Altersteilzeit-Rechner
Gehalt in der Altersteilzeit mit Aufstockung, Blockmodell und Rentenbeitrag: Was bei halber Arbeit netto bleibt.
Wie viel verdiene ich in der Altersteilzeit?
Vollzeitbrutto, Aufstockung in Prozent und Modell wählen.
Beispiel: 3.800 € Vollzeitbrutto, Aufstockung 30 %: etwa 1.920 € netto, 77 % des bisherigen Nettos
So funktioniert der Altersteilzeit-Rechner
Halb so viel arbeiten und deutlich mehr als die Hälfte verdienen: Das ist das Versprechen der Altersteilzeit, und es stimmt, wenn der Arbeitgeber mitspielt. Der Altersteilzeit-Rechner zeigt, was aus dem bisherigen Brutto und Netto wird, wenn die Arbeitszeit halbiert und das Teilzeitbrutto um 20, 30 oder 40 Prozent aufgestockt wird, und wie viel vom bisherigen Netto am Ende bleibt.
Merksatz: Halbes Brutto, aufgestocktes Netto, fast volle Rente. Die Eselsbrücke: Mit der gesetzlichen Mindestaufstockung von 20 Prozent bleiben etwa 70 Prozent des bisherigen Nettos, mit 30 Prozent Aufstockung rund 77, mit tariflichen 40 Prozent über 80 Prozent, und das bei halber Arbeitszeit.
Drei Beispiele für den Altersteilzeit berechnen:
- Gesetzliche Aufstockung: 4.500 Euro Brutto, 2.900 Euro Netto, 20 Prozent Aufstockung: Das halbe Brutto sind 2.250 Euro, netto etwa 1.566 Euro, plus 450 Euro steuerfreie Aufstockung. Zusammen etwa 2.016 Euro, 70 Prozent des bisherigen Nettos.
- Tarifliche Aufstockung: 3.800 Euro Brutto, 2.500 Euro Netto, 30 Prozent: 1.900 Euro Teilzeitbrutto, netto etwa 1.350 Euro, plus 570 Euro Aufstockung. Zusammen 1.920 Euro, 77 Prozent.
- Rente: In beiden Fällen zahlt der Arbeitgeber Rentenbeiträge auf 90 Prozent des bisherigen Bruttos, bei 4.500 Euro also auf 4.050 Euro, obwohl nur 2.250 Euro gezahlt werden.
Die Rechnung: Netto in Altersteilzeit = Netto aus dem halben Brutto + Aufstockungsbetrag, wobei der Rechner das Netto aus dem halben Brutto wegen der Progression mit gut der Hälfte des bisherigen Nettos schätzt und die Aufstockung als Prozentsatz des Teilzeitbruttos steuer- und abgabenfrei dazurechnet. Die exakte Lohnsteuer liefert der Brutto-Netto-Rechner mit dem halben Brutto. Was die Rente am Ende der Altersteilzeit bringt und mit welchem Abschlag, zeigt der Rentenrechner.
Wissenswertes zum Thema
Wie Altersteilzeit funktioniert
Altersteilzeit ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem ab 55 Jahren, die Arbeitszeit bis zum Rentenbeginn zu halbieren. Das Altersteilzeitgesetz von 1996 gibt den Rahmen vor: Der Arbeitgeber stockt das Entgelt um mindestens 20 Prozent des Teilzeitbruttos auf und zahlt zusätzliche Rentenbeiträge, als wären 90 Prozent des bisherigen Bruttos verdient worden; die Aufstockung ist steuer- und sozialabgabenfrei. Einen Anspruch gibt es nicht, nur viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen ihn vor, oft mit besseren Konditionen: Die Chemieindustrie, die Metallbranche und der öffentliche Dienst stocken auf 80 bis 90 Prozent des bisherigen Nettos auf. Die staatliche Förderung durch die Arbeitsagentur, die den Arbeitgeber entlastete, wenn er die frei werdende Stelle neu besetzte, lief 2009 aus; seither finanzieren die Arbeitgeber die Altersteilzeit selbst und bieten sie an, wenn sie Personal abbauen oder verjüngen wollen. Die Dauer liegt meist bei zwei bis sechs Jahren, maximal bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn.
