnet die Umsatzsteuer auf einen Nettobetrag für die Ausgangsrechnung, mit 19 oder 7 Prozent per Klick; der zweite holt aus einem Bruttobetrag die enthaltene Steuer heraus, die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen, mit dem Anteil der Steuer am Brutto; der dritte rechnet aus den Brutto-Einnahmen und Brutto-Ausgaben eines Zeitraums die Zahllast ans Finanzamt oder die Erstattung, so wie sie in der Umsatzsteuervoranmeldung steht, mit Einnahmen und Ausgaben netto. Das ist der Rechner für Freiberufler, Kleinunternehmer an der Grenze, Gründer und alle, die zum Zehnten des Monats wissen wollen, was fällig wird.

Merksatz: Der Unternehmer ist nur Durchlaufstation, er nimmt die Umsatzsteuer vom Kunden ein, zieht die gezahlte Vorsteuer ab und führt die Differenz ab; verdient wird am Netto. Die Eselsbrücke für die Vorsteuer: Brutto durch 1,19 ist netto, der Rest ist Steuer, nicht Brutto mal 19 Prozent.

Drei Beispiele:

  • 2.450 € netto zu 7 Prozent: 171,50 € Umsatzsteuer, 2.621,50 € brutto; 1.000 € netto zu 19 Prozent: 190 €, 1.190 € brutto.
  • 856 € brutto zu 7 Prozent: 56 € enthaltene Steuer, 800 € netto, Steueranteil 6,54 Prozent; 1.190 € zu 19 Prozent: 190 € Steuer, Anteil 15,97 Prozent.
  • 59.500 € Einnahmen und 71.400 € Ausgaben brutto zu 19 Prozent: 9.500 € eingenommene Umsatzsteuer, 11.400 € Vorsteuer, 1.900 € Erstattung, ein Vorsteuerüberhang; 23.800 € Einnahmen und 8.330 € Ausgaben: 3.800 minus 1.330, 2.470 € Zahllast.

Formeln: Umsatzsteuer = Netto × Satz, enthaltene Steuer = Brutto - Brutto / (1 + Satz), Zahllast = eingenommene Umsatzsteuer - gezahlte Vorsteuer, negativ = Erstattung. Für den Blick des Verbrauchers, was im Preis steckt, gibt es den Mehrwertsteuer-Rechner, und ob die Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer noch gilt, prüft der Kleinunternehmer-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Umsatzsteuer und Vorsteuer: Das System der Durchlaufstation

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind dasselbe, § 1 Umsatzsteuergesetz, und die zwei Wörter beschreiben die zwei Blickwinkel: Der Verbraucher zahlt Mehrwertsteuer auf den Preis, der Unternehmer schuldet Umsatzsteuer auf seinen Umsatz und zieht die Umsatzsteuer ab, die er selbst auf Einkäufe gezahlt hat, die Vorsteuer, so dass auf jeder Stufe nur der Mehrwert besteuert wird und am Ende der Verbraucher die ganze Steuer trägt. Der Grafikdesigner, der 2.450 Euro netto berechnet, stellt 2.621,50 brutto in Rechnung, behält 2.450, führt 171,50 ans Finanzamt ab und zieht davon die 190 Euro ab, die er beim Kauf des Laptops für 1.190 Euro gezahlt hat; im Monat mit mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer, bei Investitionen oder im Gründungsjahr, erstattet das Finanzamt die Differenz, 1.900 Euro beim Beispiel mit 71.400 Euro Ausgaben. Der Regelsatz ist 19 Prozent, der ermäßigte 7 für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunst, Personennahverkehr, Hotelübernachtungen und seit 2026 wieder für Speisen in der Gastronomie, mit Grenzfällen, die Gerichte beschäftigen, Hundefutter 7, Katzenstreu 19, Trüffel 7, Trüffelöl 19. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG, Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-ID, Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Netto, Steuersatz, Steuerbetrag, und seit 2025 die E-Rechnung im strukturierten Format zwischen Unternehmen; Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto kommen mit weniger aus, der Vorsteuerabzug läuft dann über die Rückrechnung des zweiten Kastens. Wie die Rechnung mit Reverse-Charge aussieht, bei der der Empfänger die Steuer schuldet, erklärt der Reverse-Charge-Rechner.

Voranmeldung, Zahllast und Fristen

Die Zahllast des dritten Kastens ist die Zahl, die in Zeile "verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung" der Voranmeldung steht, und die muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums elektronisch über ELSTER abgegeben und bezahlt sein: monatlich, wenn die Umsatzsteuer des Vorjahres über 9.000 Euro lag, vierteljährlich bis dahin, und gar nicht bei weniger als 2.000 Euro, dann reicht die Jahreserklärung; die Grenzen gelten seit 2025, vorher 7.500 und 1.000. Mit der Dauerfristverlängerung, die jeder beantragen kann, verschiebt sich die Frist um einen Monat, bei Monatszahlern gegen eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressteuer, die im Dezember verrechnet wird. Die Zahllast folgt der Soll-Besteuerung, maßgeblich ist die Rechnungsstellung, nicht der Zahlungseingang, so dass der Unternehmer die Steuer vorfinanziert, wenn der Kunde spät zahlt; Freiberufler und Unternehmer bis 800.000 Euro Umsatz können die Ist-Besteuerung beantragen, § 20 UStG, bei der erst der Zahlungseingang zählt, der Vorsteuerabzug bleibt bei Rechnungseingang, und das ist die Regel, die Gründer sofort beantragen sollten. Die Jahreserklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten, gleicht die Voranmeldungen ab. Wer Umsatzsteuer ausweist, obwohl er Kleinunternehmer ist, schuldet sie trotzdem, § 14c UStG, und wer eine falsche Rechnung bekommt, hat keinen Vorsteuerabzug; der Rechner nimmt für die Zahllast einen Steuersatz für beide Seiten, gemischte Umsätze rechnet man je Satz getrennt und addiert. Ab wann die Kleinunternehmergrenze von 25.000 Euro überschritten ist und die Umsatzsteuer beginnt, rechnet der Kleinunternehmer-Rechner.

Typische Fehler bei der Umsatzsteuer

Der erste Fehler ist die Vorsteuer mit Brutto mal 19 Prozent, 1.190 mal 0,19 sind 226,10 statt 190; richtig ist Brutto durch 1,19, der zweite Kasten rechnet so. Der zweite ist der Vorsteuerabzug ohne ordnungsgemäße Rechnung, Kassenbon ohne Steuersatz, Rechnung ohne Steuernummer, PayPal-Bestätigung statt Rechnung, bei der Prüfung wird die Vorsteuer gestrichen und nachgezahlt. Der dritte ist die Umsatzsteuer auf der Rechnung des Kleinunternehmers, die dann geschuldet wird. Der vierte ist der falsche Steuersatz, 19 auf Bücher oder 7 auf Beratung, und der Kunde mit Vorsteuerabzug bekommt nur den richtigen Satz erstattet. Der fünfte ist die vergessene Voranmeldung, Verspätungszuschlag ab 25 Euro je Monat und Schätzung. Der sechste sind privat genutzte Anschaffungen, bei denen die Vorsteuer nur anteilig abziehbar ist, das Auto, das Handy, der Laptop. Der siebte sind Geschenke über 50 Euro und Bewirtung, bei der 30 Prozent nicht abziehbar sind, ohne dass die Vorsteuer gekürzt wird, was Gründer verwechseln. Der achte sind Leistungen aus dem Ausland, Software-Abos, Werbung, Freelancer in der EU, bei denen die Umsatzsteuer über Reverse-Charge vom deutschen Empfänger anzumelden ist, auch vom Kleinunternehmer. Der neunte ist die Soll-Besteuerung bei schlechter Zahlungsmoral, die die Liquidität frisst, wo Ist-Besteuerung erlaubt wäre. Und der zehnte ist die Verwechslung von Umsatzsteuer und Gewinnsteuer, die Zahllast ist kein Verlust, sie war nie Ihr Geld. Was vom Netto nach Einkommensteuer und Gewerbesteuer übrig bleibt, rechnet der Gewerbesteuer-Rechner.

Ein Stück Geschichte: Von der Allphasen-Bruttosteuer zur Mehrwertsteuer von 1968

Die Umsatzsteuer kam 1916 als Kriegssteuer ins Deutsche Reich, ein halbes Prozent auf jeden Umsatz, 1918 ein Prozent, und sie war eine Allphasen-Bruttoumsatzsteuer: Jede Stufe zahlte auf den vollen Umsatz, ohne Abzug der Vorstufe, so dass ein Produkt mit fünf Handelsstufen fünfmal besteuert wurde und große Konzerne, die alles im Haus hatten, weniger zahlten als Mittelständler mit Zulieferern, die Kumulation; bis 1951 stieg der Satz auf 4 Prozent, und das Bundesverfassungsgericht mahnte 1966 die Wettbewerbsverzerrung an. Die Idee der Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug stammt von dem deutschen Industriellen Wilhelm von Siemens, der sie 1919 vorschlug, und dem französischen Finanzbeamten Maurice Lauré, der sie 1954 in Frankreich einführte; die EWG machte sie 1967 mit zwei Richtlinien zum Pflichtsystem, und Deutschland stellte zum 1. Januar 1968 um, mit 10 Prozent Regelsatz und 5 Prozent ermäßigt, das Umsatzsteuergesetz, das in seiner Struktur bis heute gilt. Der Regelsatz stieg 1968 auf 11, 1978 auf 12, 1979 auf 13, 1983 auf 14, 1993 auf 15, 1998 auf 16 und 2007 auf 19 Prozent, die größte Erhöhung auf einmal, der ermäßigte Satz steht seit 1983 bei 7; die Senkung auf 16 und 5 Prozent im zweiten Halbjahr 2020 war die erste Senkung der Geschichte. Die Voranmeldung per ELSTER ist seit 2005 Pflicht, die E-Rechnung zwischen Unternehmen seit 2025 mit Übergangsfristen bis 2028. Die Umsatzsteuer bringt dem Staat rund 290 Milliarden Euro im Jahr, ein Drittel aller Steuern, und wird zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt. Der Rechner rechnet die Steuer, die Siemens 1919 erfand und Lauré 1954 einführte.

Praktische Tipps

Rechnen Sie Vorsteuer mit Division durch 1,19 oder 1,07, nie mit Multiplikation. Prüfen Sie jede Eingangsrechnung auf die Pflichtangaben, bevor Sie Vorsteuer ziehen. Beantragen Sie als Gründer die Ist-Besteuerung und die Dauerfristverlängerung. Legen Sie die eingenommene Umsatzsteuer auf ein eigenes Konto, sie ist nicht Ihr Geld. Rechnen Sie gemischte Steuersätze getrennt. Melden Sie Auslandsleistungen über Reverse-Charge an. Nutzen Sie ELSTER oder die Buchhaltungssoftware, die die Voranmeldung direkt überträgt. Und bewahren Sie Rechnungen zehn Jahre auf, acht seit 2025 für Buchungsbelege. Was Marge und Aufschlag netto bedeuten, bevor die Steuer draufkommt, rechnet der Margen-Rechner.

Häufige Fragen

Wie berechne ich die Umsatzsteuer auf einen Nettobetrag?

Netto mal Steuersatz: 2.450 € mal 7 Prozent sind 171,50 €, der Bruttobetrag 2.621,50 €. 1.000 € mal 19 Prozent sind 190 €, brutto 1.190 €. Der erste Kasten rechnet beides mit dem Satz per Klick.

Wie rechne ich die Vorsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?

Brutto durch 1,19 oder 1,07 ist netto, die Differenz die Steuer: 856 € brutto zu 7 Prozent sind 800 € netto und 56 € Steuer, 1.190 € zu 19 Prozent sind 1.000 € und 190 €. Nicht Brutto mal 19 Prozent, das ergäbe 226,10 € statt 190 €.

Was ist die Zahllast?

Die Differenz aus eingenommener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer, die ans Finanzamt geht. 23.800 € Einnahmen brutto enthalten 3.800 € Steuer, 8.330 € Ausgaben 1.330 € Vorsteuer, Zahllast 2.470 €. Ist die Vorsteuer höher, erstattet das Finanzamt: Bei 59.500 € Einnahmen und 71.400 € Ausgaben 1.900 €.

Wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Bis zum 10. nach Ablauf des Zeitraums über ELSTER: monatlich bei über 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr, vierteljährlich darunter, keine Voranmeldung unter 2.000 €. Mit Dauerfristverlängerung einen Monat später, bei Monatszahlern gegen eine Sondervorauszahlung von einem Elftel.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Keiner in der Sache, § 1 UStG nennt sie Umsatzsteuer. Mehrwertsteuer beschreibt das System, bei dem auf jeder Stufe nur der Mehrwert besteuert wird, weil der Unternehmer die Vorsteuer abzieht. Der Verbraucher spricht von Mehrwertsteuer, der Unternehmer und das Finanzamt von Umsatzsteuer.

Was ist Soll- und Ist-Besteuerung?

Bei der Soll-Besteuerung entsteht die Steuer mit der Rechnung, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Bei der Ist-Besteuerung erst mit dem Zahlungseingang, § 20 UStG, möglich für Freiberufler und Unternehmer bis 800.000 € Umsatz auf Antrag. Der Vorsteuerabzug bleibt in beiden Fällen bei Rechnungseingang.

Welche Angaben braucht eine Rechnung für den Vorsteuerabzug?

Nach § 14 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-ID, Rechnungsnummer, Datum, Leistungszeitpunkt, Leistungsbeschreibung, Netto, Steuersatz und Steuerbetrag. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto kommen ohne Empfänger und Steuerbetrag aus. Zwischen Unternehmen gilt seit 2025 die E-Rechnung.

Was gilt bei 7 und 19 Prozent gemischt?

Der dritte Kasten rechnet mit einem Satz für Einnahmen und Ausgaben. Bei gemischten Umsätzen rechnet man je Steuersatz getrennt und addiert die Zahllast, so wie die Voranmeldung die Umsätze zu 19 und 7 Prozent in getrennten Zeilen abfragt.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: Umsatzsteuergesetz (UStG) §§ 1, 12, 14, 15, 18, 20, Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), BMF: Fragen und Antworten zur Einführung der E-Rechnung ab 2025, Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen nach Steuerarten