Pendlerpauschale-Rechner
Entfernungspauschale aus Kilometern und Arbeitstagen, und was sie nach Abzug des Pauschbetrags wirklich an Steuern spart.
Wie viel bringt mir die Pendlerpauschale?
Entfernung, Arbeitstage und Einkommen für die Ersparnis.
Beispiel: 48 km an 210 Tagen: 3.830 € Werbungskosten, rund 736 € Ersparnis
Was bringt die Kilometerpauschale bei Dienstreisen?
Gefahrene Kilometer, Fahrzeug, Abwesenheit, Reisetage, Einkommen.
Beispiel: 640 km und 3 Reisetage: 192 € Fahrtkosten plus 56 € Verpflegungspauschale = 248 €
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Wie viel bringt die Homeoffice-Pauschale zusammen mit der Pendlerpauschale?
Homeoffice-Tage und Bürotage, 6 € je Tag, höchstens 210 Tage.
Beispiel: 220 Tage Homeoffice: 1.260 € Pauschale, davon 30 € über dem Pauschbetrag
Wie viel bringt die Homeoffice-Pauschale zusammen mit der Pendlerpauschale?
Homeoffice-Tage und Bürotage, 6 € je Tag, höchstens 210 Tage.
Beispiel: 220 Tage Homeoffice: 1.260 € Pauschale, davon 30 € über dem Pauschbetrag
So funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner
Der Pendlerpauschale-Rechner rechnet die Entfernungspauschale nach § 9 EStG: einfache Entfernung mal Arbeitstage mal 0,38 Euro, seit 2026 ab dem ersten Kilometer. Und er zeigt, was oft übersehen wird: Das Finanzamt zieht ohnehin 1.230 Euro Werbungskosten ab, die Pauschale wirkt erst darüber, und sie spart nicht den Betrag selbst, sondern nur den Steuersatz darauf. Dafür tragen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und die Veranlagung ein.
Merksatz: Einfache Strecke, nicht Hin und Zurück. Die Eselsbrücke: 0,38 Euro mal 220 Tage sind 83,60 Euro je Kilometer im Jahr, und erst ab 15 Kilometern Arbeitsweg kommt man über den Pauschbetrag. Wer die Pendlerpauschale berechnen will, braucht also Kilometer, Tage und ungefähr das Einkommen.
Drei Beispiele:
- 48 km, 210 Tage, 62.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, Splitting: 3.830,40 Euro Werbungskosten, davon 2.600,40 Euro über dem Pauschbetrag, bei 28,5 Prozent Grenzsteuersatz rund 736 Euro Steuerersparnis.
- 15 km, 220 Tage, 40.000 Euro, einzeln: 1.254 Euro Pauschale, nur 24 Euro über dem Pauschbetrag, Ersparnis 7 Euro. Der Arbeitsweg bringt steuerlich fast nichts.
- 60 km, 230 Tage, 55.000 Euro, einzeln: 5.244 Euro Pauschale, 4.014 Euro wirksam, bei 36,8 Prozent rund 1.451 Euro Ersparnis, also 120 Euro im Monat.
Die Formeln: Pauschale = Arbeitstage x einfache Kilometer x 0,38 Euro, wirksam = Pauschale - 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag (wenn keine anderen Werbungskosten da sind), Ersparnis = Einkommensteuer(zvE) - Einkommensteuer(zvE - wirksam), ohne Soli und Kirchensteuer. Mit Bus und Bahn gilt die Pauschale bis höchstens 4.500 Euro, außer die Tickets waren teurer. Die Arbeitstage liefert der Arbeitstage-Rechner, das zu versteuernde Einkommen der Einkommensteuer-Rechner.
