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Arbeitslosengeld-Rechner

Wie viel ALG I gibt es und wie lange? Berechnung wie bei der Arbeitsagentur: Bemessungsentgelt, pauschale Abzüge, 60 oder 67 Prozent.

Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld?

Brutto, Steuerklasse, Kind, Alter und Beschäftigungszeit.

Beispiel: 4.800 € brutto, Klasse III, Kind, 52 Jahre, 36 Monate: 2.297,90 € für 15 Monate

So funktioniert der Arbeitslosengeld-Rechner

„60 Prozent vom letzten Gehalt“ ist die Zahl, die jeder kennt, und sie ist in doppelter Hinsicht falsch: Die 60 Prozent beziehen sich nicht auf das Brutto, sondern auf ein pauschal berechnetes Netto, und mit Kind sind es 67 Prozent. Der Arbeitslosengeld-Rechner rechnet so, wie es die Agentur für Arbeit tut, und sagt dazu, wie lange der Anspruch reicht.

Merksatz: Brutto durch 365, minus 20 Prozent, minus Lohnsteuer, davon 60 oder 67 Prozent, mal 30. Die Eselsbrücke für die Dauer: „Halb so lang wie versichert, ab 50 wird es länger.“ Zwei Jahre Beschäftigung bringen zwölf Monate Arbeitslosengeld, mit 58 und vier Jahren Beschäftigung sind es 24 Monate, das Maximum.

Drei Beispiele für den ALG 1 Rechner:

  • Ohne Kind, Steuerklasse I: 3.500 Euro brutto ergeben ein Bemessungsentgelt von 115,07 Euro je Tag. Nach 20 Prozent Sozialpauschale und Lohnsteuer bleiben 78,67 Euro Leistungsentgelt, davon 60 Prozent sind 47,20 Euro am Tag und 1.416,13 Euro im Monat, bei 24 Monaten Beschäftigung zwölf Monate lang.
  • Mit Kind, Steuerklasse III: 4.800 Euro brutto, 52 Jahre alt, 36 Monate versichert: 2.297,90 Euro im Monat für 15 Monate.
  • Höchstbetrag: Ab der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro ist Schluss. Mit Kind und Steuerklasse III sind das 3.675,71 Euro im Monat, mehr gibt es 2026 nicht.

Die Formel: ALG I = (Bemessungsentgelt - 20 % Sozialpauschale - Lohnsteuer - Soli) × 60 % bzw. 67 %, alles je Kalendertag, ausgezahlt für 30 Tage im Monat. Das Bemessungsentgelt ist das Brutto der letzten zwölf Monate geteilt durch 365, gedeckelt an der Beitragsbemessungsgrenze. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse, die am 1. Januar des Jahres eingetragen war. Ob ein Wechsel der Steuerklasse vorher Sinn hat, lässt sich mit dem Steuerklassen-Rechner prüfen; was Sie vorher netto hatten, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Wer bekommt überhaupt Arbeitslosengeld I?

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, keine Sozialhilfe. Anspruch hat, wer in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, das ist die Anwartschaftszeit, sich persönlich arbeitslos gemeldet hat und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Minijobs zählen nicht, Krankengeld- und Elterngeldzeiten dagegen schon. Wer die zwölf Monate nicht voll hat, bekommt kein ALG I und muss direkt Bürgergeld beantragen. Entscheidend sind zwei Fristen: Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen, bei kürzerer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis, sonst droht eine Sperrzeit von einer Woche. Und die Arbeitslosmeldung selbst muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich oder online geschehen. Das Arbeitslosengeld beginnt nicht rückwirkend.