Blockmodell oder Teilzeitmodell
Es gibt zwei Formen. Beim Teilzeitmodell arbeiten Sie die ganze Zeit über halb, etwa 20 statt 40 Stunden oder jede zweite Woche. Beim Blockmodell, das neun von zehn Vereinbarungen wählen, arbeiten Sie in der ersten Hälfte voll weiter und sind in der zweiten Hälfte freigestellt, bei durchgehend gleichem Gehalt; wer vier Jahre Altersteilzeit vereinbart, arbeitet zwei Jahre voll und hat dann zwei Jahre frei, mit dem aufgestockten Teilzeitgehalt. In der Arbeitsphase bauen Sie ein Wertguthaben auf, das in der Freistellungsphase ausgezahlt wird; dieses Guthaben muss der Arbeitgeber gegen Insolvenz absichern, und Sie sollten den Nachweis verlangen. Das Blockmodell ist für die meisten attraktiver, weil es einen echten Vorruhestand ermöglicht, das Teilzeitmodell für die, die den Übergang gleitend wollen oder gesundheitlich nicht mehr voll arbeiten können. In beiden Fällen bleiben Sie bis zum Ende Arbeitnehmer mit allen Ansprüchen auf Urlaub, Sonderzahlungen und Kündigungsschutz, in der Freistellungsphase ohne Urlaub.
Rente, Steuer und das Ende der Altersteilzeit
Die Rentenbeiträge auf 90 Prozent des Vollzeitbruttos, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, sorgen dafür, dass die Rentenpunkte kaum sinken: Wer in sechs Jahren Altersteilzeit statt sechs Jahren Vollzeit 10 Prozent weniger Punkte sammelt, verliert bei einem Durchschnittsgehalt etwa 0,6 Punkte oder rund 25 Euro Monatsrente. Was wirklich kostet, ist der Rentenbeginn danach: Altersteilzeit endet meist vor der Regelaltersgrenze, und wer dann in Rente geht, zahlt den Abschlag von 0,3 Prozent je Monat, bei zwei Jahren also 7,2 Prozent. Eine Ausnahme ist die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren. Steuerlich ist der Aufstockungsbetrag steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen; die Steuererklärung wird Pflicht und bringt meist eine Nachzahlung von einigen hundert Euro im Jahr. Was der Abschlag in Euro ausmacht, zeigt der Rentenbeginn-Rechner; wie viele Punkte die Jahre bringen, der Rentenpunkte-Rechner.
Ein Stück Geschichte: Die Brücke in die Rente
Die Altersteilzeit entstand 1989 als Antwort auf die hohe Arbeitslosigkeit: Ältere sollten Platz machen für Jüngere, und der Staat half mit. Das erste Altersteilzeitgesetz von 1989 blieb ein Ladenhüter, weil es echte Teilzeit verlangte; der Durchbruch kam 1996 mit dem neuen Gesetz, das Norbert Blüm als Ersatz für die auslaufende Vorruhestandsregelung durchsetzte und das erstmals das Blockmodell erlaubte. Die Bundesanstalt für Arbeit erstattete dem Arbeitgeber Aufstockung und Rentenbeiträge, wenn er die Stelle mit einem Arbeitslosen oder Auszubildenden nachbesetzte, und das machte die Altersteilzeit zum beliebtesten Instrument des Personalabbaus: Zeitweise gingen über 100.000 Menschen im Jahr diesen Weg, bei Siemens, VW und in der Chemie fast flächendeckend. 2009 lief die Förderung aus, weil der Fachkräftemangel die Idee vom Platzmachen überholt hatte. Dass die Altersteilzeit trotzdem weiterlebt, liegt an den Tarifverträgen und daran, dass sie für beide Seiten planbar ist: Der Betrieb weiß, wann die Stelle frei wird, der Beschäftigte, wann er gehen kann. Die Rechnung mit 20 Prozent Aufstockung und 90 Prozent Rentenbeitrag ist seit 1996 unverändert, nur die Förderung ist Geschichte.
