Privatinsolvenz-Rechner
Was in der Privatinsolvenz vom Einkommen abgegeben wird, wann die Restschuldbefreiung kommt und ob ein außergerichtlicher Vergleich die bessere Wahl ist, gerechnet mit der Pfändungstabelle 2026.
Wie viel muss ich in der Privatinsolvenz abgeben?
Netto, Unterhaltspflichten, Schulden und Verfahrenskosten.
Beispiel: 3.000 € netto mit 2 Unterhaltspflichten: 565,04 € im Monat, 20.341,44 € in drei Jahren, Quote 29,7 % auf 60.000 €
Wann bekomme ich die Restschuldbefreiung?
Datum der Eröffnung eintragen.
Beispiel: Eröffnung 15.03.2025: Restschuldbefreiung ab 15.03.2028, Schufa-Löschung etwa 15.09.2028
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Lohnt sich ein außergerichtlicher Vergleich?
Einmalzahlung gegen das Insolvenzergebnis.
Beispiel: 25.000 € Schulden, 5.000 € Angebot: 20 % Quote gegen 16,7 % in der Insolvenz, Angebot besser
So funktioniert der Privatinsolvenz-Rechner
Die Privatinsolvenz ist seit 2020 ein überschaubares Verfahren: drei Jahre lang den pfändbaren Teil des Einkommens abgeben, dann werden die restlichen Schulden erlassen, egal wie viel davon bezahlt wurde. Der Privatinsolvenz-Rechner zeigt, was das konkret bedeutet. Sie tragen Ihr Nettoeinkommen, die Zahl der Unterhaltsberechtigten, die Gesamtschulden und die voraussichtlichen Verfahrenskosten ein; der Rechner ermittelt den pfändbaren Betrag nach der aktuellen Tabelle, rechnet ihn auf die 36 Monate der Abtretungsfrist hoch, zieht die Kosten ab und sagt, welche Quote die Gläubiger bekommen und wie viel am Ende erlassen wird.
Drei Beispiele:
- Alleinstehend mit 2.100 Euro netto: Nach der Tabelle ab 1. Juli 2026 sind 358,81 Euro im Monat pfändbar, in drei Jahren 12.917,16 Euro. Nach 2.000 Euro Verfahrenskosten erhalten die Gläubiger 10.917,16 Euro, bei 35.000 Euro Schulden eine Quote von 31,2 Prozent; 24.082,84 Euro werden erlassen.
- Familie mit 3.000 Euro netto und zwei Unterhaltsberechtigten: Der Freibetrag steigt auf 2.517,65 Euro, pfändbar sind 565,04 Euro im Monat, 20.341,44 Euro in drei Jahren; bei 60.000 Euro Schulden bekommen die Gläubiger 29,7 Prozent.
- 1.500 Euro netto: Unter dem Grundfreibetrag von 1.587,40 Euro ist nichts pfändbar. Das Verfahren läuft trotzdem drei Jahre, die Kosten werden gestundet, die Restschuldbefreiung kommt auch ohne Zahlung.
Der zweite Kasten rechnet die Termine: Ab dem Eröffnungsbeschluss laufen drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung, sechs Monate später löscht die Schufa den Eintrag, und ein neues Verfahren ist erst elf Jahre danach möglich. Der dritte Kasten hilft vor dem Antrag: Er vergleicht ein außergerichtliches Vergleichsangebot, etwa eine Einmalzahlung aus der Familie, mit dem, was die Gläubiger in der Insolvenz bekämen. Liegt das Angebot darüber, stimmen Gläubiger meist zu, und Sie sparen sich Verfahren, Schufa-Eintrag und Wohlverhaltensphase.
Die Rechnung nutzt die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO, die auch der Pfändungsrechner verwendet, mit den Freibeträgen vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027. Verfahrenskosten, Sonderzahlungen, Steuererstattungen und Erbschaften machen das Ergebnis im Einzelfall anders; der Rechner ersetzt keine Schuldnerberatung, er zeigt die Größenordnung.
Wissenswertes zum Thema
Ablauf der Verbraucherinsolvenz in fünf Schritten
Erstens der außergerichtliche Einigungsversuch: Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle, ein Anwalt oder Steuerberater schlägt den Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan vor; scheitert er, gibt es eine Bescheinigung, ohne die kein Insolvenzantrag möglich ist (§ 305 InsO), sie darf höchstens sechs Monate alt sein. Zweitens der Antrag beim Amtsgericht als Insolvenzgericht mit Vermögensverzeichnis, Gläubigerliste und Antrag auf Restschuldbefreiung. Drittens kann das Gericht einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan versuchen und die Zustimmung widersprechender Gläubiger ersetzen, wenn Kopf- und Summenmehrheit zustimmen. Viertens die Eröffnung: Ein Treuhänder verwertet pfändbares Vermögen, der pfändbare Lohn geht an ihn, Gläubiger melden Forderungen an. Fünftens die Wohlverhaltensphase bis zum Ende der drei Jahre ab Eröffnung, danach erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Zwischen Antrag und Eröffnung vergehen meist wenige Wochen bis Monate, das Verfahren selbst dauert damit etwas länger als drei Jahre.
