Kündigungsfrist-Rechner
Zwei Fragen zur Kündigung: Wann endet mein Arbeitsverhältnis nach der Kündigung, und bis wann muss ich kündigen, um zu einem bestimmten Termin zu gehen? Nach § 622 BGB und Vertragsfristen.
Wann endet mein Arbeitsverhältnis nach der Kündigung?
Gesetzliche Frist nach Betriebszugehörigkeit, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auch in der Probezeit.
Beispiel: Im Betrieb seit 15.08.2012, Arbeitgeber kündigt mit Zugang am 20.10.2026: Ende am 31.03.2027
Bis wann muss ich kündigen, um zum Wunschtermin zu gehen?
Rückwärts gerechnet mit Ihrer vertraglichen Frist.
Beispiel: Raus zum 31.03.2027 mit 3 Monaten zum Monatsende: Kündigung bis spätestens 31.12.2026
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Wann endet die Probezeit und bis wann kann gekündigt werden?
Beginn und Dauer, optional der Zugang der Kündigung.
Beispiel: Beginn 15.09.2026, 3 Monate Probezeit: Ende 14.12.2026, Kündigung am 10.12. wirkt zum 24.12.2026
Wann endet die Probezeit und bis wann kann gekündigt werden?
Beginn und Dauer, optional der Zugang der Kündigung.
Beispiel: Beginn 15.09.2026, 3 Monate Probezeit: Ende 14.12.2026, Kündigung am 10.12. wirkt zum 24.12.2026
So funktioniert der Kündigungsfrist-Rechner
Eine Kündigung wirkt nie sofort. Zwischen dem Tag, an dem sie beim anderen ankommt, und dem letzten Arbeitstag liegt die Kündigungsfrist, und die hängt davon ab, wer kündigt, wie lange man im Betrieb ist und was im Vertrag steht. Der Kündigungsfrist-Rechner rechnet in beide Richtungen: vom Zugang der Kündigung zum Ende und vom Wunschtermin zurück zum letzten möglichen Kündigungstag.
Merksatz: Vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen, und für Arbeitgeber wird die Frist mit den Jahren länger. Die Eselsbrücke: Wer kündigt, zählt vom Zugang, nicht vom Datum des Briefs. Eine Kündigung, die am 20. Oktober im Briefkasten liegt, läuft ab dem 20. Oktober, egal was oben drübersteht.
Zwei Situationen, für die der Rechner gebaut ist:
- Wann ist Schluss? Seit dem 15. August 2012 im Betrieb, der Arbeitgeber kündigt mit Zugang am 20. Oktober 2026. Nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit gilt eine Frist von fünf Monaten zum Monatsende, das Arbeitsverhältnis endet am 31. März 2027. Erster Kasten, mit Angabe des Paragrafen und der Fristentabelle.
- Bis wann muss ich kündigen? Sie wollen zum 31. März 2027 raus und haben im Vertrag drei Monate zum Monatsende. Dann muss die Kündigung spätestens am 31. Dezember 2026 beim Arbeitgeber sein. Zweiter Kasten, Kündigung berechnen rückwärts.
Die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB: Grundfrist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in einer vereinbarten Probezeit bis sechs Monate zwei Wochen zu jedem Tag. Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit: ein Monat ab 2 Jahren, zwei Monate ab 5, drei ab 8, vier ab 10, fünf ab 12, sechs ab 15 und sieben Monate ab 20 Jahren, jeweils zum Monatsende. Der Arbeitnehmer behält die Grundfrist, außer der Vertrag sieht für beide dasselbe vor, was üblich und zulässig ist. Längere Fristen für den Arbeitnehmer als für den Arbeitgeber sind unwirksam. Was mit dem Resturlaub beim Ausscheiden passiert, rechnet der Urlaubsanspruch-Rechner.
