Vorabpauschale-Rechner
Was die Bank im Januar für den ETF abbucht: Basisertrag, Vorabpauschale, Teilfreistellung, Steuer.
Wie hoch ist die Vorabpauschale für meinen ETF?
Fondswerte zum Jahresanfang und -ende, Ausschüttungen, Fondsart.
Beispiel: Aktien-ETF von 120.000 € auf 131.000 €, 600 € Ausschüttung: 121,75 € Steuer
So funktioniert der Vorabpauschale-Rechner
Der Vorabpauschale-Rechner rechnet, was die Depotbank Anfang des Jahres für einen thesaurierenden ETF oder Fonds an Abgeltungsteuer abbucht: Aus dem Fondswert am 1. Januar und dem Basiszins des Jahres ergibt sich der Basisertrag, gedeckelt auf den tatsächlichen Wertzuwachs plus Ausschüttungen, davon gehen die Ausschüttungen ab, das ist die Vorabpauschale, und auf die kommt nach Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds und nach dem freien Sparer-Pauschbetrag die Steuer von 25 Prozent plus Soli. Der Rechner nutzt den Basiszins 2026 von 3,2 Prozent und zeigt jeden Zwischenschritt.
Merksatz: Die Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung auf Gewinne, die noch nicht realisiert sind, und sie wird beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen, nichts geht verloren, nur das Timing ändert sich. Die Eselsbrücke: Wert mal Basiszins mal 70 Prozent, aber nie mehr als der Fonds wirklich gewonnen hat, und bei Verlust null.
Drei Beispiele:
- Aktien-ETF von 120.000 € auf 131.000 €, 600 € Ausschüttung, 1.000 € Pauschbetrag frei: Basisertrag 2.688 €, Vorabpauschale 2.088 €, nach Teilfreistellung 1.461,60 €, nach Pauschbetrag 461,60 €, Steuer 121,75 €.
- Aktien-ETF von 50.000 € auf 54.000 €, thesaurierend, Pauschbetrag ausgeschöpft: Basisertrag und Vorabpauschale 1.120 €, steuerpflichtig 784 €, Steuer 206,78 €; mit 1.000 € freiem Pauschbetrag 0 €.
- Derselbe ETF von 50.000 € auf 49.000 €: Vorabpauschale 0 €, keine Steuer, weil der Fonds nicht gewonnen hat; ein Rentenfonds von 20.000 € auf 22.000 € ohne Teilfreistellung: 448 € Pauschale, 118,16 € Steuer.
Formeln: Basisertrag = Wert 1.1. × Basiszins × 70 %, Vorabpauschale = min(Basisertrag, Wertzuwachs + Ausschüttungen) - Ausschüttungen, mindestens 0, Steuer = (Vorabpauschale × (1 - Teilfreistellung) - Pauschbetrag) × 26,375 %. Die Steuer beim Verkauf mit Anrechnung der gezahlten Pauschalen rechnet der Kapitalertragsteuer-Rechner, und wie der ETF über die Jahre wächst, der ETF-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Warum es die Vorabpauschale gibt und wie sie gerechnet wird
Seit der Investmentsteuerreform 2018 behandelt das Finanzamt thesaurierende und ausschüttende Fonds gleich: Wer einen ETF hält, der seine Erträge nicht ausschüttet, sondern wieder anlegt, soll nicht jahrzehntelang steuerfrei wachsen, während der Nachbar mit dem ausschüttenden Fonds jedes Jahr Steuer auf die Dividenden zahlt; deshalb wird einmal im Jahr ein fiktiver Mindestertrag besteuert, die Vorabpauschale nach § 18 Investmentsteuergesetz. Der Basisertrag ist der Fondswert zu Jahresbeginn mal dem Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr aus der Rendite langfristiger Bundesanleihen ableitet, mal 70 Prozent als pauschaler Kostenabschlag, 120.000 Euro mal 3,2 Prozent mal 0,7 gleich 2.688 Euro; der Basiszins lag 2023 bei 2,55 Prozent, 2024 bei 2,29, 2025 bei 2,53, und in den Nullzinsjahren 2021 und 2022 bei null oder negativ, so dass die Pauschale entfiel, der Rechner nutzt den Wert für 2026. Gedeckelt wird auf den tatsächlichen Zuwachs: Ist der Fonds im Jahr um weniger gestiegen als der Basisertrag, gilt der Zuwachs, ist er gefallen, ist die Pauschale null, und Ausschüttungen werden abgezogen, weil sie schon versteuert sind, 2.688 minus 600 gleich 2.088 Euro. Dann greift die Teilfreistellung, 30 Prozent bei Aktienfonds mit über 50 Prozent Aktienanteil, 15 bei Mischfonds, null bei Renten- und Geldmarktfonds, als Ausgleich dafür, dass der Fonds selbst schon Steuern im Ausland und auf Ebene des Fonds zahlt, und zuletzt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro je Person, wenn ein Freistellungsauftrag bei der Bank liegt. Was auf Ausschüttungen und Verkaufsgewinne anfällt, rechnet der Kapitalertragsteuer-Rechner mit denselben Regeln.