Die Dauer: Von sechs bis 24 Monaten

Die Anspruchsdauer hängt von zwei Dingen ab, der Beschäftigungszeit in den letzten fünf Jahren und dem Alter. Die Grundregel: zwölf Monate versichert bringen sechs Monate Arbeitslosengeld, 16 Monate bringen acht, 20 Monate zehn und 24 Monate zwölf. Mehr als zwölf Monate gibt es nur mit Alter: ab 50 Jahren und 30 Monaten Beschäftigung 15 Monate, ab 55 und 36 Monaten 18 Monate, ab 58 und 48 Monaten 24 Monate. Der Rechner ordnet Ihre Angaben in diese Tabelle ein. Während des Bezugs muss man sich auf zumutbare Stellen bewerben; zumutbar ist nach den ersten Monaten auch eine Arbeit unterhalb der bisherigen Qualifikation und mit geringerem Lohn, nach sechs Monaten jede Arbeit, deren Nettolohn über dem Arbeitslosengeld liegt. Wer in der Zeit arbeitet, darf bis zu 15 Stunden die Woche nebenbei verdienen, 165 Euro im Monat bleiben anrechnungsfrei, der Rest wird abgezogen.

Sperrzeit: Die teuerste Woche des Jahres

Wer selbst kündigt, einen Aufhebungsvertrag unterschreibt oder durch eigenes Verhalten die Kündigung auslöst, bekommt eine Sperrzeit von zwölf Wochen. In dieser Zeit gibt es kein Geld, und der Gesamtanspruch verkürzt sich außerdem um ein Viertel, bei zwölf Monaten also um drei. Ein wichtiger Grund hebt die Sperrzeit auf, etwa ein Umzug zum Ehepartner, Mobbing mit Nachweis oder eine ohnehin bevorstehende betriebsbedingte Kündigung mit Abfindung im üblichen Rahmen. Kürzere Sperrzeiten von einer bis drei Wochen drohen bei versäumten Meldungen, abgelehnten Stellenangeboten oder nicht wahrgenommenen Maßnahmen. Wer eine Abfindung bekommt und dafür auf die Kündigungsfrist verzichtet, muss zusätzlich mit einem Ruhen des Anspruchs rechnen. Wie hoch eine übliche Abfindung ist, zeigt der Abfindungsrechner, wie lang die Kündigungsfrist, der Kündigungsfrist-Rechner.

Ein Stück Geschichte: 1927, Hartz IV und das Bürgergeld

Die Arbeitslosenversicherung ist das jüngste Kind der deutschen Sozialversicherung. Bismarck hatte sie ausgelassen, weil Arbeitslosigkeit als selbstverschuldet galt. Erst 1927 schuf die Weimarer Republik mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eine Pflichtversicherung samt Reichsanstalt in Berlin, der Vorläuferin der heutigen Bundesagentur in Nürnberg. Das Timing war denkbar schlecht: Zwei Jahre später brach die Weltwirtschaftskrise aus, die Arbeitslosenzahl stieg auf sechs Millionen, und der Streit über die Beitragserhöhung um ein halbes Prozent brachte 1930 die letzte parlamentarische Mehrheitsregierung der Republik zu Fall. Nach dem Krieg bestand das System aus drei Stufen: Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe ohne zeitliche Grenze und Sozialhilfe. 2005 fasste die Hartz-IV-Reform die beiden unteren Stufen zum Arbeitslosengeld II zusammen und kürzte die Dauer des ALG I für Ältere von bis zu 32 auf 18 Monate, später wieder auf 24. Seit 2023 heißt das Arbeitslosengeld II Bürgergeld. Das ALG I ist bis heute das, was es 1927 war: eine Versicherung, die man sich durch Beiträge verdient hat.

Typische Fehler

Der häufigste Fehler ist, die 60 Prozent auf das Brutto zu beziehen. Richtig ist das pauschalierte Netto, und das liegt oft unter dem echten Netto, weil die Agentur mit 20 Prozent Sozialabgaben rechnet, egal was man tatsächlich zahlte, und Freibeträge nicht kennt. Der zweite Fehler betrifft die Steuerklasse: Es zählt die Klasse, die zu Jahresbeginn eingetragen war; ein Wechsel von V auf III ist nur wirksam, wenn er vor dem Jahr der Arbeitslosigkeit erfolgt oder von der Agentur als zweckmäßig anerkannt wird. Der dritte ist das Kind: Die 67 Prozent gibt es auch, wenn das Kind beim Ehepartner eingetragen ist, Hauptsache, ein Kinderfreibetrag steht auf einer der beiden Lohnsteuerkarten. Und viertens: Arbeitslosengeld ist steuerfrei, zählt aber beim Progressionsvorbehalt. Wer im selben Jahr noch gearbeitet hat, muss eine Steuererklärung abgeben und sollte eine Nachzahlung einplanen.

