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Handwerkerkosten-Rechner (§ 35a)

Rechnungsbetrag und Lohnanteil eintragen: Der Rechner zeigt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG, dazu den Bonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und den Minijob im Haushalt und wie viel davon bei Ihrer Steuerschuld tatsächlich ankommt.

Wie viel bekomme ich für die Handwerkerrechnung zurück?

Rechnungsbetrag, Lohnanteil, Einkommen.

Beispiel: 4.500 € Rechnung, 60 % Lohnanteil: 2.700 € Lohn, 540 € Steuerermäßigung

Was bringen Putzhilfe, Gärtner und Minijob?

Haushaltsnahe Dienstleistungen, Minijob, Pflege.

Beispiel: 3.600 € Dienstleistungen und 2.400 € Minijob: 720 € plus 480 € = 1.200 € Ermäßigung

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Wie viel spare ich insgesamt nach § 35a?

Alle drei Posten und das Einkommen.

Beispiel: 5.000 € Handwerkerlohn, 2.500 € Dienstleistungen, 1.800 € Minijob: 1.860 € weniger Steuer

So funktioniert der Handwerkerkosten-Rechner (§ 35a)

Der Handwerkerkosten-Rechner rechnet den Steuerbonus nach § 35a EStG, der anders als Werbungskosten nicht das Einkommen, sondern direkt die Einkommensteuer mindert. Der erste Kasten nimmt die Handwerkerrechnung und den Anteil für Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten, zieht davon 20 Prozent ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr, und prüft, ob Ihre Steuerschuld ausreicht. Der zweite Kasten erfasst haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfe, Gartenpflege, Winterdienst oder Pflege (20 Prozent bis 4.000 Euro) und den Minijob im Haushalt (20 Prozent bis 510 Euro). Der dritte Kasten addiert alle drei Posten und zeigt die neue Steuer.

Drei Beispiele:

  • Handwerkerrechnung 4.500 Euro mit 60 Prozent Lohnanteil: 2.700 Euro Lohn, Fahrt und Maschinen, davon 20 Prozent = 540 Euro Steuerermäßigung. Bei 12.000 Euro und 45 Prozent Lohnanteil sind es 1.080 Euro; der Höchstbetrag von 1.200 Euro ist bei 6.000 Euro Lohnanteil erreicht, alles darüber bringt nichts mehr in diesem Jahr.
  • Putzhilfe auf Rechnung 3.600 Euro und Haushalts-Minijob 2.400 Euro: 720 plus 480 Euro = 1.200 Euro Ermäßigung. Pflege- und Betreuungsleistungen von 15.000 Euro plus 9.000 Euro Dienstleistungen ergeben 4.800 Euro, begrenzt auf den Höchstbetrag von 4.000 Euro.
  • Alles zusammen bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, Splitting: 5.000 Euro Handwerkerlohn (1.000), 2.500 Euro Dienstleistungen (500), 1.800 Euro Minijob (360) = 1.860 Euro; die Steuer sinkt von 5.700 auf 3.840 Euro. Bei nur 30.000 Euro Einkommen und 910 Euro Ermäßigung von 4.217 auf 3.307 Euro.

Die Regeln: 20 Prozent der Arbeitskosten (Lohn, Fahrt, Maschinen, Verbrauchsmaterial wie Klebeband, jeweils mit Umsatzsteuer), kein Material; Rechnung mit getrenntem Ausweis und Zahlung per Überweisung; Arbeiten im eigenen Haushalt, auch Mietwohnung, Ferienwohnung und Garten. Die Höchstbeträge gelten je Haushalt und Jahr nebeneinander, zusammen bis 5.710 Euro. Wo Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung zählen, zeigt der Zumutbare-Belastung-Rechner, die gesamte Erstattung der Steuererstattung-Rechner, was ein Minijob im Haushalt den Arbeitgeber kostet, der Minijob-Rechner, die Mehrwertsteuer auf Handwerkerrechnungen der Mehrwertsteuer-Rechner und die Umlage von Hausmeister und Gartenpflege auf Mieter der Nebenkosten-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Drei Töpfe, drei Höchstbeträge

