Alkohol am Steuer: Strafenrechner
Vom Bußgeld bis zur Straftat: Der Rechner ordnet den Promillewert ein und nennt Geld, Punkte, Fahrverbot, Sperrfrist und MPU.
Was droht mir mit diesem Promillewert?
Promille, Fahrzeug, Probezeit, Vorbelastung und Auffälligkeiten wählen.
Beispiel: 1,4 Promille mit Fahrfehlern, Ersttäter, 2.500 € netto: etwa 40 Tagessätze, rund 3.320 €, 3 Punkte, Fahrerlaubnisentzug 6 bis 11 Monate
So funktioniert der Alkohol am Steuer: Strafenrechner
Der Alkohol-am-Steuer-Rechner beantwortet die Frage, die man sich besser vorher stellt: Was droht bei wie viel Promille? Sie tragen den Blutalkoholwert ein, wählen Auto oder Fahrrad, ob Sie in der Probezeit oder unter 21 sind, ob es das erste Mal ist und ob es Fahrfehler oder einen Unfall gab, und der Rechner ordnet den Fall ein: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach dem Bußgeldkatalog bei 0,5 bis 1,09 Promille, oder Straftat nach § 316 StGB mit Geldstrafe in Tagessätzen, drei Punkten, Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und MPU ab 1,1 Promille oder schon ab 0,3 mit Auffälligkeiten. Mit dem Monatsnetto schätzt er die Geldstrafe in Euro. Das ist der Rechner für den Morgen nach der Kontrolle, für den Anwaltstermin, für die Diskussion am Stammtisch und für die Frage, ob man das Rad nach dem Bier noch fahren darf.
Merksatz: 0,5 ist die Bußgeldgrenze, 1,1 die Straftatgrenze, 1,6 die MPU-Grenze und auf dem Fahrrad die Straftatgrenze, und in der Probezeit gilt 0,0. Die Eselsbrücke: Ab 0,3 Promille reicht ein einziger Fahrfehler, um aus dem Bußgeld eine Straftat zu machen.
Drei Beispiele:
- 0,8 Promille, Auto, Ersttäter, unauffällig: Ordnungswidrigkeit, 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, keine MPU; beim zweiten Mal 1.000 € und 3 Monate.
- 1,4 Promille, Auto, Ersttäter, Schlangenlinien, 2.500 € netto: Straftat nach § 316 StGB, etwa 40 Tagessätze zu 83 € gleich rund 3.320 €, 3 Punkte, Fahrerlaubnisentzug mit 6 bis 11 Monaten Sperrfrist.
- 1,7 Promille auf dem Fahrrad, 2.000 € netto: Straftat, etwa 55 Tagessätze zu 67 € gleich rund 3.685 €, 3 Punkte, MPU-Anordnung für den Pkw-Führerschein.
Formeln: Bußgeldkatalog Nr. 241: 500 / 1.000 / 1.500 € und 1 / 3 / 3 Monate Fahrverbot, Tagessatz = Monatsnetto / 30, Geldstrafe = Tagessätze × Tagessatz. Wie viel Promille zwei Bier bei Ihrem Gewicht ergeben, schätzt der Promillerechner, und wann der Wert wieder unter 0,5 und 0,0 fällt, der Promille-Abbau-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Die Promillegrenzen: 0,0, 0,3, 0,5, 1,1 und 1,6
Das deutsche Recht kennt fünf Grenzen, und sie stammen aus drei Gesetzen. Die 0,5-Promille-Grenze steht in § 24a StVG und ist eine Ordnungswidrigkeit: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille oder 0,25 Milligramm je Liter Atemluft fährt, zahlt nach dem Bußgeldkatalog 500 Euro, bekommt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot, beim zweiten Verstoß 1.000 Euro und drei Monate, beim dritten 1.500 Euro und drei Monate, ohne dass Ausfallerscheinungen nötig sind, der Wert reicht. Die 0,0-Grenze gilt nach § 24c StVG für Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21: 250 Euro, ein Punkt, Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und ein Aufbauseminar für 300 bis 500 Euro, und zwar schon ab dem ersten messbaren Wert, bei Werten ab 0,5 kommt der Bußgeldkatalog obendrauf. Die 1,1-Promille-Grenze