Weihnachtsgeld-Rechner
Weihnachtsgeld wird als Einmalzahlung versteuert und kommt oben auf das Jahreseinkommen. Deshalb bleibt prozentual weniger als vom Monatsgehalt.
Wie viel Weihnachtsgeld bleibt netto?
Monatsbrutto, Weihnachtsgeld und Steuermerkmale.
Beispiel: 2.100 € Weihnachtsgeld bei 4.200 € Brutto, Klasse IV, 2 Kinder, 9 % KiSt: 1.081,98 € netto
So funktioniert der Weihnachtsgeld-Rechner
Im November steht ein schöner Betrag auf der Abrechnung, und im Dezember fragen sich viele, wo die Hälfte geblieben ist. Das Weihnachtsgeld wird anders besteuert als das Monatsgehalt: als sonstiger Bezug, der oben auf das Jahreseinkommen gelegt wird und damit im höchsten Steuersatz landet, den Sie in diesem Jahr erreichen. Der Weihnachtsgeld-Rechner zeigt, was von der Sonderzahlung nach Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben tatsächlich ankommt.
Merksatz: Vom Weihnachtsgeld bleibt etwa die Hälfte. Die Eselsbrücke: Das laufende Gehalt wird im Durchschnittssatz besteuert, die Einmalzahlung im Spitzensatz. Bei 3.500 Euro Monatsbrutto und 3.500 Euro Weihnachtsgeld in Steuerklasse I bleiben 1.919,75 Euro, also 54,9 Prozent, vom laufenden Gehalt dagegen rund 66 Prozent.
Drei Beispiele für den Weihnachtsgeld netto berechnen:
- Volles Monatsgehalt: 3.500 Euro Weihnachtsgeld bei 3.500 Euro Brutto, Steuerklasse I: 819 Euro Steuern und 761,25 Euro Sozialabgaben gehen ab, 1.919,75 Euro bleiben.
- Halbes Gehalt mit Familie: 2.100 Euro bei 4.200 Euro Brutto, Steuerklasse IV, zwei Kinder, 9 Prozent Kirchensteuer: 1.081,98 Euro netto, 48,5 Prozent Abzüge.
- Kleinere Zahlung: 1.500 Euro bei 3.000 Euro Brutto in Steuerklasse I: 845,67 Euro netto. Die Abzüge liegen bei 43,6 Prozent, weil der Steuersatz bei diesem Einkommen noch niedriger ist.
Die Formel nach § 39b Abs. 3 EStG: Steuer auf das Weihnachtsgeld = Jahreslohnsteuer mit Sonderzahlung - Jahreslohnsteuer ohne. Der Rechner nähert das über das Jahr an, indem er die Monatsabzüge mit und ohne anteiliges Weihnachtsgeld vergleicht. Sozialabgaben fallen in voller Höhe an, solange das Jahresbrutto unter der Beitragsbemessungsgrenze bleibt. Was das laufende Gehalt netto bringt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner; eine Gehaltserhöhung wird dagegen laufend versteuert.
Wissenswertes zum Thema
Sonstiger Bezug: Warum die Einmalzahlung teurer besteuert wird
Bei der Besteuerung von Weihnachtsgeld gilt: Beim laufenden Gehalt rechnet die Lohnbuchhaltung so, als würden Sie zwölfmal denselben Betrag bekommen, und teilt die Jahressteuer durch zwölf. Beim sonstigen Bezug wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus oder Abfindung geht das nicht, weil er nur einmal kommt. Deshalb ermittelt der Arbeitgeber die Jahreslohnsteuer einmal mit und einmal ohne die Sonderzahlung, und die Differenz ist die Steuer auf das Weihnachtsgeld. Weil das Weihnachtsgeld rechnerisch oben auf alle anderen Einkünfte gelegt wird, trifft es Ihr Grenzsteuersatz: Bei 42.000 Euro Jahresbrutto in Steuerklasse I sind das etwa 30 Prozent, bei 60.000 Euro rund 37 Prozent, bei Spitzenverdienern 42 Prozent plus Soli. Das ist kein Nachteil im Jahr gesehen, denn die Steuererklärung gleicht alles aus; es fühlt sich nur im Auszahlungsmonat so an. Wer das Jahr über zu viel oder zu wenig Lohnsteuer gezahlt hat, bekommt es über die Erklärung zurück oder zahlt nach, und das Weihnachtsgeld ändert daran nichts.
