Krankengeld-Rechner
Ab der siebten Krankheitswoche zahlt die Krankenkasse. Was dann netto ankommt und wie groß die Lücke zum Gehalt ist.
Wie viel Krankengeld bekomme ich?
Brutto und Netto im Monat.
Beispiel: 6.500 € brutto, 3.900 € netto: 3.074,76 € netto im Monat
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Netto, Brutto und Tage, Anspruch je Kind.
Beispiel: 1.900 € netto, 10 Tage, alleinerziehend: 499,32 € von der Kasse
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Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Netto, Brutto und Tage, Anspruch je Kind.
Beispiel: 1.900 € netto, 10 Tage, alleinerziehend: 499,32 € von der Kasse
So funktioniert der Krankengeld-Rechner
Sechs Wochen lang merkt man finanziell nichts von einer Krankheit, der Arbeitgeber zahlt weiter. Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse, und dann wird es spürbar weniger. Der Krankengeld-Rechner zeigt, wie viel Krankengeld Sie bekommen, je Kalendertag und im Monat, was davon noch an Sozialabgaben abgeht und wie groß die Lücke zu Ihrem bisherigen Netto ist.
Merksatz: 70 vom Brutto, aber nie mehr als 90 vom Netto. Die Eselsbrücke: „Siebzig, neunzig, dreißig“, denn das Krankengeld wird mit 70 Prozent des Bruttos berechnet, auf 90 Prozent des Nettos begrenzt und immer je Kalendertag gezahlt, ein Monat zählt 30 Tage. Bei den meisten Beschäftigten greift die Netto-Grenze, weil 70 Prozent vom Brutto mehr wären als 90 Prozent vom Netto.
Drei Fälle für den Krankengeld berechnen:
- Mittleres Gehalt: 3.200 Euro brutto und 2.200 Euro netto: 70 Prozent vom Brutto wären 74,67 Euro je Tag, 90 Prozent vom Netto sind 66 Euro, also gelten 66 Euro. Nach Abzug der Sozialabgaben bleiben 57,82 Euro, im Monat 1.734,48 Euro. Das sind 465,52 Euro weniger als das Netto.
- Gutverdiener: 6.500 Euro brutto und 3.900 Euro netto: Das Brutto wird an der Beitragsbemessungsgrenze gekappt, 70 Prozent davon sind 135,63 Euro, die Netto-Grenze liegt bei 117 Euro. Netto 102,49 Euro je Tag, 3.074,76 Euro im Monat.
- Obergrenze: Mehr als 135,63 Euro brutto je Tag gibt es 2026 nicht, egal wie hoch das Gehalt ist. Wer deutlich über 5.812,50 Euro verdient, hat die größte Lücke.
Die Formel: Krankengeld je Tag = min(70 % × Brutto ÷ 30, 90 % × Netto ÷ 30), davon gehen die Arbeitnehmeranteile zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, 2026 zusammen 12,4 Prozent (Kinderlose etwas mehr), Krankenversicherung und Steuer nicht. Das Brutto ist das regelmäßige Entgelt des letzten Abrechnungsmonats, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro; Einmalzahlungen des letzten Jahres erhöhen es anteilig. Ihr Netto für die Eingabe liefert der Brutto-Netto-Rechner.
Kinderkrankengeld: 90 Prozent vom Netto
Bleibt ein Kind unter zwölf krank zu Hause, zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld: 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, höchstens 70 Prozent des Bruttos und höchstens 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 135,62 Euro je Tag). Davon gehen noch die Arbeitnehmeranteile zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Bei 2.400 Euro netto bleiben 63,07 Euro je Tag, für fünf Tage 315,36 Euro; bei 1.900 Euro netto und zehn Tagen als Alleinerziehende 499,32 Euro. Der Anspruch liegt 2026 bei 15 Arbeitstagen je Kind und Elternteil (Alleinerziehende 30), höchstens 35 beziehungsweise 70 Tage im Jahr; ab 2027 gelten wieder 10 und 20 Tage, falls der Gesetzgeber nicht verlängert. Nötig sind ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag und ein gesetzlich versichertes Kind.
