Frührente-Rechner
Vier Jahre früher kosten 14,4 Prozent, lebenslang. Der Rechner zeigt Ihren Rentenbeginn mit 63, mit 45 Beitragsjahren und was der Abschlag in Euro bedeutet.
Was kostet die Rente mit 63?
Geburtsdatum, Beitragsjahre, Rente laut Renteninformation und Wunschbeginn.
Beispiel: Jahrgang 1964, Rente 1.800 €, Beginn mit 63: 48 Monate früher, 14,4 % Abschlag, 1.540,80 € statt 1.800 €, später Beginn lohnt erst ab 90,8 Jahren
Was kostet der Ausgleich der Abschläge?
Rente und Monate vor der Regelaltersgrenze eintragen.
Beispiel: 1.800 € Rente, 24 Monate früher: 7,2 % Abschlag = 129,60 € im Monat, Ausgleichszahlung 31.733,07 €, amortisiert nach 20,4 Jahren
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So funktioniert der Frührente-Rechner
Der Frührente-Rechner rechnet aus, was die Rente mit 63 oder ein anderer früher Rentenbeginn wirklich kostet: Sie tragen Geburtsdatum, Beitragsjahre, die Rente laut Renteninformation und den gewünschten Beginn ein, und der Rechner zeigt die Regelaltersgrenze Ihres Jahrgangs, den Termin der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, den frühesten Beginn mit 63 für langjährig Versicherte, den Rentenabschlag in Prozent und in Euro, die Monatsrente bei Ihrem Wunschtermin, die Summe, die bis zur Regelaltersgrenze vorab fließt, und das Alter, ab dem der spätere Beginn mehr gebracht hätte. Der zweite Kasten rechnet die Ausgleichszahlung, mit der sich Abschläge ab 50 freikaufen lassen, und wann sie sich amortisiert. Das ist der Rechner für die Frage, ob 14,4 Prozent weniger bei vier Jahren mehr Freizeit ein gutes Geschäft sind, für den Abgleich mit der Renteninformation und für Jahrgänge, bei denen die Grenze krumm liegt, etwa 64 Jahre und 8 Monate.
Merksatz: Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze kostet 0,3 Prozent, höchstens 14,4 Prozent bei 48 Monaten, und der Abschlag bleibt bis zum Lebensende; jeder Monat danach bringt 0,5 Prozent. Die Eselsbrücke: Vier Jahre früher kosten ein Siebtel der Rente, aber man bekommt sie vier Jahre länger, und das gleicht sich erst mit etwa 90 aus.
Drei Beispiele:
- Jahrgang 1964, 40 Beitragsjahre, 1.800 € laut Renteninformation, Beginn mit 63: Regelaltersgrenze 67 (1. Juli 2031), Rentenbeginn 1. Juli 2027 ist 48 Monate früher, 14,4 Prozent Abschlag, 1.540,80 € statt 1.800 €, 259,20 € weniger im Monat; vorab fließen 73.958 €, der spätere Beginn hätte sich erst ab 90,8 Jahren gelohnt.
- Jahrgang 1962, 45 Beitragsjahre, 2.200 €, Beginn mit 64: Regelaltersgrenze 66 Jahre und 8 Monate; abschlagsfrei ginge es ab 64 Jahren und 8 Monaten (1. Dezember 2026), mit 64 sind es 32 Monate vor der Grenze und 9,6 Prozent Abschlag: 1.988,80 €.
- Ausgleichszahlung für 24 Monate bei 1.800 € Rente: 7,2 Prozent Abschlag sind 129,60 € im Monat, der Ausgleich kostet 31.733,07 € (3,28 Entgeltpunkte zu 9.661,58 €) und hat sich nach 20,4 Jahren Rentenbezug bezahlt gemacht.
Formeln: Abschlag = Monate vor der Regelaltersgrenze × 0,3 % (max. 14,4 %), Rente = Rente laut Information × (1 - Abschlag), Ausgleichszahlung = Entgeltpunkte × Abschlag / (1 - Abschlag) × Durchschnittsentgelt × 18,6 %. Die Regelaltersgrenze aller Jahrgänge zeigt der Rentenbeginn-Rechner, die Bruttorente aus den Entgeltpunkten der Rentenrechner.
Wissenswertes zum Thema
Die drei Wege in die Rente: Regelalter, 63 und 45 Jahre
Die Regelaltersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 auf 67: Jahrgang 1958 geht mit 66, danach kommen je zwei Monate pro Jahrgang dazu, Jahrgang 1963 mit 66 Jahren und 10 Monaten, ab Jahrgang 1964 gilt 67. Wer mindestens 35 Jahre Wartezeit hat, Beiträge, Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit und Ausbildung eingeschlossen, darf als langjährig Versicherter mit 63 gehen, zahlt aber für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent Abschlag, bei Jahrgang 1964 also 48 Monate und 14,4 Prozent; das ist die "Rente mit 63", die in Wahrheit eine Rente mit Abschlag ist. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte verlangt 45 Beitragsjahre und ein Mindestalter, das ebenfalls steigt: 63 für Jahrgang 1952, zwei Monate je Jahrgang mehr, 64 Jahre und 8 Monate für Jahrgang 1962 und 65 ab Jahrgang 1964. Die 45 Jahre sind streng gezählt, Arbeitslosengeld II und Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor der Rente zählen nicht, Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr und Minijobs mit eigenen Beiträgen dagegen schon. Schwerbehinderte mit GdB 50 können zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei gehen und bis zu drei weitere Jahre früher mit maximal 10,8 Prozent Abschlag. Der Rechner nennt alle drei Termine und rechnet den Abschlag für den Wunschtermin.