ist die absolute Fahruntüchtigkeit, die der Bundesgerichtshof 1990 festgelegt hat: Ab diesem Wert ist jeder Autofahrer nach § 316 StGB strafbar, ohne dass ihm ein Fahrfehler nachgewiesen werden muss, mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, drei Punkten und dem Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB mit einer Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren, bei Ersttätern meist sechs bis elf Monate. Dazwischen liegt die relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille: Wer mit 0,3 bis 1,09 Promille Schlangenlinien fährt, eine rote Ampel übersieht oder einen Unfall baut, ist ebenfalls nach § 316 strafbar, und bei Gefährdung anderer nach § 315c mit bis zu fünf Jahren. Die 1,6-Promille-Grenze ist die der Fahreignung: Ab 1,6 Promille, auch auf dem Fahrrad, ordnet die Führerscheinstelle nach § 13 FeV eine medizinisch-psychologische Untersuchung an, weil ein Mensch, der mit so viel Alkohol noch fahren kann, als alkoholgewöhnt gilt, und ohne bestandene MPU gibt es die Fahrerlaubnis nicht zurück, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von 2017 bei Ersttätern zwischen 1,1 und 1,6 Promille dagegen nicht, solange keine weiteren Hinweise vorliegen. Für Radfahrer gilt nur die 1,6, darunter braucht es Ausfallerscheinungen, und ein Bußgeld für unauffälliges Radfahren mit 1,2 Promille gibt es nicht. Wie hoch der Wert nach einer bestimmten Trinkmenge ungefähr ist, zeigt der Promillerechner.
Geldstrafe, Sperrfrist, MPU: Was die Straftat wirklich kostet
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt, deren Zahl die Schwere der Tat abbildet und deren Höhe das Nettoeinkommen, ein Tagessatz ist ein Dreißigstel des Monatsnetto, bei 2.500 Euro also 83 Euro, und die Zahl folgt in der Praxis der Amtsgerichte groben Tabellen: 30 Tagessätze bei relativer Fahruntüchtigkeit bis 1,1, 40 bis 1,6, 50 bis 60 bis 2,0, darüber 70 und mehr, plus 20 bis 30 bei Unfall oder Wiederholung, so dass der Ersttäter mit 1,4 Promille und 2.500 Euro netto auf rund 3.300 Euro kommt, der Besserverdiener mit 5.000 Euro auf 6.600, und ab 90 Tagessätzen steht die Strafe im Führungszeugnis; der Rechner nennt diese Spannen als Richtwerte, das Urteil fällt das Gericht, meist per Strafbefehl ohne Verhandlung. Teurer als die Strafe ist der Führerschein: Die Fahrerlaubnis wird entzogen, nicht nur ein Fahrverbot verhängt, und nach der Sperrfrist von sechs bis zwölf Monaten muss sie neu beantragt werden, mit Gebühren, bei Anordnung einer MPU mit 500 bis 800 Euro für die Untersuchung, 1.000 bis 2.000 Euro für die Vorbereitung und Abstinenznachweisen über sechs bis zwölf Monate, und ein Drittel fällt beim ersten Mal durch. Dazu kommen Anwalt und Gericht, 1.500 bis 3.000 Euro, der Verlust des Jobs bei Berufskraftfahrern und der Versicherungsschaden: Die Kaskoversicherung darf bei grober Fahrlässigkeit kürzen oder ganz verweigern, ab 1,1 Promille regelmäßig ganz, und die Haftpflicht zahlt dem Unfallopfer, holt sich aber bis zu 5.000 Euro beim Fahrer zurück. Bei 0,5 bis 1,09 ohne Auffälligkeit bleibt es beim Fahrverbot, der Führerschein kommt nach einem Monat automatisch zurück, die Punkte verfallen nach zweieinhalb Jahren, und der Vorfall zählt zehn Jahre als Vorbelastung für den zweiten Verstoß. Wann der Promillewert nach dem Abend wieder unter 0,5 oder auf 0,0 fällt, rechnet der Promille-Abbau-Rechner.
