Kapitalertragsteuer-Rechner
Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fallen 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Drei Fragen mit Pauschbetrag.
Wie viel Steuer zahle ich auf meine Kapitalerträge?
Erträge, Pauschbetrag und Kirchensteuer wählen.
Beispiel: 12.500 € Erträge mit 2.000 € Pauschbetrag und 9 % Kirchensteuer kosten 2.939,49 € Steuer
Wie viel Ertrag brauche ich für ein bestimmtes Netto?
Rückwärts gerechnet vom Wunsch-Netto.
Beispiel: Für 10.000 € netto mit 1.000 € Pauschbetrag und 8 % Kirchensteuer braucht es 13.468,59 € Erträge
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Wie viel Guthaben bleibt mit dem Pauschbetrag steuerfrei?
Bei welchem Guthaben der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist.
Beispiel: Bei 2,5 % Zinsen und 2.000 € Pauschbetrag bleiben 80.000 € Guthaben steuerfrei
So funktioniert der Kapitalertragsteuer-Rechner
Zinsen vom Tagesgeld, die Dividende von der Aktie, der Gewinn aus dem verkauften ETF: Alles davon ist Kapitalertrag, und der Staat nimmt pauschal ein Viertel. Der Kapitalertragsteuer-Rechner zeigt, wie viel Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Ihre Erträge anfallen, wie viel Brutto Sie für ein Wunsch-Netto brauchen und bis zu welchem Guthaben der Sparer-Pauschbetrag alle Zinsen steuerfrei hält.
Merksatz: Ein Viertel plus ein bisschen. Die Eselsbrücke: 25 Prozent Abgeltungsteuer, darauf 5,5 Prozent Soli, macht 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer knapp 28. Und die ersten 1.000 Euro im Jahr sind frei, bei Ehepaaren 2.000. Wer 3.000 Euro Zinsen hat, zahlt also nicht auf 3.000, sondern auf 2.000 Euro, und zwar 527,50 Euro.
Drei Beispiele für den Kapitalertragsteuer berechnen:
- Mit Kirchensteuer: 12.500 Euro Erträge, 2.000 Euro Pauschbetrag, 9 Prozent Kirchensteuer: 2.939,49 Euro Steuer auf 10.500 Euro, ein Satz von 28 Prozent. Netto bleiben 9.560,51 Euro.
- Rückwärts: Wer 5.000 Euro netto aus Kapitalerträgen haben will, braucht mit 1.000 Euro Pauschbetrag und ohne Kirchensteuer 6.432,94 Euro Erträge. Zweiter Kasten.
- Steuerfreies Guthaben: Bei 3 Prozent Zinsen bleiben 33.333 Euro Guthaben steuerfrei, bei 2,5 Prozent und 2.000 Euro Pauschbetrag 80.000 Euro. Dritter Kasten.
Die Formel: Steuer = (Erträge - Pauschbetrag) × 26,375 % ohne Kirchensteuer. Mit Kirchensteuer wird die Abgeltungsteuer nach § 32d EStG auf 100 ÷ (4 + Kirchensteuersatz) gesenkt, also auf 24,51 Prozent bei 8 Prozent und 24,45 Prozent bei 9 Prozent, und darauf kommen Soli und Kirchensteuer; der Gesamtsatz liegt dann bei 27,82 beziehungsweise 27,99 Prozent. Die Bank rechnet das automatisch, der Rechner zeigt die Posten einzeln. Was Zinsen über die Jahre bringen, rechnet der Zinseszins-Rechner, was vom Tagesgeld nach Steuern bleibt, der Tagesgeld-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Abgeltungsteuer: Pauschal, anonym, erledigt
Seit 2009 werden Kapitalerträge in Deutschland nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, sondern pauschal mit 25 Prozent. „Abgeltung“ heißt: Die Bank behält die Steuer ein und führt sie ab, und damit ist die Sache erledigt, die Erträge müssen nicht mehr in die Steuererklärung. Das gilt für Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Aktien, Fonds und ETFs, die seit 2009 gekauft wurden, Erträge aus Zertifikaten und seit 2018 auch für die Vorabpauschale thesaurierender Fonds. Der Soli bleibt auf Kapitalerträge in voller Höhe erhalten, obwohl er bei der Lohnsteuer seit 2021 für die meisten entfallen ist, und die Kirchensteuer wird seit 2015 automatisch mit abgeführt, weil die Banken die Konfession beim Bundeszentralamt abfragen. Wer Depots bei ausländischen Brokern hat, bekommt dort nichts abgezogen und muss die Erträge in der Anlage KAP erklären; nachzahlen muss er dieselben 26,375 Prozent.
Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag
Steuerfrei bleiben 1.000 Euro Kapitalerträge je Person und Jahr, 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren; bis 2022 waren es 801 und 1.602 Euro. Der Pauschbetrag ersetzt den Abzug tatsächlicher Werbungskosten, Depotgebühren oder Fachliteratur sind nicht absetzbar. Damit die Bank ihn berücksichtigt, braucht sie einen Freistellungsauftrag; er lässt sich auf mehrere Banken aufteilen, zusammen aber nicht über 1.000 Euro. Vergessen ist nicht verloren: Zu viel gezahlte Steuer holt man sich über die Anlage KAP zurück. Der dritte Kasten übersetzt den Pauschbetrag in Guthaben: Bei 3 Prozent Zinsen sind 33.333 Euro steuerfrei verzinst, jeder Euro darüber kostet auf seine Zinsen 26,375 Prozent. Kinder haben ihren eigenen Pauschbetrag und obendrein den Grundfreibetrag, deshalb bleiben auf einem Kinderdepot mit Nichtveranlagungsbescheinigung Erträge bis weit über 12.000 Euro im Jahr steuerfrei; das Geld gehört dann allerdings dem Kind. Wie viel ein Depot an Kosten verursacht, rechnet der Depotkosten-Rechner.
Günstigerprüfung, Teilfreistellung, Verlustverrechnung
Die 25 Prozent sind ein Höchstsatz. Wer insgesamt wenig verdient, etwa Rentner, Studierende oder Teilzeitkräfte, kann in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen; dann werden die Kapitalerträge mit dem persönlichen Satz besteuert, wenn der unter 25 Prozent liegt, und die Differenz wird erstattet. Fonds und ETFs bekommen seit 2018 eine Teilfreistellung: Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent, bei Immobilienfonds 60 oder 80 Prozent; der effektive Satz auf einen Aktien-ETF liegt damit bei rund 18,5 Prozent. Verluste werden verrechnet, allerdings in getrennten Töpfen: Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen, sonstige Verluste mit allen Erträgen; wer bei mehreren Banken ist, braucht eine Verlustbescheinigung, um die Töpfe in der Erklärung zusammenzuführen. Kursgewinne aus Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, sind dauerhaft steuerfrei, und Gold sowie Kryptowährungen fallen nach einem Jahr Haltefrist gar nicht unter die Abgeltungsteuer, sondern unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Was die Vorabpauschale eines ETFs kostet, zeigt der Vorabpauschale-Rechner, was ein Verkauf bringt, der Aktiengewinn-Rechner.
Ein Stück Geschichte: Vom Zinsabschlag zur Abgeltung
Bis Ende 2008 gehörten Kapitalerträge in die Steuererklärung und wurden mit dem persönlichen Satz besteuert, bis zu 45 Prozent. Das Problem war die Ehrlichkeit: Nachdem das Bundesverfassungsgericht 1991 ein Vollzugsdefizit festgestellt hatte, weil kaum jemand Zinsen angab, führte der Bund 1993 den Zinsabschlag von 30 Prozent ein, eine Vorauszahlung, die mit der Steuererklärung verrechnet wurde. Die Folge war die große Kapitalflucht nach Luxemburg, Österreich und in die Schweiz, wo die Zinsen anonym blieben. Peer Steinbrücks Reform von 2009 zog daraus den Schluss: „Lieber 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix“, wie er sagte, und machte aus der Vorauszahlung die abgeltende Pauschale. Die Kritik begleitet sie seither, weil Arbeit mit bis zu 45 Prozent und Kapital mit 25 Prozent besteuert wird; seit dem automatischen Informationsaustausch mit über hundert Ländern ab 2017 ist das Argument der Kapitalflucht weitgehend entfallen, und eine Rückkehr zum persönlichen Steuersatz steht regelmäßig in Wahlprogrammen. Bis dahin gilt der Rechner.
