Soli-Rechner

Freigrenze, Milderungszone, voller Satz: Wer 2026 noch Soli zahlt und wie viel.

Zahle ich Solidaritätszuschlag und wie viel?

Zu versteuerndes Einkommen und Veranlagung wählen.

Beispiel: 92.000 € zu versteuerndes Einkommen, Splitting: 18.342 € Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer zusammen 1.650,78 €

So funktioniert der Soli-Rechner

Der Soli-Rechner beantwortet die Frage, ob und wie viel Solidaritätszuschlag Sie 2026 zahlen: Sie geben das zu versteuernde Einkommen und die Veranlagung ein, Grundtabelle oder Splitting, der Rechner rechnet erst die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 und darauf den Soli mit Freigrenze und Milderungszone, dazu Kirchensteuer auf Wunsch, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz und was netto im Monat bleibt. Seit 2021 zahlen rund 90 Prozent der Steuerzahler keinen Soli mehr, und der Rechner zeigt, auf welcher Seite der Grenze Sie liegen.

Merksatz: Der Soli ist 5,5 Prozent der Einkommensteuer, nicht des Einkommens, und er fällt erst an, wenn die Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 Euro liegt, bei Paaren 40.700. Die Eselsbrücke: Single bis rund 74.000 Euro zu versteuerndes Einkommen null Soli, darüber schleichend, ab rund 115.000 voll.

Drei Beispiele:

  • 80.000 € zu versteuerndes Einkommen, Single: 22.464 € Einkommensteuer, knapp über der Freigrenze, in der Milderungszone 251,57 € Soli statt 1.235,52 € beim vollen Satz.
  • 120.000 €, Single: 39.264 € Einkommensteuer, 2.159,52 € Soli, der volle Satz von 5,5 Prozent; bei 100.000 € sind es 1.251,17 € in der Milderungszone.
  • 92.000 €, Ehepaar mit Splitting: 18.342 € Einkommensteuer, unter der doppelten Freigrenze von 40.700 €, kein Soli; auch 60.000 € als Single bleiben mit 14.233 € Steuer frei.

Formeln: Soli = 5,5 % der Einkommensteuer, Freigrenze: Einkommensteuer bis 20.350 € (Splitting 40.700 €) kein Soli, Milderungszone: Soli = 11,9 % × (Einkommensteuer - Freigrenze), höchstens 5,5 % der Steuer. Die Einkommensteuer selbst mit allen Tarifzonen rechnet der Einkommensteuer-Rechner, und was vom Brutto nach Soli und Sozialabgaben bleibt, der Brutto-Netto-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Freigrenze, Milderungszone, voller Satz: Die drei Stufen

Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer in Höhe von 5,5 Prozent, und seit 2021 gilt für die Einkommensteuer eine Freigrenze, die jedes Jahr angepasst wird, 2026 bei 20.350 Euro Einkommensteuer für Einzelveranlagte und 40.700 Euro für Zusammenveranlagte: Wer weniger Einkommensteuer zahlt, zahlt keinen Soli, und das entspricht bei einem Single etwa 74.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei einem Paar etwa 148.000. Eine Freigrenze ist kein Freibetrag, ein Euro darüber würde den Soli auf die gesamte Steuer auslösen, 1.119 Euro statt null, und deshalb gibt es die Milderungszone: Darin beträgt der Soli 11,9 Prozent der Differenz zwischen Einkommensteuer und Freigrenze, bei 22.464 Euro Steuer also 11,9 Prozent von 2.114, gleich 251,57 Euro, und das steigt, bis es den vollen Satz von 5,5 Prozent der gesamten Steuer erreicht, rechnerisch bei 37.838 Euro Einkommensteuer, rund 115.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Singles und 230.000 für Paare. Der Grenzsteuersatz in der Milderungszone ist deshalb höher als darüber, jeder Euro mehr Einkommensteuer kostet 11,9 Cent Soli, über der Zone nur 5,5, und bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent Einkommensteuer heißt das 5 Prozentpunkte zusätzlich. Auf Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag wird der Soli weiterhin ohne Freigrenze erhoben, 25 Prozent plus 5,5 Prozent davon gleich 26,375 Prozent, und bei Körperschaften auf die volle Körperschaftsteuer. Die Einkommensteuer, von der alles ausgeht, zeigt der Einkommensteuer-Rechner mit Tarifzonen und Grenzsteuersatz.