Rechnen von Hand und typische Fehler
Von Hand genügt die Tabelle: unter 0,5 ohne Auffälligkeit nichts, 0,5 bis 1,09 der Bußgeldkatalog, ab 0,3 mit Auffälligkeit und ab 1,1 immer Straftat, Tagessätze mal Netto durch 30. Der erste Fehler ist die Annahme, unter 0,5 sei alles erlaubt, ab 0,3 reicht ein Fahrfehler für die Straftat. Der zweite ist die Verwechslung von Fahrverbot und Entzug, das Fahrverbot ist eine Pause mit automatischer Rückgabe, der Entzug beendet die Fahrerlaubnis. Der dritte ist das Fahrrad als Freibrief, ab 1,6 ist es eine Straftat mit Folgen für den Autoführerschein. Der vierte ist die Atemalkoholmessung als Beweis bei Straftaten, dort zählt nur die Blutprobe, bei Ordnungswidrigkeiten reicht der Atemtest mit 0,25 Milligramm je Liter. Der fünfte ist das Verweigern des Atemtests, das ist erlaubt, führt aber zur Blutentnahme. Der sechste ist der E-Scooter als Fahrrad, er ist ein Kraftfahrzeug mit den Grenzen 0,5 und 1,1. Der siebte ist der Restalkohol am Morgen, der Wert zählt, nicht die Absicht. Und der achte ist die Rechnung der Geldstrafe mit dem Bruttogehalt, der Tagessatz folgt dem Netto, bei Unterhaltspflichten abzüglich der Kinder. Zur Vollständigkeit: Wer das Fahrzeug einem Betrunkenen überlässt, ist selbst nach § 316 strafbar. Was ein Unfall mit Alkohol am Steuer an Bußgeld und Punkten zusätzlich bringt, zeigt der Bußgeldrechner.
Ein Stück Geschichte: Von 1,5 auf 1,1 und die lange Debatte um 0,0
Alkohol am Steuer war in Deutschland bis in die 1950er kaum geregelt: Strafbar war nur, wer erkennbar betrunken fuhr, und der Bundesgerichtshof legte 1953 die absolute Fahruntüchtigkeit auf 1,5 Promille fest, senkte sie 1966 auf 1,3 und 1990 auf 1,1, jeweils nach neuen medizinischen Gutachten über die Reaktionsfähigkeit, und die 0,3 für relative Fahruntüchtigkeit stammen aus derselben Rechtsprechung. Die 0,8-Promille-Grenze als Ordnungswidrigkeit kam 1973 ins Straßenverkehrsgesetz, nach jahrelangem Streit mit der Autolobby, mit 500 DM Bußgeld und Fahrverbot, und sie wurde 1998 auf 0,5 gesenkt, mit einer Übergangszeit, in der 0,5 bis 0,8 nur ein Bußgeld ohne Fahrverbot brachte, ab 2001 gilt die heutige Fassung. Das Alkoholverbot für Fahranfänger kam 2007 nach dem Vorbild Österreichs und der Niederlande, und die Unfallzahlen in der Altersgruppe fielen danach um ein Fünftel. Die Bußgelder wurden 2009 verdoppelt, von 250 auf 500 Euro, und seit der Reform des Punktesystems 2014 gibt es die zwei Punkte für Alkoholverstöße und drei für Straftaten, auf einer Skala von acht statt achtzehn. Die 1,6-Promille-Grenze für die MPU entstand 1998 in der Fahrerlaubnis-Verordnung, nachdem Studien gezeigt hatten, dass Fahrer mit über 1,6 Promille fast immer eine Alkoholgewöhnung haben. Die Zahlen der Unfallstatistik erzählen den Erfolg: 1975 starben in Westdeutschland über 2.000 Menschen bei Alkoholunfällen, 2024 waren es in ganz Deutschland unter 200, und doch ist Alkohol noch bei jedem zwanzigsten Verkehrstoten im Spiel. Die 0,0-Promille-Grenze für alle, die Verkehrsmediziner seit Jahrzehnten fordern und die in Tschechien, Ungarn und der Slowakei gilt, scheiterte bisher an jeder Koalition. Der Rechner rechnet die Grenzen von 1990, 1998 und 2007.