Was der Abschlag wirklich bedeutet
Der Abschlag ist kein Strafzoll, sondern Mathematik: Wer vier Jahre früher geht, bezieht die Rente vier Jahre länger, und 0,3 Prozent je Monat sollen das über die durchschnittliche Rentendauer ausgleichen. Im Beispiel bekommt der Frührentner bis zur Regelaltersgrenze 73.958 Euro, die der Spätstarter nicht sieht, danach jeden Monat 259,20 Euro weniger; erst nach 285 Monaten, also 23,8 Jahren ab 67 oder mit etwa 91 Jahren, hat der spätere Beginn aufgeholt. Die Rentenversicherung rechnet mit einer durchschnittlichen Rentenbezugsdauer von rund 20 Jahren, der Abschlag ist also versicherungsmathematisch eher knapp bemessen und für Menschen mit normaler Lebenserwartung kein Verlustgeschäft, zumal die Jahre zwischen 63 und 67 meist die gesündesten des Ruhestands sind. Was dabei untergeht: Der Abschlag gilt auch für die Hinterbliebenenrente des Partners, und wer früher geht, zahlt vier Jahre weniger Beiträge, so dass die Rente laut Renteninformation, die eine Fortzahlung bis zur Regelaltersgrenze unterstellt, ohnehin nicht erreicht wird; die fehlenden Entgeltpunkte kommen zum Abschlag dazu, bei einem Durchschnittsverdiener rund 170 Euro im Monat für vier Jahre. Der Rechner nimmt die Rente, die Sie eintragen, und rechnet den Abschlag darauf; wer es genau wissen will, trägt die Rente ein, die die Rentenauskunft für den früheren Beginn nennt.
Abschläge ausgleichen: Sonderzahlung und Weiterarbeit
Seit 2017 kann jeder ab 50 Jahren Sonderzahlungen leisten, um die Abschläge für einen geplanten früheren Rentenbeginn auszugleichen, § 187a SGB VI. Die Rentenversicherung rechnet aus, wie viele Entgeltpunkte fehlen, damit die Rente nach Abschlag der ungekürzten entspricht, und nennt den Preis: 2026 kostet ein Entgeltpunkt 9.661,58 Euro, Durchschnittsentgelt mal Beitragssatz. Für 24 Monate Abschlag bei 1.800 Euro Rente sind das gut 31.700 Euro, für 48 Monate bei 2.200 Euro rund 84.000 Euro, und die Zahlung kann in bis zu zwei Raten je Jahr über mehrere Jahre verteilt werden. Der Reiz liegt in der Steuer: Die Zahlung zählt als Altersvorsorgeaufwand und ist bis 30.826 Euro im Jahr abziehbar, bei 40 Prozent Grenzsteuersatz kostet die Zahlung netto nur 60 Prozent, und wer dann doch bis 67 arbeitet, bekommt entsprechend mehr Rente. Die Amortisation liegt im Beispiel bei 20 Jahren brutto, nach Steuer bei 12 bis 14, das ist für Gesunde mit Kapital ein brauchbares Geschäft, besser als die meisten Rentenversicherungen. Die Alternative ist Weiterarbeit: Jeder Monat über die Regelaltersgrenze hinaus bringt 0,5 Prozent Zuschlag plus neue Entgeltpunkte, und seit 2023 darf neben jeder Altersrente unbegrenzt hinzuverdient werden, auch neben der Frührente.
Ein Stück Geschichte: Von der Rente mit 65 zur Rente mit 67
Bismarcks Rentenversicherung von 1889 zahlte ab 70, als die Lebenserwartung bei 45 lag; 1916 wurde die Altersgrenze auf 65 gesenkt, und dabei blieb es ein Jahrhundert. Flexible Altersgrenzen führte die Rentenreform 1972 ein, mit der Rente ab 63 für langjährig Versicherte ohne jeden Abschlag, was in den 1980er Jahren zur Frühverrentungswelle führte, bei der Unternehmen Mitarbeiter mit 58 in die Arbeitslosigkeit und dann in die Rente schickten. Abschläge von 0,3 Prozent je Monat gibt es seit dem Rentenreformgesetz 1992, wirksam ab 1997, und die Rente mit 67 beschloss die große Koalition 2007 für die Jahrgänge ab 1964. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren mit 63 war das Rentenpaket 2014 der SPD, politisch "Rente mit 63" genannt, obwohl die Altersgrenze seitdem je Jahrgang auf 65 steigt; sie ist mit rund 280.000 Zugängen im Jahr der beliebteste Rentenweg, und ihre Abschaffung oder Beibehaltung ist seit 2024 Dauerthema der Rentenkommissionen, ebenso wie die Idee, die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln. Die Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI gibt es seit 1996, zunächst ab 55, seit dem Flexirentengesetz 2017 ab 50 Jahren.