Wer 2026 noch Soli zahlt und wo er versteckt ist

Nach den Zahlen des Finanzministeriums zahlen seit 2021 etwa 90 Prozent der bisherigen Soli-Zahler nichts mehr, 6,5 Prozent einen reduzierten Betrag in der Milderungszone und 3,5 Prozent den vollen Satz, und das Aufkommen fiel von 19 Milliarden Euro 2020 auf rund 12 Milliarden, wobei der größere Teil heute aus Körperschaftsteuer und Kapitalerträgen kommt. Betroffen sind Singles mit mehr als etwa 74.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, das sind je nach Abzügen rund 85.000 bis 90.000 Euro brutto, Paare ab 148.000, Selbstständige mit entsprechendem Gewinn, und alle GmbHs, denn auf die Körperschaftsteuer gibt es keine Freigrenze. Versteckt ist der Soli an drei Stellen: in der Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Fondsgewinne, wo jeder zahlt, dessen Kapitalerträge den Pauschbetrag übersteigen; in der Lohnsteuer, wo der Arbeitgeber ihn monatlich einbehält, nach der Lohnsteuertabelle mit umgerechneter Freigrenze, und die Jahresabrechnung ihn bei schwankendem Gehalt korrigiert; und in Abfindungen und Einmalzahlungen, die im Zahlungsmonat über die Grenze springen, mit Erstattung in der Steuererklärung. Die Freigrenze wurde 2021 mit 16.956 Euro eingeführt, 2023 auf 17.543 erhöht, 2024 auf 18.130, 2025 auf 19.950 und 2026 auf 20.350, so dass die Grenze mit der Inflation wandert. Für die Lohnabrechnung mit Soli, Kirchensteuer und Sozialversicherung rechnet der Brutto-Netto-Rechner das Monatsnetto.

Rechnen von Hand, Abfindung, Verfassungsfrage

Von Hand geht es in drei Schritten: Einkommensteuer nach Tarif bestimmen, mit der Freigrenze vergleichen, und darüber das Minimum aus 11,9 Prozent der Differenz und 5,5 Prozent der Steuer nehmen; bei 30.864 Euro Steuer auf 100.000 Euro Einkommen sind das 11,9 Prozent von 10.514, gleich 1.251,17, gegenüber 1.697,52 beim vollen Satz, also die Milderung. Beim Splitting wird die Steuer auf das halbe Einkommen berechnet und verdoppelt, und die Freigrenze verdoppelt sich mit, 40.700 Euro, so dass ein Paar mit 92.000 Euro und 18.342 Euro Steuer weit unter der Grenze bleibt. Der erste typische Fehler ist die Rechnung mit 5,5 Prozent des Einkommens statt der Steuer, der zweite das Ignorieren der Milderungszone, der dritte die Annahme, der Soli sei ganz abgeschafft, was für Kapitalerträge und GmbHs nicht gilt. Bei Abfindungen hilft die Fünftelregelung, die die Steuer auf die Abfindung so berechnet, als wäre sie auf fünf Jahre verteilt, und der Soli folgt der so ermittelten Steuer, so dass eine große Abfindung oft weniger Soli auslöst als befürchtet. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. März 2025 entschieden, dass der Soli auch nach Auslaufen des Solidarpakts 2019 verfassungsgemäß ist, solange der Bund einen wiedervereinigungsbedingten Mehrbedarf nachweisen kann, und ihn damit vorerst bestätigt; die Beschwerde von FDP-Abgeordneten wurde abgewiesen. Für die Abfindung mit Fünftelregelung und Soli rechnet der Abfindungsrechner das Netto.

Ein Stück Geschichte: Vom Golfkrieg zum Teilabbau

Der erste Solidaritätszuschlag hatte mit dem Osten weniger zu tun, als sein Name sagt: Die Regierung Kohl führte ihn zum 1. Juli 1991 mit 7,5 Prozent ein, befristet auf ein Jahr, zur Finanzierung des deutschen Beitrags zum Golfkrieg, der Unterstützung der Länder Mittel- und Osteuropas und der Kosten der Einheit, und er lief am 30. Juni 1992 planmäßig aus. Der zweite Soli kam zum 1. Januar 1995 mit dem Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms, wieder 7,5 Prozent, nun ausdrücklich für den Aufbau Ost und ohne Befristung, 1998 auf 5,5 Prozent gesenkt, wo er bis heute steht; der Solidarpakt I lief von 1995 bis 2004, der Solidarpakt II von 2005 bis 2019, und beide hatten mit dem Zuschlag rechtlich nichts zu tun, der Soli war immer eine allgemeine Bundessteuer ohne Zweckbindung. Die Freigrenze gab es von Anfang an, 1995 bei 1.836 D-Mark Einkommensteuer, 939 Euro nach Umstellung, und mit einer Milderungszone von 20 Prozent, später 11,9, so dass Kleinverdiener nie Soli zahlten. Der Bundestag beschloss am 14. November 2019 das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags, das die Freigrenze zum 1. Januar 2021 von 972 auf 16.956 Euro anhob und damit 90 Prozent befreite, nach einer Debatte, in der die Union die vollständige Abschaffung und die SPD den Erhalt für Spitzenverdiener wollte; die Verfassungsbeschwerde dagegen scheiterte 2025 in Karlsruhe. Insgesamt brachte der Soli bis 2020 rund 330 Milliarden Euro ein, mehr als der Aufbau Ost gekostet hat. Der Rechner rechnet den Zuschlag, der 1991 für ein Jahr gedacht war.