Was Sie abgeben müssen und was Sie behalten
Abzugeben ist der pfändbare Teil des Einkommens nach der Tabelle: 2026 bleiben 1.587,40 Euro Grundfreibetrag, 597,42 Euro für die erste und 332,83 Euro für jede weitere unterhaltsberechtigte Person bis zur fünften, vom Rest 70, 50 oder weniger Prozent. Dazu kommen die Hälfte einer Erbschaft oder Schenkung, Steuererstattungen vollständig, Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des Monatseinkommens geschützt, der Rest pfändbar; Lottogewinne gehen seit 2020 ganz an die Masse. Ein realistischer Überblick über Einnahmen und Ausgaben mit dem Haushaltsbudget-Rechner hilft, die drei Jahre durchzuhalten. Behalten dürfen Sie Hausrat, ein angemessenes Auto, wenn Sie es für den Beruf brauchen, und Altersvorsorge wie Riester bis zu den Freibeträgen. Pflichten in der Wohlverhaltensphase: eine angemessene Arbeit ausüben oder sich nachweisbar darum bemühen, jeden Wechsel von Wohnung und Arbeitgeber melden, keine neuen unangemessenen Schulden machen. Verstöße können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen, allerdings nur auf Antrag eines Gläubigers.
Was die Privatinsolvenz kostet
Die Verfahrenskosten bestehen aus Gerichtskosten und der Vergütung des Treuhänders, zusammen typisch 1.500 bis 2.500 Euro, bei größerem Vermögen mehr. Wer sie nicht aus dem pfändbaren Einkommen decken kann, beantragt die Stundung; die Restschuldbefreiung wird dann trotzdem erteilt, und nach dem Verfahren prüft das Gericht bis zu vier Jahre lang, ob und in welchen Raten Sie die gestundeten Kosten nachzahlen können, bei dauerhaft geringem Einkommen entfallen sie. Dazu kommen gegebenenfalls Anwaltskosten für den Einigungsversuch, für die es Beratungshilfe gibt; die Schuldnerberatungen der Wohlfahrtsverbände und Kommunen arbeiten kostenlos, haben aber oft Wartezeiten von mehreren Monaten.
Was nach der Restschuldbefreiung bleibt
Erlassen werden alle Insolvenzforderungen, auch die nicht angemeldeten. Ausgenommen sind Geldstrafen und Bußgelder, Schulden aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (etwa Betrug), rückständiger Unterhalt, den Sie vorsätzlich nicht gezahlt haben, und Steuerschulden aus einer Steuerstraftat; diese Forderungen muss der Gläubiger ausdrücklich so angemeldet haben. Die Schufa speichert die Restschuldbefreiung seit März 2023 nur noch sechs Monate, danach verschwinden auch die zugehörigen Negativmerkmale; vorher waren es drei Jahre. Eine erneute Restschuldbefreiung ist erst möglich, wenn zwischen der Erteilung und dem neuen Antrag elf Jahre liegen, und das zweite Verfahren dauert fünf Jahre statt drei. Wer sich die drei Jahre erspart, weil ein Vergleich gelingt, hat keinen Insolvenzeintrag, muss aber den Vergleich auch durchhalten; bei Verzug lebt die ursprüngliche Forderung meist wieder auf.
Ein Stück Geschichte
Bis 1999 gab es in Deutschland für Privatpersonen keinen Weg aus den Schulden: Die Konkursordnung von 1877 kannte keine Restschuldbefreiung, Gläubiger konnten 30 Jahre lang vollstrecken, und viele Überschuldete lebten dauerhaft unter dem Existenzminimum. Die Insolvenzordnung, 1994 beschlossen und am 1. Januar 1999 in Kraft getreten, brachte die Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung nach sieben Jahren Wohlverhaltensphase, 2001 auf sechs Jahre verkürzt. 2014 kam die Option, bei 35 Prozent Quote nach drei Jahren frei zu sein, die aber kaum jemand erreichte. Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz von 2019 verlangte dann drei Jahre für Unternehmer, und der Bundestag beschloss im Dezember 2020, die Frist für alle zu verkürzen; die zunächst geplante Befristung der Regelung für Verbraucher bis Mitte 2025 strich der Rechtsausschuss, so dass die drei Jahre seit dem 1. Oktober 2020 unbefristet gelten. Seitdem beantragen jährlich rund 70.000 Menschen die Verbraucherinsolvenz, meist mit Schulden im niedrigen fünfstelligen Bereich.
