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Bußgeldrechner

Was der Blitzer kostet, nach Toleranzabzug und Bußgeldkatalog, mit Punkten, Fahrverbot und Probezeit.

Zu schnell gefahren: Was habe ich zu erwarten?

Gemessene und erlaubte Geschwindigkeit, innerorts oder außerorts, Probezeit.

Beispiel: 134 statt 100 km/h außerorts: 30 km/h zu schnell nach Toleranz, 150 €, 1 Punkt

Was kosten Handy, rote Ampel oder Rettungsgasse?

Die häufigsten Verstöße mit Regelsatz, Punkten und Verschärfungen.

Beispiel: Rote Ampel länger als 1 Sekunde in der Probezeit: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, A-Verstoß

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Wie viele Punkte habe ich dann und was passiert?

Ermahnung, Verwarnung, Entzug und wann Punkte verfallen.

Beispiel: 6 plus 2 Punkte: 8 Punkte, Führerschein wird entzogen

So funktioniert der Bußgeldrechner

Der Bußgeldrechner beantwortet die Frage, die nach dem Blitz kommt: Was kostet das, gibt es Punkte, ist der Führerschein weg? Im ersten Kasten tragen Sie die gemessene und die erlaubte Geschwindigkeit ein, der Rechner zieht die Toleranz ab, schaut in den Bußgeldkatalog für innerorts oder außerorts und zeigt Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und die Folgen in der Probezeit. Der zweite Kasten hat die häufigsten anderen Verstöße, vom Handy bis zur Rettungsgasse, der dritte rechnet Ihren Punktestand hoch.

Merksatz: Erst Toleranz, dann Katalog. Die Eselsbrücke: Unter 100 km/h gemessen werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent, und innerorts ist alles teurer als außerorts. Ab 21 km/h zu schnell gibt es einen Punkt, ab 31 innerorts und 41 außerorts einen Monat Fahrverbot. Wer geblitzt wurde, braucht also nur zwei Zahlen und den Ort.

Drei Beispiele:

  • 134 statt 100 km/h außerorts: Toleranz 5 km/h, vorgeworfen 129, also 29 zu schnell: 150 Euro, 1 Punkt, dazu 32 Euro Gebühren, zusammen 182 Euro. Beim zweiten Mal über 25 km/h binnen eines Jahres ein Monat Fahrverbot.
  • 58 statt 50 innerorts: Nach Toleranz 5 km/h zu schnell, 30 Euro Verwarnungsgeld, keine Punkte, keine Gebühr.
  • 95 statt 50 innerorts: 42 km/h zu schnell, 400 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, mit Gebühren 432 Euro. In der Probezeit zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung auf vier Jahre.

Die Regeln der Bußgeldkatalog-Verordnung: Vorgeworfen = gemessen - Toleranz (3 km/h bis 100 km/h, sonst 3 %), Überschreitung = vorgeworfen - erlaubt, dann die Stufe aus der Tabelle, die der Rechner aufklappbar zeigt. Ab 60 Euro Bußgeld kommen 28,50 Euro Gebühr und 3,50 Euro Auslagen dazu, darunter ist es ein Verwarnungsgeld ohne Zuschlag. Was Alkohol am Steuer außerdem bedeutet, zeigt der Promillerechner, wie lang der Bremsweg bei der gefahrenen Geschwindigkeit war, der Bremsweg-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Der Bußgeldkatalog seit November 2021

Die aktuellen Sätze gelten seit dem 9. November 2021, als nach dem Streit um die missglückte StVO-Novelle von 2020 ein Kompromiss in Kraft trat: Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung wurden etwa verdoppelt, die geplanten härteren Fahrverbote schon ab 21 km/h innerorts aber gestrichen. Seitdem kosten 11 bis 15 km/h zu schnell innerorts 50 Euro, außerorts 40, bei 16 bis 20 sind es 70 und 60 Euro, und ab 21 km/h beginnt der Bereich mit Punkten in Flensburg: 115 Euro innerorts, 100 außerorts, je ein Punkt. Ab 31 km/h innerorts und 41 außerorts kommt der erste Monat Fahrverbot, ab 61 innerorts und 71 außerorts sind es drei Monate und 2 Punkte. Die Stufe "26 bis 30 km/h" hat eine Besonderheit: Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel erwischt wird, bekommt beim zweiten Mal einen Monat Fahrverbot, der Wiederholungstäter-Paragraf. Lkw, Busse und Gespanne haben eigene, höhere Sätze, und bei Vorsatz, etwa bei 200 km/h auf der Landstraße, darf die Behörde den Regelsatz verdoppeln. Die Tabelle gilt für fahrlässige Verstöße ohne Gefährdung; mit Gefährdung oder Unfall kommen Zuschläge dazu. Für die Spritkosten der schnellen Fahrt, die übrigens meist höher sind als man denkt, gibt es den Spritkosten-Rechner.

Toleranz, Messfehler und Einspruch

Der Toleranzabzug ist gesetzlich vorgeschrieben: Bei Messungen unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent, aufgerundet, bei manchen Verfahren wie der Abstandsmessung aus dem Fahrzeug oder bei Videonachfahrten 5 km/h oder 5 Prozent. Der Rechner nutzt die üblichen 3 km/h und 3 Prozent; im Bescheid steht der tatsächlich abgezogene Wert. Was viele nicht wissen: Es gibt keinen Anspruch, dass 2 km/h "Tachotoleranz" oben drauf kommen, der Abzug deckt den Messfehler ab, nicht die Anzeige des eigenen Tachos, der ohnehin zu viel anzeigt. Gegen den Bußgeldbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen; erfolgversprechend ist das vor allem bei fehlenden Messprotokollen, nicht geeichten Geräten, falscher Beschilderung oder wenn der Fahrer auf dem Foto nicht erkennbar ist, denn in Deutschland haftet der Fahrer, nicht der Halter, anders als beim Parken. Die Behörde hat drei Monate ab der Tat Zeit, den Bescheid zuzustellen, sonst ist der Verstoß verjährt; ein Anhörungsbogen unterbricht die Frist. Anwaltskosten übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung, die sich für Vielfahrer meist allein wegen der Punkteverstöße lohnt.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit

Das Fahreignungsregister in Flensburg arbeitet seit 2014 mit 1 bis 3 Punkten je Verstoß und einem Konto von acht: Bei 4 und 5 Punkten gibt es eine Ermahnung, bei 6 und 7 eine Verwarnung, bei 8 wird die Fahrerlaubnis entzogen, Neuerteilung frühestens nach sechs Monaten und meist nur mit MPU. Jeder Verstoß verjährt für sich, nach 2,5 Jahren bei einem Punkt, nach 5 bei zwei, nach 10 bei drei; ein neuer Verstoß verlängert die alten nicht mehr, das Tattagprinzip. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar bringt einen Punkt Abzug, aber nur bei 1 bis 5 Punkten und nur einmal in fünf Jahren. Das Fahrverbot dauert einen bis drei Monate; wer in den letzten zwei Jahren keines hatte, darf den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen, etwa in den Urlaub legen. In der Probezeit ist Tempo ab 21 km/h zu schnell ein A-Verstoß: Aufbauseminar für rund 300 bis 500 Euro, Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre, beim zweiten A-Verstoß Verwarnung und beim dritten Entzug. Rote Ampel, Handy, Abstand und Vorfahrt sind ebenfalls A-Verstöße, Parken und Gurt sind B-Verstöße, von denen erst zwei wie ein A zählen. Den eigenen Punktestand kann man beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos abfragen, online mit Ausweis.

Ein Stück Geschichte: Die Verkehrssünderkartei von 1958

Die Punkte gibt es seit 1958, als das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg die Verkehrssünderkartei einführte, damals noch mit Karteikarten und ohne feste Punktzahlen; das Punktsystem mit 1 bis 7 Punkten je Verstoß und 18 Punkten bis zum Entzug kam 1974 und hielt bis 2014, als es auf 1 bis 3 und 8 Punkte umgestellt wurde, mit der Umrechnung der alten Konten. Der erste bundesweite Bußgeldkatalog ist von 1970, vorher setzten die Länder die Verwarnungsgelder selbst fest, und 5 Mark für falsches Parken waren üblich. Der erste stationäre Blitzer ging 1959 in Betrieb, nach dem Hersteller Traffipax benannt und noch mit Fotoplatten; die Laserpistole kam in den 1990ern, die Section Control, die eine Durchschnittsgeschwindigkeit über Kilometer misst, 2019 auf der B 6 bei Hannover nach jahrelangem Datenschutzstreit. Die Höhe der Bußgelder blieb lange konstant: 20 km/h zu schnell innerorts kosteten bis 2021 jahrelang 35 Euro, seitdem 70. Der Rechner nutzt den Katalog von 2021, die Regelsätze und die Toleranz sind seitdem unverändert.

