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Schenkungsteuer-Rechner

Schenkungen werden wie Erbschaften besteuert, aber der Freibetrag steht alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Das macht frühzeitiges Schenken so attraktiv.

Wie viel Schenkungsteuer fällt an?

Wert der Schenkung und Verhältnis zum Schenker.

Beispiel: 300.000 € an Nichtverwandte: 84.000 € Steuer (Klasse III, 30 %)

So funktioniert der Schenkungsteuer-Rechner

Wer sein Vermögen zu Lebzeiten weitergibt, zahlt dieselben Steuersätze wie beim Erben, hat aber einen entscheidenden Vorteil: Der Freibetrag erneuert sich alle zehn Jahre. Ein Elternteil kann einem Kind also mit 50, 60 und 70 jeweils 400.000 Euro steuerfrei schenken, zusammen 1,2 Millionen, wo beim Erben nur einmal 400.000 Euro frei wären. Der Schenkungsteuer-Rechner zeigt, welche Schenkungsteuer bei welchem Verhältnis zum Schenker anfällt und wie viel noch steuerfrei möglich ist.

Merksatz: Alle zehn Jahre ein neuer Freibetrag. Die Eselsbrücke: Beim Schenken zählt der Kalender mit, beim Erben nicht. Die Freibeträge sind dieselben wie bei der Erbschaftsteuer, mit einer Ausnahme: Eltern, die vom Kind beschenkt werden, haben nur 20.000 Euro statt 100.000 und landen in Steuerklasse II.

Drei Beispiele für den Schenkungsteuer berechnen:

  • Enkel bekommt 250.000 Euro: Freibetrag 200.000 Euro, steuerpflichtig 50.000 Euro, Klasse I mit 7 Prozent: 3.500 Euro Steuer. Hätten die Großeltern zehn Jahre vorher 200.000 Euro und jetzt 50.000 Euro geschenkt, wäre alles steuerfrei.
  • Freundin bekommt 300.000 Euro: Freibetrag 20.000 Euro, Klasse III, 30 Prozent auf 280.000 Euro: 84.000 Euro Steuer. Das Gleiche gilt für den Lebensgefährten ohne Trauschein.
  • Kind schenkt den Eltern 100.000 Euro: Nur 20.000 Euro Freibetrag, Klasse II, Satz 20 Prozent: wegen des Härteausgleichs 13.750 Euro statt 16.000 Euro Steuer.

Die Formel: Steuer = (Wert der Schenkung + Schenkungen derselben Person der letzten 10 Jahre - Freibetrag) × Steuersatz, abgerundet auf volle 100 Euro und mit Härteausgleich an den Stufengrenzen. Die Steuerklassen und Sätze stehen in § 15 und § 19 ErbStG und gleichen denen der Erbschaftsteuer. Hausrat und Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag oder Hochzeit bleiben außerdem steuerfrei, solange sie üblich sind. Was eine Schenkung über die Jahre an Vermögen bildet, zeigt der Zinseszins-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Die Zehnjahresfrist: Der Kern der Schenkungsteuer

Alle Schenkungen derselben Person an denselben Empfänger innerhalb von zehn Jahren werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet, und erst auf die Summe wird der Freibetrag angewandt. Wer dem Kind 2020 300.000 Euro geschenkt hat und 2026 noch einmal 200.000 Euro, hat 500.000 Euro in zehn Jahren und zahlt auf 100.000 Euro Steuer. Ab 2030 beginnt die Zählung von vorn. Die Frist läuft taggenau ab der Ausführung der Schenkung, bei Immobilien ab der Auflassung und Eintragung im Grundbuch, bei Geld ab der Gutschrift. Zusammengerechnet wird auch mit dem späteren Erbfall: Stirbt der Schenker innerhalb von zehn Jahren, wird die Schenkung dem Erbe hinzugerechnet, als wäre sie nie geschehen, nur die bereits gezahlte Schenkungsteuer wird angerechnet. Deshalb lautet die wichtigste Regel: Schenkung zu Lebzeiten wirkt umso besser, je früher sie beginnt. Wer mit 60 anfängt, kann bis 90 den Freibetrag viermal nutzen.

