Kurzarbeitergeld-Rechner
Was bleibt bei Kurzarbeit: Das Netto für die Restarbeit plus 60 oder 67 Prozent der Nettodifferenz, bis hin zur Kurzarbeit Null.
Wie viel bleibt bei Kurzarbeit?
Brutto, Netto, Ausfall in Prozent, Kind.
Beispiel: Kurzarbeit Null bei 2.800 € Netto mit Kind: 1.876 €
So funktioniert der Kurzarbeitergeld-Rechner
Der Betrieb meldet Kurzarbeit an, und die erste Frage lautet: Was kommt am Monatsende noch an? Der Kurzarbeitergeld-Rechner beantwortet sie nach der Logik der Arbeitsagentur. Er berechnet aus dem Arbeitsausfall in Prozent das verbleibende Netto, ermittelt die Differenz zum bisherigen Netto und ersetzt davon 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent. Das Ergebnis ist das Kurzarbeitergeld und die Summe, die Sie insgesamt behalten.
Merksatz: Ersetzt wird nicht der Lohn, sondern die Lücke. Die Eselsbrücke: Bei halber Kurzarbeit bleiben 80 Prozent des Nettos, bei Kurzarbeit Null 60 Prozent, mit Kind 67. Das liegt daran, dass das Netto für die noch geleistete Arbeit voll gezahlt wird und nur der ausgefallene Teil zu 60 oder 67 Prozent ersetzt wird.
Drei Beispiele für den Kurzarbeitergeld berechnen:
- Halbe Kurzarbeit: 2.450 Euro Netto, 50 Prozent Arbeitsausfall, ohne Kind: Das Netto für die Restarbeit sind 1.225 Euro, die Differenz ebenfalls 1.225 Euro, davon 60 Prozent sind 735 Euro Kurzarbeitergeld. Zusammen 1.960 Euro, also 80 Prozent.
- Kurzarbeit Null mit Kind: 2.800 Euro Netto, 100 Prozent Ausfall: Es bleibt kein Arbeitsentgelt, die Agentur zahlt 67 Prozent von 2.800 Euro, also 1.876 Euro.
- Ein Tag die Woche: 20 Prozent Ausfall bei 2.450 Euro Netto: Die Einbuße beträgt 40 Prozent von 490 Euro, also 196 Euro im Monat, es bleiben 92 Prozent.
Die Formel: Kurzarbeitergeld = (Sollnetto - Istnetto) × 60 % bzw. 67 %, wobei das Istnetto dem Netto für die tatsächlich gearbeitete Zeit entspricht. Die Agentur rechnet mit pauschalierten Nettoentgelten aus einer Tabelle nach § 106 SGB III, nicht mit dem Lohnzettel; der Rechner nähert proportional. Das Brutto wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro berücksichtigt. Was sonst noch an Netto in der Abrechnung steht, zeigt der Brutto-Netto-Rechner; was bei einer Kündigung statt Kurzarbeit käme, der Arbeitslosengeld-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Wie Kurzarbeit funktioniert
Kurzarbeit ist das Instrument, mit dem Betriebe einen vorübergehenden Auftragsmangel überbrücken, ohne zu kündigen. Der Arbeitgeber reduziert die Arbeitszeit, zahlt nur für die geleistete Zeit und beantragt bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld für den Ausfall, das er mit dem Lohn auszahlt und sich erstatten lässt. Voraussetzungen sind ein erheblicher Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder durch ein unabwendbares Ereignis, mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss mehr als 10 Prozent Entgeltausfall haben, der Ausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein, Überstunden und Resturlaub müssen vorher abgebaut werden, und der Betriebsrat oder jeder einzelne Beschäftigte muss zustimmen. Die Anzeige geht an die Agentur, bevor der Ausfall beginnt. Kurzarbeitergeld gibt es für bis zu zwölf Monate, in Krisen verlängert die Bundesregierung per Verordnung auf bis zu 24 Monate. Während der Kurzarbeit bleibt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten bestehen, nur das Geld wird weniger.
Die Rechnung der Agentur: Pauschales Netto und Leistungssatz
Die Agentur rechnet nicht mit Ihrem Lohnzettel, sondern mit der Nettoentgeltdifferenz nach pauschalierten Tabellen: Vom Sollentgelt, dem Brutto ohne Kurzarbeit, und vom Istentgelt, dem Brutto mit Kurzarbeit, werden jeweils pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherung nach Steuerklasse gemacht. Vom Unterschied der beiden pauschalen Nettobeträge zahlt sie 60 Prozent, mit mindestens einem Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte 67 Prozent. Der Rechner nähert das proportional über Ihr tatsächliches Netto, was bei mittleren Einkommen gut passt und bei sehr hohen leicht abweicht, weil das pauschale Netto an der Beitragsbemessungsgrenze gekappt wird. Die Sozialversicherungsbeiträge auf das ausgefallene Entgelt trägt der Arbeitgeber allein, berechnet auf 80 Prozent des Ausfalls; Ihre Rentenpunkte sinken dadurch nur wenig. In der Pandemie wurde der Satz ab dem vierten Monat auf 70 beziehungsweise 77 Prozent und ab dem siebten auf 80 beziehungsweise 87 Prozent erhöht; diese Staffelung ist 2022 ausgelaufen, viele Tarifverträge sehen aber eine Aufstockung durch den Arbeitgeber auf 80 bis 95 Prozent vor.