Sozialabgaben: Volle Beiträge bis zur Grenze
Auf das Weihnachtsgeld fallen Sozialabgaben wie auf jedes andere Entgelt an, 2026 rund 21,2 Prozent Arbeitnehmeranteil. Die Ausnahme sind Gutverdiener: Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, in der Krankenversicherung 5.812,50 Euro, in der Rentenversicherung 8.450 Euro im Monat. Für die Einmalzahlung gilt dabei eine anteilige Jahresgrenze: Hat jemand bis November schon elf Monatsgrenzen ausgeschöpft, bleibt für das Weihnachtsgeld nur noch der nicht genutzte Rest. Wer über der Grenze verdient, zahlt auf das Weihnachtsgeld also wenig oder gar keine Krankenkassenbeiträge, dafür den vollen Spitzensteuersatz. Der Rechner nimmt die vollen Beiträge an, was für die große Mehrheit stimmt; bei Monatsbrutto über 5.800 Euro sind die Sozialabgaben auf die Sonderzahlung niedriger als ausgewiesen.
Anspruch, Rückzahlung und Freiwilligkeitsvorbehalt
Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht. Es kommt aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder aus betrieblicher Übung: Wer dreimal hintereinander vorbehaltlos Weihnachtsgeld bekommen hat, hat einen Anspruch darauf, auch wenn nichts Schriftliches existiert. Arbeitgeber schützen sich mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt, der aber klar formuliert sein muss; die Kombination „freiwillig und widerruflich“ hat das Bundesarbeitsgericht als unwirksam verworfen. Rückzahlungsklauseln bei Kündigung sind zulässig, wenn das Weihnachtsgeld Betriebstreue belohnen soll: Bis 100 Euro keine Bindung, bis zu einem Monatsgehalt Bindung bis zum 31. März, darüber bis zum 30. Juni des Folgejahres. Wer im Dezember kündigt, kann also zur Rückzahlung verpflichtet sein. Etwa die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland bekommt Weihnachtsgeld, mit Tarifvertrag deutlich mehr als ohne; in der Chemie und der Metallindustrie sind es oft volle Monatsgehälter, im Handel und Handwerk eher die Hälfte.
Ein Stück Geschichte: Vom Gänsebraten zum dreizehnten Gehalt
Das Weihnachtsgeld begann als Naturalie. Im 19. Jahrhundert gaben Kaufleute und Fabrikherren ihren Angestellten zum Fest einen Gänsebraten, Stoff für ein Kleid oder ein paar Mark „Weihnachtsgratifikation“, nach Gutdünken und als Zeichen der Fürsorge, nicht als Lohnbestandteil. In den Tarifverträgen tauchte es nach dem Zweiten Weltkrieg auf, zuerst als „Jahresabschlussvergütung“ mit ein paar Prozent eines Monatslohns, und wuchs in den 1960er und 1970er Jahren Tarifrunde für Tarifrunde zum vollen „dreizehnten Monatsgehalt“. Der Begriff Gratifikation steckt noch im Juristendeutsch und erinnert daran, dass es einmal eine Belohnung war. Mit den Lohnsteuerreformen der 1970er Jahre bekam die Besteuerung als sonstiger Bezug ihre heutige Form, und seit den 1990er Jahren wird das Weihnachtsgeld in vielen Betrieben wieder abgebaut, in Erfolgsbeteiligungen umgewandelt oder an den Gewinn gekoppelt. Geblieben ist die Rechnung, die jedes Jahr im Dezember überrascht: Oben drauf heißt oben besteuert.