Kündigungsfrist in der Probezeit: Zwei Wochen
Ist eine Probezeit vereinbart, dürfen beide Seiten bis zu sechs Monate lang mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen, und zwar zu jedem beliebigen Tag, nicht nur zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 3 BGB). Der Kasten rechnet aus, wann die Probezeit endet und bis wann eine Kündigung spätestens zugehen muss: Beginn 15. September 2026 mit drei Monaten Probezeit heißt Ende am 14. Dezember 2026; geht die Kündigung am 10. Dezember zu, endet das Arbeitsverhältnis am 24. Dezember. Entscheidend ist der Zugang innerhalb der Probezeit, das Ende darf danach liegen. Nicht verwechseln: Die Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes beträgt immer sechs Monate, auch bei kürzerer Probezeit, erst danach braucht der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten einen Grund.
Wissenswertes zum Thema
Zugang, Form und Fristbeginn
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, mit Unterschrift auf Papier; E-Mail, WhatsApp und Fax sind unwirksam, so steht es in § 623 BGB. Die Frist beginnt mit dem Zugang, also dem Moment, in dem das Schreiben so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass er es unter normalen Umständen lesen kann. Ein Brief im Briefkasten um 17 Uhr gilt am selben Tag als zugegangen, einer um 22 Uhr erst am nächsten Tag. Wer im Urlaub ist, bekommt die Kündigung trotzdem wirksam zugestellt. Die Frist „vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende“ bedeutet: Vom Zugang aus werden 28 Tage gezählt, und das Ende ist der nächste 15. oder Monatsletzte, der nach diesen 28 Tagen liegt. Eine Kündigung mit Zugang am 3. Oktober endet so am 31. Oktober, eine mit Zugang am 4. Oktober erst am 15. November. Der Rechner kennt diese Sprünge; ein Tag kann einen halben Monat ausmachen.
Vertragliche und tarifliche Fristen
Die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag darf länger sein als die gesetzliche, meist „drei Monate zum Quartalsende“ oder „sechs Wochen zum Monatsende“, und sie gelten dann für beide Seiten. Kürzere Fristen als die gesetzlichen sind nur in Tarifverträgen und für Aushilfen bis drei Monate erlaubt. Tarifverträge weichen oft ab, nach oben wie nach unten; im öffentlichen Dienst gelten nach § 34 TVöD eigene Staffeln bis sechs Monate zum Quartalsende. Wichtig ist, was im eigenen Vertrag steht, und falls er nur auf den Tarifvertrag verweist, dessen Regel. Der zweite Kasten nimmt deshalb Ihre Vertragsfrist als Eingabe. Eine Faustregel für Verhandlungen: Wer mit kurzen Fristen eingestellt wird, kann schnell wechseln, hat aber auch wenig Schutz; wer lange Fristen hat, sollte beim Jobwechsel früh kündigen oder einen Aufhebungsvertrag aushandeln.
Außerordentlich, in der Probezeit, bei Kleinbetrieben
Die fristlose Kündigung nach § 626 BGB braucht einen wichtigen Grund (Diebstahl, Tätlichkeit, beharrliche Arbeitsverweigerung) und muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis ausgesprochen werden; sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort. In der Probezeit genügen zwei Wochen zu jedem Tag, aber nur, wenn die Probezeit vereinbart ist und höchstens sechs Monate dauert. In Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, die Fristen des § 622 BGB aber sehr wohl. Besonderen Schutz genießen Schwangere, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte und Betriebsräte; ihnen kann nur mit Zustimmung einer Behörde gekündigt werden. Und ganz wichtig für die Gegenwehr: Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden, sonst ist sie wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war. Was eine Abfindung bringen könnte, zeigt der Abfindungsrechner.
