TV-L-Gehaltsrechner
Entgelttabelle TV-L 2026: Gehalt nach Gruppe und Stufe, der Termin des Stufenaufstiegs und der Vergleich zweier Eingruppierungen.
Was verdiene ich im TV-L?
Entgeltgruppe und Stufe wählen, auch anteilig für Teilzeit, mit Jahressonderzahlung.
Beispiel: E 13 Stufe 2 mit halber Stelle: 2.553,05 € im Monat, 31.913,06 € im Jahr
Wann komme ich in die nächste Stufe?
Regel-Stufenlaufzeiten nach § 16 TV-L und der Gehaltssprung.
Beispiel: E 11 Stufe 4 seit 01.10.2023: Stufe 5 ab 01.10.2027, 670,61 € mehr im Monat
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Was bringt eine andere Entgeltgruppe oder Stufe?
Zwei Eingruppierungen im Monat und im Jahr vergleichen.
Beispiel: E 14 Stufe 3 statt E 13 Stufe 3 bringt 454,52 € mehr im Monat
So funktioniert der TV-L-Gehaltsrechner
Wer bei einem Bundesland arbeitet, an einer Universität, einer Schule ohne Verbeamtung, in einer Landesbehörde oder einem Uniklinikum, wird nach dem TV-L bezahlt, dem Tarifvertrag der Länder. Das Gehalt steht in einer Tabelle mit Entgeltgruppen und Stufen, und der TV-L-Gehaltsrechner liest sie für Sie: Monatsbrutto nach Entgeltgruppe und Stufe, auch in Teilzeit, mit Jahressonderzahlung und Stundenlohn, den Termin des nächsten Stufenaufstiegs und den Unterschied zwischen zwei Eingruppierungen.
Merksatz: Die Gruppe bestimmt die Tätigkeit, die Stufe die Erfahrung. Die Eselsbrücke für die Stufen: Ein, zwei, drei, vier, fünf Jahre, so lange bleibt man in Stufe 1 bis 5, bevor es eine Stufe höher geht; nach 15 Jahren ist man in Stufe 6 und bleibt dort. Die Tabelle 2026 gilt vom 1. April 2026 bis Ende Februar 2027, im März 2027 kommen 2 Prozent dazu.
Drei Beispiele für den TV-L Gehalt berechnen:
- Halbe Stelle: E 13 Stufe 2 mit 50 Prozent, typisch für wissenschaftliche Mitarbeiter: 2.553,05 Euro brutto im Monat, mit 50 Prozent Jahressonderzahlung 31.913,06 Euro im Jahr. In Vollzeit sind es in Stufe 1 4.759,37 Euro.
- Stufenaufstieg: E 11 Stufe 4 seit dem 1. Oktober 2023: Stufe 5 kommt nach vier Jahren am 1. Oktober 2027 und bringt 670,61 Euro mehr im Monat, von 5.210,41 auf 5.881,02 Euro.
- Höhergruppierung: E 14 Stufe 3 statt E 13 Stufe 3 bringt 454,52 Euro mehr im Monat, mit Sonderzahlung 4.808,29 Euro im Jahr.
Die Rechnung: Monatsbrutto = Tabellenwert × Arbeitszeit in Prozent, Jahresbrutto = Monatsbrutto × 12 + Jahressonderzahlung, die im TV-L je nach Gruppe 95, 80, 50 oder 35 Prozent eines Monatsgehalts beträgt. Der Stundenlohn ergibt sich aus 39,4 Wochenstunden im Durchschnitt der Länder. Ohne Zulagen, Leistungsentgelt und Zeitzuschläge. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner; die Tabelle der Kommunen und des Bundes hat der TVöD-Gehaltsrechner.
Wissenswertes zum Thema
TV-L und TVöD: Zwei Tarife, eine Logik
2006 trennten sich die Wege: Bund und Kommunen schlossen den TVöD, die Länder im Arbeitgeberverband TdL den Tarifvertrag der Länder, kurz TV-L. Beide haben 15 Entgeltgruppen und sechs Stufen, dieselbe Grundlogik und ähnliche Beträge, aber eigene Tarifrunden, eigene Tabellen und einige Unterschiede im Detail: Die Wochenarbeitszeit liegt im TV-L je nach Land bei 38,7 bis 40 Stunden, im TVöD bei 39, die Jahressonderzahlung ist im TV-L gestaffelt von 95 Prozent in den unteren bis 35 Prozent in den oberen Gruppen, und Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Vertrag. Rund 1,1 Millionen Beschäftigte fallen unter den TV-L, darunter die Mehrheit der Beschäftigten an Hochschulen, in Landesministerien, Polizei und Justiz im Angestelltenverhältnis, in Landeskrankenhäusern und bei angestellten Lehrkräften, die in vielen Ländern den Großteil des Lehrpersonals ohne Beamtenstatus stellen. Wer bei der Stadt, dem Landkreis oder einer Bundesbehörde arbeitet, rechnet mit dem TVöD.
Die Entgeltgruppen: Von E 1 bis E 15
Die Eingruppierung folgt der Tätigkeit, nicht der Person. E 1 bis E 4 sind einfache Tätigkeiten ohne Ausbildung, E 5 bis E 8 verlangen eine abgeschlossene Berufsausbildung, E 9a bis E 12 einen Bachelor oder eine gleichwertige Qualifikation, E 13 bis E 15 ein Masterstudium oder wissenschaftliche Hochschulbildung. E 13 ist die typische Gruppe für wissenschaftliche Mitarbeiter und angestellte Lehrkräfte mit Lehramt an Gymnasien, E 11 für Lehrkräfte an Grundschulen in vielen Ländern, E 9b für Verwaltung mit Fachhochschulabschluss. Die Zuordnung steht in der Entgeltordnung zum TV-L, und sie ist der häufigste Streitpunkt: Wer dauerhaft höherwertige Aufgaben übernimmt, hat Anspruch auf die höhere Gruppe, muss sie aber beantragen. Bei einer Höhergruppierung wird seit 2019 stufengleich zugeordnet, aus E 12 Stufe 4 wird E 13 Stufe 4, die Stufenlaufzeit beginnt aber in der neuen Gruppe von vorn. Der dritte Kasten zeigt, was ein Wechsel bringt.
Die Stufen: Erfahrung in Jahren
Die sechs Erfahrungsstufen belohnen Betriebszugehörigkeit: Stufe 1 ist die Einstiegsstufe ohne Erfahrung, nach einem Jahr folgt Stufe 2, nach zwei weiteren Jahren Stufe 3, nach drei Stufe 4, nach vier Stufe 5 und nach fünf Jahren Stufe 6, die Endstufe. Wer einschlägige Berufserfahrung mitbringt, mindestens ein Jahr, steigt direkt in Stufe 2 ein, mit drei Jahren in Stufe 3; aus einem anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst kann die Stufe oft mitgenommen werden. Der zweite Kasten rechnet den Aufstiegstermin aus dem Beginn der aktuellen Stufe. Die Laufzeit hemmen Zeiten ohne Entgelt über längere Dauer, etwa Elternzeit über fünf Jahre, nicht aber Mutterschutz und Krankheit bis zu 39 Wochen. In E 13 beträgt der Unterschied zwischen Stufe 1 und Stufe 6 rund 2.000 Euro im Monat, bei gleicher Tätigkeit; die Stufe ist damit mindestens so wichtig wie die Gruppe. Was ein Stufenaufstieg netto bringt, zeigt der Gehaltserhöhungsrechner.
Ein Stück Geschichte: Vom BAT zum TV-L
Bis 2006 galt im gesamten öffentlichen Dienst der Bundes-Angestelltentarifvertrag BAT von 1961, mit Vergütungsgruppen von X bis I, Lebensaltersstufen, Ortszuschlag nach Familienstand und einem Dickicht aus Bewährungsaufstiegen, das kaum ein Personalrat durchschaute. Wer verheiratet war und Kinder hatte, verdiente mehr als der ledige Kollege mit derselben Arbeit, und wer alt genug war, stieg auf, ohne besser zu werden. Die Reform 2005 ersetzte das System durch den TVöD, der Erfahrungsstufen statt Lebensalter und Leistungsentgelt statt Bewährung einführte; die Länder zogen 2006 mit dem TV-L nach, nachdem sie sich zuvor aus der gemeinsamen Tarifrunde zurückgezogen hatten, um die Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden zu verlängern. Seither verhandeln die Länder alle zwei Jahre separat, und die Tarifrunde 2025/2026 brachte 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, zum 1. April 2026, weitere 2 Prozent zum März 2027 und 1 Prozent zum Januar 2028. Die Tabelle des Rechners ist die vom 1. April 2026; die Ortszuschläge des BAT sind Geschichte, nur die Jahressonderzahlung erinnert als Nachfolgerin von Weihnachts- und Urlaubsgeld noch daran.