Praktische Tipps
Planen Sie mit dem Weihnachtsgeld netto aus dem Rechner, nicht mit der Bruttozahl aus dem Vertrag. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber statt Weihnachtsgeld steuerfreie oder pauschal besteuerte Alternativen anbietet: Sachbezüge bis 50 Euro im Monat, ein Zuschuss zum Jobticket, eine Erholungsbeihilfe von 156 Euro oder eine Umwandlung in die betriebliche Altersvorsorge kommen deutlich besser an als die gleiche Summe als Sonderzahlung. Wer nahe an einer Steuerstufe liegt, kann eine Sonderzahlung manchmal ins nächste Jahr verschieben lassen. Und reichen Sie eine Steuererklärung ein, wenn Sie Fahrtkosten, Fortbildungen oder Spenden haben; die Sonderzahlung erhöht die Chance auf eine Erstattung. Was ein Bonus als Gehaltsbestandteil wert wäre, lässt sich mit dem Netto-Brutto-Rechner gegenrechnen, was ein Stundenlohn mit Weihnachtsgeld ergibt, mit dem Stundenlohn-Rechner über das Jahresgehalt.
Häufige Fragen
Wie viel bleibt vom Weihnachtsgeld netto?
Meist etwa die Hälfte. Von 3.500 Euro Weihnachtsgeld bei 3.500 Euro Monatsbrutto in Steuerklasse I bleiben 1.919,75 Euro, von 1.500 Euro bei 3.000 Euro Brutto 845,67 Euro. Mit Kirchensteuer und höherem Einkommen wird es weniger.
Warum wird Weihnachtsgeld so hoch besteuert?
Weil es als sonstiger Bezug oben auf das Jahreseinkommen gelegt wird und damit dem Grenzsteuersatz unterliegt, nicht dem Durchschnittssatz des Monatsgehalts. Im Jahr gesehen ist die Steuer nicht höher, die Steuererklärung gleicht alles aus.
Fallen auf Weihnachtsgeld Sozialabgaben an?
Ja, in voller Höhe von rund 21,2 Prozent Arbeitnehmeranteil, solange das Jahresbrutto unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Bei Gehältern über 5.812,50 Euro im Monat sind die Krankenkassenbeiträge auf die Sonderzahlung geringer oder entfallen.
Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung nach drei vorbehaltlosen Zahlungen in Folge. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Etwa jeder zweite Beschäftigte bekommt Weihnachtsgeld.
Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich kündige?
Nur mit wirksamer Rückzahlungsklausel. Bis 100 Euro ist keine Bindung zulässig, bis zu einem Monatsgehalt eine Bindung bis zum 31. März, darüber bis zum 30. Juni des Folgejahres. Ohne Klausel bleibt das Geld bei Ihnen.
Wie wird die Steuer auf das Weihnachtsgeld berechnet?
Nach § 39b Abs. 3 EStG: Jahreslohnsteuer auf das Jahresbrutto mit Weihnachtsgeld minus Jahreslohnsteuer ohne. Die Differenz ist die Lohnsteuer auf die Sonderzahlung. Der Rechner nähert das über die Monatsabzüge mit und ohne anteiliges Weihnachtsgeld an.
Ist Weihnachtsgeld dasselbe wie das 13. Gehalt?
Rechtlich nicht ganz. Das 13. Gehalt ist meist reine Vergütung für geleistete Arbeit und wird bei Austritt anteilig gezahlt. Weihnachtsgeld kann auch Betriebstreue belohnen und an Stichtage gebunden sein. Steuerlich werden beide gleich behandelt.
Kann ich Weihnachtsgeld steuerfrei bekommen?
Nicht als Geld. Steuerfrei oder pauschal besteuert sind Alternativen wie Sachbezüge bis 50 Euro im Monat, Erholungsbeihilfe bis 156 Euro, Zuschüsse zum Jobticket oder die Umwandlung in betriebliche Altersvorsorge. Danach fragen lohnt sich.