Ein Stück Geschichte: Als Arbeiter in zwei Wochen gehen mussten
Bis 1993 kannte das deutsche Recht zwei Klassen: Angestellte hatten sechs Wochen zum Quartalsende, Arbeiter nur zwei Wochen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Ungleichbehandlung 1990 für verfassungswidrig, und das Kündigungsfristengesetz von 1993 schuf die heutige einheitliche Regel mit vier Wochen Grundfrist und der Staffel nach Betriebszugehörigkeit. Eine Kuriosität blieb bis 2010 bestehen: Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr zählten für die Staffel nicht mit. Der Europäische Gerichtshof kippte das im Fall Kücükdeveci als Altersdiskriminierung, seitdem zählt jedes Jahr. Die Grundfrist von vier Wochen hat übrigens einen praktischen Ursprung: Sie passt zum Monatsrhythmus der Lohnzahlung, deshalb die Termine 15. und Monatsende, an denen Löhne traditionell ausgezahlt wurden.
Praktische Tipps
Übergeben Sie die Kündigung durch den Arbeitnehmer persönlich gegen Empfangsbestätigung oder lassen Sie sie durch einen Boten einwerfen, der Datum und Uhrzeit bezeugt; ein Einschreiben, das nicht abgeholt wird, gilt nicht als zugegangen. Kündigen Sie lieber ein paar Tage früher als nötig, denn die Frist verlängert sich bei einem Tag Verspätung um einen halben Monat. Nutzen Sie den zweiten Kasten mit dem Datum aus dem neuen Arbeitsvertrag, um den spätesten Kündigungstag zu finden. Und melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend, sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Häufige Fragen
Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist?
Vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB), in der Probezeit zwei Wochen zu jedem Tag. Für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate zum Monatsende ab 20 Jahren.
Was bedeutet „vier Wochen zum 15. oder Monatsende“?
Vom Zugang der Kündigung werden 28 Tage gezählt, danach gilt der nächste 15. oder Monatsletzte als Ende. Zugang am 3. Oktober: Ende 31. Oktober. Zugang am 4. Oktober: Ende 15. November. Der erste Kasten rechnet das taggenau.
Gelten die langen Arbeitgeberfristen auch für mich als Arbeitnehmer?
Nach dem Gesetz nein, Sie behalten vier Wochen. Steht im Vertrag aber „die verlängerten Fristen gelten für beide Seiten“, dann ja. Längere Fristen für Arbeitnehmer als für den Arbeitgeber sind unwirksam.
Zählt das Datum des Briefs oder der Zugang?
Der Zugang. Entscheidend ist, wann die Kündigung so beim Empfänger ankommt, dass er sie lesen kann: im Briefkasten bis zur üblichen Leerungszeit am selben Tag, später erst am Folgetag. Bei persönlicher Übergabe der Tag der Übergabe.
Bis wann muss ich kündigen, um zum Monatsende zu gehen?
Bei vier Wochen Frist spätestens 28 Tage vor dem Monatsletzten, also zum Beispiel am 3. Oktober für den 31. Oktober. Bei drei Monaten zum Monatsende am letzten Tag des drittletzten Monats. Der zweite Kasten rechnet den spätesten Tag für Ihren Vertrag.
Ist eine Kündigung per E-Mail gültig?
Nein. Kündigungen brauchen die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier (§ 623 BGB). E-Mail, Fax, WhatsApp oder eingescannte Unterschriften sind unwirksam.
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung zu klagen?
Drei Wochen ab Zugang. Danach gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie Fehler hatte. Die Kündigungsschutzklage geht an das Arbeitsgericht; in der ersten Instanz trägt jeder seine Kosten selbst.
Was gilt in der Probezeit?
Zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag, für beide Seiten, wenn eine Probezeit von höchstens sechs Monaten vereinbart ist. Ohne vereinbarte Probezeit gilt ab dem ersten Tag die Frist von vier Wochen.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
Zwei Wochen zu jedem Tag, wenn die Probezeit vereinbart ist und höchstens sechs Monate dauert. Die Kündigung muss innerhalb der Probezeit zugehen, das Arbeitsverhältnis endet dann 14 Tage später, auch wenn dieser Tag schon nach der Probezeit liegt. Ohne Probezeit gilt von Anfang an die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende.