Pensionsrechner für Beamte
Besoldungsgruppe, letzte Stufe und ruhegehaltfähige Dienstjahre eintragen: Der Rechner ermittelt den Ruhegehaltssatz und die Pension, zeigt den Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand und rechnet die Pension nach Steuer und Krankenversicherung auf das Netto herunter.
Wie hoch ist meine Pension?
Dienstherr, Gruppe, letzte Stufe, Familienstand, ruhegehaltfähige Dienstjahre, Zulagen.
Beispiel: 38 Dienstjahre, A 9 Endstufe Niedersachsen, verheiratet: 68,16 % von 4.352,58 € = 2.966,83 € brutto
Was kostet der vorzeitige Ruhestand?
Ruhegehalt, Monate vor der Regelaltersgrenze, Grund.
Beispiel: 24 Monate vor der Altersgrenze: 7,2 % Abschlag, aus 2.900 € werden 2.691,20 €
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Was bleibt von der Pension netto?
Ruhegehalt, Steuerklasse, Kirchensteuer, PKV-Beitrag, Jahr des Pensionsbeginns.
Beispiel: 2.900 € Ruhegehalt, Klasse III, 550 € PKV: 2.270,83 € netto
So funktioniert der Pensionsrechner für Beamte
Der Pensionsrechner rechnet das Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz. Der erste Kasten bildet aus Besoldungsgruppe, letzter Erfahrungsstufe und Familienzuschlag die ruhegehaltfähigen Bezüge und multipliziert sie mit dem Ruhegehaltssatz: 1,79375 Prozent je Dienstjahr, nach 40 Jahren der Höchstsatz von 71,75 Prozent; liegt das Ergebnis unter der Mindestversorgung, zeigt er diese. Der zweite Kasten berechnet den Versorgungsabschlag von 0,3 Prozent je Monat vorzeitigen Ruhestands, höchstens 14,4 Prozent beim Antragsruhestand und 10,8 Prozent bei Schwerbehinderung oder Dienstunfähigkeit, und zeigt, wann sich der frühere Beginn rechnerisch ausgleicht. Der dritte Kasten zieht Lohnsteuer mit Versorgungsfreibetrag und den PKV-Beitrag ab: die Pension netto.
Drei Beispiele:
- A 9, Endstufe, Niedersachsen, verheiratet, 38 Dienstjahre: Ruhegehaltssatz 38 × 1,79375 = 68,16 Prozent auf 4.352,58 Euro (Grundgehalt 4.182,22 plus Familienzuschlag 170,36 Euro) = 2.966,83 Euro Pension brutto, 35.601,93 Euro im Jahr. Beim Bund in A 13 mit 40 Jahren sind es 71,75 Prozent von 6.987,47 Euro = 5.013,51 Euro; in NRW in A 12 mit 32,5 Jahren 58,30 Prozent von 5.944,15 Euro = 3.465,25 Euro. Wer nur zwölf Dienstjahre hat, bekommt statt 21,53 Prozent die Mindestversorgung von rund 2.049 Euro.
- 2.900 Euro Ruhegehalt, Ruhestand 24 Monate vor der Altersgrenze: 7,2 Prozent Abschlag, 2.691,20 Euro, dauerhaft 208,80 Euro weniger im Monat; die 24 Monate früheren Bezugs bringen 64.588,80 Euro, der Ausgleich liegt rechnerisch bei 25,8 Jahren Pensionsbezug. Bei 48 Monaten und 3.400 Euro greift der Höchstabschlag von 14,4 Prozent: 2.910,40 Euro.
- 2.900 Euro Pension, Steuerklasse III, 550 Euro PKV, Beginn 2026: Versorgungsfreibetrag 12,8 Prozent (höchstens 960 Euro) plus 288 Euro Zuschlag, 79,17 Euro Lohnsteuer, 2.820,83 Euro vor und 2.270,83 Euro nach PKV. Bei 3.800 Euro in Klasse I mit Kirchensteuer und 650 Euro PKV ab 2027: 2.426,60 Euro.
Formel: Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Dienstbezüge × (Dienstjahre × 1,79375 %), höchstens 71,75 %. Ruhegehaltfähig sind das Grundgehalt der zuletzt mindestens zwei Jahre innegehabten Stufe, der Familienzuschlag der Stufe 1 und ruhegehaltfähige Zulagen; die Mindestversorgung beträgt 35 Prozent der Bezüge oder 65 Prozent aus der Endstufe A 4 plus 30,68 Euro. Die aktuelle Besoldung zeigt der Besoldungsrechner, die gesetzliche Rente zum Vergleich der Rentenrechner, den Rentenbeginn mit Abschlägen für Angestellte der Frührente-Rechner, die statistische Bezugsdauer der Lebenserwartungs-Rechner und die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rente der Witwenrente-Rechner.
Wissenswertes zum Thema
Ruhegehaltssatz: 1,79375 Prozent je Jahr, 71,75 Prozent nach 40 Jahren
Die Beamtenpension hängt nur von zwei Größen ab: den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Jedes Jahr bringt 1,79375 Prozent, nach 40 Jahren ist der Höchstsatz von 71,75 Prozent erreicht; weitere Jahre zählen nicht. Die ungerade Zahl stammt aus dem Versorgungsänderungsgesetz 2001, das den früheren Höchstsatz von 75 Prozent (1,875 Prozent je Jahr) in acht Schritten um 4,33 Prozent abgesenkt hat, parallel zur Kürzung der gesetzlichen Rente. Ruhegehaltfähig sind die Zeiten im Beamtenverhältnis einschließlich Vorbereitungsdienst, Wehr- und Zivildienst, Zeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst, die dem Beamtenverhältnis vorangingen, und Hochschulzeiten bis zu 855 Tagen; Teilzeit zählt anteilig, Kindererziehung wird über einen Kindererziehungszuschlag berücksichtigt. Angerechnet werden die Bezüge der Besoldungsgruppe, die der Beamte mindestens zwei Jahre innehatte; wer kurz vor dem Ruhestand befördert wird, bekommt die Pension aus dem vorherigen Amt. Die Mindestversorgung sichert bei kurzer Dienstzeit 35 Prozent der Bezüge, mindestens aber 65 Prozent aus der Endstufe A 4 plus einem Festbetrag, nach mindestens fünf Dienstjahren.
Versorgungsabschlag und Altersgrenzen
Die Regelaltersgrenze liegt beim Bund und in den meisten Ländern bei 67 Jahren, stufenweise angehoben für die Jahrgänge 1947 bis 1963; für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug bei 62, für Lehrer in einigen Ländern am Schuljahresende. Wer früher geht, zahlt den Versorgungsabschlag von 0,3 Prozent je Monat, höchstens 14,4 Prozent beim Antragsruhestand ab 63, höchstens 10,8 Prozent bei Schwerbehinderung ab 62 und bei Dienstunfähigkeit. Der Abschlag gilt lebenslang und auch für die Hinterbliebenenversorgung. Keinen Abschlag gibt es nach 45 Dienstjahren beim Antragsruhestand, nach 40 Jahren bei Dienstunfähigkeit und bei Dienstunfall. Die Rechnung "früher gehen lohnt sich" geht selten auf: Bei zwei Jahren Vorruhestand und 7,2 Prozent Abschlag dauert es gut 25 Jahre, bis die entgangene Pension den Vorteil des früheren Bezugs aufzehrt; wer aber mit 63 geht und damit 48 Monate Pension vorab erhält, kommt rechnerisch erst mit über 90 ins Minus. Entscheidend sind Gesundheit, Lebenserwartung und die Frage, ob die Dienstjahre für 71,75 Prozent ohnehin schon erreicht sind.
Pension netto: Steuer ja, Sozialabgaben nein
Anders als die gesetzliche Rente ist die Pension als Versorgungsbezug voll steuerpflichtig, nur der Versorgungsfreibetrag mildert das: für Pensionsbeginn 2026 12,8 Prozent der Bezüge, höchstens 960 Euro, plus 288 Euro Zuschlag im Jahr; der Satz sinkt jedes Jahr um 0,4 Punkte und läuft 2058 aus. Dafür fallen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an, und die Krankenversicherung bleibt die private mit 70 Prozent Beihilfe im Ruhestand, sodass der PKV-Beitrag sinkt. Eine Steuererklärung ist fast immer Pflicht, weil die Pension über den Versorgungsfreibetrag hinaus Lohnsteuer auslöst und viele Pensionäre Nebeneinkünfte haben. Beim Hinzuverdienst gilt bis zur Regelaltersgrenze eine Höchstgrenze (Endstufe des letzten Amts plus Freibetrag), darüber wird die Pension gekürzt; danach ist Zuverdienst frei, außer aus dem öffentlichen Dienst. Hinterbliebene erhalten 55 Prozent als Witwengeld (60 Prozent bei Eheschließung vor 2002), Halbwaisen 12, Vollwaisen 20 Prozent.