Neu ist der zweite Kasten Dienstreise mit dem Privatwagen: Für Fahrten zu Kunden, Fortbildungen oder auswärtigen Einsatzorten gilt nicht die Entfernungspauschale, sondern die Kilometerpauschale von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer (Motorrad 0,20 Euro), also für Hin- und Rückweg. Dazu kommt die Verpflegungspauschale: 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, bei mehrtägigen Reisen 14 Euro am An- und Abreisetag und 28 Euro je Zwischentag. 640 Kilometer und 3 Reisetage ergeben 192 Euro Fahrtkosten plus 56 Euro Verpflegung, zusammen 248 Euro, die der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf oder die Sie als Werbungskosten ansetzen. Die Vollkosten des Autos je Kilometer liegen meist höher, das zeigt der Autokosten-Rechner.
Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren
Für Tage, an denen Sie überwiegend zu Hause arbeiten, gibt es die Homeoffice-Pauschale: 6 Euro je Tag, höchstens 210 Tage und damit 1.260 Euro im Jahr, ganz ohne Arbeitszimmer. Beides zusammen ist erlaubt, nur nicht für denselben Tag. Der Kasten rechnet beide Pauschalen zusammen und zieht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, den jeder ohnehin bekommt: 100 Homeoffice-Tage (600 Euro) plus 120 Bürotage bei 25 km (1.140 Euro) ergeben 1.740 Euro, davon wirken 510 Euro über den Pauschbetrag hinaus und sparen bei 45.000 Euro Einkommen etwa 170 Euro Steuer. Wer dagegen 220 Tage zu Hause arbeitet, kommt mit 1.260 Euro nur 30 Euro über den Pauschbetrag; erst weitere Werbungskosten wie Arbeitsmittel oder Fortbildung machen die Pauschale wirklich wertvoll.
Wissenswertes zum Thema
Die Regeln: Entfernung, Tage, Verkehrsmittel
Die Entfernungspauschale gilt für die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, in vollen Kilometern abgerundet, egal ob man mit Auto, Rad, Bahn, zu Fuß oder in der Fahrgemeinschaft unterwegs ist; eine längere Strecke zählt nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und man sie regelmäßig fährt, etwa die Autobahn statt der Ortsdurchfahrt. Angesetzt werden nur Tage mit tatsächlicher Fahrt, also keine Urlaubs-, Krank- und Homeoffice-Tage, für die es stattdessen die Tagespauschale von 6 Euro bis 1.260 Euro im Jahr gibt; das Finanzamt akzeptiert bei einer Fünftagewoche meist 220 bis 230 Tage, darüber will es Nachweise. Fährt man zweimal am Tag, etwa in der Mittagspause nach Hause, zählt trotzdem nur eine Fahrt. Die 4.500-Euro-Grenze gilt, wenn man nicht mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw fährt, also für Bahn, Bus, Motorrad, Fahrrad und als Mitfahrer, es sei denn, die tatsächlichen Ticketkosten liegen höher, dann zählen die. Wer mit dem Auto fährt, hat keine Obergrenze, 100 Kilometer an 220 Tagen ergeben 8.360 Euro. Menschen mit Behinderung ab GdB 70 oder ab 50 mit Merkzeichen G dürfen statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten ansetzen, 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, also für Hin- und Rückweg. Unfallkosten auf dem Arbeitsweg kommen als außergewöhnliche Werbungskosten dazu, Parkgebühren am Arbeitsplatz nicht.
Warum die Ersparnis kleiner ist als die Pauschale
Die Pauschale sind Werbungskosten, sie mindern das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer. Was sie bringt, hängt vom Grenzsteuersatz ab, also davon, wie viel Steuer der letzte Euro Einkommen kostet: bei 20.000 Euro zu versteuerndem Einkommen etwa 25 Prozent, bei 40.000 gut 31, bei 55.000 knapp 37 bei Einzelveranlagung, bei 62.000 mit Splitting dagegen nur 28,5, weil das Einkommen dort auf zwei Köpfe verteilt wird, und ab etwa 68.000 Euro 42 Prozent. Dazu kommt der Pauschbetrag: Jeder Arbeitnehmer bekommt 1.230 Euro Werbungskosten abgezogen, ohne einen Beleg, und die Pauschale wirkt erst, wenn sie zusammen mit Arbeitsmitteln, Fortbildung und Gewerkschaftsbeitrag darüber liegt. Bei 15 Kilometern und 220 Tagen sind das 1.254 Euro, 24 Euro über der Grenze, Ersparnis 7 Euro; der Rechner nimmt an, dass keine weiteren Werbungskosten anfallen, wer welche hat, bekommt die ganze Pauschale wirksam. Für Geringverdiener, deren Grenzsteuersatz null ist, weil das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, gibt es seit 2021 die Mobilitätsprämie: 14 Prozent der Entfernungspauschale, soweit sie den Pauschbetrag übersteigt, werden ausgezahlt. Was eine Gehaltserhöhung mit dem Grenzsteuersatz macht, zeigt der Gehaltserhöhung-Rechner.
