Aktivrente-Rechner
Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, bekommt seit 2026 bis 2.000 Euro Lohn im Monat steuerfrei. Der Rechner zeigt, was das neben der Rente netto bringt.
Was bringt mir die Aktivrente netto?
Bruttolohn, Rente, Rentenbeginn, Kinder und Veranlagung eintragen.
Beispiel: 2.500 € Lohn neben 1.800 € Rente: 2.000 € steuerfrei, 6.673 € weniger Steuer im Jahr, 556,08 € mehr netto im Monat, zusammen 3.744,28 € netto
So funktioniert der Aktivrente-Rechner
Der Aktivrente-Rechner rechnet aus, was die neue Aktivrente bringt: Seit dem 1. Januar 2026 bleiben für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro Bruttolohn im Monat steuerfrei, 24.000 Euro im Jahr. Sie tragen den Bruttolohn, die gesetzliche Rente, das Jahr des Rentenbeginns, Ihre Kinder und die Veranlagung ein, und der Rechner zeigt den steuerfreien Teil, den steuerpflichtigen Rest, die Kranken- und Pflegebeiträge, die weiter anfallen, die Einkommensteuer mit und ohne Aktivrente, den Vorteil im Jahr und im Monat und das Netto aus Lohn und Rente zusammen. Das ist der Rechner für den Rentner, der zwei Tage die Woche im alten Betrieb bleibt, für die Frage, ob sich der Minijob zum sozialversicherungspflichtigen Job aufstocken lässt, und für Arbeitgeber, die wissen wollen, was sie Mitarbeitern über 67 anbieten können.
Merksatz: Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei, Kranken- und Pflegeversicherung gehen vom Lohn weiter ab, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht mehr. Die Eselsbrücke: 2.000 Euro Lohn kosten rund 210 Euro Abgaben und keine Steuer, es bleiben 1.790 Euro, und die Rente wird davon nicht gekürzt.
Drei Beispiele:
- 2.500 € Lohn neben 1.800 € Rente, Rentenbeginn 2026, mit Kindern: 2.000 € steuerfrei, 500 € steuerpflichtig, 263,75 € Kranken- und Pflegebeiträge auf den Lohn; Steuer sinkt von 7.509 € auf 836 € im Jahr, 556,08 € mehr netto im Monat, Lohn und Rente bringen zusammen 3.744,28 € netto.
- 1.500 € Lohn neben 1.400 € Rente, Rentenbeginn 2025, kinderlos: der ganze Lohn ist steuerfrei, 3.245 € weniger Steuer im Jahr, 270,42 € mehr im Monat, zusammen 2.551,45 € netto.
- 2.000 € Lohn, Rente noch nicht beantragt: keine Steuer statt 1.620 € im Jahr, 211 € Sozialabgaben, netto 1.789 €; wer die Rente aufschiebt, bekommt dafür 0,5 Prozent Zuschlag je Monat.
Formeln: steuerfrei = min(2.000 €, Bruttolohn) je Monat, Steuer = Tarif auf (steuerpflichtiger Lohn - Werbungskosten - Vorsorge + steuerpflichtige Rente), Vorteil = Steuer ohne Aktivrente - Steuer mit Aktivrente. Was die Rente allein netto bringt, rechnet der Rente-Netto-Rechner, den Lohn vor der Regelaltersgrenze mit allen Abgaben der Brutto-Netto-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
So funktioniert die Aktivrente
Das Aktivrentengesetz hat mit § 3 Nummer 21 EStG eine neue Steuerbefreiung geschaffen: Arbeitslohn aus einer Beschäftigung, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeübt wird, bleibt bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei, also bis 24.000 Euro im Jahr, und der Betrag gilt je Monat, nicht genutzte Monatsbeträge lassen sich nicht in andere Monate übertragen. Voraussetzung ist eine Beschäftigung als Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk zahlt; Minijobs sind ausgenommen, weil sie ohnehin pauschal besteuert werden, Selbstständige, Gewerbetreibende und Beamte ebenfalls. Eine Rente muss nicht bezogen werden, entscheidend ist das Alter: Jahrgang 1958 ab 66, Jahrgang 1964 und jünger ab 67. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug, der Arbeitnehmer bestätigt ihm, dass er den Freibetrag nicht in einer anderen Beschäftigung nutzt, und in der Steuererklärung wird der Betrag monatsgenau angesetzt. Anders als Elterngeld oder Kurzarbeitergeld unterliegt der steuerfreie Lohn nicht dem Progressionsvorbehalt, er erhöht also nicht den Steuersatz auf die Rente; genau deshalb ist der Vorteil im Rechner so groß: Bei 2.500 Euro Lohn und 1.800 Euro Rente sinkt die Steuer von 7.509 auf 836 Euro im Jahr.