Wissenswertes zum Thema
Sechs Wochen Lohnfortzahlung, dann 78 Wochen Krankengeld
Die ersten sechs Wochen jeder Krankheit zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter, das ist die Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, und sie gilt ab dem ersten Tag im Betrieb, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen besteht. Danach beginnt das Krankengeld, und zwar nahtlos, wenn die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt ist. Es wird für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, und in diese 78 Wochen zählen die sechs Wochen Lohnfortzahlung hinein; reines Krankengeld gibt es also 72 Wochen. Danach ist man „ausgesteuert“ und muss sich bei der Agentur für Arbeit melden, auch wenn man weiter krank ist; Arbeitslosengeld gibt es dann als Nahtlosigkeitsregelung bis zur Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente. Eine neue Krankheit startet die Uhr neu, eine Rückkehr derselben Krankheit innerhalb der drei Jahre nicht. Was nach der Aussteuerung vom Arbeitsamt kommt, zeigt der Arbeitslosengeld-Rechner.
Warum es weniger ist, als 70 Prozent klingen
Das Krankengeld Höhe überrascht die meisten beim ersten Bescheid. Die 70 Prozent beziehen sich auf das Brutto, und davon geht noch einmal etwas ab: Krankengeld ist beitragspflichtig in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, der Versicherte trägt seinen Anteil, die Kasse den Rest. Bei 2.200 Euro Netto bleiben deshalb nicht 90 Prozent, also 1.980 Euro, sondern 1.734 Euro, rund 79 Prozent. Steuern fallen auf das Krankengeld nicht an, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz für das übrige Einkommen im Jahr, was bei einem langen Krankengeldbezug zu einer Nachzahlung führen kann. Die Steuererklärung ist dann Pflicht. Wer mehr als sechs Wochen krank ist, sollte deshalb etwas zurücklegen. Mit dem Kinderfreibetrag oder der Steuerklasse hat das Krankengeld, anders als das Arbeitslosengeld, nichts zu tun; es hängt nur an Brutto und Netto.
Beitragsbemessungsgrenze: Der Deckel für Gutverdiener
Das Regelentgelt wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung berücksichtigt, 2026 sind das 5.812,50 Euro im Monat oder 193,75 Euro je Kalendertag. 70 Prozent davon sind 135,63 Euro, das ist das Höchstkrankengeld brutto, rund 4.069 Euro im Monat vor Sozialabgaben. Wer 8.000 Euro verdient, bekommt also denselben Betrag wie jemand mit 5.900 Euro und verliert entsprechend mehr. Für diese Gruppe lohnt eine private Krankentagegeldversicherung, die die Lücke ab der siebten Woche schließt; freiwillig gesetzlich Versicherte können das Krankentagegeld auch als Wahltarif bei ihrer Kasse abschließen. Privat Krankenversicherte bekommen kein Krankengeld von der Kasse, sondern ausschließlich das Krankentagegeld, das sie vertraglich vereinbart haben, oft ab dem 43. Tag. Selbstständige in der gesetzlichen Kasse haben nur Anspruch, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz mit Krankengeld gewählt haben, und dann ab der siebten Woche.
Ein Stück Geschichte: 50 Prozent ab dem dritten Tag
Das Krankengeld ist die älteste Sozialleistung Deutschlands. Mit dem Krankenversicherungsgesetz von 1883, dem ersten Baustein der Bismarckschen Sozialgesetze, bekamen Arbeiter ab dem dritten Krankheitstag die Hälfte des ortsüblichen Tagelohns, höchstens 13 Wochen lang. Der Arbeitgeber zahlte in den ersten Tagen nichts, deshalb bedeutete jede Grippe sofort Lohnausfall. Angestellte waren besser gestellt und bekamen sechs Wochen Gehalt weiter, Arbeiter nicht. Dieser Unterschied hielt sich erstaunlich lange: 1956 und 1957 streikten die Metallarbeiter in Schleswig-Holstein 16 Wochen lang, der längste Streik der Nachkriegszeit, und erreichten einen Zuschuss zum Krankengeld. Die volle Gleichstellung kam erst 1970 mit dem Lohnfortzahlungsgesetz, das Arbeitern dieselben sechs Wochen brachte wie Angestellten. Das Krankengeld selbst wurde in mehreren Schritten bis auf 80 Prozent des Bruttos angehoben; die heutigen 70 Prozent stammen aus dem Sparpaket von 1997, mit dem gleichzeitig die 90-Prozent-Netto-Grenze eingeführt wurde. Wer sich über die Lücke ärgert, kann sich trösten: Sie war schon einmal deutlich größer.