Steuer, Nebenjob und Kündigung in der Kurzarbeit
Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen, und wer mehr als 410 Euro im Jahr bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben und sollte eine Nachzahlung einplanen, oft einige hundert Euro. Ein Nebenjob, der während der Kurzarbeit neu aufgenommen wird, wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, ein Minijob, der schon vorher bestand, nicht. Urlaub kann und soll in der Kurzarbeit genommen werden, der Urlaubstag wird mit dem vollen Entgelt bezahlt; nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit Null anteilig kürzen. Kündigungen sind auch während der Kurzarbeit möglich, allerdings widersprechen sie der Begründung, der Ausfall sei vorübergehend; für die gekündigten Beschäftigten endet das Kurzarbeitergeld mit der Kündigung, sie bekommen dann das volle Entgelt bis zum Ende der Frist. Was bei einer Kündigung an Abfindung üblich ist, zeigt der Abfindungsrechner, wie lang die Kündigungsfrist ist, der Kündigungsfrist-Rechner.
Ein Stück Geschichte: Von der Hungerkrise zur Pandemie
Das Kurzarbeitergeld ist über hundert Jahre alt. 1910 führte das Deutsche Reich eine „Kurzarbeiterunterstützung“ für die Kaliindustrie ein, 1924 wurde sie auf alle Branchen ausgedehnt und 1927 in die neue Arbeitslosenversicherung übernommen. Ihren Ruf als Jobretter erwarb sie 1975 in der ersten Ölkrise und endgültig 2009 in der Finanzkrise: Die Bundesregierung verlängerte die Bezugsdauer auf 24 Monate, erstattete den Arbeitgebern die Sozialbeiträge, und 1,4 Millionen Menschen gingen in Kurzarbeit statt in die Arbeitslosigkeit; die Arbeitslosenquote stieg trotz eines Wirtschaftseinbruchs von 5 Prozent kaum, und das „German job miracle“ wurde zum Exportartikel. Die Pandemie 2020 übertraf alles: Im April 2020 waren sechs Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit, mehr als je zuvor, die Agentur zahlte in zwei Jahren über 40 Milliarden Euro, und die Sätze wurden gestaffelt erhöht. Seither gilt die Kurzarbeit als bewährtes Werkzeug, und die Regeln des Rechners, 60 und 67 Prozent der Nettodifferenz, sind die aus dem Jahr 1994, als der Satz von 68 auf 60 Prozent gesenkt wurde.
Praktische Tipps
Tragen Sie das Netto aus einer normalen Abrechnung ein, ohne Sonderzahlungen, und den Ausfall, der in der Anzeige des Arbeitgebers steht. Prüfen Sie, ob ein Kinderfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte steht; auch ein halber Freibetrag reicht für die 67 Prozent, und eintragen lassen kann man ihn beim Finanzamt. Fragen Sie nach einer tariflichen oder betrieblichen Aufstockung, sie ist in vielen Branchen üblich und in Teilen steuerfrei. Legen Sie etwas für die Steuernachzahlung zurück. Nutzen Sie Kurzarbeit Null für Weiterbildung, die Agentur fördert sie. Und wenn das Geld nicht reicht: Wohngeld und Kinderzuschlag stehen auch Kurzarbeitern offen, den Wohngeld-Rechner und den Kinderzuschlag-Rechner gibt es hier.
Häufige Fragen
Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?
Aus der Differenz zwischen dem bisherigen Netto und dem Netto für die Restarbeit. Davon zahlt die Arbeitsagentur 60 Prozent, mit Kinderfreibetrag 67 Prozent. Bei 2.450 Euro Netto und 50 Prozent Ausfall sind das 735 Euro, zusammen mit dem Restlohn 1.960 Euro.
Wie viel bekomme ich bei Kurzarbeit Null?
60 Prozent des bisherigen Nettos, mit Kind 67 Prozent. Bei 2.800 Euro Netto mit Kind sind das 1.876 Euro, ohne Kind 1.680 Euro. Arbeitsentgelt gibt es dann keines mehr.
Wer zahlt das Kurzarbeitergeld?
Die Agentur für Arbeit aus der Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt es mit dem Lohn aus und lässt es sich erstatten. Die Sozialbeiträge auf das ausgefallene Entgelt trägt der Arbeitgeber allein.
Wie lange gibt es Kurzarbeitergeld?
Regulär bis zu zwölf Monate je Betrieb. In Krisen kann die Bundesregierung die Dauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängern, wie 2009 und in der Pandemie.
Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Ab 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr ist eine Steuererklärung Pflicht, eine Nachzahlung ist wahrscheinlich.
Zählt die Kurzarbeit für die Rente?
Ja. Der Arbeitgeber zahlt Rentenbeiträge auf 80 Prozent des ausgefallenen Entgelts, deshalb sinken die Rentenpunkte nur leicht. Auch Kranken- und Pflegeversicherung laufen unverändert weiter.
Darf ich während der Kurzarbeit nebenbei arbeiten?
Ein Nebenjob, der vor der Kurzarbeit schon bestand, bleibt anrechnungsfrei. Ein neu aufgenommener Nebenjob wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, das Istentgelt steigt entsprechend.
Was passiert mit meinem Urlaub in der Kurzarbeit?
Urlaub kann genommen werden und wird mit dem vollen Entgelt bezahlt. Bei Kurzarbeit Null darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch anteilig kürzen, bei Teilausfall nicht. Resturlaub aus dem Vorjahr muss vor der Kurzarbeit abgebaut werden.