Praktische Tipps
Fragen Sie nach dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung, bevor Sie rechnen; die 20 Prozent sind das Minimum, 30 bis 40 sind üblich, und manche Verträge stocken auf einen Nettoprozentsatz auf. Rechnen Sie das halbe Brutto durch den Brutto-Netto-Rechner, dann stimmt das Netto genauer als die Schätzung hier. Prüfen Sie den Rentenabschlag am Ende und ob Sie 45 Beitragsjahre erreichen. Lassen Sie sich im Blockmodell die Insolvenzsicherung des Wertguthabens nachweisen. Planen Sie die Steuernachzahlung ein. Und bedenken Sie, dass Altersteilzeit unwiderruflich ist; wer in der Freistellungsphase doch arbeiten möchte, darf das nur im Rahmen eines Minijobs. Was ein Minijob nebenbei bringt, zeigt der Minijob-Rechner; was die Rentenpunkte aus 90 Prozent des Bruttos wert sind, der Rentenpunkte-Rechner.
Häufige Fragen
Wie viel verdient man in Altersteilzeit?
Das halbe Brutto plus Aufstockung. Bei 4.500 Euro Brutto und 2.900 Euro Netto mit 20 Prozent Aufstockung bleiben etwa 2.016 Euro netto, 70 Prozent des bisherigen Nettos. Mit 30 Prozent Aufstockung bei 3.800 Euro Brutto etwa 1.920 Euro, 77 Prozent.
Was ist die Aufstockung in der Altersteilzeit?
Ein steuer- und sozialabgabenfreier Zuschlag des Arbeitgebers auf das halbe Brutto, gesetzlich mindestens 20 Prozent des Teilzeitentgelts, tariflich oft 30 bis 40 Prozent oder eine Aufstockung auf 80 bis 90 Prozent des bisherigen Nettos.
Was ist das Blockmodell?
Die erste Hälfte der Altersteilzeit wird voll gearbeitet, die zweite Hälfte ist Freistellung, bei durchgehend gleichem aufgestocktem Gehalt. Bei vier Jahren also zwei Jahre Vollzeit und zwei Jahre frei. Das Wertguthaben muss gegen Insolvenz gesichert sein.
Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die Rente aus?
Kaum. Der Arbeitgeber zahlt Rentenbeiträge auf 90 Prozent des bisherigen Bruttos, bei 4.500 Euro also auf 4.050 Euro. Teurer ist ein früherer Rentenbeginn nach der Altersteilzeit mit 0,3 Prozent Abschlag je Monat vor der Regelaltersgrenze.
Ab welchem Alter geht Altersteilzeit?
Ab 55 Jahren, wenn der Arbeitgeber zustimmt oder ein Tarifvertrag es vorsieht. Voraussetzung sind drei Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten fünf Jahren. Sie endet spätestens mit dem frühestmöglichen Rentenbeginn.
Habe ich einen Anspruch auf Altersteilzeit?
Gesetzlich nicht. Ein Anspruch kann sich aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben, etwa in der Chemie, Metallindustrie oder im öffentlichen Dienst, oft mit Quoten. Ohne Regelung ist es Verhandlungssache.
Ist die Aufstockung steuerfrei?
Ja, Aufstockung und zusätzlicher Rentenbeitrag sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Aufstockung unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen und macht die Steuererklärung zur Pflicht.
Darf ich in der Freistellungsphase arbeiten?
Nur geringfügig, also im Rahmen eines Minijobs bis 603 Euro. Mehr Verdienst gefährdet die Altersteilzeit und die Aufstockung. Ehrenamt ist erlaubt.