Schenken mit Sicherheitsnetz: Nießbrauch und Rückforderung

Die Angst, das Vermögen aus der Hand zu geben, ist der häufigste Grund, nicht zu schenken. Die Praxis kennt dafür Lösungen. Beim Nießbrauch übertragen die Eltern das Haus, behalten aber das Recht, es zu bewohnen oder die Miete zu kassieren; der Nießbrauch mindert zudem den steuerlichen Wert der Schenkung, bei einem 65-Jährigen und 1.000 Euro Monatsmiete um rund 150.000 Euro, und wird damit zur doppelten Steuerersparnis. Rückforderungsklauseln im Schenkungsvertrag erlauben es, das Geschenk zurückzuholen, wenn das Kind vor den Eltern stirbt, insolvent wird, sich scheiden lässt oder die Immobilie verkauft; die Rückübertragung löst dann keine Steuer aus. Eine Schenkung unter Auflage, etwa die Verpflichtung zur Pflege oder zu Unterhalt, senkt ebenfalls den Wert. Und wer nicht alles aus der Hand geben will, schenkt Anteile: Ein Haus zu einem Viertel alle zehn Jahre. Für Immobilien braucht jede Schenkung einen Notar; die Kosten liegen bei einigen tausend Euro und sind gegen die Steuerersparnis fast immer gut angelegt. Was eine vermietete Immobilie wert ist, hilft der Mietrendite-Rechner einzuschätzen.

Besondere Fälle: Ehepartner, Kettenschenkung, Ausland

Zwischen Ehepartnern ist die Schenkung des selbst bewohnten Familienheims ganz steuerfrei, ohne Betrag und ohne Haltefrist, anders als beim Erben. Die Kettenschenkung nutzt mehrere Freibeträge: Statt dass die Großmutter dem Enkel 400.000 Euro schenkt und auf 200.000 Euro Steuer zahlt, schenkt sie 400.000 Euro ihrer Tochter, und die schenkt sie weiter an ihr Kind; beides ist steuerfrei, sofern die Tochter wirklich frei über das Geld verfügen konnte und nicht zur Weitergabe verpflichtet war. Dasselbe gilt für das Schwiegerkind, das über den eigenen Ehepartner statt direkt bedacht wird, 400.000 statt 20.000 Euro Freibetrag. Wer ins Ausland zieht, bleibt fünf Jahre lang in Deutschland schenkungsteuerpflichtig, bei Umzug in die USA zehn Jahre; andere Länder wie Österreich, Schweden oder Portugal kennen gar keine Schenkungsteuer, was für große Vermögen eine eigene Planung rechtfertigt. Jede Schenkung muss innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt angezeigt werden, bei notarieller Beurkundung übernimmt das der Notar.

Ein Stück Geschichte: Als die Kinder von Hand zu Hand gingen

Die Schenkungsteuer gibt es, weil es die Erbschaftsteuer gibt. Als Preußen 1873 die Erbschaftsteuer einführte, dauerte es nicht lange, bis die Vermögenden ihr Erbe zu Lebzeiten verteilten, und 1906 folgte im Reichserbschaftsteuergesetz die Besteuerung der Schenkung als Ergänzung, ausdrücklich damit „die Erbschaftsteuer nicht durch Schenkungen unter Lebenden umgangen werde“. Seither sind beide in einem Gesetz vereint, dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Die Zehnjahresfrist in ihrer heutigen Form stammt aus der Reform von 1974, und die Diskussion, sie zu verlängern oder ganz abzuschaffen, taucht in jeder Reformdebatte auf. Ihre Wirkung ist messbar: In Deutschland werden jedes Jahr rund 60 bis 70 Milliarden Euro verschenkt, die Hälfte davon in Betriebsvermögen, und die Schenkungsteuer bringt trotzdem nur etwa 3 bis 5 Milliarden ein, weil die Freibeträge und Verschonungen den Großteil abdecken. Dass fast jede zweite Schenkung über 100.000 Euro von Eltern an Kinder geht, zeigt, wofür die Regel gedacht war: das Weiterreichen in der Familie, in Raten.