Was weiter abgeht: Sozialabgaben und Rente
Steuerfrei ist nicht beitragsfrei. Auf den Lohn zahlen Rentner wie alle Arbeitnehmer den halben Beitrag zur Krankenversicherung, 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag, und zur Pflegeversicherung 1,8 Prozent, Kinderlose 2,4 Prozent, zusammen rund 10,5 Prozent oder 211 Euro bei 2.000 Euro. Die Rentenversicherung ist nach der Regelaltersgrenze für den Arbeitnehmer versicherungsfrei, der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil trotzdem, und wer freiwillig auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, erhöht mit dem eigenen Beitrag jedes Jahr die Rente, bei 2.000 Euro Lohn um rund 20 Euro im Monat je Jahr; die Arbeitslosenversicherung entfällt ganz. Die gesetzliche Rente selbst wird durch den Lohn nicht gekürzt, Hinzuverdienstgrenzen gibt es seit 2023 nicht mehr, und wer die Rente noch nicht beantragt hat, sammelt mit jedem Monat 0,5 Prozent Zuschlag. Auf die Rente zahlt der Arbeitnehmer weiter die Rentnerbeiträge, 8,75 Prozent Kranken- und 3,6 Prozent Pflegeversicherung, die der Rechner abzieht. Bei Hinterbliebenenrenten wird der Lohn als Einkommen angerechnet, bei der Grundsicherung ebenfalls, und für das Wohngeld zählt er voll; die Aktivrente befreit nur von der Steuer, nicht von diesen Anrechnungen.
Lohnt sich das Weiterarbeiten? Rechnung und Gestaltung
Für einen Rentner mit 1.800 Euro Rente und einem Zwei-Tage-Job für 1.500 Euro brutto bleiben nach Aktivrente rund 1.330 Euro netto vom Lohn, ohne das Gesetz wären es etwa 1.060, der Staat zahlt also fast 270 Euro im Monat dazu. Die Gestaltung lohnt vor allem an zwei Stellen. Erstens beim Minijob: Ein 603-Euro-Minijob bringt netto 603 Euro, ein sozialversicherungspflichtiger Job mit 1.000 Euro brutto netto rund 895 Euro, mit Aktivrente aber ohne Steuer, während der Minijob für Rentner keinen weiteren Vorteil hat; wer mehr als einen Minijob arbeiten kann, fährt mit dem regulären Job besser. Zweitens beim Rentenaufschub: Wer mit 67 noch 3.000 Euro verdient, kann die Rente ein bis zwei Jahre aufschieben, kassiert 6 Prozent Zuschlag je Jahr plus neue Entgeltpunkte und versteuert in der Zeit nur den Lohn über 2.000 Euro. Teilzeit auf 2.000 Euro genau ist die sauberste Lösung: Alles steuerfrei, die Abgaben überschaubar, die Rente läuft nebenher. Was nicht geht: Die Abfindung oder den Jahresbonus aus der Zeit vor der Regelaltersgrenze in die Aktivrente schieben, Zahlungen für frühere Zeiträume sind ausgeschlossen, ebenso Betriebsrenten und Versorgungsbezüge. Und das Gesetz ist zunächst unbefristet, aber mit Evaluierung; wer langfristig plant, sollte die Steuerfreiheit nicht als Dauerzusage betrachten.
Ein Stück Geschichte: Vom Hinzuverdienstdeckel zur Aktivrente
Jahrzehntelang bestrafte das Rentenrecht das Weiterarbeiten: Bis 2016 durfte ein Frührentner nur 450 Euro hinzuverdienen, sonst wurde die Rente auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel gekürzt, und viele Rentner arbeiteten deshalb schwarz oder gar nicht. Das Flexirentengesetz 2017 ersetzte die Stufen durch eine Jahresgrenze von 6.300 Euro mit 40 Prozent Anrechnung darüber, in der Pandemie wurde die Grenze 2020 bis 2022 auf 44.590 und dann 46.060 Euro angehoben, und ab 2023 fiel sie ganz weg, seitdem darf neben jeder Altersrente unbegrenzt verdient werden. Die Aktivrente geht einen Schritt weiter und belohnt die Arbeit steuerlich: Sie stand im Koalitionsvertrag von 2025 als Antwort auf den Fachkräftemangel, das Aktivrentengesetz wurde im Dezember 2025 beschlossen und gilt seit dem 1. Januar 2026. Vorbilder gibt es in Schweden, wo Arbeit ab 66 mit niedrigerem Steuersatz belohnt wird, und in Österreich, das seit 2024 die Pensionsbeiträge von Weiterarbeitenden erstattet. Rund 1,2 Millionen Menschen über 67 arbeiten in Deutschland, jeder vierte davon sozialversicherungspflichtig, und das Gesetz soll diese Zahl deutlich erhöhen; die Kritik, dass es vor allem Gutverdiener mit ohnehin hoher Rente begünstigt und 900 Millionen Euro im Jahr kostet, begleitet es seit dem Entwurf.