Praktische Tipps

Melden Sie sich sofort nach der Kündigung arbeitsuchend, auch wenn Sie noch Monate arbeiten; das kostet nichts und vermeidet die Sperrzeit. Reichen Sie den Antrag online ein, dann läuft die Zahlung ab dem ersten Tag. Prüfen Sie, ob Sie während des Bezugs noch Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, denn ALG I schließt beides nicht aus; den Wohngeld-Rechner und den Kinderzuschlag-Rechner gibt es hier. Reicht das Arbeitslosengeld nicht für den Lebensunterhalt, kann aufstockend Bürgergeld beantragt werden; wie viel das wäre, zeigt der Bürgergeld-Rechner. Und wer mit 58 oder älter arbeitslos wird, sollte die 24 Monate nicht als Vorruhestand betrachten: Die Zeit bringt zwar Rentenpunkte, aber nur aus 80 Prozent des früheren Brutto.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1?

60 Prozent des pauschalierten Nettos, mit Kind 67 Prozent. Bei 3.500 Euro brutto in Steuerklasse I ohne Kind sind das 1.416,13 Euro im Monat, bei 3.000 Euro 1.246,09 Euro. Der Rechner rechnet nach dem Verfahren der Arbeitsagentur.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Halb so lange wie in den letzten fünf Jahren versichert, höchstens zwölf Monate unter 50 Jahren. Ab 50 sind bis zu 15 Monate möglich, ab 55 bis zu 18 und ab 58 bis zu 24 Monate, jeweils mit entsprechend langer Beschäftigung.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Brutto der letzten zwölf Monate geteilt durch 365 ergibt das Bemessungsentgelt je Tag. Davon werden pauschal 20 Prozent Sozialabgaben und die Lohnsteuer der Steuerklasse abgezogen. Von diesem Leistungsentgelt gibt es 60 oder 67 Prozent, mal 30 Tage im Monat.

Was ist das maximale Arbeitslosengeld 2026?

Berechnet wird höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro brutto. Mit Kind und Steuerklasse III sind das 3.675,71 Euro im Monat, ohne Kind in Steuerklasse I entsprechend weniger.

Welche Steuerklasse zählt beim Arbeitslosengeld?

Die am 1. Januar des Jahres eingetragene. Ein späterer Wechsel wird nur anerkannt, wenn er der Höhe des Nettos entspricht oder zum Jahresbeginn erfolgt. Steuerklasse III bringt das höchste Arbeitslosengeld, V das niedrigste.

Wann bekomme ich eine Sperrzeit?

Bei Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder verhaltensbedingter Kündigung zwölf Wochen ohne Geld, und der Anspruch verkürzt sich um ein Viertel. Bei verspäteter Meldung, abgelehnten Angeboten oder versäumten Terminen eine bis drei Wochen.

Darf ich beim Arbeitslosengeld dazuverdienen?

Ja, weniger als 15 Stunden pro Woche. 165 Euro im Monat bleiben anrechnungsfrei, alles darüber wird vom Arbeitslosengeld abgezogen. Ab 15 Stunden gilt man nicht mehr als arbeitslos.

Muss ich Arbeitslosengeld versteuern?

Nein, es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen des Jahres. Ab 410 Euro Arbeitslosengeld im Jahr ist eine Steuererklärung Pflicht.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: §§ 136 bis 154, 159 SGB III (Anspruch, Höhe, Dauer, Sperrzeit), § 155 SGB III (Nebeneinkommen), § 32b EStG (Progressionsvorbehalt), Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt 1 für Arbeitslose