Wann die Bank abbucht und was beim Verkauf passiert
Die Vorabpauschale gilt als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen, und die Depotbank bucht die Steuer in den ersten Januartagen vom Verrechnungskonto ab, 121,75 Euro beim Beispiel, ohne Fondsanteile zu verkaufen; liegt kein Geld auf dem Konto, überzieht sie es oder, bei Guthaben, verrechnet sie, und manche Banken verkaufen bei Deckungslücken Anteile, was im Depot als ungewollter Teilverkauf auftaucht. Deshalb gehört Anfang Januar Geld auf das Verrechnungskonto, oder ein Freistellungsauftrag in Höhe des Pauschbetrags, der bei den meisten Anlegern die Pauschale komplett abdeckt: Bei 3,2 Prozent Basiszins fällt für einen Aktien-ETF erst ab etwa 64.000 Euro Depotwert Steuer an, 64.000 mal 3,2 Prozent mal 0,7 mal 0,7 gleich 1.003 Euro, und bei Paaren ab 128.000. Beim späteren Verkauf werden alle gezahlten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen, so dass die Steuer insgesamt nicht höher ist als ohne Pauschale, nur früher; wer den Fonds mit Verlust verkauft, bekommt die Pauschalen über den Verlusttopf zurück. Die Pauschale senkt den Zinseszins minimal, weil Geld aus dem Depot abfließt, bei 0,1 Prozent im Jahr über 30 Jahre etwa 3 Prozent des Endwerts, und das ist der Grund, warum ausschüttende und thesaurierende Fonds nach Steuern fast gleich abschneiden. Für Fonds im Ausland, bei denen keine deutsche Bank abbucht, muss die Pauschale in der Steuererklärung in der Anlage KAP-INV angegeben werden. Wie das Depot mit und ohne jährlichen Abfluss über 20 Jahre wächst, zeigt der ETF-Rechner.
Typische Fehler und Sonderfälle
Der erste Fehler ist die Angst vor einer Doppelbesteuerung: Die Pauschale wird beim Verkauf angerechnet, und wer sie nicht versteht, verkauft im Januar aus Panik. Der zweite ist der fehlende Freistellungsauftrag, der die Steuer bei kleinen Depots komplett vermeidet, 1.000 Euro je Person, verteilbar auf mehrere Banken. Der dritte ist das leere Verrechnungskonto und der ungewollte Anteilsverkauf. Der vierte ist die falsche Fondsart, ein Mischfonds mit 15 Prozent Teilfreistellung oder ein Rentenfonds ohne, und bei Gold-ETCs und Krypto-ETNs gilt die Pauschale gar nicht, sie sind keine Fonds. Der fünfte ist das Kaufdatum: Für Anteile, die im Laufe des Jahres gekauft wurden, wird die Pauschale für jeden vollen Monat vor dem Kauf um ein Zwölftel gekürzt, ein Kauf im Juli bekommt die halbe Pauschale, und der Rechner rechnet das volle Jahr. Der sechste ist der Sparplan, bei dem jede Rate ein eigener Kauf mit eigener Zwölftelung ist, die Bank rechnet das automatisch. Der siebte ist der Depotübertrag, bei dem die gezahlten Pauschalen mitwandern müssen, damit sie beim Verkauf angerechnet werden. Die Kirchensteuer kommt bei Mitgliedern mit 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer dazu, aus 121,75 werden rund 130 Euro; der Rechner rechnet ohne Kirchensteuer, und welchen Unterschied sie im Jahr macht, zeigt der Kirchensteuer-Rechner.
Ein Stück Geschichte: Von der ausschüttungsgleichen Erträgen zur Pauschale
Bis 2017 war die Fondsbesteuerung ein Fall für Spezialisten: Thesaurierende Fonds mussten "ausschüttungsgleiche Erträge" ermitteln, die der Anleger jedes Jahr in der Steuererklärung angeben musste, auch wenn er nichts bekommen hatte, und ausländische Thesaurierer wurden zum Albtraum, weil die Bank nichts abführte und beim Verkauf die gesamten Erträge aller Jahre noch einmal versteuert wurden, bis der Anleger mit Belegen aus zwanzig Jahren das Gegenteil bewies. Das Investmentsteuerreformgesetz vom 19. Juli 2016, in Kraft seit 1. Januar 2018, kehrte das System um: Fonds zahlen seitdem selbst 15 Prozent Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden und Mieten, die Anleger bekommen dafür die Teilfreistellung, und die ausschüttungsgleichen Erträge wurden durch die Vorabpauschale ersetzt, die die Bank ohne Zutun des Anlegers abführt; alle Fondsanteile galten zum 31. Dezember 2017 als verkauft und neu gekauft, der Gewinn bis dahin wurde eingefroren und für Altbestände vor 2009 ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeführt. Der Basiszins war anfangs 0,87 Prozent für 2018, fiel 2021 auf minus 0,45 und 2022 auf minus 0,05, so dass die Pauschale zwei Jahre lang nicht anfiel, und sprang 2023 auf 2,55 Prozent, was im Januar 2024 die erste spürbare Abbuchung seit Einführung brachte und die Suchanfragen nach dem Begriff vervielfachte. Die Abgeltungsteuer selbst stammt aus der Unternehmensteuerreform 2008 und gilt seit 2009 mit 25 Prozent, der Sparer-Pauschbetrag stieg 2023 von 801 auf 1.000 Euro. Der Rechner rechnet die Pauschale, die 2024 zum ersten Mal wehtat.