Praktische Tipps
Fordern Sie ab 55 die Rentenauskunft an, sie nennt die Rente für jeden möglichen Beginn genau, und tragen Sie diese Werte in den Rechner ein. Prüfen Sie das Rentenkonto auf Lücken, jedes fehlende Jahr kann über die 35 oder 45 Jahre entscheiden; Schulzeiten ab 17 und Ausbildung zählen bei den 35 Jahren mit. Rechnen Sie den Abschlag in Euro und gegen Ihre Lebenserwartung, nicht in Prozent. Bedenken Sie die Hinterbliebenenrente, sie trägt den Abschlag mit. Lassen Sie sich die Ausgleichszahlung berechnen, auch wenn Sie unsicher sind, die Auskunft ist kostenlos und die Zahlung freiwillig. Wer noch arbeitet, prüft die Altersteilzeit als Brücke und was die Witwenrente aus der gekürzten Rente wird; was die Rente nach Abzügen bringt, zeigt der Rente-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Abschlag bei Rente mit 63?
0,3 Prozent je Monat vor der Regelaltersgrenze, höchstens 14,4 Prozent: Für Jahrgang 1964 mit Regelalter 67 sind es 48 Monate und 14,4 Prozent, aus 1.800 € werden 1.540,80 €. Jahrgang 1960 (Regelalter 66 Jahre 4 Monate) zahlt bei 63 noch 12 Prozent. Der Abschlag gilt lebenslang.
Wer kann mit 63 in Rente gehen?
Wer mindestens 35 Jahre Wartezeit hat, mit Abschlag (langjährig Versicherte). Abschlagsfrei mit 63 ging nur Jahrgang 1952; für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren steigt das Alter auf 64 Jahre 8 Monate (Jahrgang 1962) und 65 ab Jahrgang 1964. Unter 35 Jahren bleibt nur die Regelaltersgrenze.
Ab wann lohnt sich der spätere Rentenbeginn?
Bei 48 Monaten früher und 14,4 Prozent Abschlag erst nach rund 24 Jahren Rentenbezug ab der Regelaltersgrenze, also mit etwa 91 Jahren, weil der Frührentner bis dahin 48 Monatsrenten vorab erhalten hat. Bei 24 Monaten und 7,2 Prozent liegt die Grenze bei etwa 93 Jahren. Der Rechner nennt das Alter für Ihre Werte.
Was kostet es, die Abschläge auszugleichen?
Je fehlendem Entgeltpunkt 9.661,58 € (2026). Für 24 Monate Abschlag bei 1.800 € Rente sind 3,28 Punkte nötig, also 31.733 €, für 48 Monate bei 2.200 € rund 84.000 €. Die Zahlung ist ab 50 möglich, in Raten und als Vorsorgeaufwand bis 30.826 € im Jahr steuerlich abziehbar, netto also deutlich günstiger.
Zählen die 45 Beitragsjahre auch Arbeitslosigkeit und Kindererziehung?
Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr, Pflege, Krankengeld, Minijobs mit Beiträgen und Arbeitslosengeld I ja, Letzteres aber nicht in den letzten zwei Jahren vor der Rente (außer bei Insolvenz des Arbeitgebers). Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld und Schulzeiten zählen bei den 45 Jahren nicht, bei den 35 Jahren schon.
Darf ich neben der Frührente arbeiten?
Ja, seit 2023 ohne Hinzuverdienstgrenze bei allen Altersrenten, auch vor der Regelaltersgrenze. Auf das Gehalt fallen Steuern und bis zur Regelaltersgrenze auch Rentenbeiträge an, die die Rente jährlich erhöhen. Ab der Regelaltersgrenze bleiben mit der Aktivrente bis 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei.
Was bringt es, länger als bis 67 zu arbeiten?
0,5 Prozent Zuschlag je Monat über die Regelaltersgrenze hinaus, also 6 Prozent im Jahr, plus die Entgeltpunkte aus den weiteren Beiträgen. Bei 1.800 € Rente bringt ein Jahr länger etwa 108 € Zuschlag und rund 40 € aus neuen Beiträgen, zusammen etwa 150 € mehr im Monat.
Gilt der Abschlag auch für die Witwenrente?
Ja. Die Hinterbliebenenrente wird aus der tatsächlich gezahlten, also gekürzten Rente berechnet, die 55 Prozent der großen Witwenrente beziehen sich auf die Rente nach Abschlag. Bei 14,4 Prozent Abschlag und 1.800 € sinkt die Witwenrente von 990 € auf 847 €.