Dienstwagen, Jobticket, Fahrtenbuch
Wer einen Firmenwagen fährt, versteuert den Arbeitsweg als geldwerten Vorteil mit 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer im Monat, darf aber im Gegenzug die Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen, sodass sich beides teilweise aufhebt; bei wenigen Fahrten lohnt die Einzelbewertung mit 0,002 Prozent je Fahrt, der Firmenwagen-Rechner zeigt den Vorteil. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Arbeitsweg, pauschal mit 15 Prozent versteuert, mindern die Pauschale, ebenso das steuerfreie Deutschlandticket als Jobticket; ein Fahrtkostenzuschuss mit 25 Prozent Pauschalsteuer seit 2019 lässt die Pauschale dagegen unberührt. Bei mehreren Arbeitsstätten gilt die Pauschale nur für die erste Tätigkeitsstätte, die der Arbeitgeber festlegt, alle anderen Fahrten sind Dienstreisen mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, Verpflegungspauschalen und ohne Pauschbetrag-Hürde. Selbstständige setzen die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ebenfalls mit der Entfernungspauschale an, nicht mit den tatsächlichen Kosten, auch wenn das Auto im Betriebsvermögen ist. Und Ehepaare, die beide pendeln, haben jeder ihre Pauschale und jeder ihren Pauschbetrag.
Ein Stück Geschichte: Die Kilometerpauschale von 1920 und das Urteil von 2008
Die Pendlerpauschale ist fast so alt wie die Einkommensteuer selbst: Das Reichseinkommensteuergesetz von 1920 erlaubte den Abzug der Fahrtkosten zur Arbeit, 1955 kam die Kilometerpauschale von 50 Pfennig für Autofahrer, 1967 wurden es 36 Pfennig, 1989 43, 1991 58 Pfennig, 1994 70 Pfennig, immer als Vorteil fürs Auto gegenüber Bahnfahrern, die ihre Tickets absetzten. Rot-Grün schaffte 2001 die Bevorzugung ab und führte die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von 70 Pfennig, ab Kilometer 11 80 Pfennig ein, 2004 vereinheitlicht auf 30 Cent. Die große Koalition strich sie 2007 für die ersten 20 Kilometer ganz, mit dem Argument, der Arbeitsweg sei Privatsache, bis das Bundesverfassungsgericht am 9. Dezember 2008 die Streichung als Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip kippte und die 30 Cent ab Kilometer 1 wiederherstellte. 2021 stieg der Satz ab Kilometer 21 auf 35 Cent, 2022 auf 38, als Ausgleich für den CO2-Preis, und seit dem 1. Januar 2026 gelten die 38 Cent ab dem ersten Kilometer, dauerhaft, wie der Koalitionsvertrag von 2025 versprach. Der Rechner rechnet mit diesem Satz.
Praktische Tipps
Zählen Sie die Tage ehrlich und ziehen Sie Homeoffice ab, dafür nehmen Sie die 6 Euro Tagespauschale, die zusammen mit der Pendlerpauschale den Pauschbetrag schneller überschreitet. Prüfen Sie die Entfernung mit einem Routenplaner für die kürzeste Strecke und notieren Sie sie, das Finanzamt rechnet nach. Sammeln Sie andere Werbungskosten, Arbeitsmittel, Fortbildung, Fachbücher, Kontoführung, denn jeder Euro davon macht einen Euro Pendlerpauschale zusätzlich wirksam. Bahnfahrer mit teurer Jahreskarte über 4.500 Euro setzen die Ticketkosten an, mit Belegen. Wer unter dem Grundfreibetrag liegt, beantragt die Mobilitätsprämie in der Steuererklärung, sonst verfällt sie. Und tragen Sie die Pauschale als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein, wenn sie über 600 Euro wirksam ist, dann kommt die Ersparnis monatlich statt im Folgejahr. Was der Arbeitsweg an Sprit kostet, zum Vergleich mit der Pauschale, rechnet der Spritkosten-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
0,38 Euro je Entfernungskilometer und Arbeitstag, seit dem 1. Januar 2026 ab dem ersten Kilometer. Vorher galten 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Bei 48 Kilometern und 210 Tagen sind das 3.830,40 Euro.
Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?
Arbeitstage mal einfache Entfernung in vollen Kilometern mal 0,38 Euro. Nur die einfache Strecke zählt, nicht Hin- und Rückweg, und nur Tage mit tatsächlicher Fahrt. 25 Kilometer an 220 Tagen ergeben 2.090 Euro Werbungskosten.
Wie viel Steuern spart die Pendlerpauschale?
Nur den Anteil über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro, multipliziert mit dem Grenzsteuersatz. Bei 48 km, 210 Tagen und 62.000 Euro Einkommen mit Splitting sind von 3.830 Euro 2.600 Euro wirksam und sparen bei 28,5 Prozent rund 736 Euro. Bei 15 km bleiben nur 7 Euro Ersparnis.
Wie viele Arbeitstage darf ich angeben?
Die Tage, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind. Bei einer Fünftagewoche akzeptiert das Finanzamt ohne Nachweis meist 220 bis 230 Tage. Homeoffice-Tage zählen nicht, dafür gibt es die Tagespauschale von 6 Euro, maximal 1.260 Euro im Jahr.
Gilt die Pendlerpauschale auch für Bahn und Fahrrad?
Ja, sie ist verkehrsmittelunabhängig. Ohne eigenen Pkw ist sie aber auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt, es sei denn, die tatsächlichen Ticketkosten sind höher, dann zählen diese mit Beleg. Mit dem eigenen Auto gibt es keine Obergrenze.
Was ist die Mobilitätsprämie?
Ein Ausgleich für Pendler, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und bei denen die Pauschale deshalb keine Steuer spart: 14 Prozent der Entfernungspauschale, soweit sie über dem Pauschbetrag liegt, werden ausgezahlt. Sie muss in der Steuererklärung beantragt werden.
Welche Strecke zählt bei der Pendlerpauschale?
Die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, abgerundet auf volle Kilometer. Eine längere Strecke zählt nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Bei Bahnfahrern gilt ebenfalls die Straßenentfernung.
Bekomme ich die Pauschale auch mit Firmenwagen?
Ja. Der Arbeitsweg wird beim Dienstwagen mit 0,03 Prozent des Listenpreises je Kilometer im Monat als geldwerter Vorteil versteuert, im Gegenzug dürfen Sie die Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen. Beides gleicht sich bei Verbrennern ungefähr aus.
Wie hoch ist die Kilometerpauschale für Dienstreisen?
0,30 Euro je gefahrenem Kilometer mit dem Pkw, 0,20 Euro mit Motorrad oder Roller, für Hin- und Rückfahrt. 320 Kilometer ergeben 96 Euro, mit 14 Euro Verpflegungspauschale bei über 8 Stunden Abwesenheit 110 Euro. Mehrtägig gibt es 14 Euro am An- und Abreisetag und 28 Euro je Zwischentag.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale gleichzeitig absetzen?
Ja, aber nicht für denselben Tag: Homeoffice-Tage bringen 6 Euro (höchstens 210 Tage, 1.260 Euro), Bürotage die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer. 100 Homeoffice-Tage und 120 Bürotage bei 25 km ergeben zusammen 1.740 Euro Werbungskosten, davon zählen 510 Euro über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro. Die Tage sollten Sie aufzeichnen.