§ 35a EStG hat drei Absätze mit eigenen Grenzen, die sich addieren lassen. Handwerkerleistungen (Abs. 3): Renovierung, Erhaltung und Modernisierung der eigenen Wohnung, vom Malern über Badsanierung, Heizungswartung, Schornsteinfeger, Dachrinnenreinigung bis zum Austausch der Fenster; 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro, also bis 6.000 Euro Lohnanteil. Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2): Tätigkeiten, die sonst Haushaltsmitglieder erledigen würden, von einer Firma oder Selbstständigen ausgeführt: Reinigung, Fensterputzen, Gartenpflege, Rasenmähen, Winterdienst, Hausmeister, Umzugsunternehmen, Kinderbetreuung im Haus, Pflege und Betreuung, auch im Heim für den eigenen Anteil; 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, also bis 20.000 Euro Aufwand. Minijob im Haushalt (Abs. 1): die über die Minijob-Zentrale mit Haushaltsscheck angemeldete Putzhilfe; 20 Prozent von Lohn und Abgaben, höchstens 510 Euro. Ein sozialversicherungspflichtig Angestellter im Haushalt fällt unter Absatz 2 mit 4.000 Euro. Alle drei zusammen können die Steuer um bis zu 5.710 Euro senken, und zwar je Haushalt: Zusammenlebende Partner teilen die Beträge, eine WG hat sie je Mitglied anteilig. Die Ermäßigung mindert die tarifliche Einkommensteuer nach Abzug anderer Ermäßigungen, nicht Soli und Kirchensteuer, und was über die Steuerschuld hinausgeht, verfällt; ein Vortrag ins nächste Jahr ist nicht möglich.

Was zählt und was nicht: Die typischen Fehler

Entscheidend sind vier Dinge. Erstens der Lohnanteil: Die Rechnung muss Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt vom Material ausweisen; ein Pauschalpreis ohne Aufteilung ist verloren, eine nachträgliche Aufteilung durch den Handwerker ist zulässig. Zweitens die unbare Zahlung: Überweisung, Lastschrift oder Karte, keine Barzahlung, auch nicht mit Quittung; das Finanzamt will Rechnung und Kontoauszug sehen. Drittens der Haushalt: Die Leistung muss in der eigenen Wohnung oder auf dem Grundstück erbracht werden; Arbeiten in der Werkstatt des Handwerkers (Möbel aufarbeiten, Reparatur im Betrieb) zählen nicht, der Bundesfinanzhof hat 2020 aber die Reparatur eines Hoftors in der Werkstatt teilweise anerkannt. Viertens keine Doppelförderung: Was mit KfW-Zuschuss, Förderung nach dem Gebäudeenergiegesetz oder als Werbungskosten bei Vermietung angesetzt wird, ist von § 35a ausgeschlossen; Neubauten bis zur Fertigstellung ebenso. Mieter nutzen den Paragrafen über die Betriebskostenabrechnung: Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Aufzugswartung und Schornsteinfeger enthalten Lohnanteile, die der Vermieter auf Verlangen bescheinigen muss; die Beträge gehören in die Erklärung des Jahres, in dem die Abrechnung zugegangen ist. Heimbewohner setzen den Anteil für Hauswirtschaft und Pflege an, Angehörige, die für Eltern zahlen, ebenfalls, wenn sie Vertragspartner sind.

Wie viel bringt der Bonus wirklich

Der Steuerbonus wirkt für jeden gleich, unabhängig vom Steuersatz: 20 Prozent der Arbeitskosten zurück, also effektiv 20 Prozent Rabatt auf die Handwerkerstunde, solange die Höchstbeträge und die eigene Steuerschuld reichen. Das ist mehr, als die meisten Werbungskosten bringen, wo die Ersparnis dem Grenzsteuersatz entspricht. Grenzen gibt es nach oben und unten: Wer wenig Steuern zahlt, Rentner mit kleiner Rente, Teilzeitkräfte, Studenten, verschenkt einen Teil, weil die Ermäßigung die Steuer nicht unter null drücken kann; wer große Sanierungen plant, stößt an die 1.200 Euro und sollte Arbeiten über den Jahreswechsel verteilen, denn es zählt das Zahlungsjahr, nicht das Rechnungsdatum. Eine Badsanierung für 20.000 Euro mit 8.000 Euro Lohn bringt nur 1.200 Euro, eine Abschlagszahlung im Dezember und der Rest im Januar dagegen 1.200 plus 400 Euro. Und der Bonus verändert den Vergleich mit der Schwarzarbeit: Mit ihm zahlt der Kunde für die legale Handwerkerstunde zu 120 Euro netto rund 96 Euro, der Schwarzarbeiter verlangt 60 bis 80 ohne Gewährleistung und Versicherung.