Praktische Tipps

Rechnen Sie den Soli auf die Einkommensteuer, nicht auf das Einkommen. Prüfen Sie bei Einkommen zwischen 74.000 und 115.000 Euro die Milderungszone, dort ist der Grenzsteuersatz am höchsten. Nutzen Sie das Splitting, die Freigrenze verdoppelt sich. Verteilen Sie Einmalzahlungen, wo es geht, auf zwei Jahre, oder holen Sie zu viel einbehaltenen Soli über die Steuererklärung zurück. Vergessen Sie den Soli auf Kapitalerträge nicht, er gilt ohne Freigrenze. Planen Sie als GmbH mit 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer. Und schauen Sie beim Grenzsteuersatz auf die Gesamtbelastung mit Soli und Kirchensteuer. Was ein Gehaltsplus nach Soli und Kirchensteuer netto bringt, rechnet der Gehaltserhöhungsrechner.

Häufige Fragen

Wer zahlt 2026 noch Solidaritätszuschlag?

Singles mit mehr als 20.350 € Einkommensteuer, das entspricht etwa 74.000 € zu versteuerndem Einkommen, Paare mit mehr als 40.700 € Steuer, also rund 148.000 € Einkommen. Dazu alle auf Kapitalerträge über dem Pauschbetrag und alle GmbHs auf die Körperschaftsteuer, dort ohne Freigrenze.

Wie hoch ist der Soli?

5,5 Prozent der Einkommensteuer, nicht des Einkommens. Bei 120.000 € Einkommen und 39.264 € Steuer sind das 2.159,52 €. In der Milderungszone direkt über der Freigrenze ist er niedriger: Bei 80.000 € und 22.464 € Steuer nur 251,57 €.

Was ist die Milderungszone?

Der Bereich über der Freigrenze, in dem der Soli nur 11,9 Prozent der Differenz zwischen Einkommensteuer und Freigrenze beträgt, damit ein Euro mehr Steuer nicht den vollen Soli auslöst. Sie reicht bis etwa 37.838 € Einkommensteuer, rund 115.000 € Einkommen bei Singles, dann gilt der volle Satz.

Zahlt ein Ehepaar mit 92.000 € Soli?

Nein. Mit Splitting beträgt die Einkommensteuer 18.342 €, die Freigrenze für Zusammenveranlagte liegt bei 40.700 €. Erst ab etwa 148.000 € zu versteuerndem Einkommen beginnt für Paare die Milderungszone, ab rund 230.000 € der volle Satz.

Gilt die Freigrenze auch für Kapitalerträge?

Nein. Auf Zinsen, Dividenden und Fondsgewinne über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € wird der Soli ohne Freigrenze erhoben: 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent davon, zusammen 26,375 Prozent. Das trifft auch Anleger, die auf ihr Gehalt keinen Soli zahlen.

Warum ist der Grenzsteuersatz in der Milderungszone höher?

Weil dort jeder Euro mehr Einkommensteuer 11,9 Cent Soli kostet statt 5,5 Cent beim vollen Satz. Bei 42 Prozent Einkommensteuer auf den nächsten Euro kommen 5 Prozentpunkte dazu, über der Zone nur 2,3. Der Rechner zeigt den Grenzsteuersatz der Einkommensteuer, der Soli kommt obendrauf.

Ist der Soli verfassungsgemäß?

Ja, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2025. Der Zuschlag darf weiter erhoben werden, solange der Bund einen wiedervereinigungsbedingten Mehrbedarf nachweisen kann; das Auslaufen des Solidarpakts 2019 ändert daran nichts. Eine Abschaffung bleibt eine politische Entscheidung.

Wie wurde der Soli 2021 reduziert?

Die Freigrenze stieg zum 1. Januar 2021 von 972 € auf 16.956 € Einkommensteuer, seitdem jährlich angepasst, 2026 auf 20.350 €. Damit zahlen etwa 90 Prozent der früheren Zahler nichts mehr, 6,5 Prozent einen reduzierten Betrag und 3,5 Prozent den vollen Satz. Der Satz von 5,5 Prozent blieb unverändert.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG) §§ 3, 4, Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2115), BVerfG, Urteil vom 26. März 2025, 2 BvR 1505/20, Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen nach Steuerarten, Solidaritätszuschlag