Ein Stück Geschichte
Die Beamtenpension ist älter als die Rente: Preußen führte 1825 die Pensionierung mit festen Sätzen ein, 1882 das Pensionsgesetz mit 15/60 der Bezüge nach zehn Jahren und 2/60 je weiterem Jahr bis 75/60; die 75 Prozent überlebten bis 2001. Bismarcks Rentenversicherung von 1889 war dagegen anfangs eine Invalidenrente ab 70 mit wenigen Prozent des Lohns. Das Beamtenversorgungsgesetz von 1976 fasste die Regeln bundeseinheitlich zusammen, die Föderalismusreform 2006 gab die Versorgung an die Länder zurück, die seither eigene Gesetze mit kleineren Abweichungen haben. Der Versorgungsabschlag kam 1992 mit 3,6 Prozent je Jahr, die Anhebung der Altersgrenze auf 67 folgte 2009 der Rente. Umstritten bleibt die Finanzierung: Pensionen werden aus dem laufenden Haushalt gezahlt, Versorgungsrücklagen und -fonds decken nur einen kleinen Teil; der Bund rechnet mit Versorgungsausgaben von über 50 Milliarden Euro im Jahr für Bund, Länder und Gemeinden.
Praktische Tipps
Fordern Sie bei der Bezügestelle frühzeitig eine Versorgungsauskunft an; sie listet alle ruhegehaltfähigen Zeiten, und fehlende Zeiten (Studium, Wehrdienst, Angestelltenzeit) lassen sich nur mit Nachweisen nachtragen. Prüfen Sie, ob die letzte Beförderung zwei Jahre vor dem Ruhestand liegt, sonst zählt das alte Amt. Rechnen Sie bei Teilzeitphasen mit anteiliger Dienstzeit, ein halbes Jahrzehnt Halbtagsarbeit kostet rund 4,5 Prozentpunkte. Stellen Sie den PKV-Tarif rechtzeitig auf 70 Prozent Beihilfe um, das spart ab dem ersten Pensionsmonat. Und planen Sie die Steuer ein: Die Pension wird voll versteuert, viele unterschätzen die Lohnsteuer im Ruhestand.
Häufige Fragen
Wie wird die Beamtenpension berechnet?
Ruhegehaltfähige Bezüge (Grundgehalt der letzten Stufe plus Familienzuschlag Stufe 1) mal Ruhegehaltssatz. Der Satz beträgt 1,79375 Prozent je Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent nach 40 Jahren. Bei A 9 Endstufe in Niedersachsen und 38 Jahren sind das 2.966,83 Euro brutto.
Wie hoch ist die maximale Pension?
71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge, erreicht nach 40 Dienstjahren. In A 13 beim Bund mit Familienzuschlag sind das 5.013,51 Euro, in A 16 rund 6.750 Euro brutto. Das Versorgungsniveau liegt damit deutlich über dem Rentenniveau von 48 Prozent.
Was ist der Versorgungsabschlag?
0,3 Prozent Kürzung je Monat, den der Beamte vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht, höchstens 14,4 Prozent beim Antragsruhestand ab 63 und 10,8 Prozent bei Schwerbehinderung oder Dienstunfähigkeit. Er gilt lebenslang.
Wann gibt es die Pension ohne Abschlag?
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze (meist 67, Polizei 62), nach 45 Dienstjahren beim Antragsruhestand, nach 40 Jahren bei Dienstunfähigkeit oder bei Dienstunfall. Schwerbehinderte können ab 65 abschlagsfrei gehen.
Was ist die Mindestversorgung?
35 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge, mindestens aber 65 Prozent aus der Endstufe A 4 plus 30,68 Euro (Bund), nach mindestens fünf Dienstjahren. Sie sichert Beamte mit kurzer Dienstzeit, etwa bei früher Dienstunfähigkeit; 2026 liegt sie beim Bund bei rund 2.200 Euro.
Wie wird die Pension besteuert?
Voll als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, gemildert durch den Versorgungsfreibetrag (Beginn 2026: 12,8 Prozent, höchstens 960 Euro, plus 288 Euro Zuschlag) und 102 Euro Werbungskosten. Sozialabgaben fallen nicht an, der PKV-Beitrag ist privat zu zahlen.
Zählt das Studium für die Pension?
Ja, die Mindestzeit eines für die Laufbahn vorgeschriebenen Studiums bis zu 855 Tagen (etwa 2,3 Jahre) wird als ruhegehaltfähig anerkannt, ebenso Vorbereitungsdienst, Wehr- und Zivildienst und Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst.
Was bekommen Hinterbliebene?
Witwen und Witwer 55 Prozent des Ruhegehalts (60 Prozent bei Ehen vor 2002 und älteren Jahrgängen), Halbwaisen 12 Prozent, Vollwaisen 20 Prozent, dazu im Sterbemonat die volle Pension und ein Sterbegeld. Bei kurzer Ehe nach dem Ruhestand kann der Anspruch entfallen.