Praktische Tipps

Beginnen Sie früh und schenken Sie in Schritten knapp unter dem Freibetrag, mit einem Kalender für die Zehnjahresfristen. Nutzen Sie beide Elternteile: Jedes Kind hat gegenüber Vater und Mutter je 400.000 Euro, ein Ehepaar kann einem Kind also 800.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei übertragen. Schenken Sie Immobilien mit Nießbrauch und Rückforderungsrecht, nie ohne Vertrag. Verwandeln Sie bei unverheirateten Paaren Klasse III durch Heirat in Klasse I; die Ehe ist das wirksamste Steuersparmodell im ganzen Gesetz. Dokumentieren Sie auch kleine Geldschenkungen, damit das Finanzamt später nicht Kontobewegungen zusammenrechnet. Und denken Sie an die Einkommensteuer: Wer dem Kind ein Depot schenkt, überträgt auch dessen Erträge und nutzt den Sparer-Pauschbetrag und Grundfreibetrag des Kindes, was der Kapitalertragsteuer-Rechner durchrechnet. Wie sich ein geschenkter Betrag mit monatlichen Entnahmen über Jahre verteilt, zeigt der Entnahmeplan-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich steuerfrei verschenken?

Alle zehn Jahre 500.000 Euro an den Ehepartner, 400.000 Euro an jedes Kind, 200.000 Euro an jeden Enkel, 20.000 Euro an Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Eltern und alle Nichtverwandten. Der Freibetrag gilt je Schenker und Empfänger.

Wie wird die Schenkungsteuer berechnet?

Wert der Schenkung plus alle Schenkungen derselben Person in den letzten zehn Jahren, minus Freibetrag, mal Steuersatz der Steuerklasse. 300.000 Euro an eine Freundin ergeben nach 20.000 Euro Freibetrag 280.000 Euro steuerpflichtig und 84.000 Euro Steuer bei 30 Prozent.

Was bedeutet die Zehnjahresfrist?

Alle Schenkungen derselben Person an denselben Empfänger innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet und teilen sich einen Freibetrag. Nach zehn Jahren, taggenau ab der Schenkung, steht der Freibetrag neu zur Verfügung.

Welche Steuerklasse gilt bei einer Schenkung an die Eltern?

Klasse II mit nur 20.000 Euro Freibetrag, anders als beim Erben, wo Eltern in Klasse I mit 100.000 Euro stehen. 100.000 Euro vom Kind an die Eltern kosten 13.750 Euro Steuer.

Fällt bei einer Schenkung an den Enkel Steuer an?

Erst ab 200.000 Euro innerhalb von zehn Jahren, bei verstorbenem Elternteil ab 400.000 Euro. 250.000 Euro kosten 3.500 Euro Steuer, in zwei Schritten mit zehn Jahren Abstand wären sie steuerfrei.

Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, innerhalb von drei Monaten, formlos mit Namen, Verwandtschaft, Gegenstand und Wert, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Bei notariell beurkundeten Schenkungen, etwa Immobilien, meldet der Notar.

Was ist eine Kettenschenkung?

Die Weitergabe über eine Zwischenperson, um höhere Freibeträge zu nutzen, etwa Großmutter an Tochter an Enkel statt direkt. Sie ist zulässig, wenn die Zwischenperson frei entscheiden konnte und nicht zur Weitergabe verpflichtet war; beide Schenkungen brauchen zeitlichen Abstand.

Wird eine Schenkung beim späteren Erbe angerechnet?

Ja, wenn der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung stirbt. Dann wird die Schenkung dem Erbe hinzugerechnet und die gezahlte Schenkungsteuer angerechnet. Nach zehn Jahren bleibt die Schenkung außen vor.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: §§ 1, 7, 13, 14, 15, 16, 19, 30 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), § 2 ErbStG (erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach Wegzug), Bewertungsgesetz §§ 13 bis 16 (Bewertung von Nießbrauch und Renten), Statistisches Bundesamt: Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik