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Entschädigungsrechner Flug und Bahn

Flug drei Stunden zu spät, Zug eine Stunde: Was steht Ihnen zu? Zwei Kästen für Flug und Bahn, mit den Ausnahmen, die die Airline gern nennt.

Wie viel Entschädigung bekomme ich für meinen Flug?

Strecke, Art der Störung, Verspätung und Grund eintragen.

Beispiel: 6.200 km, Annullierung wegen fehlender Crew: 600 € je Person

Wie viel bekomme ich von der Bahn zurück?

Fahrpreis, Verspätung am Ziel und Fahrkartenart.

Beispiel: 49 € Ticket, 130 Minuten Verspätung: 24,50 € (50 %)

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So funktioniert der Entschädigungsrechner Flug und Bahn

Der Entschädigungsrechner rechnet die zwei Ansprüche, die Reisende am häufigsten verschenken. Der erste Kasten ist die Flugentschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004: Sie tragen Flugstrecke, Art der Störung, Verspätung am Zielort und den Grund ein, den die Airline nennt, und der Rechner sagt, ob Ihnen die Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro je Person zusteht, wann sie halbiert wird, was an Betreuung und Erstattung dazukommt und wie lange der Anspruch gilt. Der zweite Kasten ist die Bahnentschädigung nach den Fahrgastrechten: Fahrpreis, Verspätung am Ziel und Fahrkartenart rein, 25 oder 50 Prozent raus, mit der Bagatellgrenze, den Pauschalen für Zeitkarten und dem Ausschluss bei höherer Gewalt. Das ist der Rechner für den verpassten Anschluss, den gestrichenen Urlaubsflug, die Familie mit vier Tickets und die Frage, ob sich das Formular lohnt.

Merksatz: Beim Flug zählen 3 Stunden am Ziel und die Entfernung, bei der Bahn 60 Minuten am Ziel und der Fahrpreis. Die Eselsbrücke: 250, 400, 600 für kurz, mittel, lang, und bei der Bahn ein Viertel ab einer Stunde, die Hälfte ab zwei.

Drei Beispiele:

  • Berlin nach Mallorca, 1.200 km, 4 Stunden Verspätung wegen Technik: 250 € je Person, für vier Personen 1.000 €, dazu Verpflegung ab 2 Stunden.
  • Frankfurt nach New York, 6.200 km, Annullierung drei Tage vorher, Crew fehlt: 600 € je Person, Ticket erstattet oder umgebucht; bei nur 3,5 Stunden Verspätung wären es 300 €.
  • ICE für 49 €, 130 Minuten zu spät am Ziel: 24,50 € zurück, bei 75 Minuten wären es 25 Prozent, bei 89,90 € also 22,48 €; eine Zeitkarte Nahverkehr bringt pauschal 1,50 € je Verspätung.

Formeln: Flug 250 € bis 1.500 km, 400 € bis 3.500 km oder innerhalb der EU, 600 € darüber, halbiert unter 4 Stunden; Bahn 25 % ab 60 Minuten, 50 % ab 120 Minuten, Auszahlung ab 4 €. Die Flugstrecke zwischen zwei Flughäfen rechnet der Koordinaten-Umrechner aus den Koordinaten, und wie lange die Alternative mit dem Auto dauert und kostet, der Spritkosten-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Flug: Wann die Airline zahlen muss und wann nicht

Die Verordnung 261/2004 gilt für jeden Abflug von einem Flughafen in der EU, Norwegen, Island und der Schweiz, egal welche Airline, und für Ankünfte in der EU mit einer EU-Airline, Großbritannien hat die Regel nach dem Brexit als UK261 übernommen; wer mit einer amerikanischen Airline von New York nach Frankfurt fliegt, hat keinen Anspruch, auf dem Rückflug schon. Die Ausgleichszahlung ist eine Pauschale je Person, unabhängig vom Ticketpreis, gestaffelt nach der Großkreisentfernung: 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis 3.500 Kilometer und für alle Flüge innerhalb der EU, 600 Euro darüber, und sie steht zu bei Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf, bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung und, seit dem Sturgeon-Urteil des EuGH von 2009, bei Verspätung von mindestens drei Stunden am Endziel, gemessen am Öffnen der Flugzeugtür; bei Langstrecken über 3.500 Kilometer darf die Airline auf 300 Euro halbieren, wenn die Verspätung unter vier Stunden bleibt. Der Haken sind die "außergewöhnlichen Umstände" des Artikels 5 Absatz 3, die die Airline von der Zahlung befreien, und hier hat der EuGH in 20 Jahren eine klare Linie gezogen: Unwetter, Vulkanasche, Fluglotsenstreik, Vogelschlag, Sperrung des Flughafens und politische Unruhen sind außergewöhnlich, technische Defekte sind es seit dem Wallentin-Hermann-Urteil 2008 nicht, Streiks des eigenen Personals seit dem TUIfly-Urteil 2018 nicht, Krankheit der Crew und fehlendes Personal nicht, und die Beweislast liegt bei der Airline, die den Umstand belegen muss. Dazu kommen die Nebenansprüche, die immer gelten: Betreuung mit Mahlzeiten und Getränken ab zwei, drei oder vier Stunden je nach Entfernung, Hotel und Transfer bei Übernachtung, zwei Telefonate oder E-Mails, und ab fünf Stunden Verspätung das Recht, den Flug aufzugeben und das Ticket erstattet zu bekommen. Der Anspruch verjährt in Deutschland nach drei Jahren zum Jahresende, die Airline muss innerhalb von sechs Wochen antworten, und danach hilft die Schlichtungsstelle söp kostenlos oder das Amtsgericht am Abflugort. Wie weit zwei Flughäfen auf dem Großkreis auseinanderliegen, rechnet der Koordinaten-Umrechner.

Bahn: 25 und 50 Prozent, Zeitkarten und die neue Ausnahme

Die Fahrgastrechte der Bahn sind seit dem 7. Juni 2023 in der EU-Verordnung 2021/782 geregelt, die die alte von 2007 ablöste, und die Kernregel blieb: Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent, maßgeblich ist das Ziel der gesamten Fahrkarte, ein verpasster Anschluss zählt also mit, und bei Hin- und Rückfahrt wird der halbe Preis zugrunde gelegt. Beträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt, bei Zeitkarten gibt es Pauschalen, die DB zahlt 1,50 Euro je Verspätung für Zeitkarten des Nahverkehrs und das Deutschlandticket, 5 Euro im Fernverkehr und 10 Euro für die BahnCard 100, gedeckelt auf 25 Prozent des Kartenpreises. Neu seit 2023 ist der Ausschluss bei höherer Gewalt nach Artikel 19 Absatz 10: extreme Wetterlagen, Naturkatastrophen, Pandemien, Sabotage und Personen im Gleis, und die Bahn beruft sich darauf, wenn der Sturm die Oberleitung herunterholt; Störungen an Stellwerk, Zug oder Personal, Baustellen und Streiks des eigenen Personals bleiben entschädigungspflichtig. Unabhängig vom Geld gibt es die Weiterfahrtsrechte: Ab 20 Minuten erwarteter Verspätung dürfen Sie mit der Nahverkehrsfahrkarte einen anderen, auch höherwertigen Zug nehmen, den ICE mit dem Regionalticket, die Zuzahlung wird erstattet; ab 60 Minuten dürfen Sie die Reise abbrechen und den Fahrpreis zurückverlangen oder kostenlos zum Startbahnhof zurückfahren; bei Ankunft nach Mitternacht oder ausgefallener letzter Verbindung zahlt die Bahn das Taxi bis 120 Euro oder ein Hotel. Der Antrag läuft über das Fahrgastrechte-Formular, online auf bahn.de mit Auftragsnummer, oder im Reisezentrum, innerhalb eines Jahres, und die Erstattung kommt als Überweisung oder Gutschein nach Wahl. Verkehrsverbünde haben zusätzlich eigene Garantien, in Nordrhein-Westfalen die Mobilitätsgarantie mit Taxi ab 20 Minuten. Wie viele Tage bis zur Verjährung oder bis zur Antragsfrist bleiben, zählt der Tage-Rechner.