Praktische Hinweise
Achten Sie auf lückenlose Krankschreibungen. Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der alten ausgestellt sein, sonst endet der Anspruch, und das ist der häufigste Grund für Streit mit der Kasse. Seit 2023 übermittelt die Praxis die Bescheinigung elektronisch, die Pflicht zur Vorlage beim Arbeitgeber ist weggefallen, die Pflicht zur rechtzeitigen Feststellung nicht. Nutzen Sie die stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“), bei der Sie mit wenigen Stunden anfangen und weiter Krankengeld beziehen. Und lassen Sie Einmalzahlungen prüfen: Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld aus den letzten zwölf Monaten erhöhen das Regelentgelt, das wird nicht immer automatisch berücksichtigt. Wer während der Krankheit die Kündigung bekommt, behält den Krankengeldanspruch; welche Frist für die Kündigung gilt, zeigt der Kündigungsfrist-Rechner. Für Eltern kranker Kinder gilt das Kinderkrankengeld als eigene Leistung mit 90 Prozent des Nettos und eigenen Tagen je Kind, und für die Zeit vor der Geburt das Mutterschaftsgeld.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Krankengeld?
70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettos, je Kalendertag gerechnet. Davon gehen noch die Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Bei 3.200 Euro brutto und 2.200 Euro netto bleiben 1.734,48 Euro im Monat.
Ab wann bekomme ich Krankengeld?
Ab der siebten Krankheitswoche, wenn die sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorbei sind. Voraussetzung ist eine lückenlose Krankschreibung. Privat Versicherte bekommen stattdessen das vereinbarte Krankentagegeld.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit, einschließlich der sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach ist man ausgesteuert und muss sich arbeitslos melden oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Was wird vom Krankengeld abgezogen?
Der Arbeitnehmeranteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, 2026 zusammen etwa 12,4 Prozent, bei Kinderlosen etwas mehr. Krankenversicherung und Steuern werden nicht abgezogen, das Krankengeld zählt aber beim Progressionsvorbehalt.
Wie hoch ist das maximale Krankengeld 2026?
135,63 Euro brutto je Kalendertag, also 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 193,75 Euro am Tag. Im Monat sind das etwa 4.069 Euro vor Sozialabgaben. Höhere Gehälter bringen kein höheres Krankengeld.
Muss ich auf das Krankengeld Steuern zahlen?
Nein, es ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf das übrige Jahreseinkommen. Deshalb ist bei Krankengeldbezug über 410 Euro im Jahr eine Steuererklärung Pflicht, und eine Nachzahlung ist möglich.
Zählt Weihnachtsgeld beim Krankengeld mit?
Ja. Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate vor der Krankheit werden anteilig auf das Regelentgelt aufgeschlagen und erhöhen das Krankengeld, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Prüfen Sie den Bescheid der Kasse darauf.
Bekomme ich Krankengeld, wenn ich während der Krankheit gekündigt werde?
Ja. Der Anspruch bleibt bestehen, solange die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt ist, auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Kasse zahlt weiter bis zur Genesung oder bis zum Ende der 78 Wochen.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
90 Prozent des Nettolohns je Kalendertag, gedeckelt auf 70 Prozent des Bruttos und der Beitragsbemessungsgrenze, abzüglich eigener Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung: Bei 2.400 Euro netto etwa 63 Euro je Tag. 2026 stehen jedem Elternteil 15 Tage je Kind zu (Alleinerziehende 30), höchstens 35 beziehungsweise 70 Tage im Jahr, für Kinder unter zwölf mit ärztlichem Attest.