Praktische Tipps

Rechnen Sie mit dem Wert, den der Bescheid nennt, nicht mit dem, den Sie auf dem Tacho gesehen haben, der liegt meist 3 bis 7 Prozent über der echten Geschwindigkeit. Zahlen Sie Verwarnungsgelder bis 55 Euro innerhalb der Wochenfrist, dann gibt es keine Gebühren und keinen Eintrag. Prüfen Sie bei Bescheiden mit Punkten oder Fahrverbot, ob sich ein Einspruch lohnt, besonders in der Nähe der Stufengrenzen: Zwischen 30 und 31 km/h innerorts liegt ein Monat Fahrverbot, und ein Toleranzabzug von 5 statt 3 km/h macht den Unterschied. Nutzen Sie bei einem ersten Fahrverbot die Viermonatsfrist und geben Sie den Führerschein ab, wenn Sie ihn am wenigsten brauchen. Legen Sie Anhörungsbögen nicht in die Schublade, sie unterbrechen die Verjährung, aber Sie müssen sich nicht selbst belasten. Und rechnen Sie bei der Probezeit mit dem Aufbauseminar als Hauptkosten, nicht mit dem Bußgeld. Was die Kfz-Steuer des Wagens kostet, der so schnell fahren kann, zeigt nebenbei der Kfz-Steuer-Rechner.

Häufige Fragen

Was kostet 20 km/h zu schnell?

Innerorts 70 Euro, außerorts 60 Euro, ohne Punkte, jeweils nach Toleranzabzug. Erst ab 21 km/h zu schnell gibt es einen Punkt und innerorts 115, außerorts 100 Euro, dazu 32 Euro Gebühren und Auslagen.

Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?

Ab 21 km/h zu schnell, innerorts und außerorts, je einen Punkt. Ab 31 km/h innerorts und 41 außerorts kommt ein Monat Fahrverbot dazu, ab 41 innerorts und 51 außerorts zwei Punkte. Bei 134 statt 100 außerorts sind es nach Toleranz 29 km/h: 150 Euro und 1 Punkt.

Wie viel Toleranz wird abgezogen?

Bei gemessenen Geschwindigkeiten unter 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent, aufgerundet. 134 km/h gemessen ergeben 129 km/h vorgeworfen, 170 km/h gemessen 164. Bei einzelnen Messverfahren sind es 5 km/h oder 5 Prozent.

Ab wann gibt es ein Fahrverbot?

Bei Tempo ab 31 km/h zu schnell innerorts und 41 außerorts einen Monat, ab 51 innerorts und 61 außerorts zwei Monate, ab 61 innerorts und 71 außerorts drei Monate. Außerdem beim zweiten Verstoß mit mindestens 26 km/h innerhalb von zwölf Monaten.

Was kostet Handy am Steuer?

100 Euro und 1 Punkt, mit Gefährdung 150 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, mit Unfall 200 Euro. Mit Gebühren sind es 132 Euro. In der Probezeit ist es ein A-Verstoß mit Aufbauseminar.

Was passiert in der Probezeit bei 22 km/h zu schnell?

Innerorts 115 Euro und 1 Punkt wie bei allen, zusätzlich als A-Verstoß ein Aufbauseminar für rund 300 bis 500 Euro und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Bis 20 km/h zu schnell bleibt die Probezeit unberührt.

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Ein Punkt nach 2,5 Jahren, zwei Punkte nach 5 Jahren, drei Punkte nach 10 Jahren, jeweils ab Rechtskraft und für jeden Verstoß einzeln. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, bei 4 bis 5 gibt es eine Ermahnung, bei 6 bis 7 eine Verwarnung.

Wie lange hat die Behörde Zeit für den Bußgeldbescheid?

Drei Monate ab dem Verstoß. Ein Anhörungsbogen oder der Bescheid selbst unterbricht die Frist. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) mit Anhang, Fassung vom 09.11.2021, §§ 4, 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahreignungs-Bewertungssystem, Fahrverbot), § 2a StVG (Fahrerlaubnis auf Probe), §§ 26, 67 OWiG (Verjährung, Einspruch), Kraftfahrt-Bundesamt: Fahreignungsregister, Punktestand und Tilgungsfristen