Rechnen von Hand und typische Fehler

Von Hand: Flug nach Kilometerstufe, Bahn Fahrpreis mal 25 oder 50 Prozent. Der erste Fehler ist die Verspätung beim Abflug statt bei der Ankunft, ein Flug, der zwei Stunden spät startet und eine Stunde aufholt, bringt nichts. Der zweite ist der Gutschein statt Geld, die Airline darf den Gutschein anbieten, Sie dürfen Geld verlangen. Der dritte ist der Glaube an "außergewöhnliche Umstände", wenn die Airline Technik oder Crew nennt. Der vierte ist der Inkassodienst, der 25 bis 35 Prozent behält, obwohl die söp kostenlos schlichtet. Der fünfte ist die Entfernung nach Flugroute statt Großkreis, Frankfurt nach New York sind 6.200 Kilometer Luftlinie, egal wie der Flug fliegt. Der sechste ist die Bahnverspätung am Umsteigebahnhof statt am Ziel. Der siebte ist die Bagatellgrenze, 12 Euro Ticket und 70 Minuten ergeben 3 Euro und nichts. Und der achte ist die Frist, drei Jahre beim Flug, ein Jahr bei der Bahn, und beide beginnen zu laufen, auch wenn man noch verhandelt. Pauschalreisende haben neben der Ausgleichszahlung Ansprüche gegen den Veranstalter auf Minderung, verlorene Urlaubszeit und Ersatz, die der Rechner nicht erfasst. Was die Alternative mit dem Auto an Sprit gekostet hätte, rechnet der Spritkosten-Rechner.

Ein Stück Geschichte: Vom Warschauer Abkommen zur Verordnung 261

Fluggastrechte begannen 1929 mit dem Warschauer Abkommen, das die Haftung der Airlines für Gepäck und Verspätung begrenzte, und dem Montrealer Übereinkommen von 1999, das sie neu fasste, beide ohne Pauschalen, der Passagier musste seinen Schaden beweisen. Die EU führte 1991 eine erste Verordnung gegen Überbuchung ein, mit 150 und 300 ECU, und nach dem Boom der Billigflieger die Verordnung 261 von 2004, die am 17. Februar 2005 in Kraft trat, mit den Pauschalen 250, 400 und 600 Euro, die seitdem nie an die Inflation angepasst wurden; die Airlines klagten dagegen bis vor den EuGH und verloren 2006, und der EuGH baute die Rechte seitdem aus, 2009 mit Sturgeon gegen Condor auf Verspätungen, 2008 mit Wallentin-Hermann gegen Alitalia gegen die Ausrede technischer Defekte, 2018 mit dem TUIfly-Urteil gegen wilde Streiks des Personals, 2021 mit Airhelp gegen SAS auch gegen reguläre Streiks. Die Vulkanasche des Eyjafjallajökull 2010 mit 100.000 gestrichenen Flügen war der Härtetest, und der EuGH entschied 2013 im Fall McDonagh, dass die Betreuungspflicht auch bei einer Woche Aschewolke ohne Obergrenze gilt. Seit 2013 liegt ein Vorschlag der EU-Kommission vor, die Verspätungsgrenze auf fünf Stunden anzuheben, über den der Rat 2025 nach zwölf Jahren Stillstand einen Kompromiss mit vier und sechs Stunden und 300 und 500 Euro beschloss, den das Parlament bis heute nicht angenommen hat, der Rechner rechnet also weiter mit den Werten von 2004. Die Bahn bekam ihre Fahrgastrechte 2007 mit der Verordnung 1371, in Deutschland seit 2009 mit den 25 und 50 Prozent, nachdem die DB 2004 mit ihrer Kundencharta eine eigene Kulanzregelung mit 20 Prozent Gutschein eingeführt hatte, und die Reform 2021 brachte neben der Ausnahme für höhere Gewalt das Recht auf Fahrradmitnahme und auf Durchgangstickets. Der Rechner rechnet die Pauschalen von 2004 und die Prozente von 2009.

Praktische Tipps

Lassen Sie sich die Verspätung oder Annullierung schriftlich bestätigen und fotografieren Sie die Anzeigetafel. Bewahren Sie Bordkarten, Tickets und Quittungen für Verpflegung auf. Fordern Sie Geld, keinen Gutschein. Nennen Sie in der Forderung Artikel 7 und die Pauschale je Person. Gehen Sie nach sechs Wochen ohne Antwort zur söp. Rechnen Sie bei der Bahn die Verspätung am Endziel Ihrer Fahrkarte. Stellen Sie den Bahnantrag online mit Auftragsnummer, das geht in fünf Minuten. Und prüfen Sie bei Pauschalreisen zusätzlich die Ansprüche gegen den Veranstalter. Wie viele Arbeitstage ein verlorener Reisetag im Urlaubskonto kostet, zeigt der Arbeitstage-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel Entschädigung bekomme ich bei 3 Stunden Flugverspätung?

250 Euro je Person bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km oder innerhalb der EU, 600 Euro darüber, bei Langstrecke und Verspätung unter 4 Stunden 300 Euro. Gezählt wird am Zielort, nicht beim Abflug. Berlin nach Mallorca mit 1.200 km und 4 Stunden: 250 Euro, für vier Personen 1.000 Euro.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Ereignisse, die die Airline nicht beherrschen kann: Unwetter, Vulkanasche, Fluglotsenstreik, Vogelschlag, Flughafensperrung, politische Unruhen. Keine außergewöhnlichen Umstände sind nach dem EuGH technische Defekte, fehlende Crew, Krankheit des Personals, Überbuchung und Streiks des eigenen Personals. Die Airline muss den Umstand beweisen.

Bekomme ich bei Annullierung Entschädigung?

Ja, wenn die Airline weniger als 14 Tage vor Abflug absagt und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt: dieselben 250, 400 oder 600 Euro wie bei Verspätung, zusätzlich zur Erstattung des Tickets oder einer Umbuchung. Bei Absage mit mindestens 14 Tagen Vorlauf gibt es nur Erstattung oder Umbuchung.

Wie viel bekomme ich von der Bahn bei Verspätung zurück?

25 Prozent des Fahrpreises ab 60 Minuten, 50 Prozent ab 120 Minuten Verspätung am Zielbahnhof: 49 Euro Ticket und 130 Minuten ergeben 24,50 Euro, 89,90 Euro und 75 Minuten ergeben 22,48 Euro. Unter 4 Euro wird nicht ausgezahlt. Zeitkarten bekommen Pauschalen von 1,50 bis 10 Euro je Verspätung.

Gilt die Bahnentschädigung auch bei Unwetter?

Seit dem 7. Juni 2023 nicht mehr: Bei extremen Wetterlagen, Naturkatastrophen, Pandemien, Sabotage und Personen im Gleis entfällt die Entschädigung nach Artikel 19 Absatz 10 der EU-Verordnung 2021/782. Bei Störungen an Stellwerk, Zug, Personal, Baustellen und Bahnstreiks bleibt der Anspruch. Weiterfahrt, Taxi und Hotel gibt es in beiden Fällen.

Was steht mir bei der Bahn außer Geld zu?

Ab 20 Minuten erwarteter Verspätung einen anderen Zug, auch den ICE mit Nahverkehrsticket, ab 60 Minuten Abbruch der Reise mit Erstattung oder Rückfahrt zum Start, bei Ankunft nach Mitternacht oder Ausfall der letzten Verbindung ein Taxi bis 120 Euro oder ein Hotel. Verpflegung bei langen Wartezeiten, soweit verfügbar.

Wie lange kann ich die Entschädigung fordern?

Beim Flug drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand, ein Flug vom März 2024 also bis Ende 2027. Bei der Bahn muss der Antrag innerhalb eines Jahres gestellt werden. Die Airline hat sechs Wochen für die Antwort, danach hilft die Schlichtungsstelle söp kostenlos.

Soll ich ein Fluggastrechte-Portal beauftragen?

Portale wie Flightright oder AirHelp behalten 20 bis 35 Prozent Provision plus Mehrwertsteuer, bei 600 Euro bleiben rund 400. Die Schlichtungsstelle söp arbeitet kostenlos und schnell, wenn die Airline Mitglied ist, das sind fast alle. Ein eigenes Schreiben mit Artikel 7 und Pauschale reicht oft schon.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung), Art. 5 bis 9, EuGH, Urteile C-402/07 und C-432/07 (Sturgeon, 2009), C-549/07 (Wallentin-Hermann, 2008), C-195/17 (TUIfly, 2018), Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, Art. 19, Deutsche Bahn: Fahrgastrechte, Entschädigungs- und Erstattungsregeln, Fahrgastrechte-Formular