Ein Stück Geschichte

Die Steuerermäßigung für den Haushalt wurde 2003 mit der Agenda 2010 eingeführt, zunächst für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen mit 600 Euro, um die Schwarzarbeit in Privathaushalten einzudämmen, die damals auf mehrere Millionen illegale Putzstellen geschätzt wurde. 2006 kam der Handwerkerbonus mit 600 Euro dazu, 2009 wurde er in der Finanzkrise auf 1.200 Euro verdoppelt und die Dienstleistungen auf 4.000 Euro angehoben, um die Baukonjunktur zu stützen; seither sind die Beträge unverändert, obwohl die Handwerkerstunde sich verteuert hat. Die Zahl der angemeldeten Haushalts-Minijobs stieg von 27.000 im Jahr 2003 auf rund 260.000, der Bonus kostet den Staat nach dem Subventionsbericht einen Milliardenbetrag im Jahr. Der Bundesfinanzhof hat die Regel mehrfach ausgelegt: 2014 für den Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg, 2016 für die Betreuung eines Hundes im Haushalt, 2020 gegen die Werkstattarbeit und 2023 für Mieter, die die Bescheinigung des Vermieters brauchen. Die Diskussion um eine Erhöhung oder einen Vortrag in Folgejahre kehrt mit jeder Steuerreform zurück.

Praktische Tipps

Bitten Sie den Handwerker vor der Rechnung um den getrennten Ausweis von Arbeits- und Materialkosten, viele Programme tun das automatisch. Zahlen Sie per Überweisung und bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug sechs Jahre auf. Teilen Sie große Projekte durch Abschlagsrechnungen auf zwei Kalenderjahre. Prüfen Sie als Mieter die Betriebskostenabrechnung und fordern Sie die § 35a-Bescheinigung an. Melden Sie die Putzhilfe über den Haushaltsscheck an: Die Abgaben von rund 15 Prozent werden zu 20 Prozent erstattet, und Sie sind bei Unfällen versichert. Und tragen Sie die Beträge in die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" ein, nicht bei den Werbungskosten.

Häufige Fragen

Wie viel Handwerkerkosten kann ich absetzen?

20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (ohne Material) werden direkt von der Steuer abgezogen, höchstens 1.200 Euro im Jahr, also bei bis zu 6.000 Euro Lohnanteil. Bei 2.700 Euro Lohnanteil sind das 540 Euro.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Arbeiten, die sonst Haushaltsmitglieder erledigen würden und die eine Firma oder ein Selbstständiger im Haushalt ausführt: Putzen, Fensterreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeister, Umzug, Kinderbetreuung, Pflege. 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro.

Zählt Material mit?

Nein. Nur Arbeitslohn, Fahrtkosten, Maschinenkosten und Verbrauchsmaterial wie Klebeband oder Reinigungsmittel, jeweils mit Umsatzsteuer. Farbe, Fliesen, Fenster und Heizkessel sind ausgeschlossen; die Rechnung muss die Posten trennen.

Geht Barzahlung?

Nein, auch nicht mit Quittung. Voraussetzung ist eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Handwerkers per Überweisung, Lastschrift oder Karte. Das Finanzamt kann Rechnung und Kontoauszug verlangen.

Können Mieter Handwerkerkosten absetzen?

Ja, für Arbeiten in der Mietwohnung, die sie selbst beauftragen, und für Lohnanteile in der Betriebskostenabrechnung (Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Schornsteinfeger). Der Vermieter muss die Anteile auf Verlangen bescheinigen.

Was ist, wenn meine Steuer niedriger ist als die Ermäßigung?

Dann verfällt der Rest. Die Ermäßigung kann die Einkommensteuer nur auf null senken, nicht zu einer Erstattung führen, und wird nicht ins nächste Jahr vorgetragen. Rentner und Geringverdiener sollten Arbeiten deshalb verteilen oder einem zahlenden Angehörigen die Beauftragung überlassen.

Gilt § 35a auch für Neubau und Förderung?

Nicht für Neubauten bis zur Fertigstellung und nicht für Maßnahmen, die mit KfW-Zuschuss, BAFA-Förderung oder Steuerermäßigung nach § 35c (energetische Sanierung) gefördert werden. Für Ausbau, Anbau und Renovierung eines bestehenden Hauses gilt er.

Wie viel kann ich insgesamt nach § 35a sparen?

Bis zu 5.710 Euro im Jahr je Haushalt: 1.200 Euro für Handwerker, 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege und 510 Euro für einen Haushalts-Minijob. Die drei Höchstbeträge gelten nebeneinander.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: § 35a EStG (Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen), BMF-Schreiben vom 9. November 2016 (IV C 8 - S 2296-b/07/10003) mit Anlage der begünstigten Leistungen, BFH, Urteile VI R 55/12 (Winterdienst), VI R 4/18 (Werkstattarbeit) und VI R 24/20 (Mieter), Minijob-Zentrale: Haushaltsscheck-Verfahren, Bundesministerium der Finanzen: Subventionsbericht (Kosten des § 35a)