Praktische Tipps
Prüfen Sie bei einer Stellenzusage nicht nur die Gruppe, sondern die Stufe, und legen Sie einschlägige Berufserfahrung mit Zeugnissen vor; ein Einstieg in Stufe 3 statt 1 sind in E 13 über 600 Euro im Monat. Notieren Sie den Beginn jeder Stufe, denn der Aufstieg kommt automatisch, aber Fehler kommen vor. Vergleichen Sie bei einem Wechsel zwischen Land und Kommune die Tabellen beider Rechner; die Beträge liegen dicht beieinander, die Sonderzahlung und die Arbeitszeit unterscheiden sich. Rechnen Sie Teilzeit mit dem Prozentfeld im ersten Kasten und beachten Sie, dass die Sonderzahlung anteilig sinkt. Und wer wissen will, was die Stunde wert ist, findet im Ergebnis den Stundenlohn auf Basis der Landesarbeitszeit; genauer geht es mit dem Stundenlohn-Rechner und den Wochenstunden Ihres Landes. Was der Urlaubsanspruch im TV-L ist, 30 Tage bei Fünftagewoche, zeigt der Urlaubsanspruch-Rechner.
Häufige Fragen
Wie viel verdient man in E 13 TV-L?
In Stufe 1 ab April 2026 4.759,37 Euro brutto im Monat, in Stufe 3 5.366,89 Euro, in Stufe 6 6.764,69 Euro. Mit einer halben Stelle in Stufe 2 sind es 2.553,05 Euro, mit Jahressonderzahlung 31.913,06 Euro im Jahr.
Wann steige ich im TV-L in die nächste Stufe auf?
Nach einem Jahr in Stufe 1, zwei Jahren in Stufe 2, drei in Stufe 3, vier in Stufe 4 und fünf in Stufe 5. Wer am 1. Oktober 2023 in E 11 Stufe 4 kam, erreicht Stufe 5 am 1. Oktober 2027 mit 670,61 Euro mehr im Monat.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L?
Gestaffelt nach Entgeltgruppe: 95 Prozent eines Monatsgehalts in E 1 bis E 8, 80 Prozent in E 9a bis E 11, 50 Prozent in E 12 und E 13, 35 Prozent in E 14 und E 15. Sie wird mit dem Novembergehalt gezahlt und bei Teilzeit anteilig.
Was ist der Unterschied zwischen TV-L und TVöD?
Der TV-L gilt für die Bundesländer außer Hessen, der TVöD für Bund und Kommunen. Beide haben 15 Gruppen und sechs Stufen, aber eigene Tabellen, Tarifrunden, Arbeitszeiten (TV-L 38,7 bis 40 Stunden, TVöD 39) und unterschiedliche Sonderzahlungen.
Welche Tabelle gilt 2026 im TV-L?
Die Tabelle vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027 nach der Tarifeinigung vom Februar 2026: plus 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro. Zum 1. März 2027 folgen 2 Prozent, zum 1. Januar 2028 ein weiteres Prozent.
Was bringt eine Höhergruppierung von E 13 nach E 14?
In Stufe 3 454,52 Euro mehr im Monat, von 5.366,89 auf 5.821,41 Euro, im Jahr mit Sonderzahlung 4.808,29 Euro. Die Zuordnung erfolgt stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt in der neuen Gruppe neu.
Kann ich mit Berufserfahrung in einer höheren Stufe einsteigen?
Ja. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 2, mit drei Jahren in Stufe 3. Aus einem früheren Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst kann die erreichte Stufe oft übernommen werden. Nachweise bei der Einstellung vorlegen.
Wie viele Stunden arbeitet man im TV-L?
Je nach Bundesland 38,7 bis 40 Stunden in der Woche, im Durchschnitt 39,4. Der Rechner nutzt diesen Durchschnitt für den Stundenlohn; der genaue Wert steht im Arbeitsvertrag beziehungsweise in § 6 TV-L.