Praktische Tipps
Prüfen Sie Ihre Regelaltersgrenze genau, der Freibetrag gilt erst ab dem Monat, in dem sie erreicht ist, den Rentenbeginn-Rechner nennt das Datum. Geben Sie dem Arbeitgeber die Bestätigung für den Lohnsteuerabzug, sonst holt sich der Vorteil erst die Steuererklärung. Nutzen Sie bei zwei Jobs den Freibetrag nur in einem. Überlegen Sie den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit, 18,6 Prozent Beitrag bringen gut 1 Prozent mehr Rente je Jahr. Wer noch keine Rente bezieht, rechnet Aufschub gegen Bezug, der Frührente-Rechner zeigt den Zuschlag. Vergleichen Sie Minijob und regulären Job mit dem Minijob-Rechner. Und behalten Sie Hinterbliebenenrente und Wohngeld im Blick, dort zählt der Lohn trotz Steuerfreiheit.
Häufige Fragen
Was ist die Aktivrente?
Eine Steuerbefreiung seit 1. Januar 2026: Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bekommen bis 2.000 € Bruttolohn im Monat steuerfrei, 24.000 € im Jahr, ohne Progressionsvorbehalt. Sozialabgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben, Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen für den Arbeitnehmer.
Wie viel bringt die Aktivrente netto?
Bei 2.500 € Lohn neben 1.800 € Rente rund 556 € im Monat, weil die Steuer von 7.509 € auf 836 € im Jahr sinkt; bei 1.500 € Lohn neben 1.400 € Rente 270 €, bei 2.000 € Lohn ohne Rente 135 €. Je höher Lohn und Rente, desto größer der Vorteil, weil der Grenzsteuersatz steigt.
Wer bekommt die Aktivrente?
Arbeitnehmer ab der Regelaltersgrenze (Jahrgang 1958: 66, ab Jahrgang 1964: 67) in einer Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlt. Nicht: Minijobber, Selbstständige, Gewerbetreibende, Beamte und wer vor der Regelaltersgrenze in Rente ist. Ein Rentenbezug ist nicht nötig, man kann die Rente auch aufschieben.
Muss ich auf den steuerfreien Lohn Sozialabgaben zahlen?
Ja, Kranken- und Pflegeversicherung wie jeder Arbeitnehmer: rund 10,5 Prozent, bei 2.000 € etwa 211 €, Kinderlose etwas mehr. Rentenversicherung ist nach der Regelaltersgrenze für Sie versicherungsfrei (Arbeitgeber zahlt seinen Anteil), freiwillig möglich und erhöht die Rente; Arbeitslosenversicherung entfällt.
Wird meine Rente gekürzt, wenn ich arbeite?
Nein, seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr, auch nicht vor der Regelaltersgrenze. Die Aktivrente gilt aber erst ab der Regelaltersgrenze. Angerechnet wird der Lohn weiterhin bei Hinterbliebenenrenten, Grundsicherung und Wohngeld, dort schützt die Steuerfreiheit nicht.
Gilt die Aktivrente auch für Minijobs?
Nein, Minijobs sind ausgenommen, weil sie pauschal besteuert werden und ohnehin steuerfrei beim Arbeitnehmer ankommen. Ein Minijob neben einem regulären Job mit Aktivrente ist möglich. Wer mehr als 603 € verdienen kann, fährt mit einem sozialversicherungspflichtigen Job und Aktivrente meist besser.
Wie wird die Aktivrente beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt?
Der Arbeitgeber zieht die 2.000 € je Monat vor der Lohnsteuerberechnung ab, wenn Sie ihm bestätigen, dass Sie den Freibetrag nicht in einer anderen Beschäftigung nutzen; die Bestätigung kommt ins Lohnkonto. In der Steuererklärung wird der Freibetrag monatsgenau angesetzt, auch bei Steuerklasse 6 ist das möglich.
Kann ich die Aktivrente mit einem Rentenaufschub kombinieren?
Ja, das ist oft die beste Variante: Wer ab 67 weiterarbeitet und die Rente noch nicht beantragt, bekommt 0,5 Prozent Zuschlag je Monat, 6 Prozent im Jahr, plus neue Entgeltpunkte, und versteuert nur den Lohn über 2.000 €. Bei 1.800 € Rente bringt ein Jahr Aufschub rund 150 € mehr Rente im Monat, lebenslang.