Praktische Tipps
Stellen Sie einen Freistellungsauftrag bei der Depotbank, 1.000 Euro je Person, 2.000 bei Paaren. Legen Sie Anfang Januar Geld auf das Verrechnungskonto, zwei Promille des Depotwerts reichen meist. Bewahren Sie die Steuerbescheinigungen auf, sie belegen die gezahlten Pauschalen für den Verkauf. Prüfen Sie die Fondsart und die Teilfreistellung im Basisinformationsblatt. Verkaufen Sie nicht wegen der Pauschale, sie wird angerechnet. Rechnen Sie bei Käufen im Jahresverlauf mit der Zwölftelung. Und geben Sie Fonds in ausländischen Depots in der Anlage KAP-INV an. Was ein Sparplan nach Steuern und Pauschale über die Jahre bringt, rechnet der ETF-Sparplan-Rechner.
Häufige Fragen
Was ist die Vorabpauschale?
Ein fiktiver Mindestertrag, den das Finanzamt bei thesaurierenden Fonds und ETFs jährlich besteuert, damit sie nicht jahrzehntelang steuerfrei wachsen. Sie beträgt höchstens Fondswert mal Basiszins mal 70 Prozent und nie mehr als der tatsächliche Wertzuwachs. Beim Verkauf wird sie vom Gewinn abgezogen.
Wie hoch ist der Basiszins 2026?
Der Rechner rechnet mit 3,2 Prozent. Der Basiszins wird jedes Jahr vom Bundesfinanzministerium aus der Rendite von Bundesanleihen abgeleitet; 2023 lag er bei 2,55 Prozent, 2024 bei 2,29, 2025 bei 2,53, und 2021 und 2022 war er negativ, so dass keine Pauschale anfiel.
Wie viel Steuer zahle ich auf 120.000 € im Aktien-ETF?
Bei 3,2 Prozent Basiszins ist der Basisertrag 2.688 €. Stieg der ETF auf 131.000 € und schüttete 600 € aus, ist die Vorabpauschale 2.088 €, nach 30 Prozent Teilfreistellung 1.461,60 €, nach 1.000 € Pauschbetrag 461,60 €, darauf 26,375 Prozent: 121,75 € Steuer.
Ab welchem Depotwert fällt Steuer an?
Mit freiem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € für einen Aktien-ETF bei 3,2 Prozent Basiszins ab etwa 64.000 €, weil 64.000 × 3,2 % × 70 % × 70 % rund 1.000 € ergibt. Bei Paaren mit 2.000 € ab etwa 128.000 €. Ohne Teilfreistellung, etwa bei Rentenfonds, schon ab rund 45.000 €.
Wann bucht die Bank die Vorabpauschale ab?
In den ersten Werktagen des Januars für das abgelaufene Jahr, vom Verrechnungskonto. Fondsanteile werden nicht automatisch verkauft, bei leerem Konto kann es aber zur Überziehung oder je nach Bank zu einem Teilverkauf kommen. Ein Freistellungsauftrag verhindert bei kleinen Depots die Abbuchung ganz.
Zahle ich beim Verkauf doppelt?
Nein. Alle gezahlten Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Die Steuer insgesamt ist nicht höher als ohne Pauschale, sie wird nur früher fällig. Bei einem Verkauf mit Verlust werden die Pauschalen über den Verlusttopf verrechnet.
Was passiert, wenn der ETF gefallen ist?
Dann ist die Vorabpauschale null und es fällt keine Steuer an, wie im Beispiel von 50.000 € auf 49.000 €. Ist der Fonds weniger gestiegen als der Basisertrag, gilt der tatsächliche Zuwachs als Obergrenze. Ausschüttungen werden abgezogen, weil sie bereits versteuert sind.
Gilt die Vorabpauschale für Anteile, die ich im Jahr gekauft habe?
Nur anteilig: Für jeden vollen Monat vor dem Kauf wird sie um ein Zwölftel gekürzt, ein Kauf im Juli bekommt die halbe Pauschale, ein Kauf im Dezember ein Zwölftel. Bei Sparplänen rechnet die Bank jede Rate einzeln. Der Rechner rechnet das volle Jahr.