Praktische Tipps
Gehen Sie früh zur Schuldnerberatung, nicht erst, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt; Wartezeiten überbrückt ein P-Konto, das den Freibetrag auf dem Girokonto schützt. Sammeln Sie alle Forderungen mit Gläubiger, Betrag und Aktenzeichen, das spart Monate; wie schnell Verzugszinsen und Inkassokosten eine Forderung aufblähen, zeigt der Verzugszinsen-Rechner. Prüfen Sie mit dem dritten Kasten, ob ein Einmalangebot aus der Familie die Gläubiger besser stellt als die Insolvenz; ein realistischer Plan hat gute Chancen. Melden Sie in der Wohlverhaltensphase jeden Jobwechsel sofort, und tilgen Sie keine einzelnen Gläubiger bevorzugt. Nach der Restschuldbefreiung lohnt eine Selbstauskunft bei der Schufa, um zu prüfen, ob die Einträge wirklich gelöscht sind.
Häufige Fragen
Wie viel muss ich in der Privatinsolvenz zahlen?
Den pfändbaren Teil des Nettoeinkommens nach § 850c ZPO, drei Jahre lang. Bei 2.100 Euro netto ohne Unterhaltspflichten sind das 358,81 Euro im Monat, bei 3.000 Euro mit zwei Unterhaltsberechtigten 565,04 Euro. Unter 1.587,40 Euro ist nichts pfändbar, das Verfahren läuft dann ohne Zahlungen.
Wie lange dauert die Privatinsolvenz?
Drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens bis zur Restschuldbefreiung, unabhängig von der gezahlten Quote; dazu kommen vorher der Einigungsversuch und einige Wochen bis Monate zwischen Antrag und Eröffnung. Die Regelung gilt seit dem 1. Oktober 2020 und ist unbefristet.
Welche Quote bekommen die Gläubiger?
Was in drei Jahren pfändbar ist, abzüglich der Verfahrenskosten, geteilt durch die Schulden. Bei 2.100 Euro netto und 35.000 Euro Schulden rund 31 Prozent, bei 60.000 Euro Schulden und 565 Euro pfändbar rund 30 Prozent. Eine Mindestquote ist nicht nötig, auch bei null Prozent gibt es die Restschuldbefreiung.
Was kostet eine Privatinsolvenz?
Gerichtskosten und Treuhändervergütung zusammen meist 1.500 bis 2.500 Euro, die aus dem pfändbaren Einkommen bezahlt werden. Reicht es nicht, werden die Kosten gestundet und nach dem Verfahren in Raten oder bei geringem Einkommen gar nicht nachgefordert. Schuldnerberatungen der Verbände arbeiten kostenlos.
Wann wird der Schufa-Eintrag nach der Privatinsolvenz gelöscht?
Sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung, seit März 2023; vorher waren es drei Jahre. Mit dem Eintrag verschwinden auch die Negativmerkmale zu den erledigten Forderungen. Bei Eröffnung am 15. März 2025 ist das etwa im September 2028.
Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung?
Geldstrafen, Bußgelder, Schulden aus vorsätzlich unerlaubter Handlung wie Betrug, vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt und Steuerschulden aus Steuerstraftaten, sofern der Gläubiger sie so angemeldet hat. Alle anderen Forderungen werden erlassen, auch nicht angemeldete.
Lohnt sich ein außergerichtlicher Vergleich statt der Insolvenz?
Wenn das Angebot mindestens das bringt, was die Gläubiger in der Insolvenz bekämen. Bei 358,81 Euro pfändbar sind das rund 10.900 Euro in drei Jahren nach Kosten; ein Einmalangebot von 8.000 Euro liegt darunter, 12.000 Euro darüber. Stimmen Kopf- und Summenmehrheit zu, kann das Gericht die Zustimmung der übrigen ersetzen.
Darf ich in der Privatinsolvenz ein Auto und mein Konto behalten?
Ein Auto ja, wenn Sie es für die Arbeit brauchen und es nicht ungewöhnlich wertvoll ist; sonst wird es verwertet. Das Girokonto bleibt, sollte aber als P-Konto geführt werden, damit der Freibetrag geschützt ist. Hausrat, Arbeitsmittel und geförderte Altersvorsorge sind ebenfalls unpfändbar.