Praktische Tipps
Rechnen Sie nach dem Abend nicht mit dem Rechner, sondern nehmen Sie das Taxi. Fahren Sie in der Probezeit mit 0,0, das erste Bier kostet 250 Euro und zwei Jahre Probezeit. Lassen Sie das Fahrrad ab 1,6 stehen, der Autoführerschein hängt daran. Holen Sie bei einer Straftat vor jeder Aussage einen Verkehrsanwalt, die Rechtsschutzversicherung zahlt bei Fahrlässigkeit. Bereiten Sie die MPU vor, unvorbereitet fällt jeder Dritte durch. Beginnen Sie bei Anordnung sofort mit Abstinenznachweisen. Und überlassen Sie Ihr Auto niemandem, der getrunken hat. Was ein Jahr ohne Auto an Spritkosten spart, rechnet immerhin der Spritkosten-Rechner.
Häufige Fragen
Was droht bei 0,5 Promille am Steuer?
Beim ersten Mal 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot nach § 24a StVG und Nr. 241 des Bußgeldkatalogs, beim zweiten Mal 1.000 Euro und 3 Monate, beim dritten 1.500 Euro und 3 Monate. Das gilt bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen. Mit Fahrfehlern wird es ab 0,3 Promille eine Straftat.
Was droht bei 1,1 Promille?
Ab 1,1 Promille ist das Fahren absolut fahruntüchtig und eine Straftat nach § 316 StGB: Geldstrafe von etwa 30 bis 60 Tagessätzen, 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis mit 6 bis 11 Monaten Sperrfrist beim Ersttäter. Bei 1,4 Promille und 2.500 Euro netto sind das rund 40 Tagessätze zu 83 Euro, also etwa 3.320 Euro.
Ab wann muss ich zur MPU?
Ab 1,6 Promille immer, auch auf dem Fahrrad, nach § 13 FeV. Bei Wiederholung auch darunter. Ersttäter zwischen 1,1 und 1,6 Promille müssen nach dem Bundesverwaltungsgericht (2017) keine MPU machen, wenn keine weiteren Hinweise auf Alkoholprobleme vorliegen. Die MPU kostet 500 bis 800 Euro plus Vorbereitung, ein Drittel fällt beim ersten Mal durch.
Wie wird die Geldstrafe berechnet?
In Tagessätzen: Die Zahl richtet sich nach der Tat, 30 bis 90 bei Trunkenheitsfahrten, die Höhe nach dem Nettoeinkommen, ein Tagessatz ist ein Dreißigstel des Monatsnetto. 40 Tagessätze bei 2.500 Euro netto sind 40 mal 83 Euro gleich 3.320 Euro, bei 3.000 Euro netto und 3,5 Promille etwa 70 Tagessätze zu 100 Euro, 7.000 Euro. Ab 90 Tagessätzen steht sie im Führungszeugnis.
Was gilt für Fahranfänger in der Probezeit?
Null Promille nach § 24c StVG, für alle in der Probezeit und unter 21 Jahren: Schon 0,2 Promille kosten 250 Euro, 1 Punkt, die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, und ein Aufbauseminar für 300 bis 500 Euro ist Pflicht. Ab 0,5 Promille kommt das normale Bußgeld mit Fahrverbot dazu.
Was droht auf dem Fahrrad mit Alkohol?
Bis 1,6 Promille ohne Fahrfehler nichts, mit Fahrfehlern ab 0,3 Promille eine Straftat. Ab 1,6 Promille ist es immer eine Straftat nach § 316 StGB: Geldstrafe, 3 Punkte und eine MPU, ohne die der Pkw-Führerschein entzogen wird. 1,7 Promille bei 2.000 Euro netto: rund 55 Tagessätze, etwa 3.685 Euro. E-Scooter zählen als Kraftfahrzeug mit 0,5 und 1,1.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Das Fahrverbot bei der Ordnungswidrigkeit dauert 1 bis 3 Monate, der Führerschein wird hinterlegt und kommt automatisch zurück. Der Entzug der Fahrerlaubnis bei der Straftat beendet die Fahrerlaubnis, nach der Sperrfrist von 6 Monaten bis 5 Jahren muss sie neu beantragt werden, ab 1,6 Promille nur mit MPU.
Zahlt die Versicherung bei Alkohol am Steuer?
Die Haftpflicht zahlt dem Unfallopfer, holt sich aber bis zu 5.000 Euro vom Fahrer zurück. Die Kaskoversicherung darf bei grober Fahrlässigkeit kürzen, ab 1,1 Promille regelmäßig auf null. Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt bei fahrlässigen Verkehrsstraftaten, bei Vorsatz nicht.