Praktische Tipps
Verteilen Sie Ihren Freistellungsauftrag auf die Banken, bei denen die meisten Erträge anfallen, und passen Sie ihn an, wenn Sie ein Konto schließen. Nutzen Sie den Pauschbetrag jedes Jahr, zum Beispiel indem Sie in einem ETF Anteile mit Gewinn verkaufen und sofort zurückkaufen, bis der Freibetrag ausgeschöpft ist; das erhöht den Einstandskurs und spart später Steuern. Beantragen Sie die Günstigerprüfung, wenn Ihr Einkommen niedrig ist, das kostet nur ein Kreuz in der Anlage KAP. Prüfen Sie bei Kirchensteuer, ob sich der Austritt aus steuerlichen Gründen nicht lohnt, aber rechnen Sie ehrlich: Bei 10.000 Euro Erträgen sind es rund 200 Euro im Jahr. Und vergleichen Sie am Ende, was nach Steuern bleibt, nicht den Bruttozins: Der Festgeld-Rechner und der ETF-Sparplan-Rechner rechnen beides mit Steuer.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?
25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 26,375 Prozent. Mit 8 Prozent Kirchensteuer sind es 27,82 Prozent, mit 9 Prozent 27,99 Prozent, weil die Abgeltungsteuer dann leicht ermäßigt wird.
Wie viel Steuer zahle ich auf 3.000 Euro Zinsen?
Mit 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag sind 2.000 Euro steuerpflichtig, darauf 527,50 Euro Steuer ohne Kirchensteuer. Netto bleiben 2.472,50 Euro. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank 791,25 Euro ab, die Differenz gibt es über die Steuererklärung zurück.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2026?
1.000 Euro je Person im Jahr, 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Er gilt für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zusammen und wird über den Freistellungsauftrag bei der Bank genutzt.
Wie viel Guthaben bleibt mit dem Pauschbetrag steuerfrei?
Pauschbetrag geteilt durch Zinssatz: Bei 3 Prozent Zinsen 33.333 Euro, bei 2,5 Prozent mit 2.000 Euro Pauschbetrag 80.000 Euro. Darüber fallen auf jede weiteren 1.000 Euro Zinsen 263,75 Euro Steuer an.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Bei deutschen Banken nicht, die Steuer ist abgegolten. Pflicht ist die Anlage KAP bei ausländischen Depots, bei Kirchensteuerpflicht ohne automatischen Abzug und wenn kein Freistellungsauftrag genutzt wurde. Freiwillig lohnt sie bei niedrigem Einkommen für die Günstigerprüfung.
Was ist die Günstigerprüfung?
Ein Antrag in der Anlage KAP, mit dem Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz statt mit 25 Prozent besteuert werden. Das lohnt sich, wenn der persönliche Satz darunter liegt, etwa bei Rentnern oder Teilzeitkräften. Das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Variante.
Wie werden ETF-Gewinne besteuert?
Mit Abgeltungsteuer, aber bei Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung: Nur 70 Prozent des Gewinns sind steuerpflichtig, der effektive Satz liegt bei rund 18,5 Prozent. Thesaurierende ETFs zahlen jährlich eine Vorabpauschale, die beim Verkauf angerechnet wird.
Wie viel Ertrag brauche ich für 10.000 Euro netto?
Mit 1.000 Euro Pauschbetrag und 8 Prozent Kirchensteuer 13.468,59 Euro, ohne Kirchensteuer 13.224,11 Euro. Der zweite Kasten rechnet die Formel Netto über dem Pauschbetrag geteilt durch (1 minus Steuersatz).